Wie war das doch gleich mit der Kistenhöhe, der Deckelhöhe und der Größe Pfaffingers und der Lochtiefe?
Was die Form und die Größen von Loch und Kiste betrifft, kann der Leser den konfusen Darstellungen des Urteils kaum folgen. Das Gericht hat offensichtlich versäumt, die unterschiedlichen im Urteil enthaltenen Angaben untereinander und mit der Realität abzugleichen.
Aber der Reihe nach:
Urteil S. 115
Es ist nicht vorstellbar, dass das Loch nur 10 cm größer war als die Kiste. Auch technisch wäre es unmöglich, manuell ein Loch mit entsprechend steilen Wänden zu graben. Außerdem wäre es ohne Kran nicht möglich, die Kiste darin zu versenken, ohne dass sie sich verkantet.
Pfaffinger erklärt, dass das Loch rund geworden sei. Damit mag der Größenunterschied von nur 10 cm zwischen Loch und Kiste an den Kanten plausibel sein, niemals aber an den Seitenwänden.
Urteil S. 130
Es ist denkbar, dass das Gericht die horizontalen und vertikalen Abmessungen des Lochs vertauscht hat. Nehmen wir also an, es sei gemeint gewesen, dass das Loch nicht 10 cm größer (horizontal) war als die Kiste sondern 10 cm tiefer als die Kiste. Das wäre zwar plausibler, führt aber auch zu Widersprüchen.
Urteil S. 115
Prinzipiell ist es für niemanden möglich, nach Augenmaß abzuschätzen, ob die Kanten der Kiste
genau in das Loch gepasst hätten. Nicht einmal, wenn die Kiste neben dem frisch ausgehobenen Loch stünde, ließe sich entscheiden, wie gut Kistendiagonale und Lochdurchmesser übereinstimmen.
Wenn Graben des Loches und Augenschein der Kiste längere Zeit auseinander liegen, ist eine derartige Aussage nichts als ein weiterer Beweis für Pfaffingers realitätsferne Behauptungen.
Urteil S. 150
Die hier angegebenen Abmessungen von Kiste und Abdeckhaube (zusammen 151,5 cm) wären nur von untergeordneter Bedeutung, wenn das Gericht nicht versucht hätte, daraus mit großem Aufwand ein exklusives Täterwissen Pfaffingers zu konstruieren:Urteil S. 133
Original anzeigen (0,2 MB)Dieser Schluss ist ein Fehlschluss. Er setzt nämlich voraus, dass tatsächlich die Höhe der Kiste einschließlich Abdeckhaube den Medien unbekannt war. Das ist falsch.
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) hat am 05.10.1981 in seiner Pressemitteilung die Höhe der Kiste mit 150 cm veröffentlicht:
Wer hier schon länger dabei ist, kennt diese
Pressemitteilung bereits.
Verschiedentlich wurde nach konkreten, kriminattechnisch ermittelten Abmessungen des Lochs gefragt. Soweit ich mich erinnern kann, hat die Feuerwehr die Kiste ausgegraben. Ob bei der Gelegenheit auch die Abmessungen des Lochs ermittelt wurden, werde ich heraussuchen.