2r2n schrieb:Das Gutachten wurde im April 2008 erstellt.
Also wurde das Gutachten im Auftrag der StA im Ermittlungsverfahren erstellt. Dann hatten sowohl Verteidigung, wie auch Nebenkläger Einsicht in das Gutachten.
2r2n schrieb:Im weiteren Verlauf des Jahres 2008 gingen Schreiben zwischen Verteidiger und Gutachterin (selbstverständlich über das Ermittlungsgericht) hin und her, infolgedessen die Gutachterin ihre Ergebnisse ergänzen musste, weil die Verteidigung die Plausibilität (zurecht) infrage gestellt hat. Die Argumentation zeugt von hohem Sachverstand, offenbar hatte die Verteidigung fachliche Beratung. Ich leite daraus ab, dass Hoffnung bestand, dem Gericht schon vorab zu erklären, dass die Einstufung "wahrscheinlich" nicht haltbar ist.
Über das "Ermittlungsgericht"? Gibt es ein solches Gericht nach der StPO? Ich vermute Du meinst über die StA.
Wenn nun im frühen Stadium der Ermittlungen und noch vor der öffentlichen Verhandlung die hier immer wieder behauptete "offensichtliche" Fehlerhaftigkeit des Gutachtens bestand, warum hat dann keiner der Beteiligten ein anderes Gutachten eingeholt?
Es gibt hier (in diesem Thread) gleich fünf Experten, die das Gutachten des LKA als "offensichtlich" fehlerhaft bezeichnen. Wenn es aber doch so offensichtlich fehlerhaft war, warum wurde nicht bereits im Ermittlungsverfahren, aber spätestens in der öffentlichen Verhandlung nicht ein Gutachten eines (anderen) Experten eingeholt, der die offensichtliche Fehlerhaftigkeit bestätigt?
Im Ernst: Ich verstehe es nicht.
Sowohl der Angeklagte, als auch die Nebenkläger gehen von der vermeintlich für jeden offensichtlichen Fehlerhaftigkeit des Gutachtens des LKA aus und niemand trägt dafür Sorge einen Beweisantrag zu stellen, der das Gegenteil dieses Gutachten bestätigt/ bestätigen soll?
Bei allem gebotenen Respekt: Die öffentliche Verhandlung ist die einzige(!) Möglichkeit, ein solches Gutachten wirkungsvoll zu entkräften. Warum wurde das nicht gemacht, wenn es doch so einfach gewesen ist?