ErwinKöster schrieb:Herrmann hat Zweifel an der Täterschaft Mazureks, er hält es aber andererseits auch durchaus für möglich dass Mazurek der Täter ist. Seine Hauptmotivation - so habe ich es zumindest verstanden - liegt aber darin, dass er der festen Überzeugung ist, es gäbe neben Mazurek noch weitere Täter, die einen Beitrag geleistet haben müssen.
Du reduzierst hier die Kritik an dem Urteil gewaltig. Er zweifelt ja neben dem Geständnis auch das Gutachten bzgl. des Tonbandgerätes an, aus meiner Sicht auch vollkommen zu Recht, jedenfalls wenn man die Information bewertet, die man in der Presse finden konnte.
Auch hält er es für unwahrscheinlich, dass sich in dieser langen Zeit seit einer möglichen Nutzung des Tonbandgerätes sich nichts daran geändert haben soll. Die Gutachterin meint Kontaktgeräusche beurteilen zu können. Meine Erfahrung ist aber die, dass sich gerade hier die größten Veränderungen im Laufe der Jahre zeigen. Sie verstauben, korrodieren, wenn das Bandgerät nach Jahrzehnten in dieser Richtung erst untersucht wird, hat eine Untersuchung in dieser Richtung kaum einen Wert.
Außerdem hätte dieGutachterin auch bewerten müssen, wie Grundig damals bei dem Bau der Tonbandgeräte vorgegangen ist. Grundig hat nicht etwa jedesmal alles neu konstruiert, nein sämtliche Typen einer Serie basierten auf dem gleichen Grundmodell. Die Modelle unterschieden sich nur im Zubehör, sprich diese Schaltgeräusche dürften von einer hohen Anzahl von den in den 70ern auf den Markt gekommenen Tonbandgeräten erzeugt worden sein. Auch waren die Unterschiede von Serie zu Serie nicht so groß, man konstruierte eben nicht alles neu, man nutzte altbewährtes, was natürlich auch sinnvoll ist. Dass die Gutachtern da nur auf ein "wahrscheinlich" in ihrer Bewertung kommt, ist klar, vor diesem Hintergrund dürfte das aber vermutlich schon überbewertet sein. Ob die Gutachterin diesen Fakt überhaupt dem Gericht ausreichend klar gemacht hat, kann man jedenfalls bezweifeln, denn in den Medien findet man nicht wirklich etwas davon. Die dort zu lesende Begründung zu dieser Einschätzung zeigt aber, dass sie auch kein vergleichbares Gerät untersucht hatte. Dann aber solche Aussagen zu treffen, ist schon sehr suspekt. Etwas mehr Mühe hätte sich die Gutachterin geben können, schließlich gibt es Tonbandmuseen etc. wo man sich solche vergleichbaren Geräte hätte besorgen können.
Herrmann hat in Wirklichkeit viele berechtigte Kritikpunkte. Ob hier wirklich die juristische Wahrheit und wirkliche Wahrheit sich decken, kann man begründet auch bezweifeln.
ErwinKöster schrieb:Gegenstand dieses Prozesses ist die Rechtsfrage ob die Tat Mazureks und die Folgen kausal für den Tinnitus von MH ist. Dass damit ein Wiederaufnahmeverfahren beabsichtigt wird ist bekannt, bisher gibt es aber noch keinen ausreichenden Grund dazu.
Klar basiert der aktuelle Zivilprozess nur auf den Tinitus und da ist die Frage natürlich prinzipiell berechtigt, ob das damalige Vefahren überhaupt kausal für den Tinitus ist. Der Nachweis dürfte hier kaum möglich sein. Das Gericht hätte daher auch einen ganz "kurzen Prozess" machen können und das Verfahren ablehnen können, allein mit der Begründung, dass diese Kausalität nicht beweisbar ist. Es scheint der Sache jetzt doch wohl ein zweites mal genauer auf den Grund gehen zu wollen, zumindest wäre das für Herrmann zumindest zu hoffen.
Es ist wahrscheinlich, dass die Klage AUCH auf Grund der fehlenden Kausalität abgewiesen wird. Trotzdem kommt es dann auf die genaue Begründung an, es kann nämlich die Begründung zeigen, dass der fehlende Nachweis nicht der einzige Grund ist, es wäre durchaus möglich, wenn sich das Zivilgericht gegen die Ansicht des Strafgerichts stellt, dass einen Beteiligung des Verurteilten nicht ausreichend nachzuweisen ist.
Gerichte stützen sich in ihrem Urteil in der Praxis auf mehrere Punkte, daher KANN es durchaus sein, dass es die Ablehnung auch auf weiteren Gründen basiert, dass kann man aktuell nich nicht wissen, aber wie gesagt, den Weg des kurzen Prozesses scheint es nicht gehen zu wollen.