HeinzHaferkamp schrieb:Interessant finde ich die Information, dass Mazurek immer noch über seinen Anwalt und einen Privatdetektiv versucht, dem Flohmarktverkäufer eine Aussage zu entlocken. Weder Anwalt noch Privatdetektiv arbeiten kostenlos, daher scheint an der Sache wirklich etwas dran zu sein, sonst würde er sich nicht mehr an diesen Strohhalm klammern.
Nach seiner Aussage hat Werner M.s Anwalt auch im Zivilverfahren ehrenamtlich gearbeitet. Ebenso wie ich.
HeinzHaferkamp schrieb:Was natürlich weiterhin nur bedeuten würde, dass das TK 248 nicht zur Herstellung der Tätertonfolge benutzt wurde,
Aus der Radiodoku ist nicht deutlich genug hervorgegangen, dass es wie beschrieben technisch nicht möglich ist, die am Telefon übertragene (Täter)Tonfolge herzustellen. Den Punkt hätte ich stärker betonen müssen. Noch einmal zur Erinnerung:
- Die von der Gutachterin erkannten Schaltgeräusche waren die falschen. Sie erkannte die Pause-Taste aber nicht die dringend erforderliche Stop-Taste. Zum Erkennen hat sie übrigens das Mikrofon einer kompakten Digitalkamera in 50 cm Abstand von schräg oben verwendet. Die Überspielung des Täters ist angeblich mit dem Mikro eines Kassettenrecorders/Diktiergeräts in 10 cm Abstand direkt von vorne erfolgt. Ich würde sagen, sie hat Äpfel mit Birnen verglichen.
- Die Schaltgeräusche auf dem Polizeimitschnitt sind deutlich leiser als die Jingle-Töne. Bei den behaupteten 10 cm Abstand vom TK 248 wären die Schaltgeräusche drastisch lauter gewesen. Laut Gutachterin im Zivilverfahren hätte man einfach nur die Wiedergabelautstärke erhöhen müssen. Die Lautstärke ist aber durch die Verstärker des TK 248 und das Aufnahmemikro begrenzt (durch Übersteuerung).
- Ich habe bestätigt, dass M.s Tonbandgerät an der entsprechenden Mikrofonposition tatsächlich den beschriebenen Signalverlauf erzeugt (leiser vorletzter Ton des Jingles). Die ebenfalls beschriebene "Lautsprecher-Anomalie" ist dafür nicht erforderlich. Wenn wir die Mikrofonposition nur um 20 cm verändern, funktioniert das auch ohne die markante Eigenschaft des speziellen TK 248 (Zeitversatz zwischen Stereospuren). In einem Raum finden sich übrigens viele Positionen, an denen (dank Raumakustik) der vorletzte Ton leiser ist. Ganz egal, auf welche Weise der B3-Jingle abgespielt wird.
Zur Doku allgemein:Unabhängig von speziellen Fakten halte ich die gesamte Radio-Doku für gelungen. Allein schon deshalb, weil der Zuhörer bei der Länge nicht einschläft. Außerdem bin ich Hörspielfreund, und die Doku hat den Charakter eines Hörspiels.
Die Bemerkung des Verteidigers, dass er bereits während des Strafprozesses eine Verurteilung erwartet hätte, hat mich überrascht. Ich hatte ihm zugute gehalten, dass er vom Urteil überrumpelt war. Bereits während des Strafprozesses waren Fakten bekannt, aufgrund derer er hätte nachhaken müssen:
- Die Gutachterin hat bei den Schaltgeräuschen mindestens ein Geräusch erkannt, dass auch nach ihrer Einschätzung nicht vom TK 248 stammt.
- Das Drücken der Pause-Taste macht beim Abspielen keinen Sinn.
HeinzHaferkamp schrieb:Bleibt die Frage, ob Pfaffinger wirklich das Loch gegraben hat. Hier gehen die Aussagen von "er wurde mit verschmutzter Kleidung und dem Spaten auf der Mofa gesehen" bis "er wollte seinem Vermieter, bei dem er mit der Miete in Rückstand war, vorgaukeln, er würde arbeiten".
- Pfaffinger wurde nur mit einem Spaten gesehen. Es ist nicht möglich, mit einem Spaten eine 2 m tiefes Loch im Wald zu graben. Mit dem Spaten über dem Kopf fällt die Erde nach hinten wieder herunter. In der Umgebung wurde eine Schaufel mit abgesägten Stiel gefunden.
- Pfaffinger ist angeblich ohne Hilfsmittel aus den Loch gestiegen. In der Umgebung wurde eine improvisierte Leiter gefunden.
JosephConrad schrieb:Du sagst also, die Richter haben das Recht gebeugt, Herr Mazurek hatte kein rechtsstaatliches Verfahren. Und der BGH hat das auch noch abgesegnet?
Was ist schlimmer Rechtsbeugung oder ein Urteil aus Unwissenheit?
Der Urteilstext zeugt davon, dass speziell der Vorsitzende (er hat den Text wohl zu verantworten) keine Ahnung von hier relevanten technischen und logischen Zusammenhängen hat:
- Die B3-Tonfolgen hätten aus reinen "Sinustönen*" bestanden (das ist falsch).
- Gewisse Klebebänder hätten in der "Isotopenverteilung*" übereingestimmt (Ich weiß zwar was das ist, kann aber der Aussage nicht folgen).
- Usula sei kein Zufallsopfer gewesen, weil der Täter andernfalls in Kauf hätte nehmen müssen, dass er bei zufälliger Auswahl des Opfers keines gefunden hätte, wenn gerade Zeugen des Weges gekommen wären .
Das gilt nicht nur für beliebige Opfer sondern ganz speziell auch für Ursula. Er hätte sie überhaupt niemals gefangen, wenn ein Zeuge im kritischen Zeitfenster von 5 Sekunden gekommen wäre.
* Ich behaupte, dass keiner der Richter die Definition dieser Begriffe kennt und damit auch die nötigen Zusammenhänge niemals erfassen konnte.
Bandini schrieb:Die Frage ist ja, ab wann wussten die Täter (vielleicht auch der Täter), dass UH tot war. Ich nehme an nach spätestens 24 Stunden.
Das sehe ich ebenso.
Bandini schrieb:Ab da würde es wirklich kaltblütig, vorher war es vielleicht aus der eigenen Sicht noch ein Abenteuer. Und dazu ist entweder ein klarer Anführer nötig (der vielleicht ab da alleine gehandelt hat), ein wirklich eingeschworenes Team (denn der Tod war sehr wahrscheinlich weder geplant noch einberechnet) oder ein harter Hund wie es Mazurek wohl sein kann (Stichwort Hund). Und das als Teenager durchzustehen?
Ich könnte mir nur vorstellen, dass es eine Art geschworene Blutsbrüderschaft gewesen ist.
JosephConrad schrieb:Und woher weißt Du, das die Schöffen keine Ahnung hatten und sich den Berufsrichten untergeordnet haben?
Wer den Urteilstext liest, zweifelt auch an der Ahnung der Berufsrichter. Siehe oben.