monstra schrieb:Es ist umgekehrt. Du vermischt da etwas. Natürlich ist ein Urteil, ist Rechtskraft eine vorherrschende Bedingung. Diese Realität der rechtlichen Wirkung ist aber nicht die Realität der Tat.
Nein, ich trenne da ganz sauber, in welchem Bereich sich die Diskussion gerade bewegt.
@robernd hat mit seinen Gegengutachten ja nicht nachgewiesen, dass Mazurek nicht der Täter ist.
Es gibt den Wunsch, die Tat "weiter aufzuklären", das finde ich auch ganz spannend, soweit man das mit den begrenzten Möglichkeiten hier machen kann und ich habe schon ein paar Details gefunden, die auf Mazurek als Täter hinweisen und die mir nicht bekannt waren.
Es gibt den Wunsch nach einer Diskussion philosophischer Natur über Recht, Gerechtigkeit und Wahrheit. Eine solche Diskussion wäre hier aber eigentlich off topic.
Es gibt den Wunsch, das Gutachten losgelöst von seinem Zweck und Nutzen zu diskutieren, darin sehe ich keinen Wert mehr. Ich akzeptiere das Ergebnis, dass die wahrscheinliche Verwendung des TK 248 nicht nachgewiesen werden kann. Es ist daraus nicht abzuleiten, dass Mazurek unschuldig ist oder dass das Rechtssystem versagt hat und grundsätzlich umgekrempelt werden müsste. Diese konkrete veraltete Technik wird ja zudem voraussichtlich nie wieder in einem Verfahren Bedeutung haben. Welches Fazit hat das Gegengutachten also?
Ich habe allerdings Interesse zu erfahren, was RA Rubach ganz konkret gesagt hat, als
@robernd das hier verstand:
robernd schrieb am 16.12.2020:Laut Verteidiger besteht die einzige Chance darin, unabhängig vom festgeschriebenen und mittlerweile unangreifbaren Gutachten zu zeigen, dass das TK 248 nicht dafür verwendbar ist.
Was genau denkt Rubach, der sich ja offenbar dazu geäußert hat, über die Chancen eines Wiederaufnahmeverfahrens?
JosephConrad schrieb:Ein Wiederaufnahmeverfahren: die Hürden sind sehr hoch. Denn die staatliche Rechtsordnung hält grundsätzlich an einmal gefallenen letztinstanzlichen Urteilen fest, egal, ob sie falsch sind oder nicht. Dadurch soll Rechtsfrieden und Rechtssicherheit gewährleistet werden:
Das ist klar, aber wie denkt Rubach konkret in dieser Sache? Was wäre seiner Meinung nach erfolgversprechend?
Vielleicht erklärt
@robernd ja den obigen Hinweis noch. Ansonsten kann er ja einfach nur seine eigene Einschätzung abgeben, ob Mazurek noch ein Wiederaufnahmeverfahren anstrebt und womit.