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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 11:58
Eine ganz andere Frage beschäftigt mich, die weniger mit der Schlüssigkeit der Urteilsbegründung zu tun hat.

Aus meiner eigenen Erinnerung (ich war 1981 ein Schulkind und lebte im weiteren, jetzt im unmittelbaren Umkreis zur Tat) weiß ich noch, dass man immer von dem „Mord“ an UH sprach.

Das zog sich auch durch die Medien, selbst Zimmermann nannte in XY die Tat einen grausamen Mord. Zudem gab es öfter die Meinung zu hören und zu lesen (u.a. im schon mal von mir verlinkten Artikel s.u., der 2 Monate vor WM‘s Verhaftung erschien), dass es hoffentlich keinem gewieften Anwalt gelingen möge, es so hinzudrehen, dass der Mord nicht als solcher beurteilt und somit verjähren werde.

Es war grundsätzlich der Tenor, dass, wenn jemand die Tat verharmlosend einstufen würde, es dann natürlich der Verteidiger des Täters wäre. Die Einschätzung, dass es „nur“ erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge sei, kam dann aber von der StA selbst, obwohl auch die Anwältin der Opfer-Eltern zumindest bedingten Vorsatz sah.

Es war also durchaus nicht vorauszusehen, wie das Urteil schließlich lauten würde.
Daher meine Frage:
Wieso wird als Grund dafür, dass nach jahrzehntelanger Stille plötzlich, ohne neue Verdachtsmomente, mit Vollgas in Richtung WM ermittelt wurde (inklusive VE) immer genannt, dass die Verjährung 2011 drohte?

Also: Wie konnte die StA überhaupt schon lange vor der Anklageerhebung, der Beweisaufnahme und der Anhörung der Zeugen (z.B. der Gerichtsmedizin) davon ausgehen, dass die Tat verjähren würde?
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb am 18.10.2019:„Der Fall Ursula Herrmann ist bis heute ungeklärt. Die Polizei ermittelte mehrere Hauptverdächtige, konnte jedoch keinem die Tat nachweisen. Ich hoffe sehr, die zum Sarg gewordene Holzkiste vor Augen, dass das Verbrechen doch noch geklärt wird, der Täter für den Rest seines Lebens hinter Gitter kommt und die Tat nicht als erpresserischer Menschraub mit Todesfolge bagatellisiert wird und wegen Verjährung nicht mehr geahndet werden kann.„

https://www.tz.de/bayern/diesen-fall-werde-ich-nie-vergessen-22016.html



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 12:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich mache mal einen Vorschlag: Du fragst Mazurek, ob er mit der Veröffentlichung des komplett anonymisierten Strafurteils auf deiner HP einverstanden ist.
... Wo ist das Problem?
Wie es nach meiner Vorstellung funktioniert, hatte ich schon hier geschrieben. Machst du mit? Einen besseren Vorschlag konnte ich in deinen Zeilen nicht erkennen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 12:13
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Also: Wie konnte die StA überhaupt schon lange vor der Anklageerhebung, der Beweisaufnahme und der Anhörung der Zeugen (z.B. der Gerichtsmedizin) davon ausgehen, dass die Tat verjähren würde?
Weil aufgrund der vorliegenden Spuren eine Verurteilung als Mord so oder so unsicher gewesen wäre.

Im Mordfall Lolita Brieger geschah exakt dies: der Täter wurde letztendlich angeklagt, aber gegen alle Erwartungen nicht wegen Mord verurteilt (obwohl als Täter vom Gericht benannt) und somit freigesprochen, da für Totschlag zu diesem Zeitpunkt schon die Verjährungsfrist abgelaufen war.

Die Justiz musste also im Fall Ursula Herrmann alles versuchen, um den möglichen Täter vor Ablauf der in Frage kommenden Verjährungsfristen vor Gericht zu stellen.

Was ihr glücklicherweise auch gelang. Dass mit Hilfe der spezifischen Anklage aufgrund der Tatumstände auch noch eine lebenslange Haftstrafe ausgesprochen werden konnte, war ein zweites Glück.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 12:25
Zitat von roberndrobernd schrieb:Machst du mit? Einen besseren Vorschlag konnte ich in deinen Zeilen nicht erkennen.
Bei deiner Vorgehensweise mache ich nicht mit, weil ich sie für viel zu kompliziert halte. Es geht hier einzig und allein um relevante Persönlichkeitsrechte von Betroffenen, die im Urteil vorkommen. Aber bloß weil jemand mal im Urteil, etwa als Zeuge, vorkommt, ist er noch nicht in Persönlichkeitsrechten betroffen. Im übrigen ist der Schutz der im Urteil Vorkommenden, auch der Richter, Staatsanwälte und Polizeizeugen, durch die Anonymisierung gewahrt. Mehr braucht es nicht.

2r2n muss der Veröffentlichung überhaupt nicht zustimmen. Er kommt im Urteil nur als Nebenkläger vor. Es reicht, wenn sein Name geschwärzt ist. Dass ihn trotzdem jeder identifizieren kann, liegt nicht am Urteil selbst, sondern an der Medienberichterstattung über den Fall und an seinen eigenen Medienauftritten.

Es ist überhaupt fraglich, ob Mazurek durch die Veröffentlichung des Urteils so in eigenen schutzwürdigen Persönlichkeitsrechten betroffen ist, dass er zustimmen MUSS. Immerhin ist der Fall ja öffentlich verhandelt worden, die mündliche Urteilsbegründung war auch öffentlich. Da ist nicht mehr viel, was noch "geheim" über ihn ist.

Zur Sicherheit kann man ihn aber ja fragen. Das reicht. Aber wenn du meinst, es brauche jemanden, der die Verantwortung übernimmt, wäre das ja sowieso nur die Verantwortung gegenüber Mazurek. Und wenn der vorher zugestimmt hat, braucht es auch keine Verantwortung mehr.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 12:43
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Wieso wird als Grund dafür, dass nach jahrzehntelanger Stille plötzlich, ohne neue Verdachtsmomente, mit Vollgas in Richtung WM ermittelt wurde (inklusive VE) immer genannt, dass die Verjährung 2011 drohte?
Es brauchte kein Vollgas. Gesetzlich wird die Verjährung (das Thema hatten wir schon) bereits u.a. durch eine erste Beschuldigtenvernehmung unterbrochen. Es hätte also locker für eine Unterbrechung der Verjährung gereicht, wenn man Mazurek in 2011 erstmals als Beschuldigten vernommen hätte.

Ab 2007 hatte man also noch alle Zeit der Welt Zeit für Ermittlungen. Es "drohte" damals keine Verjährung.

Man muss sich nicht vorstellen, dass Verjährung heißt, dass jemand bis zum Ablauf der Verjährungsfrist verurteilt, noch dazu rechtskräftig verurteilt, sein muss. Das ist großer Quatsch, auch wenn es in manchen Medien mangels ausreichender Recherche so dargestellt wird.

Die Aufnahme von Ermittlungen in 2007 hatte möglicherweise viel eher mit dem Antritt einer neuen Behördenleitung bei der Augsburger StA zu tun, die Wert auf die Bearbeitung von Cold Cases legte.


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06.11.2019 um 12:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist überhaupt fraglich, ob Mazurek durch die Veröffentlichung des Urteils so in eigenen schutzwürdigen Persönlichkeitsrechten betroffen ist, dass er zustimmen MUSS.
Nein, dass muss er nicht. Ernsthaft: Wie kommt man darauf, dass mit der Veröffentlichung eines Urteils, in dem die Namen verküzrt dargestellt werden, Persönlichkeitsrechte des Veruteilten betroffen sein könnten?

Jedes Jahr werden hunderte Urteile vom BGH, OLG, LG oder auch Amtsgerichten veröffentlicht. Und hin und wieder kommt es vor, dass man (ich habe z.B. die Pressemitteilungen des BGH aboniert) ein Urteil liest und sich an die Berichterstattung erinnert. Dass im vorliegenden Fall, jeder weiß um wen es geht, ist dem Verurteilten selbst geschuldet. Er hat schon lange nichts mehr dagegen, dass sein Name im Zusammenhang mit dem Verbrechen genannt wird.

Man gehe einmal auf die Seiten von RA Strate und schaue sich dort die anonymisierten Urteile an. Z.B. hier:

https://strate.net/de/dokumentation/Darsow-LG-Darmstadt-begruendet-2011-7-19-7.pdf

Werner M. muss gar nicht um Erlaubnis gebeten werden, wenn sein Name wie alle anderen Namen geschwärzt wird.

Hat jemand das Aktenzeichen des Urteils und schickt es mir per PN?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 12:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bei deiner Vorgehensweise mache ich nicht mit, weil ich sie für viel zu kompliziert halte. Es geht hier einzig und allein um relevante Persönlichkeitsrechte von Betroffenen, die im Urteil vorkommen.
Das hätte ich auch gewettet. Die zu komplizierte Anonymisierung wird wohl kaum der Grund sein.
Ich kann als Nichtjurist, der ohnehin alle Vorschriften falsch interpretiert, mir keine sichere Meinung bilden, ob die Veröffentlichung erlaubt ist oder nicht. Einerseits bekomme ich von mir völlig unbekannten Leuten empfohlen, bei Gericht nachzufragen. Andererseits soll alles ganz easy sein. Wer meint, dass auch Nichtbetroffene ein Urteil (anonymisiert) veröffentlichen dürfen, möge auch seinen Namen dafür hergeben.


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06.11.2019 um 12:50
@robernd

Bekomme ich von Dir das Aktenzeichen?


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06.11.2019 um 13:39
@trailhamster
Meine Frage betraf ja die Einstufung (als Mord/eMmT/bed.Vorsatz), noch bevor es zur Anklageerhebung kam.

@Andante
Danke, das ist sehr interessant. Mir ging es wie gesagt nicht darum, die Diskussion über Verjährungsfristen wieder aufzuwärmen, sondern wundere mich immer über diese immer wieder geäußerte Mutmaßung, dass die Ermittlungen „wegen der drohenden Verjährung“ so stark Fahrt aufgenommen hatten.
Du meinst also, es war einfach der Ehrgeiz einer neuen Leitung, cold cases zu lösen? Aber ist es so einfach möglich, umfangreiche Ermittlungen, VE etc. genehmigt zu kriegen, wenn es keinerlei neuen Verdacht gibt? Hat man also auch so ehrgeizig in Richtung der anderen (noch lebenden) in den 80ern Verdächtigten ermittelt?


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06.11.2019 um 14:04
@jada

Besten Dank.


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06.11.2019 um 14:26
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Gar nichts. Sie werden aufgeführt und zur Kenntnis genommen,
Dann wird es dazu auch wohl keinen großartigen Vortrag von Mazurek zur Verteidigung gegeben haben.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:es gibt Spuren, die darauf hinweisen dass die Kiste zumindest teilweise bereits zusammengebaut war
Die Kiste oder die Abdeckhaube darüber? Die Abdeckhaube enthielt die seltenen Anstriche, aber die soll wohl vor dem Zusammenbau gestrichen worden sein.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Danke, damit sprichst du ein heikles Thema an: Hättest du eine Idee, warum Werner M. das Gerät ausgerechnet auf einem Flohmarkt gekauft haben will, zu dem sich zeitnah recherchieren lässt? Vielleicht wäre er besser beraten gewesen, es einem (ebenso fiktiven) Flohmarktbesuch von 1997 zuzuordnen.
Das war ja wohl eine relativ spontane Aussage, noch als das Gerät bei ihm gefunden wurde. Das ist ihm auf die Schnelle als plausible Erklärung eingefallen, weil er auch wirklich auf diesem Flohmarkt war. Er hat dabei nicht einkalkuliert, welch ein Ermittlungsaufwand betrieben wird und was für einen Erfolg dieser haben würde. Er dachte in dem Moment wahrscheinlich, dass es reicht, wenn er nur plausibel machen kann, dass er dort auf diesem Flohmarkt war. Ein x-beliebiger Flohmarkt in grauer Vorzeit wäre doch sofort als Ausrede eingestuft worden.
Seine Halbwahrheiten haben sich dann aber als Schuss in den Ofen herausgestellt.
Zitat von roberndrobernd schrieb:naturfarbene Pressspanplatte
robernd schrieb (Beitrag gelöscht):Auf der Suche nach weiteren irrelevanten Ausführungen im Urteil habe ich gerade gefunden:
Könntest du hierzu aus dem Urteil den entsprechenden gesamten zusammenhängenden Text zitieren, so wie es @Rick_Blaine macht? (Mit Seitenangabe)?
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wollte mich mit dem Vorschlag jemand (der mitliest) ins Messer rennen lassen?
Da war nirgends ein Messer. Mit etwas Glück hätte das Gericht eine kostenlose Rechtsauskunft gegeben, ansonsten so wie @Andante geschrieben hat, geantwortet. Hätte man doch versuchen können, bei deinem hohen Sicherheitsbürfnis gar keine schlechte Idee.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 14:57
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Meine Frage betraf ja die Einstufung (als Mord/eMmT/bed.Vorsatz), noch bevor es zur Anklageerhebung kam.
Weil schon vor der Anklageerhebung absehbar war (auch schon bevor der Täter ermittelt worden ist), dass es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine Anklage wegen Mord geben wird (und mit noch größerer Wahrscheinlichkeit keine Verurteilung wegen Mord).

Ursula Herrmann wurde ja offenbar nicht vorsätzlich ermordet, sondern entführt, um für sie Lösegeld zu erpressen.

Die großartige Sorgfalt und technische Expertise Mazureks haben dann ungewollt zu ihrem Tod geführt. Das erfüllt weder die Kriterien für Totschlag oder Mord, weil keine Tötungsabsicht vorlag aufgrund der vorgefundenen Tatumstände.
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Aber ist es so einfach möglich, umfangreiche Ermittlungen, VE etc. genehmigt zu kriegen, wenn es keinerlei neuen Verdacht gibt?
Man wird zum einen die Aussagen Pfaffingers neu bewertet haben. Zum anderen bekam man nun eine staatsanwaltschaftliche Genehmigung für verdeckte Ermittlungen und das Abhören der Telephone. Nicht auszuschließen, dass man auch noch einen inoffiziellen Tip aus dem Umkreis von Mazurek bekommen hatte (was ich vermute, was aber reine Spekulation ist).

Mazurek war ja zuvor schon einer der Topkandidaten für die Täterschaft. Die Indizienlage reichte damals nur nicht für eine Anklage aus.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 15:11
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Weil schon vor der Anklageerhebung absehbar war (auch schon bevor der Täter ermittelt worden ist), dass es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine Anklage wegen Mord geben wird
Das finde ich ehrlich gesagt schwer vorstellbar. Soweit ich z.B. in Interviews mit der Staatsanwältin in Erinnerung habe, hat es sich weder sie noch das Gericht leicht gemacht mit der Einstufung. Über diese Frage gab es (zu Recht) Diskussionsbedarf und mussten viele Faktoren abgewogen werden.
Dass es von vornherein „eh klar“ war kann man hier nicht behaupten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 15:21
Zitat von roberndrobernd schrieb:Und wenn eine Unsicherheit besteht, benennt ein seriöser Techniker sie auch.
Das tut der Richter auch. Dabei kann sich eine Unsicherheit unterschiedlich auswirken: Sie ist für die Entscheidungsfindung beachtlich - oder sie ist unbeachtlich. Dann findet sich in Urteilen die Wendung "Es kann dahinstehen, ob der Angeklagte ... wie von ihm behauptet, oder ..."

Allerdings hat ein Gericht eine strafrechtlich relevante Tathandlung aufzuklären und zu beurteilen. Dabei wird sich eine exakte Rekonstruktion des in der Vergangenheit abgelaufenen Geschehens nur sehr selten ermöglichen lassen (Videoaufzeichnung, Geständnis, anwesende Zeugen). Zumeist sind es Fragmente, die gewonnen werden können (Indizien). Die werden dann gewertet. Da spielen dann Glaubwürdigkeit und -haftigkeit eine Rolle (z.B. Aussage Pfaffingers), die Beziehung von Indizien untereinander oder die Widerlegung von Annahmen oder Schlussfolgerungen. Das ist keine technisch-naturwissenschaftliche Angelegenheit.

Zumeist geht man aber Unsicherheiten schon dadurch aus dem Weg, dass man - wie hier - keine Mordanklage erhoben hat. Die Unsicherheit, ob Mazurek das Opfer vorsätzlich getötet habe, die war zu groß. Ein Mord hätte sich schwer nachweisen lassen. Ging man dagegen - in dubio pro reo - davon aus, dass Fahrlässigkeit vorgelegen hat, war ein Tatnachweis wesentlich leichter zu führen.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Im naturwissenschaftlich-technischen Bereich ist das in der Regel anders.Es ist Fakt, dass sich mit dem TK 248 bei einer akustischen Überspielung nicht die in der Tätertonfolge enthaltenen Schaltgeräusche erzeugen lassen. Jetzt und in der Vergangenheit und zu jedem beliebigen anderen Zeitpunkt.Es ist Fakt, dass die Gutachterin mit einer Tonträgervorlage des BR gearbeitet hat, die nicht der Ursprung der Tätertonfolge ist.Es ist Fakt, dass der BR im Gegensatz zur Aussage seiner Mitarbeiter und Überzeugung des Gerichts auch andere Versionen gesendet hat.
Da geht es nur um einen Teilaspekt der Tathandlung, genau genommen um eine Hilfstatsache: War das beim Angeklagten aufgefundene TK 248 Tatmittel, indem es für die Erpresseranrufe genutzt wurde? War es das nicht - so wie Du überzeugend darlegst - ist damit noch nicht erwiesen, dass Mazurek nicht an der Tat beteiligt war.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.11.2019 um 15:24
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Das finde ich ehrlich gesagt schwer vorstellbar. Soweit ich z.B. in Interviews mit der Staatsanwältin in Erinnerung habe, hat es sich weder sie noch das Gericht leicht gemacht mit der Einstufung. Über diese Frage gab es (zu Recht) Diskussionsbedarf und mussten viele Faktoren abgewogen werden.
Dass es von vornherein „eh klar“ war kann man hier nicht behaupten.
Wo würdest Du denn Mordmerkmale sehen? Es lag und liegt nach Lage der Dinge ja noch nicht einmal eine vorsätzliche Tötung vor.

Dass man gemeinhin von "Mord" sprach, war dem grausamen zu Tode kommen im Rahmen der Straftat geschuldet und drückt die Abscheu hiervor aus.

Aber juristisch gesehen lag von Anfang an eine Mordanklage extrem fern. Von den potentiellen Verjährungsproblemen bei gescheiterter Mordanklage ganz abgesehen.


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