Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
21.01.2021 um 09:51Palio schrieb:Mazurek muss den Wald nicht wie seine Westentasche gekannt haben, wenn er einen Entführungsplan hatte und sich mit dem Wald und seinen Gegebenheiten ganz einfach vertraut machte und gezielt eine geeignete Stelle für die Kiste suchte.Das Problem ist schon mal das Wörtchen "wenn". Das muss erst mal bewiesen sein und man kann es nicht voraussetzen, wie gesagt, der klassische Zirkelschluss.
Es bleibt bei den mathematisch einwandfrei ermittelten 99,9% Wahrscheinlichkeit für das Ereignis "Pfaffinger grub das Loch für Mazurek".
@Palio
Ich will Dir mal was sagen. Ich sehe in fast allen Deinen Beiträgen, dass Du von vornherein von der Schuld Ms ausgehst. Deine Argumentation ist häufig ähnlich, „weil M es getan hat, hat er auch die Stelle gefunden“. „Weil P das Loch gegraben hat, braucht man nicht zu berücksichtigen, dass die Täter von Anfang an mit anderen Werkzeugen gearbeitet haben, als P es in seinem Geständnis erzählt“. Das finde ich so gut wie in allen Deinen Beiträgen. Das sind alles Zirkelschlüsse. Solltest Du mit Gericht etwas zu tun haben, dann ist es wichtig, dass Du Deine Haltungsweise von Grund auf überdenkst. Wenn nicht, dann ist es egal. Aber glaube nicht, dass Du mit dieser Einstellung hier jemanden überzeugen kannst, der die Sache noch neutral angeht.
Diese Stelle ist gerade mal 6qm groß, Selbst wenn der Wald nur 1qkm groß wäre, wenn man es gezielt sucht, dann ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass man es findet: 0,0001%. Da gehört nicht etwas Glück dazu, sondern extremes Glück. Hinzu kommt auch, dass man erst eine gewisse Vorstellung haben muss, was man sucht. Wichtig ist, dass die Stelle uneinsehbar ist. In dem Wald, so wie sich die alten Bilder ihn zeigen, hätte es viel anderen Stellen gegeben, die eben einfacher zu finden gewesen wären, nicht diese ganz besondere Stelle.
Dem Urteil ist zu entnehmen, dass sicjh M nur selten im Waldgebiet aufgehalten hat. Das Gericht musste u.a. Aussagen verwenden, wo es um die Kindheit von M ging. Wenn ich das lese, wird mir angst und bange. Eigentlich darf man als Beschuldigter gar nichts sagen, alles kann einem ungünstig ausgelegt werden.
Wenn ein Mensch sich selten dort aufhält, ist es sehr unwahrscheinlich, dass er gerade diese Stelle findet. Wenn man davon ausgeht, dass er sie gefunden hat, dann müsste man erst mit anderen Mitteln die Tat nachweisen. Dem Gericht kann man das noch nachsehen, es glaubte, dass das TK248 genutzt wurde, um das Jingle anzufertigen und glaubte damit an eine andere Säule, die nun eine zusätzliche Last zu tragen hatte. Das TK248 halte ich mittlerweile für ausgeschlossen, da haben die sehr guten Ausführungen von @robernd mich „überzeugt“.
Das Problem der „Gesamtschau“ ist folgendes: Das Bauwerk ist voneinander abhängig, eine Säule stützt die andere. Bricht eine Säule zusammen, reißt es die anderen Säulen mit sich. Im vorliegenden Fall reißt der Einsturz der TK248-Säule noch die übrigen Säulen mit.
Man sollte sich an den Satz der mündlichen Begründung des Urteils dazu auch erinnern. Der Richter wusste auch wovon er spricht, er hatte die Anklage auch zugelassen.
Du kannst weiter bei Deinen Zirkelschlüssen bleiben. Mich kannst Du damit nicht „überzeugen“.