Rationalheld schrieb:Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Gehen wir einmal davon aus, es trifft zu, was du glaubst, und Mazurek ist ein Tatbeteiligter. Dann wäre die Sache für mich "kriminalistisch fertig", wenn seine Mittäter mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bestimmt und vor allem (dieser Aspekt kommt meines Erachtens viel zu kurz) die Rollenverteilung rekonstruiert werden könnte. Welcher der ca. 3 Täter ist für Ursulas Tod hauptverantwortlich? Durch welche Handlung oder Unterlassung?
Juristisch ist es so, dass, wenn mehrere Mittäter sind, es nicht mehr genau darauf ankommt, wer welchen konkreten Tatbeitrag geleistet hat. Das mag man falsch finden, aber so ist die gesetzliche Lage, und danach hatte sich das Gericht zu richten.
Wenn es also mehrere gab, die zusammen Ursulas Entführung, ihr Einsperren in die Kiste und die Lösegelderpressung wollten, kommt es nicht mehr darauf an, wer wieviel vom Loch gegraben, wer welchen Erpresserbrief gefertigt oder eingeworfen, wer an welchem Ende des Klingeldrahts gestanden, wer Ursula vom Fahhrrad gezerrt und wer sie in die Kiste gesperrt hat.
Das wäre zB bei einem Bankraub genau so: Wenn 3 Leute den Bankraub beschließen und dann ausführen, wobei einer in die Schalterhalle stürmt und mit einer Waffe den Kassierer bedroht, der andere mit einer Waffe die anwesenden Kunden in Schach hält und der dritte draußen mit dem startbereiten Fluchtauto wartet, sind alle 3 Mittäter des Bankraubs, auch wenn vor Gericht hinterher nicht mehr genau geklärt werden kann (wegen der Masken, die all 3 trugen, so dass die Zeugen wie Kassierer und Kunden das nicht genau erkennen konnten), wer welchen Tatbeitrag geleistet hat. Im Ergebnis its das auch sinnvoll bzw. „gerecht“, denn alle 3 wollten ja den Bankraub auf diese Weise und in dieser Ausführung.
Dass es neben Mazurek Mittäter gegeben haben muss, darauf verweist auch die Strafkammer. Es war aber nicht ihre Aufgabe, diese herauszufinden. Angeklagt war halt nur Mazurek, und die weiteren Mittäter anzuklagen wäre Sache der StA gewesen. Warum die das nicht gemacht hat, muss man nicht das Gericht fragen. Hätte man im Bankräuberbeispiel nur 2 von den 3 erwischt und angeklagt und verurteilt, hätte der entkommene Dritte halt Glück gehabt.
julina32 schrieb:War der Zeuge Tonbandsammler, kannte er sich aus, oder wie kommst du zu der Einschätzung "ähnlich"? Was ist "ähnlich"?
Welche Aussagekraft besitzt juristisch "ähnlich"? Genauso wie "wahrscheinlich"? Und wenn ich fünf mal "wahrscheinlich" oder "ähnlich" bilde, dann??
Lies das Urteil und die Aussagen des Jungen und seiner Schwester, die damals oft im Hause Mazurek waren und das Gerät sahen.