Du musst mich schon für sehr blöd halten, wenn du mit solchem Schmarrn daher kommst:
Seps13 schrieb:Wenn du diese Passage liest, stellst du fest, dass es dem Gericht um Denken und Tun geht und ob dieses Denken und Tun bereits etwas Besonderes ist. Das wurde zu Recht bejaht. Es geht nicht um den garantierten Erfolg der Arbeit, nicht um das Funktionieren, das hast du völlig falsch aufgefasst. Eine entsprechende Prüfung konnte daher auch dahingestellt bleiben.
Vielleicht für einen Laien, der noch nie in seinem Leben technisch gedacht und getan hat. Normales Denken und Tun eines Radiotechnikers wäre, den Draht einfach an die vorhandene Antenne anzuknoten. Ratz-fatz ohne Löten in 10 sec.
Richtig, ich kann nicht beweisen, dass M. nicht gelötet hat. Es kann aber auch niemand beweisen, dass er gelötet hat. Das wäre immerhin die einzige Lötstelle im gesamten Fall UH gewesen.
Kannst du wenigstens plausibel machen, warum er das Radio hätte zerlegen, die Antenne ausbauen und durch einen völlig überflüssigen Draht ersetzen sollte? Unter einer Stunde geht da nix.
Seps13 schrieb:Deswegen die Geheimhaltung? Alles um die Jungs um den Sohn des Strauß-Spezis da heraus zu halten? Wer gab die Befehle dafür? Und wer steckt da mit drin? ALLE? Oder ist das Quatsch jetzt - wolltest du so was gar nicht andeuten,
Ich will wissen, was die Geheim-Stempel für mich in Bezug auf eine mögliche Veröffentlichung bedeuten. Sind sie überhaupt zulässig? Wenn es lediglich Scherzkeks-Stempel sind (
@Andante), kann ich sie ja wohl ignorieren.
Andante schrieb:Ja, mag sein, dass dann, wenn das Urteil in Sachen Mazurek allen bekannt wäre und jeder sich aus erster Hand daraus informieren könnte, mancher sagen würde "Überzeugt mich, nichts mehr mit Verschwörungstheorien". Also darf es nach Meinung einiger offenbar nicht bekannt werden, um Verschwörungstheorien nicht zu gefährden.
Ich habe vorgeschlagen, wie du/ihr an das Urteil kommt. Wenn nur einer bereit ist, sich einzubringen, wird es da sein.
Zu dem Thema bin ich offenbar zu spät dran. Trotzdem:
Rick_Blaine schrieb:Es hat ja nie jemand behauptet, dass die vorgefundenen Bänder mit diesem Tonband bespielt wurden. Weder Verteidigung noch Anklage. Im Gegenteil, M. selbst hat ja ausgesagt, dass er die Bänder bereits bespielt erworben hat. Insofern ist diese Frage komplett irrelevant.
Dann können wir ja auch glauben, dass er das Tonbandgerät aus der gleichen Quelle hat wie die Bänder.
Wäre die Frage tatsächlich irrelevant, hätte niemand die über 30 Bänder akribisch untersucht. Ergebnis: Sie wurden von völlig verschiedenen Geräten bespielt. Kosten für die Gutachten (es waren zwei): ca. 30.000 EUR. Gibt es eine Idee, warum diese Untersuchungen ausgeführt wurden? Wäre die Frage auch irrelevant, wenn die Bänder zum TK 248 passen?
In diesem Zusammenhang: Offenbar wurden im Urteil mehrere irrelevante Indizien verwendet. Auf welche hätte das Gericht deiner Meinung nach verzichten können, ohne den Urteilsspruch zu verändern? Eine kurze
Liste hatte ich ja schon zur Verfügung gestellt.
Lichtenberg schrieb:Eine Behauptung, die hier ebenfalls gerne ungeprüft weiter gegeben wird. Das Gutachten über diesen mutmaßlichen Test, wird hier ebenso zurückgehalten, wie das Urteil. Es bleibt damit Geheimniskrämerei.
Werner M. hat mich gebeten, das
Lügendetektor-Gutachten zu veröffentlichen. Derartige Dinge tue ich prinzipiell nicht ohne Zustimmung des Autors. Die Autorin hat mich gebeten, das nicht zu machen, weil zurzeit viele Newcomer ohne Erfahrung auf den Markt drängen und derartige Gutachten abkupfern. Die wesentlichen Fakten stehen in meiner Zusammenfassung.
jada schrieb:Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung vom LG bekommen. Evtl. liegt es an der Textform, an dem derzeit erhöhtem Anfrageaufkommen =) oder schlicht an den Bearbeitungszeiten. Ich warte bis kommende Woche und werde die Anfrage ansonsten nochmal per Schriftform tätigen.
jada schrieb:Vielleicht würde ja auch eine höhere Anfrageanzahl zum Urteilstext, den Antwortzeitraum des Gerichtes verkleinern?
Die bisherigen Erfahrungen in diesem Fall animieren mich zu einer Prognose:
Falls es überhaupt eine Rückmeldung gibt, wird sie sehr lange auf sich warten lassen.
Bevor es vielleicht eine Ausfertigung des Urteils gibt, werden ein paar Jahre vergehen. Begründet mit totaler Arbeitsüberlastung und vielen wichtigeren Dingen, die vorher zu erledigen sind. Ein Schelm, wer da Böses denkt
;)