robernd schrieb:Wenn das Loch am Boden einen Durchmesser von 135 cm hat, muss es am oberen Rand nach allen Seiten mindestens 30 cm größer sein. Das wäre äußerst knapp bemessen und bedeutet, dass der obere Lochdurchmesser um die 200 cm beträgt. Um den Spaten quer über das Loch zu legen, muss er rechts und links mindestens 20 cm aufliegen. Die verbleibende greifbare Spatenlänge wäre nur 75 cm. Der Spatenstiel würde in dem Fall nur 7 cm von der Lochwand entfernt liegen. Bei einem theoretischen Lochdurchmesser von 150 cm läge er 10 cm von der oberen Lochwand entfernt. Das macht Klimmzüge unmöglich, weil der Körper an der Wand ansteht.
Noch unglaubwürdiger als die Klimmzüge ist Pfaffingers Kamingang. Pfaffinger ist 167 cm groß. Dem entspricht eine Länge der Beine bis zum Rücken von ungefähr 114 cm. Selbst wenn Pfaffinger ungewöhnlich lange Beine hätte, könnte er sich niemals mit Füßen und Rücken an den Lochwänden abstützen. Mit horizontal gestreckten Beinen würde er unweigerlich in das Loch hinein fallen.
2r2n schrieb am 03.06.2019:Hierzu kann ich sagen, dass die Verwendung eines Spatens auch deshalb unwahrscheinlich ist, weil am Wurzelwerk im Loch keine für Spaten typische Abrisse festgestellt wurden. Das besagt ein Gutachten. Offenbar wurde tatsächlich eher mit Spitzhacke und Schaufel gearbeitet. In dem Zusammenhang ist auch noch wichtig, dass Pfaffinger den 5. bis 10. September als Grabezeitraum angibt, die ersten Ermittlungen aber von der zweiten Augusthälfte ausgehen. In diesem Zeitraum wurden von einer Passantin auch Grabegeräusche aus diesem Waldabschnitt wahrgenommen.
Die Bilder vom Tatort und der Kiste sind doch bis Februar 1982 mehrfach in den Medien abgebildet gewesen, alleine
HIER wird die Kiste von zwei Fotografen fotografiert, und man kann darauf erkennen, das die Kiste a) 10-20 cm kleiner als das Loch ist und b) mit den Ecken am Aushub abschließt (das ist eigentlich auch logisch denn jeder Depp kann doch schlussfolgern, daß der Hohlraum zwischen der Kiste und der Wand mglw. mit dem Erdaushub aufgefüllt wurde)
Auch wenn Klaus P. jetzt vielleicht die spezielle Ausgabe der AZ und TZ nicht gelesen hatte, oder die Pressemeldung nicht kannte, meiner Meinung darf man bei ihm jetzt nicht per se davon ausgehen, daß er gar nichts darüber wusste. Die Entführung war Tagesgespräch und er kann überall davon etwas erfahren haben, beim Zeitungshändler, im Supermarkt, im Wartezimmer beim Arzt, und gerade er der dem Alkohol nicht abgeneigt war saß vielleicht auch an dem ein oder anderen Stammtisch und schnappte dort die Beschaffenheit der Kiste auf. Das Argument im Urteil überzeugt mich - je mehr ich da drüber nachdenke - jedenfalls nicht!
Ich wohne ca 30 km nördlich und kann mir die Stammtischbrüder um Klaus P. bei ihrer „Tatrekonstruktion“ durchaus vorstellen:
„Das Loch muss ungefähr so tief gewesen sein wie der Klaus groß ist, raus kommen is er dann im Kamingang “Und nochwas:
In der Erklärung Werner Maturek zum Zivilprozess steht auf Seite 4 unter anderem:
So will er mich vor meinem bereits vor einem Jahr aufgegebenen Geschäft in Utting angetroffen haben, wo er mit einem Mofa hinfuhr, welches er erst ein halbes Jahr später kaufte. Aus heiterem Himmel hätte ich ihn dann zu einem Waldspaziergang eingeladen, bei dem ich ihm eine Stelle im Weingarten gezeigt hätte, wo man etwas vergraben könnte.
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/erklaerungen_werner-mazureks/mazureks_erklaerung_zur_zivilverhandlung.pdfIm Urteil ist dieser Sachverhalt des Waldspaziergangs auf Seite 114 geschildert:
Im Rahmen seiner Vernehmung am 26.02.1982 gab xxxxxx an, dass ihn der Angeklagte Werner Mazurek im März 1981 gefragt habe, ob er in einem Waldstück im Weingarten ein Loch für ihn graben könne, weil er dort etwas verstecken wolle. Mazurek habe ihm die Stelle auch persönlich gezeigt. Er sei, nachdem Mazurek dieses Ansinnen an ihn gestellt habe, zunächst zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe nach Landsberg ins Gefängnis gegangen. Als er wieder auf freiem Fuß gewesen sei, habe ihn der Angeklagte Mazurek erneut angesprochen. Nachdem er die ursprüngliche -Stelle nicht mehr finden konnte, habe Mazurek ihm die Örtlichkeit aufskizziert. Die Skizze sei sofort vernichtet worden.
Ebenfalls im Urteil auf Seite 15 ist zu lesen, daß WM zum 31.05.1980 das Geschäft in Utting aufgegeben hatte. Wieso sollte er denn knapp ein Jahr später
vor seinem Geschäft den KP um Grabungshilfe ersuchen?