Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
04.01.2021 um 23:17Ram13 schrieb:Nein. Der allgemeine Teil im Strafrecht beschäftigt sich nicht mit der Beweiswürdigung von Zeugenaussagen, sondern schlicht mit dem allgemeinen Teil des StGB. Die Beweiswürdigung kommt erst Jahre später im Referendariat.Ja freut mich für dich.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass dir die Vernehmungsprotokolle P noch nicht bekannt sind? Das heißt du ziehst deine Schlüsse nur anhand des Urteilstextes? Dann würde ich vorschlagen wir diskutieren weiter wenn die anonymisierten Protokolle online sind, was in Kürze der Fall sein wird, denn nur eine gesamtheitliche Lektüre eines Akts ist für eine Beurteilung zielführend. Sonst entstehen im Zuge deiner Beiträge ähnliche Effekte wie beim Urteil: theoretisch fundiert, sachlich desorientiert.