2r2n schrieb:Es ist einfach kein Sinussignal. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das die Gutachterin gesagt hat.
Ich verstehe auch nicht, wie der Begriff "reines Sinussignal" oder "reiner Sinuston" in das Urteil gelangt. Es handelt sich dabei aber um Fachausdrücke, die sicher auch vor Gericht so ausgesprochen wurden.
panta_rhei schrieb:... zunächst hört es sich durchaus einleuchtend an, dass der 6. Ton grundsätzlich der lauteste sein müsste
Das ist keinesfalls sicher. Der BR selbst hat eine Folge von Jingles auf seiner Internetseite veröffentlicht, in der auch unser Jingle auftaucht. Dort ist der 6. Ton nicht auffallend laut. Außerdem war in der Übertragungskette ein Dynamikkompressor enthalten, der je nach Verwendung durch den diensthabenden Tonmeister ebenfalls Lautstärkenunterschiede ausgeglichen hat.
panta_rhei schrieb:Kann es auch sein, dass der Jingle einfach (irgendwann vor 1979) versehentlich beim Aufnehmen von Radiomusik auf einer Kassette gelandet ist und dann für die Anrufe verwendet wurde?
Ich kann mich ärgern, dass ich damals alle Aufnahmen vom Radio nachbearbeitet habe, und deshalb alle alten B3-Jingles gelöscht sind.
Im Prinzip ist es richtig, dass sich theoretisch mit jedem Gerät derartige Lautstärkenänderungen hätten ergeben können. Also auch ohne Verwendung eines Tonbandgeräts bei der akustischen Aufnahme direkt vom Radio. Ob die Tonträgervorlage tatsächlich die richtige ist, ist technisch von untergeordneter Bedeutung. Das Rezept im Gutachten würde auch mit einer besser passenden funktionieren.
ABER:
- Ein Gutachter darf dem Gericht nichts vorlügen. Entweder arbeitet er mit der richtigen Vorlage oder gar nicht.
- Einhaken tun wir auf andere Weise. Weil die verwendet Vorlage definitiv falsch ist, ist auch die Behauptung falsch, dass zu der Zeit nur eine Vorlage gesendet wurde (und zwar diese). Damit ist auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass der BR auch einen Jingle gesendet hat, dessen Tonhöhe mit der Tätertonfolge übereinstimmt. Wir erinnern uns, dass im Gutachten krampfhaft versucht wurde, die Tonhöhenveränderung durch die Verwendung unterschiedlicher Geräte zu erklären. Es lässt sich nicht rekonstruieren, ob es tatsächlich einen Jingle mit tieferen Tönen gegeben hat. Ich halte es für wahrscheinlich (in einer älteren Version hat es eine mit diesen tiefen Tönen gegeben), zumindest lässt es sich nicht ausschließen. Die unterschiedlichen Geräte wären dann nicht erforderlich.
Für einen Jingle mit tieferen Tönen (also denen der Tätertonfolge) funktioniert das Rezept des Gutachtens nicht. Bei einem derartigen Jingle würde die spezielle Experimentanordnung des Gutachtens die Lautstärke des 6. Tons nicht reduzieren. Damit würde das gesamte Gutachten völlig zusammenbrechen.
- Warum kann das TK 248 nicht Tatmittel sein?
Die großen, trägen Tonbandspulen lassen sich nicht so schnell navigieren, um die Tonfolge innerhalb der verfügbaren Zeit zweimal hintereinander zu überspielen. Außerdem passen die ebenfalls aufgezeichneten Schaltgeräusche gar nicht zum TK 248.