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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 09:51
Zitat von PalioPalio schrieb:Mazurek muss den Wald nicht wie seine Westentasche gekannt haben, wenn er einen Entführungsplan hatte und sich mit dem Wald und seinen Gegebenheiten ganz einfach vertraut machte und gezielt eine geeignete Stelle für die Kiste suchte.

Es bleibt bei den mathematisch einwandfrei ermittelten 99,9% Wahrscheinlichkeit für das Ereignis "Pfaffinger grub das Loch für Mazurek".
Das Problem ist schon mal das Wörtchen "wenn". Das muss erst mal bewiesen sein und man kann es nicht voraussetzen, wie gesagt, der klassische Zirkelschluss.

@Palio

Ich will Dir mal was sagen. Ich sehe in fast allen Deinen Beiträgen, dass Du von vornherein von der Schuld Ms ausgehst. Deine Argumentation ist häufig ähnlich, „weil M es getan hat, hat er auch die Stelle gefunden“. „Weil P das Loch gegraben hat, braucht man nicht zu berücksichtigen, dass die Täter von Anfang an mit anderen Werkzeugen gearbeitet haben, als P es in seinem Geständnis erzählt“. Das finde ich so gut wie in allen Deinen Beiträgen. Das sind alles Zirkelschlüsse. Solltest Du mit Gericht etwas zu tun haben, dann ist es wichtig, dass Du Deine Haltungsweise von Grund auf überdenkst. Wenn nicht, dann ist es egal. Aber glaube nicht, dass Du mit dieser Einstellung hier jemanden überzeugen kannst, der die Sache noch neutral angeht.

Diese Stelle ist gerade mal 6qm groß, Selbst wenn der Wald nur 1qkm groß wäre, wenn man es gezielt sucht, dann ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass man es findet: 0,0001%. Da gehört nicht etwas Glück dazu, sondern extremes Glück. Hinzu kommt auch, dass man erst eine gewisse Vorstellung haben muss, was man sucht. Wichtig ist, dass die Stelle uneinsehbar ist. In dem Wald, so wie sich die alten Bilder ihn zeigen, hätte es viel anderen Stellen gegeben, die eben einfacher zu finden gewesen wären, nicht diese ganz besondere Stelle.

Dem Urteil ist zu entnehmen, dass sicjh M nur selten im Waldgebiet aufgehalten hat. Das Gericht musste u.a. Aussagen verwenden, wo es um die Kindheit von M ging. Wenn ich das lese, wird mir angst und bange. Eigentlich darf man als Beschuldigter gar nichts sagen, alles kann einem ungünstig ausgelegt werden.

Wenn ein Mensch sich selten dort aufhält, ist es sehr unwahrscheinlich, dass er gerade diese Stelle findet. Wenn man davon ausgeht, dass er sie gefunden hat, dann müsste man erst mit anderen Mitteln die Tat nachweisen. Dem Gericht kann man das noch nachsehen, es glaubte, dass das TK248 genutzt wurde, um das Jingle anzufertigen und glaubte damit an eine andere Säule, die nun eine zusätzliche Last zu tragen hatte. Das TK248 halte ich mittlerweile für ausgeschlossen, da haben die sehr guten Ausführungen von @robernd mich „überzeugt“.

Das Problem der „Gesamtschau“ ist folgendes: Das Bauwerk ist voneinander abhängig, eine Säule stützt die andere. Bricht eine Säule zusammen, reißt es die anderen Säulen mit sich. Im vorliegenden Fall reißt der Einsturz der TK248-Säule noch die übrigen Säulen mit.

Man sollte sich an den Satz der mündlichen Begründung des Urteils dazu auch erinnern. Der Richter wusste auch wovon er spricht, er hatte die Anklage auch zugelassen.

Du kannst weiter bei Deinen Zirkelschlüssen bleiben. Mich kannst Du damit nicht „überzeugen“.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 10:06
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Dem Urteil ist zu entnehmen, dass sicjh M nur selten im Waldgebiet aufgehalten hat. Das Gericht musste u.a. Aussagen verwenden, wo es um die Kindheit von M ging. Wenn ich das lese, wird mir angst und bange. Eigentlich darf man als Beschuldigter gar nichts sagen, alles kann einem ungünstig ausgelegt werden.

Wenn ein Mensch sich selten dort aufhält, ist es sehr unwahrscheinlich, dass er gerade diese Stelle findet.
Das stimmt mMn. so nicht, Herr Mazurek war, wie er zugibt, öfters im Weingarten, auch in der Nähe des Tatorts. Er sagt "zum Pilzesuchen".

Was aber mMn. auch möglich ist: zum gute Stelle für Kiste finden ...
... In seiner Vernehmung am 23.01.1983 gab er an, ab und zu den unbefestigten Weg von der Aumühle zum Thalberg, die Gießüblerstraße also,benutzt zu haben. Schließlich räumte er in seinen Vernehmungen am 27.01.1982 und 28.05.2008 auch ein, das Waldgebiet Weingarten vom gemeinsamen Pilze sammeln mit seinem Freund kennen.Die Beschreibung in seiner Vernehmung am 28.05.2008, vom Parkplatz an der Aumühle habe ein Weg durch das Waldgebiet in Richtung Ammersee geführt, von dem aus sie sowohl links wie auch rechts in das Waldgebiet zum Pilze suchen gegangen seien, zeigt, dass er beim angeblichen Pilze sammeln sogar in die unmittelbare Nähe des Vergrabungsortes gekommen ist. Auch der Umstand, dass sich der Anklagte am 28.05.2008 nach nahezu 30 Jahren noch so genau an diese Örtlichkeit erinnern kann, beweist, dass er mehr als nur eine flüchtige Ortskenntnis hatte und seine Einlassung am 11.10.1981, erkenne den an den Seeweg angrenzenden Wald so gut wie überhaupt nicht,falsch ist. Ergänzend bestätigte auch die Zeugen dass der Angeklagte immer den „Schleichweg“ von Eching nach Schondorf, die Gießüblerstraße also, benutzt habe. Nach Auffassung der Kammer waren dem Angeklagten als Einheimischer und langjährigem Anwohner auch die Gepflogenheiten der Forstarbeiter im Weingartengebiet bekannt ...
Quelle: U S.100,101


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21.01.2021 um 10:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Kannst du nicht lesen? Mazurek schreibt, dass das Dickicht, wo die Kiste verborgen war, nicht zu den Waldgebieten gehört, in denen gejagt wurde. Er will selbiges aber nicht gewusst haben.

Damit will er vermutlich sagen, dass er schon deshalb nicht der Täter sein kann, weil er subjektiv Angst vor evtl. anwesenden Jägern gehabt haben müsse. Was natürlich kein Argument gegen seine Täterschaft ist.
Denk einfach mal nach. Das sind die Erwiderungen zur Anklageschrift, die du nicht kennst. Und darauf bezieht er sich. Glaubst du ersthaft,
dass er sich so offensichtlich selber belasten würde wie du es herauslesen willst? Trotz Anwalt? :)
Zitat von AndanteAndante schrieb:Klar, Harald W., Mazureks Lieblingsverdächtiger, auf den er ja fleißig in all seinen Stellungnahmen hindeutet und worauf einige gerne hereinfallen. Wussten wir aber schon.
Na der Lügendetektor ist darauf nicht reingefallen. Nur der Lieblingsverdächtige wäre vor lauter Nervosität beim Verhör beinahe in die Kiste zusammengebrochen. Der Lügendetektor wusste das aber 2007 noch nicht.

Das könntest du wissen. Musst du aber nicht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Warum Mazurek so was schreibt, s.o. Und die „Indizienkette“ genau dieses Ermittlers hatte vor Gericht keinen Bestand. Steht aber alles im Urteil (S, 285, 286).
Weil er während dem Lügendetektortest total entspannt blieb.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Soso. Angeklagt haben aber die, die nicht der Ansicht dieses einen Ermittlers waren. Und was von dessen Ansichten zu halten war, wurde im Urteil zerpflückt, was ich wohl schon erwähnte.
Es ging um die Glaubhaftigkeit der Erwiderung von Mazurek und das was du davon mit deiner Quelle Urteil widerlegen kannst.

Und das war allesamt nicht überzeugend für mich, sorry.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:U S.76

4.10 - [10.9..5.9] = [24 .. 29 Tage] = [4 W - 4T .. 4 W + 1T]

Kann schon sein. Warum nicht? Der Erstaushub war dann 4 Wochen +1Tag alt. Wieviel Erde wohl am ersten Grabungstag angefallen ist?
Ja aber 5 Wochen sind schon 35 Tage und dann sind KP Behauptungen aufgrund des angepflanzten Grasbestandes Schall und Rauch.
Dasselbe git natürlich auch für die gesamte 6. Woche.

Wieder ein Gutachter, der durch seine wage Aussage ein Indiz (zu einer Zeugenaussage) beschert, welches überwiegend zu unwahrscheinlich statt zu deinem "Kann sein" oder dem "passt schon" von @Andante tendiert.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 10:09
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Andante schrieb:
Richtig ist dass, dass die ca. 60 kg schwere Kiste
Die Kiste wurde - soweit ich mich erinnere entweder am 5. oder 6.Oktober gewogen. Da war sie seit dem Vergraben unter der Erde und an diesem Wiegetag bereits vollgesaugt mit Wasser, weil sich die Bretter bereits verformt hatten.
Das würde bedeuten, dass die Kiste ursprünglich leichter war als 60 kg.

JagBlack
Wenn ich bei der Holzsorte Pinus Radiata mit einer Dichte von 0,559 kg/dm3 rechne wog die Kiste mit den Einbauten und den Riegeln und den Flacheisen ca. 56 kg. Hierbei fehlen die Doppel-S geschwungenen PVC Rohre sowie das PVC T-Stück.

Somit hatten sich nur ca. 2-3 Liter Wasser in die Holztafeln der Kiste in den knapp 4 Wochen im Erdboden gesaugt.

Da wir nicht die genaue Dichte der Pinus Radiata kennen, kann es auch sein das die Tatkiste vor der Tat komplett vielleicht nur ca. 48 kg gewogen hat.


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21.01.2021 um 10:09
Zitat von julina32julina32 schrieb:Wieder ein Gutachter, der durch seine wage Aussage ein Indiz beschert, welches mehr zu unwahrscheinlich statt zu deinem "Kann sein" oder dem "passt schon" von @Andante tendiert.
Nein das stimmt nicht wenn der 4 .. 6 Wochen sagt und der Aushub 4 Wochen alt ist, dann ist das in der Toleranz drin also meiner Meinung nach: wahrscheinlich. Leider kann man den Mann nicht fragen :-(


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 10:15
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das stimmt mMn. so nicht, Herr Mazurek war wie er zugibt öfters im Weingarten, auch in der Nähe des Tatorts. Er sagt "zum Pilzesuchen".
Wenn Du den Absatz des Urteils wirklich gelesen hättest, das bezieht sich das Öfters auf die Kindheit.

Und berücksichtige auch die Wahrscheinlichkeit von 0.0001% und wie gesagt, berücksichtige auch die Aussage des Richters selber, der schriftlichen Urteilsbegründung.

Bei so einer geringen Wahrscheinlichkeit muss man durch andere Mittel den Fund der Stelle belegen. Das ist zwar aus dem Urteil nicht direkt erkennbar, aber man muss von dem TK248 ausgehen. Wie gesagt, genau das sagte er auch in der mündlichen Urteilsbegründung. Sprich ohne den TK248 wäre läge nicht mal ein hinreichender Tatverdacht vor. Mittlerweile verstehe ich auch warum.


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21.01.2021 um 10:16
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Nein das stimmt nicht wenn der 4 .. 6 Wochen sagt und der Aushub 4 Wochen alt ist, dann ist das in der Toleranz drin also meiner Meinung nach: wahrscheinlich. Leider kann man den Mann nicht fragen :-(
Denk mal logisch. 4 Wochen passt so grade und die Wochen 5 und 6 passen nicht (größerer Zeitraum, der nicht passt!, im Gegensatz zu "hoch wahrscheinlich") der Dr. der Botanik (hatte ich im Studium als Nebenfach) gibt an, dass die Länge der Gräser auf 4-6 Wochen ansetzen hinweist. Ohne das er das durch einen Feldversuch genauer bestimmt hat.

Die Gräser wachsen wie Haare, und haben eine durchschnittliche Wachstumsquote. Erinnere dich an den Kressepott in der Grundschule/Kindergarten (auch schnellwachsend). Sagen wir diese ist bei deinen Haaren ca.1cm/4 Wochen. Wie klingt die Aussage dazu, wenn ich sage, du warst vor 4-6 Wochen beim Friseur (der 1 cm überall abgeschnitten hat)?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 10:27
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Wenn Du den Absatz des Urteils wirklich gelesen hättest, das bezieht sich das Öfters auf die Kindheit.
Nein, Du musst besser lesen, er hat damit sogar sein Alibi ad absurdum geführt:
Zum Weinqartenaebiet
...
Er sei mit J. 1981 ein- oder zweimal zum Pilze sammeln im Weingartengebiet gewesen. Er esse zwar keine Pilze, habe J. aber begleitet.
...
...
Zum Alibi
Er könne sich nun genau daran erinnern, dass sein Bekannter J. am 15.09.1982 zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr Pilze gekocht habe. Sie seien dann mit dem heißen Topf nach Eching gefahren, wo sie dann mit W. und Frau L. Pilze gegessen hätten.
...
Quelle: U S.40,41
Zitat von julina32julina32 schrieb:Denk mal logisch. 4 Wochen passt so grade und die Wochen 5 und 6 passen nicht (größerer Zeitraum, der nicht passt!, im Gegensatz zu "hoch wahrscheinlich") der Dr. der Botanik (hatte ich im Studium als Nebenfach) gibt an, dass die Länge der Gräser auf 4-6 Wochen ansetzen hinweist. Ohne das er das durch einen Feldversuch genauer bestimmt hat.
Das ist eine Interpretationssache. Er sagt auch beim Moosboden: "nicht wesentlich länger als 4 Wochen ..." und nicht: "nicht wesentlich länger als 5 Wochen". Ich denke mit seiner Aussage kann man Pfaffingers Aussage nicht widerlegen.

Interessant wäre hier auch ob die Verteidigung das wohl bemängelt- oder anerkannt hat?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 10:33
Zitat von julina32julina32 schrieb:Denk mal logisch. 4 Wochen passt so grade und die Wochen 5 und 6 passen nicht (größerer Zeitraum, der nicht passt!, im Gegensatz zu "hoch wahrscheinlich") der Dr. der Botanik (hatte ich im Studium als Nebenfach) gibt an, dass die Länge der Gräser auf 4-6 Wochen ansetzen hinweist. Ohne das er das durch einen Feldversuch genauer bestimmt hat.
etwas weiters muss man bedenken. So einen Lichtung von 6qm ist relativ klein. Wenn man da mit mind. 2 Leuten die Kiste in das Loch rein hebt, zertrampelt man dabei doch die gerade angelegte Saat. Erst nach dem Versenken der Kiste macht es Sinn die Saat auszusehen. Und so wird es auch gewesen sein.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Er könne sich nun genau daran erinnern, dass sein Bekannter J. am 15.09.1982 zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr Pilze gekocht habe. Sie seien dann mit dem heißen Topf nach Eching gefahren, wo sie dann mit W. und Frau L. Pilze gegessen hätten.
Und? Ist das ein Nachweis, das er sie dabei auch gefunden hat. Sicher, er wird wie jeder anderer des Ortes dort mal gewesen sein. Aber das er sie dabei entdeckt hat, ist nicht zwingend, nein es ist und bleibt unwahrscheinlich. Wie gesagt, man müsste von einer anderen Seite sich annähern und da gibt es eben laut dem Richter dann doch nur das TK248.

Ich denke das sollte reichen.


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21.01.2021 um 10:33
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Im vorliegenden Fall reißt der Einsturz der TK248-Säule noch die übrigen Säulen mit.
Außerhalb des Rechts: Ja. Die Aussage des Vorsitzenden der Kammer, hier schon häufig diskutiert, deutet ja darauf hin. Und es ist nachvollziehbar, wenn ein Gericht andere Beweismittel (Aussage P., abgehörte Gespräche M. usw.) im Lichte der richterlichen Erkenntnis und Überzeugung, dass bei M. aufgefundene TK 248 sei Tatmittel gewesen, interpretiert. Belastend interpretiert.

Ein Unschuldsbeweis ist die umstürzende Säule TK 248 aber nicht. Vor der Auffindung des TK 248 und dem LKA-Gutachten gab es ja schon einen Verdacht gegen M. Die Verdachtsmomente blieben natürlich bestehen. Sie wären dadurch nicht widerlegt. Sie reichen dann vielleicht nur nicht für einen erneuten Schuldspruch aus.

Rechtlich müsste jedenfalls ein neuer Beweis vorgelegt oder das Gutachten klar widerlegt werden, bevor man sich ernsthaft Gedanken machen kann, ob damit auch der Schuldspruch fällt. Das ist - zumal in Bayern, siehe die Geschichte des Bauern Rupp - nicht so einfach. Dort, im Fall Rupp, hat das Wiederaufnahmegericht trotz dem Auffinden der Leiche in der Donau weiter die Täterschaft der Familie des Opfers angenommen.

Da sich richterliche Überzeugungsbildung - auch in Bayern - nicht einfach willkürlich bildet, sondern auf Verdachtsmomenten (sprich Indizien) und der Interpretation der Ergebnisse einer ausführlichen Hauptverhandlung beruht, kann sie auch sachlich begründet werden und ist dann einfach schwer angreifbar.

Die Rechtsanwältin im Fall Böhringer ("Münchner Parkhausmord") hat aufgrund ihrer Tätigkeit als Verteidigerin 2019 eine dicke Dissertation zum Thema "Wiederaufnahme" vorgelegt, die mir einen tieferen Blick für alle Wert scheint, die Zugang zu einer entsprechenden Bibliothek haben. Einzelne Teile dürfte man ohne großes juristisches Vorverständnis gut lesen können, so scheint es mir.

https://www.duncker-humblot.de/_files_media/flyer/9783428156474.pdf


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2021 um 10:33
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das ist eine Interpretationssache. Er sagt auch beim Moosboden: "nicht wesentlich länger als 4 Wochen ..." und nicht: "nicht wesentlich länger als 5 Wochen". Ich denke mit seiner Aussage kann man Pfaffingers Aussage nicht widerlegen.
Na guck, diese Aussage bestärkt mMn. sogar von 5 Wochen auszugehen, weil hier der Zeitraum genauer definiert ist.
Vielleicht kann jemand etwas zu dem Thema sagen, der in der Verhandlung war. Denn böse ausgedrückt, wäre das wieder ein oberflächliches Gutachten (Verweis auf Einschätzung des Landgerichtsarztes), dass das Gericht dazu verwendet, die Aussagen ihres Hauptbelastungszeugen zu deckeln. Darauf hin müsste Rubach eigentlich angeschlagen sein.


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21.01.2021 um 10:37
Zitat von monstramonstra schrieb:Ein Unschuldsbeweis ist die umstürzende Säule TK 248 aber nicht. Vor der Auffindung des TK 248 und dem LKA-Gutachten gab es ja schon einen Verdacht gegen M. Die Verdachtsmomente blieben natürlich bestehen. Sie wären dadurch nicht widerlegt. Sie reichen dann vielleicht nur nicht für einen erneuten Schuldspruch aus.
Mich interessiert nicht wirklich ein Unschuldsbeweis. Dass die Justiz hier solche Urteile trotz einem Einsturz einer alles tragenden Säule nicht aufhebt, ist ein ganz anders Thema. Man kann das Gutheißen oder auch nicht, meine Ansicht dazu kennst Du. Mögliche Arbeitsüberlastung der Gerichte ist ein für mich hanebüchene Ausrede und entsprechend schätze ich auch unsere Justiz ein. Aber das ist halt nur meine Meinung und ich kann die Welt nicht verändern.


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21.01.2021 um 10:41
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Man kann das Gutheißen oder auch nicht, meine Ansicht dazu kennst Du.
Deshalb mein Verweis auf die Dissertation, in der Du sicher Unterstützung für Deine Ansicht findest. Weil es dafür auch gute Argumente gibt.

Unabhängig von dieser rechtlichen Frage stimme ich ja zu: Ohne das TK 248-Gutachten wäre M. vermutlich nicht angeklagt und verurteilt worden.


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21.01.2021 um 10:49
@monstra
Ich kenne die Argumentation (nicht nur die Kostenfrage). Es ist auch einen Abwägungsfrage. Aber ich denke, dass diese Abwägungssache nicht richtig erfolgt ist, aus einem sehr trivialen Grund. Wenn laut Fischer 30% der Strafrichter nicht mal einen JVA von innen gesehen haben, geschweige denn da einen längere Zeit wirklich drin gesessen haben, kann man durchaus in Zweifel ziehen, ob diese Abwägung richtig erfolgt ist. Wenn Menschen nach einem Urteil selbstmordgefährdet sind, dann sehe ich das einfach anders. Und die Ansichten sind glücklicherweise (noch) frei. Das Thema denke ich ist hier auch OT, hier geht es um die Frage des Urteils und wie gesagt, es ist relativ klar, warum M verurteilt wurde.

Wenn man vom TK248 nicht mehr ausgeht, müsste man sich fragen, wer kann es sonst gewesen sein. Aber das gehört nicht in ein öffentliches Forum.


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21.01.2021 um 10:52
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Zum Weinqartenaebiet
...
Er sei mit J. 1981 ein- oder zweimal zum Pilze sammeln im Weingartengebiet gewesen. Er esse zwar keine Pilze, habe J. aber begleitet.
...
...
Zum Alibi
Er könne sich nun genau daran erinnern, dass sein Bekannter J. am 15.09.1982 zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr Pilze gekocht habe. Sie seien dann mit dem heißen Topf nach Eching gefahren, wo sie dann mit W. und Frau L. Pilze gegessen hätten.
...
Ich kann Pilze sammeln ohne sie zu essen und ich kann an einem Pilzessen teil nehmen ohne sie zu essen, indem ich nur Beilagen esse
(insofern die Pilze selber die Beilage wären, gibt es sicherlich noch eine Hautspeise).

Das ist wie ein Vegetarier, der in einem EInzeiler vom Fondueessen an Heiligabend berichtet, bei dem die Hauptspeise Filet ist.
Für ad absurdum muss da schon mehr kommen. Nur mal am Rande.


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21.01.2021 um 11:02
Zitat von julina32julina32 schrieb:Für ad absurdum muss da schon mehr kommen. Nur mal am Rande.
Das war ironisch gemeint ;-) Das Alibi wurde ja anders widerlegt.


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21.01.2021 um 11:07
Ich weiss nicht inwieweit das hier schon einmal Thema war, aber könnten die Täter nicht auch von diesem Fall gehört haben?


Wikipedia: Entführungsfall Johannes Erlemann
Dieser war im März 1981 und auch in der Presse.

Da gibt es einige Parallelen (11 Jahre, vom Fahrrad gerissen, mehrtägig in einem kleinen Holzverschlag im Wald als Entführungsopfer, magnetische Erpresseraufzeichnung, Höhe des Lösegeldes mit 3 Mio).
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das war ironisch gemeint ;-) Das Alibi wurde ja anders widerlegt.
Und ich beziehe es auf "Pilzesammeln" für was es auch immer benutzt werden mag. Noch keine richtige Saison, Leichen finden, Ortskenntnis oder sonst etwas.
MMn. blanker Unsinn.


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21.01.2021 um 11:12
Zitat von julina32julina32 schrieb:Ich weiss nicht inwieweit das hier schon einmal Thema war, aber könnten die Täter nicht auch von diesem Fall gehört haben?
War schon Thema im Thread, such am besten nach "Erlemann"
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb am 29.07.2018:... Sofern es um die reine Arbeit ging - ein Loch hätte man ihn schon graben lassen können. Er hatte ja einen Monat Zeit dafür. Das Problem wäre eher gewesen, dass grösste Diskretion über diese Tätigkeit angesagt war. P. wäre als mutmasslich unzuverlässiger Alkoholiker Geheimnisträger 1. Ranges gewesen. Ob M. dieses Risiko in Kauf genommen hätte darf bezweifelt werden.

Andererseits gab es genau diese Konstellation im Fall Erlemann. Dort schien es ein Teil der Mannschaft auch mit dem Alkohol gehabt zu haben, was entsprechende Folgeerscheinungen nach sich zog: Einer kam betrunken zu einer Besprechung, wurde vom Boss verprügelt und forderte im Gegenzug eine Entschädigungssumme. Leichtsinniger gehts es kaum. Noch besser war der andere: Der kam als betrunkener Beobachtungsposten, worauf die Tat verschoben werden musste.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 29.05.2019:... Wieso, die Entführer hatten doch gerade zuvor im März mit der Erlemannentführung eine Blaupause für eine (zunächst) erfolgreiche Entführung erhalten:

Am 6. März 1981 wurde Johannes Erlemann, der elfjährige Sohn des Unternehmers Jochem Erlemann, entführt. Zum Zeitpunkt der Entführung befand sich der Vater des Entführten wegen Betrugsverdachtes in Untersuchungshaft.
Die drei Entführer hatten das Opfer auf dem Heimweg von seinem Fahrrad gezogen und in einen Lieferwagen befördert. Die Entführer sperrten das Opfer in einen 1,50 Meter breiten, zwei Meter langen und 1,60 Meter hohen Verschlag im Kölner Stadtwald. Am 10. März erhielt die Familie eine Musikkassette mit der Aufnahme der Stimme des Entführten und einer Lösegeldforderung.
Wikipedia: Entführungsfall Johannes Erlemann


Johannes Erlemann -- 1,60 Meter groß, mit hellblonden langen Haaren -- wurde zum letzten Mal am 6. März gesehen. Er war mit dem Fahrrad losgefahren, um einem Freund eine Modell-Eisenbahn zu verkaufen. Am Abend war er nach Zeugenaussagen in einer Imbißstube.
Nachdem Frau Erlemann schließlich die Polizei alarmiert hatte, wurde mit großem Aufgebot nach dem Elfjährigen gefahndet. Polizisten mit Spürhunden fanden gegen 3.00 Uhr nachts nur das Fahrrad des Jungen.
Als auch ein Sondereinsatz von 100 Spezialisten der Polizeischule Brühl keine Erfolge brachte, wurde Vater Erlemann von Darmstadt in die Kölner Justizvollzugsanstalt Ossendorf geholt. Die Kölner Kripobeamten wollten von ihm mehr über den Bekannten- und Verwandtenkreis der Familie wissen. Der Kölner Polizeipräsident verhängte eine Nachrichtensperre über den Entführungsfall Erlemann.
Doch kaum war Erlemann in Köln, meldeten sich die Entführer per Brief und mit einem von Johannes besprochenen Tonband.
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14321378.html



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21.01.2021 um 11:21
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Wenn laut Fischer 30% der Strafrichter nicht mal einen JVA von innen gesehen haben, geschweige denn da einen längere Zeit wirklich drin gesessen haben, kann man durchaus in Zweifel ziehen, ob diese Abwägung richtig erfolgt ist.
Ich weiß nicht, wie Fischer auf seine Zahlen kommt. Kann Dir aber versichern, dass jeder Rechtsreferendar in Bayern in der Strafrechtsstation mindestens einmal einen Pflichtbesuch einer JVA absolviert. In der Tendenz eher zwei Mal.

Ermessen oder subjektiv nachempfinden, was es bedeutet, zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, egal ob schuldig oder unschuldig, das bedürfte schon außergewöhnlich empathischer Eigenschaften. Und was die Suizidrate in deutschen Gefängnissen betrifft, so ist das ein trauriges Kapitel. Aber für die Abschaffung der lebenslänglichen Freiheitsstrafe traut sich derzeit kein Politiker stark zu machen, der Aufschrei des Volkes wäre gewiss.

Ok, zurück zu Fall: Die erfolgreiche Suche nach einem anderen Täter wäre aber dann ein Unschuldsbeweis, oder?


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21.01.2021 um 11:28
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich schreibe doch noch einmal etwas dazu, weil das wirklich völliger Unsinn ist und dir ja offenbar sogar Leute zustimmen.

Das Ereignis, für das du eine Wahrscheinlichkeit berechnen willst, lautet "Pfaffinger grub das Loch für Mazurek".

Bevor wir zu einer Wahrscheinlichkeitsberechnung kommen, überlegen wir erst einmal, welche Bedingungen wirklich dafür vorliegen müssen und ob diese gegeben sind. Das sind solche mit adäquat kausalem Zusammenhang.

P. muss mobil gewesen sein (✔️), er muss Grabewerkzeug gehabt haben (✔️), er muss körperlich in der Lage gewesen sein (✔️) und Mazurek muss ihm einen Grund gegeben haben (✔️).
An Oberlehrern ist immer verzückend, wenn sie beim Klugsch..... immer selber in die Grube fallen!
Zitat von PalioPalio schrieb:Es bleibt bei den mathematisch einwandfrei ermittelten 99,9% Wahrscheinlichkeit für das Ereignis "Pfaffinger grub das Loch für Mazurek".
Die schönen grünen Haken für die Erfüllungsbedingungen zur Eingangsthese sind nicht nur blauäugig, sondern blind gesetzt.

1. Es wurde bei KP nur ein Spaten gefunden. Er berichtete von 2en in seinem Besitz und keiner Schaufel und keiner Spitzhacke, die erforderlich für das gegrabene Loch waren. Das Auffinden dieser Gegenstände in Tatortnähe führt nicht zur Erfüllung der Eingangsbedingung!

2. Der Landgerichtsarzt hat KP nicht für körperlich unfähig eingestuft, allerdings hat er schon mal gar nicht den körperlichen Zustand von KP im Tatzeitraum bestimmen können.

Beide Haken also im OFF Sind wir damit bei 49,9%? :)


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