@Andante Sie brauchen hier sicherlich gar nichts, Sie vertreten aber hier in letzter Zeit massiv irreführende Dinge.
Sie behaupten erst, es gäbe ein Verbot für Ermittlungen, was offensichtlich eine fehlerhafte Logik von Ihrer Seite entsprang.
Nun Behaupten Sie, dass es angeblich keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorlägen, ohne auf die einzelnen Punkte einzugehen, die genannt wurden.
Wenn man ein Kind in eine Kiste steckt und dann die Lüftungsrohe abdeckt, dann denke ich, kann man schon von einem Anhaltspunkt zu einem Tötungsdelikt ausgehen.
Ihre Ansicht, dass die Kiste zeigt, dass die Täter keine Tötungsabsicht hatten, ist weltfremd.
Bei einem Entführungsfall läuft in den seltensten Fällen alles so ab, wie die Täter es geplant haben. So etwas sieht man nur im TV. In der Praxis machen Täter Fehler, irgend etwas haben sie nicht bedacht. Und genau durch solche Fehler kann es verhängnisvoll für das Opfer werden. Es könnte sein, dass das Opfer längere Zeit einen der Täter gesehen oder gar erkannt hat. Es ist dann auch durchaus wahrscheinlich, dass die Täter oder nur Einzelne dann später, zur Verdeckung einer Straftat die Rohre bewusst verdeckt haben. Bei einem langen Fußmarsch von 800m mit dem Opfer ist es sehr wahrscheinlich, dass etwas schief läuft.
Die verdeckten Rohre sind ein starker Anhaltpunkt für ein bewusstes Töten. Sollte hier wirklich ein solches vorliegen, liegt das Mordmerkmal dann auch recht nahe. Es dürfte etwas unvorhergesehenes bei der Entführung passiert sein, wo die Täter von ihrem ursprünglichen Plan aus ihrer Sicht abweichen mussten, und da dürfte eben die Angst erkannt zu werden höchstwahrscheinlich die Ursache gewesen sein und dann wäre die Tötung eine Verdeckungstat gewesen.
Klar, zum aktuellen Zeitpunkt kann man das noch nicht beweisen, aber für ein Pflicht zur Ermittlung reichen tatsächliche Anhaltspunkte, die naturgemäß noch kein Beweis sein können.
Beweisen kann man das alles erst nach Abschluss der Ermittlung.
Leider zeigen Sie hier ganz deutlich, dass es am liebsten sehen würden, dass keine weiteren Ermittlungen mehr erfolgen und dazu erzählen sie hier Märchen, dass der § 152 Stopp ein "Verbot" von Ermittlungen enthält. Wenn man etwas von Logik versteht, weiß man, dass das mitnichten der Fall ist.
Leider sehe ich Ihre Tendenz in anderen Threads, es sollen bloß keine neuen Ermittlungen erfolgen, damit ein rechtskräftiges Urteil bloß nicht umgestoßen werden kann.
Das ergibt bei mir den Eindruck, dass sie die wirkliche Wahrheit offenbar nicht wissen wollen. Für solche Menschen habe ich nicht das geringste Verständnis.