JosephConrad
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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
03.06.2019 um 15:492r2n schrieb:Und was die Schöffen angeht, konnten die bei der Komplexität des Falles den Berufsrichtern nur beipflichten. Da gab es wenig Argumentationsspielraum für andere Meinungen. Und da ist dann noch der Hund. So einem Menschen will man nicht Vorteile verschaffen.Gut. Aber im o.g. finde ich Deine Argumentation unfair, denn erstens weißt Du nicht, was hinter den verschlossenen Türen beraten wurde, wie vielschichtig die Denkprozesse dieser Menschen wirklich waren und welchen Diskurs sie geführt haben. Und zweitens würde man Deine Aussage (ohne Hund) doch auf alle komplexen Kapitalverbrechen anwenden können. Die Schöffen hätten dann, bei komplexer Sachlage, ganz allgemein nur eine Alibifunktion für das große Ganze.