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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.11.2017 um 12:34
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Der Kreis derer, die im Fall Herrmann und Böhringer involviert waren dürfte sehr überschaubar sein.
denke ich auch und ich gehe daher davon aus, dass die Ermittler diese wenigen Personen abgeglichen haben. Dann bleibt noch ein total unbeteiligter, was EXTREM unwahrscheinlich ist.

puhhh...jetzt bin ich schon bei Täter-DNA...


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.11.2017 um 15:25
Gehört zwar nicht  unmittelbar zu diesem BEreich und Thema, aber es wurde berichtet, dass das Opfer in dessen Wohnung die DNA gefunden wurde sich nicht nur in Kreisen der Münchner "Gesellschaft" bewegte sondern auch an einer Theke eines Lokals , an der zwielichtige GEstalten zu sitzen pflegten gesehen wurde.

Wenn diese Information, die in einem Blog kundgetan  wurde stimmen sollte, dann fände man hier vielleicht Erklärungen .
Einst war sie mir persönlich begegnet, in einer dieser frühmorgendlichen Absturzkneipen am Viktualienmarkt, in denen, jenseits aller gesellschaftlichen Schranken, Halbwelt, Bohème und Schickeria sich jene Theke teilen, die noch ein paar Stunden Aufschub vor der Ernüchterung bietet. Ganz offensichtlich war Charlotte Böhringer, ebenso wie ich zu jener Zeit, nicht zum ersten Mal in dieser Milieu-Kneipe zu Gast. Wer hier und zu solcher Uhrzeit des öfteren abstürzt, führt kein geerdetes Leben und hat ein Alkoholproblem. Umso mehr erstaunte mich später, dass sich die Polizei so schnell auf Böhringers Neffen als ihren Mörder festlegte. Allein der Umgang, dem sich das Opfer während ihrer Alkohol-Touren ausgesetzt hatte, verwies auch auf andere denkbare Tatumstände hin,
https://jourfixeblog.wordpress.com/2017/01/30/bayerns-justitia-hinter-gittern-hintergruende-und-details-zur-kunstperformance-des-buendnisses-fuer-gerechte-justiz-in-bayern/


Denn auch der ehemalige Polizist, der im Fall Herrmann als VErdächtiger  galt hatte Alkoholprobleme und dürfte somit eventuell in ähnlichen Kreisen verkehrt haben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.11.2017 um 17:12
Zitat von meerminmeermin schrieb:Denn auch der ehemalige Polizist, der im Fall Herrmann als VErdächtiger galt hatte Alkoholprobleme und dürfte somit eventuell in ähnlichen Kreisen verkehrt haben.
aber von diesem Polizisten wurde doch hoffentlich die vielzitierte Schrauben-DNA verglichen?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.11.2017 um 17:56
@Siegessicher

Der Abgleich der DNA des Polizisten mit der an der Schraube muss nicht zwingend erfolgen.

Logischerweise kann diese DNA nicht von ihm stammen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.11.2017 um 18:10
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Der Abgleich der DNA des Polizisten mit der an der Schraube muss nicht zwingend erfolgen. Logischerweise kann diese DNA nicht von ihm stammen.
ich verstehe beide Sätze nicht.
1.) Warum wir ein Verdächtiger nicht auf DNA-Abgleich überprüft
2. Warum kann sie "logischerweise" nicht von ihm stammen?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.11.2017 um 18:15
@Siegessicher

Es geht um die DNA Spur an der Schraube in der Kiste in der Ursula Herrmann starb.

Eine identische Spur wurde im Fall Charlotte Böhringer gefunden.

Ein sogenannter Spur/Spur Treffer!

Der besagte „verdächtige“ Polizeibeamte ist 1995 verstorben.

Das seine DNA 11 Jahre später in der Wohnung von Charlotte Böhringer an einem Glas in der Spülmaschine gefunden wird ist unwahrscheinlich bzw unmöglich.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.11.2017 um 18:18
@Ma_Ve


ah ok, beide Fragen beantwortet, danke


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26.11.2017 um 19:23
Es ist natürlich klar dass Rubach versucht die beiden Säulen des Schuldspruchs zu erschüttern. Nur: Was uns jetzt via Julia Jüttner als "neues Erkenntnis" serviert werden soll erfüllt diese Voraussetzung nicht. Die Tatsache, dass Details aus Pfaffingers Geständnis schon vorher in den Medien zu lesen waren hat er schon während des erstinstanzlichen Strafprozesses zum Besten gegeben - ohne damit einen Eindruck zu hinterlassen. Sowohl das Erstgericht als auch (was weit schwerer wiegt) der BGH haben diesen Umstand für unbeachtlich gefunden.

Zum anderen ist nicht gesagt, dass der Widerruf eines Geständnisses dazu führen muss dass es unbeachtlich bleibt: Im Mordfall Pastor Roland Adolph und seine Frau hatte der Täter zwar ein Geständnis abgelegt, es aber später widerrufen - trotzdem wurde es aufgrund seiner Schlüssigkeit gewertet. Pfaffinger hat überdies in den Vernehmungen auch Details angegeben, die sich als richtig herausstellten und nicht in den Medien zu lesen waren wie die genaue Konsistenz des Bodens.

http://www.spiegel.de/panorama/urteil-lebenslang-fuer-doppelmord-an-ehepaar-adolph-a-142449.html


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.11.2017 um 00:21
@ErwinKöster
Mittlerweile hat sich die Rechtsprechung aber deutlich bewegt, so dass bei einerm neuen Verfahren diese einfachen Begründungen von damals nicht mehr ausreichen dürften.

Der BGH setzt für Geständnisse, welche in Teilen sich als falsch herausstellen, mittlerweile deutlich höhere Ansprüche an die Begründung, wenn andere Teile eines Geständnisses ein Gericht als wahr ansehen will. Hier hat der BGH vemutlich an den Fällen Rupp und Knobloch gelernt und hat die psychologischen Erkenntnisse bzgl. falscher Geständnisse endlich mehr Gewicht beigemessen.

Im vorliegenden Fall waren zumindest Teile des widerrufenen Geständniss defenitiv falsch. Eine Begründung, warum der Rest der Wahrheit entspricht, dürfte vor diesem bekannten Hintergrund kaum mehr möglich sein. Wenn Täterwissen - wie im vorliegdnen Fall - vor dem Geständnis in die Öffentlichkeit gelangt, kann man dieses nicht mehr zur Begründung heranziehen. Außerdem gibt es noch zusätzlich die Problematik des Gedächtnisprotolkolls. Man hat den Eindruck, dass die Ermittler hier etwas dilletantisch vorgegangen sind.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.11.2017 um 09:35
Für Werner Mazurek , der als mutmasslicher Täter zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt wurde und  seinen Anwalt kommt es hauptsächlich darauf an, aus der Haft entlassenund rehabilitiert zu werden.

Es stellt sich aber , falls das eintreten sollte die viel wichtigere Frage, wer denn nun Ursula Herrmann ermordet hat? Irgendwo läuft vielleicht noch ein Täter frei herum. Angesichts der Brutalität und der Unmenschlichkeit die das Tatgeschehen zeigten wird schwer vermittelbar sein, wenn nicht neu ermittelt würde, insbesonder da DNA Spuren in einem anderen Mordfall aufgetaucht sind, die in Verbindung mit dem Fall Herrmann gebracht werden konnten.

Man hätte es mit einem brandgefährlichen Mehrfachtäter zu tun, der eventuell noch lebt und frei herumläuft. Meiner Ansicht nach wäre es daher mit einem "damals schlampig ermittelt" als Rechtfertigung und Entschuldigung nicht getan. Es herrscht akuter aktueller Handlungsbedarf und das müsste der Gerichtsbarkeit eigentlich auch klar sein.

Es ist wahrscheinlich auch der Punkt, auf den der Bruder  von Ursula Herrman hinaus will, seine Hauptmotivation, noch einmal Klage einzureichen dürfte sein, dass der seiner Ansicht nach immer noch frei herumlaufende Täter gefunden und verurteilt wird.

Dagegen scheint man sich bei der bayrischen Gerichtsbarkeit aber irgendwie mit allen Mitteln zu sperren. Das ist die eigentliche Tragödie meiner Ansicht nach.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.11.2017 um 21:49
Zitat von meerminmeermin schrieb:Für Werner Mazurek , der als mutmasslicher Täter
Werner Mazurek ist kein "mutmasslicher Täter", sondern höchstgerichtlich wegen erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge verurteilt. Mutmasslich ist da gar nix mehr.
Der Instanzenzug ist erschöpft.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Es ist wahrscheinlich auch der Punkt, auf den der Bruder  von Ursula Herrman hinaus will, seine Hauptmotivation, noch einmal Klage einzureichen dürfte sein, dass der seiner Ansicht nach immer noch frei herumlaufende Täter gefunden und verurteilt wird.
Herrmann hat Zweifel an der Täterschaft Mazureks, er hält es aber andererseits auch durchaus für möglich dass Mazurek der Täter ist. Seine Hauptmotivation - so habe ich es zumindest verstanden - liegt aber darin, dass er der festen Überzeugung ist, es gäbe neben Mazurek noch weitere Täter, die einen Beitrag geleistet haben müssen. Er geht im BR Interview von drei oder vier Tätern aus. Die will er auch ermittelt haben. "Aber das hat das Gericht nicht interessiert", sagt er.
Bei seiner A4-Seite "Alternativen zur Täterschaft Mazureks", die er seinerzeit verfasst hat ist ja nicht wirklich viel herausgekommen. Am heißesten war noch die Spur Harald W., aber da reichten nicht mal die Indizien.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Man hätte es mit einem brandgefährlichen Mehrfachtäter zu tun, der eventuell noch lebt und frei herumläuft
Bei allem Respekt die DNA-Spur im Geschirrspüler ist zwar mysteriös, aber ich kenne keinen Serientäter, der zwischen 1981 und 2006 "Pause" einlegen würde. Dass sind 25 Jahre und das würde sämtlichen kriminalistischen Erfahrungen widersprechen. Die DNA-Spur sollte man eher "ProBence-Spur" nennen.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Dagegen scheint man sich bei der bayrischen Gerichtsbarkeit aber irgendwie mit allen Mitteln zu sperren.
Das liegt vor allem daran, dass es sich um einen Zivil- und keinen Strafprozess handelt, der gerade läuft, worauf Dr. Rubach vom Vorsitzenden in den bisherigen Verhandlungen bereits wiederholt hingewiesen wurde. Gegenstand dieses Prozesses ist die Rechtsfrage ob die Tat Mazureks und die Folgen kausal für den Tinnitus von MH ist. Dass damit ein Wiederaufnahmeverfahren beabsichtigt wird ist bekannt, bisher gibt es aber noch keinen ausreichenden Grund dazu.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Der BGH setzt für Geständnisse, welche in Teilen sich als falsch herausstellen, mittlerweile deutlich höhere Ansprüche an die Begründung, wenn andere Teile eines Geständnisses ein Gericht als wahr ansehen will.
Wann wurde das entschieden? Bitte Angabe der BGH-Entscheidung mit Datum. Diese Homepage skizziert die Problematik (Stand 25.3.2015) so:

(...) dass der Angeklagte sein Geständnis widerrufen habe. Dies führt aber nur selten dazu, dass das vorherige Geständnis tatsächlich nicht mehr verwertet werden kann. Das Gericht kann nämlich aufgrund seiner umfassenden richterlichen Beweiswürdigung ein widerrufenes Geständnis für glaubhaft halten und bei der Verurteilung berücksichtigen. Lediglich wenn ein Beweisverwertungsverbot nach § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO gegeben ist, muss der Widerruf beachtet werden. Nach § 136a StPO darf die Freiheit der Willensentschließung und ?betätigung eines Beschuldigten nicht durch Misshandlung, Ermüdung, durch einen körperlichen Eingriff, Verabreichung von Mitteln, Quälerei, Täuschung oder Hypnose beeinträchtigt werden. Diese Aufzählung der verbotenen Vernehmungsmethoden ist nicht abschließend (BGHSt 5, 332).
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/strafrecht/gestaendnis (Archiv-Version vom 22.08.2017)

Also sind die Beachtlichkeitsgründe im Gesetz aufgezählt, wenn auch nicht taxativ. Am "umfassenden" Recht zur "freien Beweiswürdigung" des Gerichts hat sich meines Wissens nichts geändert. Sollte die Entscheidung des BGH, höhere Ansprüche an Geständnisse zu stellen als bisher, vor 2011 gemacht worden sein, hätte sie das Gericht präjudiziell bereits am 25.1. 2011 anwenden müssen, denn zu dieser Session wurde die Rubach´sche Revision abgelehnt.

Hat es nicht getan, sondern bereits zwei Jahre vorher in Beschl. v. 10.06.2013 – 5 StR 191/13 entschieden, dass die vom Landgericht angeführten sonstigen Indizien einen unmittelbaren Bezug zum Tatgeschehen aufweisen müssen und sowohl für sich betrachtet als auch in ihrer Gesamtschau Beweisanzeichen von Gewicht für die Täterschaft des Angeklagten darstellen müssen. Ein Erfordernis, dass im Fall Herrmann offenbar erfüllt war.

PS: Sollte jemand von Ihnen den wikipedia-Eintrag zu diesem Fall verfasst haben, sei er darauf hingewiesen, dass das LG nichts "ignoriert" hat, sondern lediglich von seinem Beweiswürdigungsrecht Gebrauch gemacht hat (siehe oben); außerdem ist die Quellenangabe www.werner-mazurek.de ("ProMaze??") keine seriöse Quelle, sondern ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.

Gruß EK


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.11.2017 um 22:24
@ErwinKöster
Hier geht es nicht "nur" um ein widerrufenes Geständnis sondern um ein zumindest in Teilen falsches Geständnis.

Du solltest Dich mal mit dem Fall Sandra D. vertraut machen.

Und gerade für einen solchen Fall hat der BGH deutlich erhöhte Anforderungen an die Gerichte gestellt, wenn sie Teile des Geständnisses trotzdem als wahr ansehen wollen. An die "freie" Beweiswürigung hat eben in einem solchen Fall eben doch gewisse Ansprüche zu erfüllen.

Hier der entsprechende Link zur ausführlichen Urteilsbegründung:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d7a3a4e3c0ecc019f7598014d607d220&nr=73772&pos=0&anz=1

Übrigens, im Fall Doland wurde der ursprünglich verurteilte Anfang diesen Jahres freigesprochen.

Nach den Fällen Rupp und Knobloch wäre es kaum verständlich gewesen, wenn der BGH weiter wie bisher gemacht hätte. Aus meiner Sicht ist dieses Urteil die Konsequenz aus den damaligen Jutizirrümern.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.11.2017 um 07:27
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Herrmann hat Zweifel an der Täterschaft Mazureks, er hält es aber andererseits auch durchaus für möglich dass Mazurek der Täter ist. Seine Hauptmotivation - so habe ich es zumindest verstanden - liegt aber darin, dass er der festen Überzeugung ist, es gäbe neben Mazurek noch weitere Täter, die einen Beitrag geleistet haben müssen.
Du reduzierst hier die Kritik an dem Urteil gewaltig. Er zweifelt ja neben dem Geständnis auch das Gutachten bzgl. des Tonbandgerätes an, aus meiner Sicht auch vollkommen zu Recht, jedenfalls wenn man die Information bewertet, die man in der Presse finden konnte.

Auch hält er es für unwahrscheinlich, dass sich in dieser langen Zeit seit einer möglichen Nutzung des Tonbandgerätes sich nichts daran geändert haben soll. Die Gutachterin meint Kontaktgeräusche beurteilen zu können. Meine Erfahrung ist aber die, dass sich gerade hier die größten Veränderungen im Laufe der Jahre zeigen. Sie verstauben, korrodieren, wenn das Bandgerät nach Jahrzehnten in dieser Richtung erst untersucht wird, hat eine Untersuchung in dieser Richtung kaum einen Wert.

Außerdem hätte dieGutachterin auch bewerten müssen, wie Grundig damals bei dem Bau der Tonbandgeräte vorgegangen ist. Grundig hat nicht etwa jedesmal alles neu konstruiert, nein sämtliche Typen einer Serie basierten auf dem gleichen Grundmodell. Die Modelle unterschieden sich nur im Zubehör, sprich diese Schaltgeräusche dürften von einer hohen Anzahl von den in den 70ern auf den Markt gekommenen Tonbandgeräten erzeugt worden sein. Auch waren die Unterschiede von Serie zu Serie nicht so groß, man konstruierte eben nicht alles neu, man nutzte altbewährtes, was natürlich auch sinnvoll ist. Dass die Gutachtern da nur auf ein "wahrscheinlich" in ihrer Bewertung kommt, ist klar, vor diesem Hintergrund dürfte das aber vermutlich schon überbewertet sein. Ob die Gutachterin diesen Fakt überhaupt dem Gericht ausreichend klar gemacht hat, kann man jedenfalls bezweifeln, denn in den Medien findet man nicht wirklich etwas davon. Die dort zu lesende Begründung zu dieser Einschätzung zeigt aber, dass sie auch kein vergleichbares Gerät untersucht hatte. Dann aber solche Aussagen zu treffen, ist schon sehr suspekt. Etwas mehr Mühe hätte sich die Gutachterin geben können, schließlich gibt es Tonbandmuseen etc. wo man sich solche vergleichbaren Geräte hätte besorgen können.

Herrmann hat in Wirklichkeit viele berechtigte Kritikpunkte. Ob hier wirklich die juristische Wahrheit und wirkliche Wahrheit sich decken, kann man begründet auch bezweifeln.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Gegenstand dieses Prozesses ist die Rechtsfrage ob die Tat Mazureks und die Folgen kausal für den Tinnitus von MH ist. Dass damit ein Wiederaufnahmeverfahren beabsichtigt wird ist bekannt, bisher gibt es aber noch keinen ausreichenden Grund dazu.
Klar basiert der aktuelle Zivilprozess nur auf den Tinitus und da ist die Frage natürlich prinzipiell berechtigt, ob das damalige Vefahren überhaupt kausal für den Tinitus ist. Der Nachweis dürfte hier kaum möglich sein. Das Gericht hätte daher auch einen ganz "kurzen Prozess" machen können und das Verfahren ablehnen können, allein mit der Begründung, dass diese Kausalität nicht beweisbar ist. Es scheint der Sache jetzt doch wohl ein zweites mal genauer auf den Grund gehen zu wollen, zumindest wäre das für Herrmann zumindest zu hoffen.

Es ist wahrscheinlich, dass die Klage AUCH auf Grund der fehlenden Kausalität abgewiesen wird. Trotzdem kommt es dann auf die genaue Begründung an, es kann nämlich die Begründung zeigen, dass der fehlende Nachweis nicht der einzige Grund ist, es wäre durchaus möglich, wenn sich das Zivilgericht gegen die Ansicht des Strafgerichts stellt, dass einen Beteiligung des Verurteilten nicht ausreichend nachzuweisen ist.

Gerichte stützen sich in ihrem Urteil in der Praxis auf mehrere Punkte, daher KANN es durchaus sein, dass es die Ablehnung auch auf weiteren Gründen  basiert, dass kann man aktuell nich nicht wissen, aber wie gesagt, den Weg des kurzen Prozesses scheint es nicht gehen zu wollen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.11.2017 um 10:18
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Außerdem hätte dieGutachterin auch bewerten müssen, wie Grundig damals bei dem Bau der Tonbandgeräte vorgegangen ist. Grundig hat nicht etwa jedesmal alles neu konstruiert, nein sämtliche Typen einer Serie basierten auf dem gleichen Grundmodell. Die Modelle unterschieden sich nur im Zubehör, sprich diese Schaltgeräusche dürften von einer hohen Anzahl von den in den 70ern auf den Markt gekommenen Tonbandgeräten erzeugt worden sein.
Und in den 70er Jahren wurden Tonbänder in den Haushalten der Menschen vorgefunden und benutzt wie heute in etwa Tablets. Ein Tonband zu besitzen war damals nichts Aussergewöhnliches und Grundig war zumindest in Deutschland einer der führenden Hersteller von Tonbandgeräten.

Da im Fall Herrmann eine aufgezeichnete Sprachnachricht versendet wurde, wird die Polizei von Anfang an nach Geräten gesucht haben, auf denen Sprachnachrichten aufgezeichnet und wiedergegeben werden konnten. Es stellt sich also die Frage wo das Tonbandgerät sich damsls befand, als die Mazurek Wohnung durchsucht wurde.

Und es stellt sich die Frage, ob ein Täter wirklich ein Tonbandgerät, dass ihn schwer belasten könnte noch jahrelang selbst bei einem Umzug mit sich herumschleppt und in seiner Wohnung aufbewahrt.

Jenseits aller juristischen Argumente drängt sich einem der Verdacht auf, dass in diesem Fall mit allen Mitteln versucht werden sollte, einen mutmasslichen Täter zu überführen und dass fleissig an einer Indizienkette gebastelt wurde, die passen sollte. Kein gutes Vorgehen, denn es geht um Mord und einen Mörder.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb: Man hätte es mit einem brandgefährlichen Mehrfachtäter zu tun, der eventuell noch lebt und frei herumläuft

Bei allem Respekt die DNA-Spur im Geschirrspüler ist zwar mysteriös, aber ich kenne keinen Serientäter, der zwischen 1981 und 2006 "Pause" einlegen würde. Dass sind 25 Jahre und das würde sämtlichen kriminalistischen Erfahrungen widersprechen. Die DNA-Spur sollte man eher "ProBence-Spur" nennen.
Die Täter im Fall Herrmann und auch in dem Münchner Fall waren keine Sexualstraftäter, Vieles spricht dafür , dass es sich um "einfache Kriminelle" handelte, die skrupellos und brutal agierten und denen ein Menschenleben rein gar nichts wert war und ist.

Und wer sagt denn, dass in den Jahren zwischen den Morden nicht weitere Verbrechen von diesen Tätern verübt wurden, VErbrechen bei denen sie sich bereicherten, bei denen aber kein Mensch zu Schaden kam.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.11.2017 um 22:04
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Übrigens, im Fall Doland wurde der ursprünglich verurteilte Anfang diesen Jahres freigesprochen.
Der Fall ist (soweit mir bekannt) nicht vergleichbar. Hier hat die Zeugin nachweislich ein falsches Geständnis abgegeben im Tausch gegen Zuwendungen sexueller Natur. Und außer diesem Geständnis gab es nichts, auch keine Indizien. Nur entsorgter Müll. Also keine Spur von der schlüssigen Indizienkette, wie sie gegen Mazurek gesamtwürdigend vorgebracht wurde. Hier musste der BGH der Revision stattgeben.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Auch hält er es für unwahrscheinlich, dass sich in dieser langen Zeit seit einer möglichen Nutzung des Tonbandgerätes sich nichts daran geändert haben soll. Die Gutachterin meint Kontaktgeräusche beurteilen zu können. Meine Erfahrung ist aber die, dass sich gerade hier die größten Veränderungen im Laufe der Jahre zeigen. Sie verstauben, korrodieren, wenn das Bandgerät nach Jahrzehnten in dieser Richtung erst untersucht wird, hat eine Untersuchung in dieser Richtung kaum einen Wert.
Das mit dem Tonbandgerät wurde bereits diskutiert. Ich bin kein Diplomphysiker wie Sie, und auch kein Musiker, deshalb kann ich die behaupteten Mängel des Gutachtens schwer widerlegen. Traditionellerweise gibt es für jedes Gutachten eine Gegengutachten. Michael Herrmann hatte aber meines Wissens hauptsächlich etwas an der Stellung des Tonkopfes auszusetzen. Mal abgesehen von Staub und Korrosion, wenn Sie Kontakt zu ihm haben sollten: mich würde interessieren warum er glaubt, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass ein Tonkopf über so lange Zeit in seiner Stellung unverändert bleibt; immerhin ist es möglich dass Mazurek das Gerät einfach nie wieder benutzt hat?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Und gerade für einen solchen Fall hat der BGH deutlich erhöhte Anforderungen an die Gerichte gestellt, wenn sie Teile des Geständnisses trotzdem als wahr ansehen wollen. An die "freie" Beweiswürigung hat eben in einem solchen Fall eben doch gewisse Ansprüche zu erfüllen.
Gemäß § 132 GVG ist bei einer Entscheidung, bei der ein Senat des BGH eine Rechtsfrage anders beantwortet, als dies ein anderer Senat in einer früheren Entscheidung getan hat, oder die gar von der Rechtssprechung eines Großen Senates abweicht zwingend der Große Senat für Strafsachen zur Entscheidung anzurufen. Im zitierten BGH-Urteil entscheidet aber der 2. Senat des BGH selbst, so dass man nicht vom Abgehen einer ständigen Rechtssprechung ausgehen kann. Das geht auch aus dem Urteil selbst hervor, in dem die bisherige ständige Rechtssprechung als Grundlage der Entscheidung zitiert wird mit
(vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33; Beschluss vom 26. September
1994 - 4 StR 453/94, StV 1995, 453) sowie der Satzteil "Gemessen an diesen Maßstäben hält die tatrichterliche Beweiswürdigung rechtlicher Prüfung in mehrfacher Hinsicht nicht stand, denn sie ist lückenhaft."
Die auf Seite 6 des Dokuments Z. 8-9 angeführten Maßstäbe weisen ebenfalls keine Erhöhung der bisherigen Ansprüche der richterlichen Beweiswürdigung auf.

Wenn also die "Schlüssigkeit" des erstgerichtlichen Urteils vom LG Augsburg gefehlt hätte, "wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder
wenn die Beweiserwägungen gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze
verstoßen" hätte, hätte ein Rechtsfehler vorgelegen und der BGH hätte 2011 einer Revision stattgegeben. Das sollte auch Michael Herrmann zu denken geben, denn es ist im Prinzip ein Garantieschein, dass das Urteil frei von rechtlichen Mängeln ist.

In einem sind wir uns aber einig: Die polizeiliche Ermittlungsarbeit in diesem Fall war eine Katastrophe. So etwas darf nie wieder vorkommen. Mit professionellen Ermittlungen wäre nicht nur WM bereits 1983 überführt gewesen, sondern möglicherweise auch seine Beitragstäter.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Und es stellt sich die Frage, ob ein Täter wirklich ein Tonbandgerät, dass ihn schwer belasten könnte noch jahrelang selbst bei einem Umzug mit sich herumschleppt und in seiner Wohnung aufbewahrt.
Wie bereits gesagt - warum nicht? Das tue ich auch - mein altes "Videospiel" von 1982 das ich seither nie wieder benutzt habe steht immer noch zuhause rum. Bestimmt wollte Mazurek das Ding entsorgen, aber ist einfach nie dazu gekommen? Oder es war in irgendeiner Kiste, die er beim Umzug mitgenommen hat. Ausschließen kann man das nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.11.2017 um 22:12
Und der einzige gravierende Fehler, der Mazurek unterlaufen ist wenn man vom verlorenen Fernglas absieht: Er hielt es offenbar nicht für möglich, dass man aufgrund eines Gutachtens das Gerät von allen anderen unterscheiden konnte bzw. er konnte es nicht wissen. Deshalb hat er es auch nicht als belastend empfunden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.11.2017 um 23:31
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Und der einzige gravierende Fehler, der Mazurek unterlaufen ist wenn man vom verlorenen Fernglas absieht: Er hielt es offenbar nicht für möglich, dass man aufgrund eines Gutachtens das Gerät von allen anderen unterscheiden konnte bzw. er konnte es nicht wissen.
Das kann man auch nicht. Was die Gutachterin geschrieben hat, ist letzendlich so nicht haltbar. Die Gutachterin sprach selber nur von "wahrscheinlich". Da hätte es in der Wahrscheinlickeitsabstufung schon einer anderen Einschätzung bedurft, wenn es wirklich von allen anderen wirklich unterscheidbar gewesen sein soll.

Aber diese Einschätzung ist einfach nur Unsinn.

Eigentlich ist es auch für jemanden zu verstehen, der etwas versucht sich mit der notwendigen Physik auseinander zu setzen. Man muss da kein Ingenieur zu sein.

Die Gutachterin behauptet, dass die Aufnahme in der Weise erfolgte, dass akustisch das Tonsignal auf ein mobiles Gerät überspielt wurde.

Nehmen wir mal an, dass das stimmt und hier ein Tonbandgerät verwendet wurde, das zwei Lautsprecher besitzt, wie es beim TK625 der Fall war. So sollte auch einem Laien klar sein, dass die zwei Tonsignale, von diesen Lautsprechern nur dann gleichzeitig am Mikrofon ankommen, wenn das Mikrofon genau in der Mitte positioniet war. Bei jeder anderen Aufstellung kommen die Signale zeitlich unterschiedlich an. Eigentlich auch für einen Laien ein bekanntes Phänomen, was benutzt wird um die Entfernung eines Gewitters abzuschätzen. Was makroskopisch zu beobachten ist, kann man genauso auch mikroskopisch erkennen. Bei nicht mittiger Aufstellung kommen die Töne nicht gleichzeitig am Mikrofon an und es entstehen bei bestimmten Frequenzen dadurch stärkere Dämpfungen. Aber gerade diese allein durch diese Aufstellung mögliche Dämpfung hat die Gutachterin ALLEIN dem Tonbandgerät zugeordnet, was aber klar ein schwerer Fehler war.

Ob damals überhaupt ein Gegengutachten erstellt wurde, weiß ich nicht, aber vielleicht hatte der Angeklagte damals selber über den Anwalt versucht durch eigene Argumentation das Gutachten anzugreifen, schließlich dürfte er auf diesem Gebiet schon etwas Wissen gehabt haben. Damit kommt man jedoch bei Gerichten nicht durch, eigene Argumentation ist für die unbeachtlich, man muss mindestens ein Privatgutachten erstellen lassen. Erst dann kann man allenfalls erreichen, dass ein Gericht ein Gegengutachten erstellt, auch das ist nicht immer gewiss.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Der Fall ist (soweit mir bekannt) nicht vergleichbar. Hier hat die Zeugin nachweislich ein falsches Geständnis abgegeben im Tausch gegen Zuwendungen sexueller Natur.
Naja, das zeigt wie wenig Sie sich mit dem Fall auseinander gesetzt haben. Nicht die Zeugin hat ein nachweislich falsches Geständnis abgegeben, sondern der mittlerweile Freigesprochene, was zumindest in Teilen falsch war. Es wurde sogar von den Ermittlern teilweise mitgeschnitten. Ob es insgesamt wirklich falsch war, kann man auch dort nicht wissen.

Aber wir werden hier nicht einig, warten wir doch einfach auf den Fortgang des aktuellen Verfahrens. Das danmalige Gutachten ist für mich jedenfalls in massiver Weise erschreckend, ich persönlich sehe es als stümperhaft an, es war für eine Verurteilung auf jeden Fall nicht brauchbar.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

29.11.2017 um 09:42
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb: meermin schrieb:
Und es stellt sich die Frage, ob ein Täter wirklich ein Tonbandgerät, dass ihn schwer belasten könnte noch jahrelang selbst bei einem Umzug mit sich herumschleppt und in seiner Wohnung aufbewahrt.

Wie bereits gesagt - warum nicht? Das tue ich auch - mein altes "Videospiel" von 1982 das ich seither nie wieder benutzt habe steht immer noch zuhause rum. Bestimmt wollte Mazurek das Ding entsorgen, aber ist einfach nie dazu gekommen? Oder es war in irgendeiner Kiste, die er beim Umzug mitgenommen hat. Ausschließen kann man das nicht.
Unter normalen Umständen werden werden viele GEgenstände, auch wenn man sie nicht mehr benutzt aufgehoben, da hast du sicher Recht.

Aber Mazurek, so die Annahme, hatte einen Menschen entführt und ermordet und eben jenes Tonband, dass später gefunden wurde benutzt , um ERpresserbotschaften aufzunehmen und zu versenden. Schwer vorstellbar, dass er sich unter diesen Bedingungen nicht von dem Gerät trennen konnte und es einfach in irgendeine Kiste gepackt und dort vergessen hat.

Es muss ja auch anders gewesen sein, denn die Wohnung von Mazurek wurde sicher unmittelbar nach der Tat als er zum ersten Mal ins Visier der Ermittler geriet durchsucht und damals wurde kein Tonbandgerät gefunden. Er müsste sich das Gerät also später wieder von irgendwoher zurückgeholt haben um es beim Umzug mitzunehmen.


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29.11.2017 um 10:40
@meermin
In deinem letzten Beitrag stellst du den Sachverhalt bezüglich des Tonbandgerätes so dar, als sei das bei WM gefundene Gerät dasselbe, dass bei der Tat benutzt wurde.

Das ist doch nicht immer noch zweifelhaft! Oder?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

29.11.2017 um 10:50
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:@meermin
In deinem letzten Beitrag stellst du den Sachverhalt bezüglich des Tonbandgerätes so dar, als sei das bei WM gefundene Gerät dasselbe, dass bei der Tat benutzt wurde.

Das ist doch nicht immer noch zweifelhaft! Oder?
Ja, das ist insbesondere nach Bekanntwerden der neueren Gutachten sehr zweifelhaft.

Ich habe lediglich Überlegungen darüber angestellt, wei Mazurek sich wohl verhalten hätte, wenn er das Tonbandgerat damals zur Tatausführung benutzt hätte.

Ich gehe davon aus, dass von dem Tonband im Rahmen der Ermittlungen der Ermittlungsbehörde  nie die Rede war. Also wusste nur der Täter von diesem Tonband, nimmt man an, Mazurek wäre der Täter gewesen, dann hätte nur er von dem Tonband gewusst und für ihn wäre es dann höchstwahrscheinlich keine Option gewesen, das  belastende Tonband in seinem Besitz zu belassen .

Dass Jahre später  ein Tonband  bei Mazurek gefunden wurde spricht meiner Ansicht nach eher dafür dass er keine Ahnung davon hatte, dass im Rahmen der ERmittlungen nach einem Tonband als Spurenträger gesucht wurde und das er diesbezüglich völlig  unvorbelastet war.


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