JosephConrad schrieb:Das Gutachten hat eine Aussage über das Indiz gemacht, sie fanden das stimmig. Es wäre allein die Aufgabe der Verteidigung gewesen, das, was Du benennst, der Staatsanwaltschaft in einem Gegengutachten entgegenzuhalten und ein Obergutachten einzufordern.
Man sollte aus meiner Sicht nicht alles auf die Verteidigung abwälzen.
Vielleicht sollte man betrachten, wie es in einem normalen Verfahren abläuft.
Es wird ein Gutachten erstellt, die StA, Nebenklage und Verteidigung erhalten dieses Gutachten um die Möglichkeit zu erhalten, weitere Untersuchungen zu forcieren oder Bedenken äußern zu können. So ist es auch im Strafverfahren erst mal erfolgt.
Es wurde anfangs den Parteien also die Möglichkeit gegeben, zum dem Inhalt Stellung zu nehmen und vorher diesbzgl. auch Recherchen zu betreiben
Nun beginnt die Verhandlung, die Gutachterin wird befragt. Durch die Befragung der Nebenklage muss die Gutachterin zugeben, dass auch die Akustik eines Raumes eine Ursache sein kann, dass ein Ton abgeschwächt worden sein könnte.
Das war damals einen komplett neue Tatsachenbehauptung von Seiten der Gutachterin. Das Gutachten selber hatte sie sich mit keinem Wort mit dieser Möglichkeit beschäftigt. Man kann von der Verteidigung nicht erwarten, dass sie nun auf diese Antwort innerhalb der Verhandlung gleich kontert und die richtigen Fragen stellt. Dass ist - weil der Anwalt nicht vom Fach ist - in der Verhandlung schlicht und einfach nicht möglich.
Das Gericht hätte hier den Parteien die Möglichkeit geben müssen, zu dem NEUEN Tatsachenvortrag, der nicht mal im Ansatz im Gutachten erwähnt wurde, gezielt Stellung zu nehmen und evtl. noch weiter selber Recherchemöglichkeiten einräumen und auch die Möglichkeit geben müssen, weitere Nachuntersuchungen zu beantragen. Das wäre bei einem fairen Verfahren aus meiner Sicht unabdingbar.
Mittlerweile sind wir auch schlauer, diesen angeblichen akustischen Fingerabdruck des Gerätes gibt es nicht und die Gutachterin hat sich leider mit den Händen und Füßen gewehrt, ihren Fehler einzugestehen mittels einer Behauptung nur rein ins Blaue hinein, statt schlicht und einfach zu sagen, es wird wohl doch ein anderes Gerät gewesen sein.