Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
06.11.2019 um 11:58Eine ganz andere Frage beschäftigt mich, die weniger mit der Schlüssigkeit der Urteilsbegründung zu tun hat.
Aus meiner eigenen Erinnerung (ich war 1981 ein Schulkind und lebte im weiteren, jetzt im unmittelbaren Umkreis zur Tat) weiß ich noch, dass man immer von dem „Mord“ an UH sprach.
Das zog sich auch durch die Medien, selbst Zimmermann nannte in XY die Tat einen grausamen Mord. Zudem gab es öfter die Meinung zu hören und zu lesen (u.a. im schon mal von mir verlinkten Artikel s.u., der 2 Monate vor WM‘s Verhaftung erschien), dass es hoffentlich keinem gewieften Anwalt gelingen möge, es so hinzudrehen, dass der Mord nicht als solcher beurteilt und somit verjähren werde.
Es war grundsätzlich der Tenor, dass, wenn jemand die Tat verharmlosend einstufen würde, es dann natürlich der Verteidiger des Täters wäre. Die Einschätzung, dass es „nur“ erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge sei, kam dann aber von der StA selbst, obwohl auch die Anwältin der Opfer-Eltern zumindest bedingten Vorsatz sah.
Es war also durchaus nicht vorauszusehen, wie das Urteil schließlich lauten würde.
Daher meine Frage:
Wieso wird als Grund dafür, dass nach jahrzehntelanger Stille plötzlich, ohne neue Verdachtsmomente, mit Vollgas in Richtung WM ermittelt wurde (inklusive VE) immer genannt, dass die Verjährung 2011 drohte?
Also: Wie konnte die StA überhaupt schon lange vor der Anklageerhebung, der Beweisaufnahme und der Anhörung der Zeugen (z.B. der Gerichtsmedizin) davon ausgehen, dass die Tat verjähren würde?
Aus meiner eigenen Erinnerung (ich war 1981 ein Schulkind und lebte im weiteren, jetzt im unmittelbaren Umkreis zur Tat) weiß ich noch, dass man immer von dem „Mord“ an UH sprach.
Das zog sich auch durch die Medien, selbst Zimmermann nannte in XY die Tat einen grausamen Mord. Zudem gab es öfter die Meinung zu hören und zu lesen (u.a. im schon mal von mir verlinkten Artikel s.u., der 2 Monate vor WM‘s Verhaftung erschien), dass es hoffentlich keinem gewieften Anwalt gelingen möge, es so hinzudrehen, dass der Mord nicht als solcher beurteilt und somit verjähren werde.
Es war grundsätzlich der Tenor, dass, wenn jemand die Tat verharmlosend einstufen würde, es dann natürlich der Verteidiger des Täters wäre. Die Einschätzung, dass es „nur“ erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge sei, kam dann aber von der StA selbst, obwohl auch die Anwältin der Opfer-Eltern zumindest bedingten Vorsatz sah.
Es war also durchaus nicht vorauszusehen, wie das Urteil schließlich lauten würde.
Daher meine Frage:
Wieso wird als Grund dafür, dass nach jahrzehntelanger Stille plötzlich, ohne neue Verdachtsmomente, mit Vollgas in Richtung WM ermittelt wurde (inklusive VE) immer genannt, dass die Verjährung 2011 drohte?
Also: Wie konnte die StA überhaupt schon lange vor der Anklageerhebung, der Beweisaufnahme und der Anhörung der Zeugen (z.B. der Gerichtsmedizin) davon ausgehen, dass die Tat verjähren würde?
panta_rhei schrieb am 18.10.2019:„Der Fall Ursula Herrmann ist bis heute ungeklärt. Die Polizei ermittelte mehrere Hauptverdächtige, konnte jedoch keinem die Tat nachweisen. Ich hoffe sehr, die zum Sarg gewordene Holzkiste vor Augen, dass das Verbrechen doch noch geklärt wird, der Täter für den Rest seines Lebens hinter Gitter kommt und die Tat nicht als erpresserischer Menschraub mit Todesfolge bagatellisiert wird und wegen Verjährung nicht mehr geahndet werden kann.„
https://www.tz.de/bayern/diesen-fall-werde-ich-nie-vergessen-22016.html