Auch der Vergleich der Tonbandgeräte liefert uns einen Eindruck über die Fachkenntnis der Gutachterin:
Nun, der elektrische Strom hat nichts mit der Schrägstellung des Kopfes zu tun. Außerdem hat ein Stereokopf zwei voneinander unabhängige Magnetsysteme. Durch jedes fließt ein separater Aufnahmestrom (linker und rechter Kanal). Trotzdem gibt es keinen Zeitversatz der Ströme.
Strom fließt immer durch einen Draht, also durch jede Magnetspule der beiden Systeme, nicht aber durch einen Spalt.
Jede Magnetspule sitzt auf einem halbwegs ringförmigen Eisenkern. Dieser ist nicht vollständig geschlossen sondern hat vorne einen schmalen Spalt (Kopfspalt). Auch im Spalt gibt es keinen Strom sondern (bei der Aufnahme) ein Magnetfeld, das dem Aufnahmestrom entspricht. Auch zwischen den Magnetfeldern der beiden Spalte gibt es keinen Zeitversatz. Das Band läuft am Spalt vorbei und wird dort im Rhythmus des Stroms bzw. dessen Magnetfelds magnetisiert. Weil der Aufnahmekopf schräg steht, erfolgt die Magnetisierung des Bandes in Laufrichtung gesehen an unterschiedlichen Orten. Einen Zeitversatz gibt es erst, wenn später die Stellung des Wiedergabekopfes nicht der Stellung des Aufnahmekopfes entspricht. So die korrekte, aber noch immer stark vereinfachte Beschreibung.
Es stören sich übrigens nicht Sinusschwingungen des rechten und linken Kanals. Statt stören ist überlagern gemeint. Das TK 248 hat insgesamt vier Lautsprecher, von denen die beiden vorderen Hochtonlautsprecher für die akustische Abstrahlung von Tönen um 1000 Hz irrelevant sind (sie sind für Töne über 5000 Hz vorgesehen). Die Schallabstrahlungen aller vier Lautsprecher überlagern sich in jeder denkbaren Richtung unterschiedlich. Die Art der Überlagerung verändert sich etwas, wenn ein Zeitversatz zwischen beiden Kanälen vorhanden ist. Damit gibt es also eine Verschiebung von Zonen eventueller Abschwächungen, die vom Zeitversatz abhängen.
Außerdem handelt es sich beim B3-Signal nicht um Sinusschwingungen. Auch im Urteilstext steht geschrieben, dass es sich nach Aussage der Gutachterin bei der Tonträgervorlage und der Tätertonfolge angeblich um "reine Sinustöne" handelt. Das ist schlicht falsch. Reine Sinustöne enthalten per Definition keine Obertöne. Um die Obertöne dreht sich aber ein großer Teil der Diskussion.