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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 09:37
Zitat von RationalheldRationalheld schrieb:Ich bin mir sicher, dass @robernd dir auch sonst alles offenlegt, was du benötigst, um den Manipulationsverdacht auszuräumen. Vielleicht lädt er sogar noch sein Diplom hoch.
Na das tut @robernd hoffentlich nicht! Denn darum geht es hier doch überhaupt nicht! Wer ein ernsthaftes und höfliches Interesse hat, kann sich per PN an @robernd wenden und nicht öffentlich pöbeln...weshalb auch immer?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 09:43
Zitat von monstramonstra schrieb:Ich würde die Justiz nicht als "Scheinwelt" bezeichnen, weil sie eine 100%ige Wahrheit nicht liefern kann. Das kann keine Disziplin.
Andere Disziplinen sind da ehrlicher und sprechen z.B. von Modellen und nicht von der "Wahrheit". Daher kann man das auch mal durchaus überspitzt formulieren. Wenn ein Urteil auf einem falschen Gutachten aufbaut, und noch zusätzlich die Aussagen des Richters bei der mündlichen Urteilsverkündung und die lang vergangene Zeit berücksichtigt, kann man durchaus von einer einer Scheinwelt sprechen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 09:53
Zitat von monstramonstra schrieb:Es ist umgekehrt. Du vermischt da etwas. Natürlich ist ein Urteil, ist Rechtskraft eine vorherrschende Bedingung. Diese Realität der rechtlichen Wirkung ist aber nicht die Realität der Tat.
Nein, ich trenne da ganz sauber, in welchem Bereich sich die Diskussion gerade bewegt.

@robernd hat mit seinen Gegengutachten ja nicht nachgewiesen, dass Mazurek nicht der Täter ist.

Es gibt den Wunsch, die Tat "weiter aufzuklären", das finde ich auch ganz spannend, soweit man das mit den begrenzten Möglichkeiten hier machen kann und ich habe schon ein paar Details gefunden, die auf Mazurek als Täter hinweisen und die mir nicht bekannt waren.

Es gibt den Wunsch nach einer Diskussion philosophischer Natur über Recht, Gerechtigkeit und Wahrheit. Eine solche Diskussion wäre hier aber eigentlich off topic.

Es gibt den Wunsch, das Gutachten losgelöst von seinem Zweck und Nutzen zu diskutieren, darin sehe ich keinen Wert mehr. Ich akzeptiere das Ergebnis, dass die wahrscheinliche Verwendung des TK 248 nicht nachgewiesen werden kann. Es ist daraus nicht abzuleiten, dass Mazurek unschuldig ist oder dass das Rechtssystem versagt hat und grundsätzlich umgekrempelt werden müsste. Diese konkrete veraltete Technik wird ja zudem voraussichtlich nie wieder in einem Verfahren Bedeutung haben. Welches Fazit hat das Gegengutachten also?

Ich habe allerdings Interesse zu erfahren, was RA Rubach ganz konkret gesagt hat, als @robernd das hier verstand:
Zitat von roberndrobernd schrieb am 16.12.2020:Laut Verteidiger besteht die einzige Chance darin, unabhängig vom festgeschriebenen und mittlerweile unangreifbaren Gutachten zu zeigen, dass das TK 248 nicht dafür verwendbar ist.
Was genau denkt Rubach, der sich ja offenbar dazu geäußert hat, über die Chancen eines Wiederaufnahmeverfahrens?
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ein Wiederaufnahmeverfahren: die Hürden sind sehr hoch. Denn die staatliche Rechtsordnung hält grundsätzlich an einmal gefallenen letztinstanzlichen Urteilen fest, egal, ob sie falsch sind oder nicht. Dadurch soll Rechtsfrieden und Rechtssicherheit gewährleistet werden:
Das ist klar, aber wie denkt Rubach konkret in dieser Sache? Was wäre seiner Meinung nach erfolgversprechend?

Vielleicht erklärt @robernd ja den obigen Hinweis noch. Ansonsten kann er ja einfach nur seine eigene Einschätzung abgeben, ob Mazurek noch ein Wiederaufnahmeverfahren anstrebt und womit.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 10:12
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich akzeptiere das Ergebnis, dass die wahrscheinliche Verwendung des TK 248 nicht nachgewiesen werden kann. Es ist daraus nicht abzuleiten, dass Mazurek unschuldig ist oder dass das Rechtssystem versagt hat und grundsätzlich umgekrempelt werden müsste.
Der erste Satz ist inkonsistent. Wenn Du die Verwendung des TK 248 als "wahrscheinlich" erachtest (wie das LKA-Gutachten), ist eben diese Wahrscheinlichkeit nachgewiesen. Und entsprechend im Urteil gewertet und als wesentlicher Teil des "Indizienrings" verwendet worden, der die Schuld M.s nachweist. Dann sollte man aber argumentativ Stellung nehmen, warum die Widerlegung des Gutachtens unbeachtlich ist.

Der zweite Satz ist ein Pappkamerad. Aus einer etwaigen Widerlegung des LKA-Gutachtens kann weder das Eine noch das Andere abgeleitet werden. Das ist klar. Das hat auch keiner behauptet.

Wenn das hier und da geäußert wurde, dann wurde es zumeist aus einer Kombination vieler mutmaßlicher Fehler oder ein angeblichen Voreingenommenheit von Ermittlungsbehörden und Gericht abgeleitet. Ich habe das immer für einen Fehlschluss gehalten. Zutreffend ist dagegen die allgemeine Einsicht, dass Gerichte nicht immer richtig liegen. Sonst bedürfte es keines Instanzenweges. Ob das Gericht hier richtig liegt, ist nicht mein Thema. Mein Thema ist, dass es nicht immer richtig liegen könnte. Das zu analysieren und zu benennen halte ich für eine staatsbürgerliche Pflicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 11:01
Zitat von PalioPalio schrieb:Das ist klar, aber wie denkt Rubach konkret in dieser Sache? Was wäre seiner Meinung nach erfolgversprechend?
Das können wie hier, glaube ich, nicht beantworten. Da müsste man schon ihn oder Herrn Mazurek fragen.

Ich weiss auch nicht mehr als das, was in den Medien steht.
"Der Fall war immer eine offene Wunde"

Werner M. sitzt seine Strafe in Norddeutschland ab. Er hat resigniert, ist gesundheitlich schwer angeschlagen und sitzt im Rollstuhl. Er hofft, spätestens 2023 freizukommen. Er schrieb Michael Herrmann Briefe in selbstbewusstem Ton, in denen er seine Unschuld bekundete. Nur einmal schrieb ihm Herrmann zurück.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Fall Ursula Herrmann noch einmal aufgerollt werden wird, liegt jetzt nahe null. Michael Herrmann und Walter Rubach wissen das. Hilft ihnen das, um einen Schlussstrich unter diesen Fall zu ziehen?

"Nein", sagt Walter Rubach. Ein Schlussstrich unter diesen Fall, der ihn seit 13 Jahren begleitet, sei ausgeschlossen. "Nichts mehr tun zu können, macht einen verrückt!" Er atmet hörbar aus. "Der Fall war immer eine offene Wunde."

Auch der Bruder Michael Herrmann tut sich schwer damit, mit dem Fall abzuschließen. Er sagt, er wolle zu seiner inneren Haltung zurückfinden, die er hatte, bevor Werner M. als Tatverdächtiger präsentiert wurde. Aber er weiß bei allen Bemühungen, auch er hat lebenslänglich bekommen.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/entfuehrung-von-ursula-herrmann-1981-bruder-bezweifelt-werner-m-s-taeterschaft-a-e220eb8e-eb11-4cf0-bca2-f9bd4aef8eff


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18.01.2021 um 11:09
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Wenn man berücksichtigt, das vorher nie eine Anklage erhoben wurde, der Richter selber sagt, dass ohne TK248 M freizusprechen gewesen wäre
Schade, dass man es immer und im er wieder sagen muss, aber der Vorsitzende hat im Interview keineswegs gesagt, dass ohne das TK 248 der Angeklagte freizusprechen gewesen wäre. Das ist, sorry, wirklich grottenfalsch.

Erstens hätte der Vorsitzende so etwas gar nicht sagen dürfen, weil so etwas zum Beratungsgeheimnis gejört, dem jeder Richter, natürlich auch die Schöffen, unterliegt, und zweitens hat der Vorsitzende gesagt, dass nach seiner Meinung WM von den Staatsanwälten ohne TK nicht angeklagt worden wäre. Er hat keinesweges gesagt, dass WM ohne TK vermutlich nicht verurteilt worden wäre. Zwischen Verurteilung und Anklage besteht ein Riesenunterschied, den man bitte beachten sollte.

Wer will, kann ja die beteiligten Staatsanwälte fragen, ob sie in 2008 den WM ohne TK wirklich nicht angeklagt hätten. Der Richter ist dafür die falsche Adresse, der kann wirklich bloß vermuten, was zur Anklage geführt hat.

Nächster Punkt: Es ist kein Unschuldsbeweis für WM, dass er in 1982 nicht angeklagt wurde. Daher wundert es mich, dass der bloße Fakt, dass gegen ihn damals nicht bereits Anklage erhoben wurde, hier manchmal in dem Sinne interpretiert wird, dass die Anklage in 2008 irgendwie „ungrechtfertigt“ war. Wieso eigentlich?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 11:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er hat keinesweges gesagt, dass WM ohne TK vermutlich nicht verurteilt worden wäre. Zwischen Verurteilung und Anklage besteht ein Riesenunterschied, den man bitte beachten sollte.
Warum hat er es dann überhaupt gesagt? Er war doch nicht der Ankläger, wie kann er was zu den Motiven der Anklage sagen wollen? Das ergibt doch auch keinen Sinn.

Letztlich ist das doch formalistische Wortklauberei. Der Richter hebt einfach die Bedeutung des Tonband-Gutachtens für das Verfahren hervor. Es ist das einzige forensische Indiz, das - vermeintlich - einen Bezug zu M. herstellt. Ansonsten bleiben die diffusen Aussagen des P. und die - meiner Ansicht nach - falsch interpretierten Gesprächsprotokolle der Kfz-Innenraumüberwachung. Und auf denen eine Verurteilung zu gründen wäre schon sehr gewagt gewesen.

Ob M.s auch ohne das TK 248 angeklagt oder verurteilt worden wäre, kann er ja gar nicht seriös sagen, da wir ja - Du weist ja auch zu Recht immer wieder darauf hin - eine Gesamtschau aller Indizien haben, die zur Anklage und zum Urteil geführt hat. Und die ist vom Gericht immer unter Berücksichtigung des TK 248 als wahrscheinliches Tatmittel erfolgt. Und nie ohne.

Man kann aber aus der Bedeutung des Tonband-Gutachtens durchaus eine gewisse Tendenz oder Wahrscheinlichkeit für Anklage oder Verurteilung ableiten. Nicht mehr. Aber halt auch nicht weniger.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 11:30
Zitat von PalioPalio schrieb:@robernd hat mit seinen Gegengutachten ja nicht nachgewiesen, dass Mazurek nicht der Täter ist.

Es gibt den Wunsch, die Tat "weiter aufzuklären", das finde ich auch ganz spannend, soweit man das mit den begrenzten Möglichkeiten hier machen kann und ich habe schon ein paar Details gefunden, die auf Mazurek als Täter hinweisen und die mir nicht bekannt waren.

Es gibt den Wunsch nach einer Diskussion philosophischer Natur über Recht, Gerechtigkeit und Wahrheit. Eine solche Diskussion wäre hier aber eigentlich off topic.

Es gibt den Wunsch, das Gutachten losgelöst von seinem Zweck und Nutzen zu diskutieren, darin sehe ich keinen Wert mehr. Ich akzeptiere das Ergebnis, dass die wahrscheinliche Verwendung des TK 248 nicht nachgewiesen werden kann. Es ist daraus nicht abzuleiten, dass Mazurek unschuldig ist oder dass das Rechtssystem versagt hat und grundsätzlich umgekrempelt werden müsste. Diese konkrete veraltete Technik wird ja zudem voraussichtlich nie wieder in einem Verfahren Bedeutung haben. Welches Fazit hat das Gegengutachten also?
Ehrlich gesagt klingt mir das zu blasphemisch. Deine Argumentationsweise und deine Beiträge zusammen mit dem restlichen Pulk klingen
doch eher nach Ergötzen und Beibehalten an des hiesigen Status. "Mazurek ist schuldig". Wozu hier die ganzen Besserwisser-Diskussionen um Recht oder Recht haben, wenn hinten nicht eine Belohnung herausspringt. Die Belohnung heisst Bestätigung und diese liest man doch recht einfach in jedem Beitrag heraus, der in einem hämischen Ton eine illusorische Wiederaufnahme anspricht.

Auf der anderen Seite - was für ein Geeiere um dieses TK 248
Keine Wahrscheinlichkeiten und keine klaren Aussagen hier zur Nutzung des TK 248 als Tatmittel und dessen Bedeutung für Anklage, Hauptverfahren und Verurteilung.

Daneben, wenn man mal auf den Entführungsfall Würth schaut, wird sicherlich neben der Tatsache, dass das Entführungsopfer überlebt hat, das Alter des vermeintlichen Täters und Mazureks langes Zwischenleben in Freiheit sowie auch die Verjährungsfrist des Verbrechens auf die Einstellung der Richter einen wesentlichen Einfluss gehabt haben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 11:32
Zitat von monstramonstra schrieb:Warum hat er es dann überhaupt gesagt? Er war doch nicht der Ankläger, wie kann er was zu den Motiven der Anklage sagen wollen? Das ergibt doch auch keinen Sinn.
Stimmt, das hätte er sich schenken können. Er war bereits pensioniert, als er interviewt wurde. Vielleicht wurde er speziell nach dem TK befragt.
Zitat von monstramonstra schrieb:Ob M.s auch ohne das TK 248 angeklagt oder verurteilt worden wäre, kann er ja gar nicht seriös sagen, da wir ja - Du weist ja auch zu Recht immer wieder darauf hin - eine Gesamtschau aller Indizien haben, die zur Anklage und zum Urteil geführt hat.
Richtig, und man kann jetzt der Meinung sein, wie es einige sind, dass WM bei der Fülle der übrigen Indizien auch ohne TK verurteilt worden wäre. Man kann auch, wie es andere sind, der Meinung sein, dass die übrigen Indizien nachrangig sind und WM nur aufgrund der „wahrscheinlichen“ Verwendung des TK verurteilt worden ist.

Von praktischer Bedeutung wäre die Frage nur, wenn es um die Geltendmachung von Wiederaufnahmegründen geht. Da RA Rubach aber auch unter Beachtung von @robernds Gegendarstellung keine Chancen für einen Wiederaufnahmeantrag sieht, kann man sich hier weiterhin die Köpfe heiß reden, ohne dass irgendetwas dabei für WM herauskommt....


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 11:41
Zitat von julina32julina32 schrieb:Deine Argumentationsweise und deine Beiträge zusammen mit dem restlichen Pulk klingen
doch eher nach Ergötzen und Beibehalten an des hiesigen Status. "Mazurek ist schuldig". Wozu hier die ganzen Besserwisser-Diskussionen um Recht oder Recht haben, wenn hinten nicht eine Belohnung herausspringt. Die Belohnung heisst Bestätigung und diese liest man doch recht einfach in jedem Beitrag heraus, der in einem hämischen Ton eine illusorische Wiederaufnahme anspricht.
Da zitiere ich doch mal einen User, der, bevor der Thread für eine Zeitlang geschlossen wurde, an einen anderen User schrieb: „Gewöhne dich daran, dass man Mazurek für schuldig halten darf“.

Also: Bedingung für die Teilnahme an der Diskussion hier bzw. die Eintrittskarte hierfür ist keineswegs, dass man von Mazureks Unschuld überzeugt sein muss. Insofern macht es wenig Sinn, einem User vorzuhalten, dass er der Meinung ist, die er ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 11:46
Es geht nicht darum, "ob etwas für Mazurek herauskommt". Es geht um die Frage , ob die Täter, die Ursula Hermann entführten und sie töteten verhaftet und verurteilt wurden oder ob ein Unschuldiger eine Haftstrafe absitzt und die Täterschaft bis heute frei herumläuft und vielleicht sogar später einen weiteren Menschen tötete.
Mitleid mit Mazurek zu haben fällt angesichts dessen, was er dem Hund angetan hat schwer. Hier wäre eine Strafe auf jeden Fall angebracht gewesen, aber Tiere haben bei uns leider keine Anwälte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 12:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da zitiere ich doch mal einen User, der, bevor der Thread für eine Zeitlang geschlossen wurde, an einen anderen User schrieb: „Gewöhne dich daran, dass man Mazurek für schuldig halten darf“.

Also: Bedingung für die Teilnahme an der Diskussion hier bzw. die Eintrittskarte hierfür ist keineswegs, dass man von Mazureks Unschuld überzeugt sein muss. Insofern macht es wenig Sinn, einem User vorzuhalten, dass er der Meinung ist, die er ist.
Du hast glaube ich nicht den Sinn meiner Erwiderung zu Palios Bekunden nach Wahrheitsfindung richtig verstanden.
Wer ihn für schuldig hält hat seine Wahrheit schon. Warum sich diejenigen hier täglich noch rumtreiben und sich dann noch darüber ereifern, man würde hier juristische Tipps für Mazurek kostenlos abgreifen, weiss nur der liebe Himmel.

Deine persönliche Wahrscheinlichkeitsrechnung zum TK 248, bleibt weiterhin für jedermann verborgen. Ist sicherlich auch besser so, für deine behördliche Zukunft.


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18.01.2021 um 13:21
Zitat von max63max63 schrieb:Rationalheld schrieb:
Ich bin mir sicher, dass @robernd dir auch sonst alles offenlegt, was du benötigst, um den Manipulationsverdacht auszuräumen. Vielleicht lädt er sogar noch sein Diplom hoch.

Na das tut @robernd hoffentlich nicht! Denn darum geht es hier doch überhaupt nicht! Wer ein ernsthaftes und höfliches Interesse hat, kann sich per PN an @robernd wenden und nicht öffentlich pöbeln...weshalb auch immer?
Selbstverständlich. Mein Beitrag war auch lediglich ironisch gemeint angesichts absurder Forderungen eines Nutzers.


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18.01.2021 um 13:46
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:da ich bekanntlich die Ansicht vertrete, dass er aufgrund dieser Beweislage niemals hätte verurteilt werden dürfen.
Es ist bitter, wenn man nur nach Indizien verurteilt wird, da man sich so eine Mühe gemacht hat, keine Spuren zu hinterlassen, und in der Verhandlung geschwiegen hat, um abzuwarten, was das Gericht und der Staatsanwalt so alles noch auf der Pfanne gegen einen hat, und der festen Überzeugung ist, ohne Beweise keine Verurteilung, hat sich verkalkuliert. Mit oder ohne Strategie unterm Strich lebenslänglich.
Da ist seine Frau noch gut davon gekommen.

JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 13:49
Zitat von PalioPalio schrieb:245HCT74 schrieb:
Die Justiz kann immer nur eine (meist auch gut begründete) Scheinwelt sein. Die 100%ige Wahrheit kann sie nicht liefern

Du vermischt da etwas, was nicht vermischt werden kann.
Dir geht es, wenn ich dich richtig verstehe, um die Metadiskussion zu Recht und Gesetz auf einer abstrakten Ebene, mir geht es um die Diskussion der Realität mit den vorhandenen Bedingungen. Da gibt es ganz konkret ein Gutachten, ein Urteil, ein Gegengutachten und einen Verurteilten, der nicht länger im Gefängnis bleiben will.
Ja, das ist die Frage, was man hier diskutieren möchte: Allgemein das Thema Recht, Gesetz, Gerechtigkeit, dann immer unter dem mahnend erhobenen Zeigefinger „Bedenke, oh Mensch (und ganz besonders Richtermensch), dass du dich irren kannst!“, oder ganz konkret der Fall Ursula Herrmann und wo speziell in diesem Fall Fehler und Irrtümer der Gutachter, Zeugen, Richtermenschen, Staatsanwälte liegen, woran man das faktisch festmachen kann und welchen Einfluss dass auf das Ergebnis hat.

Manchmal frage ich mich, wie hoch dabei der Grad einer faktischen Belegung oder Widerlegung eigentlich sein muss, zB wenn trotz festgestellter Kontamination offenbar trilweise immer noch der Theorie angehangen wird, dass die DNA-Spuren am Glas und an der Kommode im Fall Böhringer, die identisch sind mit den DNA-Spuren an einer (einzigen) Schraube der Kiste im Fall Herrmann, von einem Täter stammen müssen, der sowohl in die Entführung Ursulas als auch in die Ermordung von Charlotte Böhringer verwickelt ist:
Zitat von meerminmeermin schrieb:Es geht um die Frage , ob die Täter, die Ursula Hermann entführten und sie töteten verhaftet und verurteilt wurden oder ob ein Unschuldiger eine Haftstrafe absitzt und die Täterschaft bis heute frei herumläuft und vielleicht sogar später einen weiteren Menschen tötete.



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18.01.2021 um 13:55
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Es ist bitter, wenn man nur nach Indizien verurteilt wird, da man sich so eine Mühe gemacht hat, keine Spuren zu hinterlassen, und in der Verhandlung geschwiegen hat, um abzuwarten, was das Gericht und der Staatsanwalt so alles noch auf der Pfanne gegen einen hat, und der festen Überzeugung ist, ohne Beweise keine Verurteilung, hat sich verkalkuliert. Mit oder ohne Strategie unterm Strich lebenslänglich.
Die Schwachstelle war halt Pfaffinger. Wäre der nicht so auffällig mit seinem Spaten durch die Gegend gefahren (noch dazu mit dem rot-weiß umwickelten Spatenblatt) und hätte er sich nicht von so vielen Zeugen dabei sehen lassen, wäre WM womöglich nicht überführt worden.

Es gab unabhängig von Pfaffinger zwar mindestens 2 vertrauliche Hinweise auf WM, aber ob man ihm ohne KP etwas hätte ausreichend nachweisen können, ist fraglich.


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18.01.2021 um 13:56
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Es ist bitter, wenn man nur nach Indizien verurteilt wird, da man sich so eine Mühe gemacht hat, keine Spuren zu hinterlassen, und in der Verhandlung geschwiegen hat, um abzuwarten, was das Gericht und der Staatsanwalt so alles noch auf der Pfanne gegen einen hat, und der festen Überzeugung ist, ohne Beweise keine Verurteilung, hat sich verkalkuliert. Mit oder ohne Strategie unterm Strich lebenslänglich.
Da ist seine Frau noch gut davon gekommen.
So ein Unsinn. Wer in der Verhandlung schweigt, ist also automatisch immer schuldig, weil es keine Spuren gab.
(Und deshalb bewahrt man auch ein TK248 fast 30J lang auf und spricht am Telefon über den kürzlichen Kauf eben dieses Gerätes und
unterhält sich auch über den Fall am Telefon.)

Das war sicherlich eine Strategie des Anwalts, der ihn bekanntlich für unschuldig hält und nicht etwa weil er dafür Geld bekommt.

Mich würde ernsthaft eine Aussage Rubachs interessieren, welche Fehler er alle bei seinem Mandanten sieht. Nämlich die Aussagen, die er zuvor alle ohne anwaltlichen Beistand getätigt hat.


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18.01.2021 um 14:03
Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn das hier und da geäußert wurde, dann wurde es zumeist aus einer Kombination vieler mutmaßlicher Fehler oder ein angeblichen Voreingenommenheit von Ermittlungsbehörden und Gericht abgeleitet. Ich habe das immer für einen Fehlschluss gehalten. Zutreffend ist dagegen die allgemeine Einsicht, dass Gerichte nicht immer richtig liegen.
Das ist ein wichtiger Punkt. Es gibt viele Gründe dafür, dass vor Gericht etwas schief laufen kann. Die Irrtumsanfälligkeit des Menschen, Dilettantismus, Prestige-Streben, Leichtgläubigkeit. Deshalb finde ich es so unfair, wenn man als jemand, der auf Fehler hinzuweisen versucht, als Verschwörungstheoretiker abgetan wird.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nächster Punkt: Es ist kein Unschuldsbeweis für WM, dass er in 1982 nicht angeklagt wurde. Daher wundert es mich, dass der bloße Fakt, dass gegen ihn damals nicht bereits Anklage erhoben wurde, hier manchmal in dem Sinne interpretiert wird, dass die Anklage in 2008 irgendwie „ungrechtfertigt“ war. Wieso eigentlich?
Ich enthalte mich zwar der Aussage, die Anklage sei im Ganzen 'ungerechtfertigt' gewesen, aber man könnte ja schon sagen, dass - wenn das LKA-Gutachten falsch ist - die Anklage gewissermaßen von falschen Voraussetzungen ausging. Denn sie ging nun einmal davon aus, dass beim Anzuklagenden ein wahrscheinliches Tatmittel sichergestellt wurde.
Zitat von AndanteAndante schrieb:monstra schrieb:
Warum hat er es dann überhaupt gesagt? Er war doch nicht der Ankläger, wie kann er was zu den Motiven der Anklage sagen wollen? Das ergibt doch auch keinen Sinn.

Stimmt, das hätte er sich schenken können. Er war bereits pensioniert, als er interviewt wurde. Vielleicht wurde er speziell nach dem TK befragt.
Er hat es nicht nach seiner Pensionierung, sondern zum Zeitpunkt des Urteils gesagt.

Richter Rothermel sagte: "Ohne dieses Tonbandgerät hätte es möglicherweise kein Verfahren gegeben." https://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-im-ursula-herrmann-prozess-ein-fast-perfektes-verbrechen-1.14174
Zitat von meerminmeermin schrieb:Es geht nicht darum, "ob etwas für Mazurek herauskommt". Es geht um die Frage , ob die Täter, die Ursula Hermann entführten und sie töteten verhaftet und verurteilt wurden
So ist es. Es gibt Diskutanten - und zu denen möchte ich mich zählen -, denen es um die Schuldfrage als Tatsachenfrage geht, abseits aller juristischen Erwägungen. Kriminalistisch gesehen ist die Sache unfertig, und dies gilt nicht zuletzt für den Fall, dass Mazurek einer der Täter sein sollte.


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18.01.2021 um 14:07
Zitat von RationalheldRationalheld schrieb:So ist es. Es gibt Diskutanten - und zu denen möchte ich mich zählen -, denen es um die Schuldfrage als Tatsachenfrage geht, abseits aller juristischen Erwägungen.
Das ist aber eine Frage, die nur jeder für sich selbst beantworten kann. Die Wahrheit kennt wohl nur Herr Mazurek selbst.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 14:41
Zitat von RationalheldRationalheld schrieb:Ich enthalte mich zwar der Aussage, die Anklage sei im Ganzen 'ungerechtfertigt' gewesen, aber man könnte ja schon sagen, dass - wenn das LKA-Gutachten falsch ist - die Anklage gewissermaßen von falschen Voraussetzungen ausging. Denn sie ging nun einmal davon aus, dass beim Anzuklagenden ein wahrscheinliches Tatmittel sichergestellt wurde.
Wobei ja nun Anklage nicht Urteil ist. Die StA hatte - einschließlich des TK-Gutachtens und der abgehörten Gespräche - aus ihrer Sicht genügend beisammen, um prognostisch eine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit zu bejahen. Das reicht für eine Anklage. Dass offenbar später im Prozess (den genauen Zeitpunkt wissen wir nicht, und wer etwas weiß, äußert sich trotz Nachfrage nicht) noch der Aumühlenzeuge hinzukam, war halt Wasser auf die Mühlen der Anklage.
Zitat von RationalheldRationalheld schrieb:Es gibt Diskutanten - und zu denen möchte ich mich zählen -, denen es um die Schuldfrage als Tatsachenfrage geht,
Selbstverständlich hängt die Schuldfrage von einer ausreichenden Tatsachenbasis ab. In diese Sinne geht es mir natürlich ebenfalls um die Tatsachen.
Zitat von RationalheldRationalheld schrieb:Er hat es nicht nach seiner Pensionierung, sondern zum Zeitpunkt des Urteils gesagt.
Ich meine, dass hierbei Bezug genommen wird auf eine Doku, wo er in einem Interview persönlich gefragt wurde, und da sagte er das von der Anklage. Letztlich ist auch egal, was er sagte. Entscheidend ist, was im Urteil steht.
Zitat von RationalheldRationalheld schrieb:Kriminalistisch gesehen ist die Sache unfertig,
Wann wäre denn für dich eine Sache „kriminalistisch fertig“? Wenn man DNA hätte, ein Geständnis, eine Film- oder Tonaufnahme unmittelbar von der Tat?


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