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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

31.05.2019 um 15:38
Ich höre gerade in die 6-teilige radioDoku von bayern 2 "Der Mordfall Ursula Herrmann". Im 5.Teil "Gefängnisbesuch" (Erstausstrahlung 7. Juli 2019) interviewt eine Jornalistin Schöffen, den Richter und Herrn Mazurek.

Wer das noch nicht kennt: sehr interessant.

https://www.br.de/radio/bayern2/mordfall-ursula-herrmann-sechs-teile100.html


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

31.05.2019 um 18:29
@JosephConrad
Danke für den Link.
Ich wusste zwar, dass die Doku seit Monaten in Arbeit war und dass sie im Juni gesendet werden soll. Für mich neu ist, dass sie bereits jetzt zu hören ist. Wer hier mitliest, sollte sich diese Darstellung des Falls unbedingt anhören. Auch wenn es einige Stunden kostet.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

31.05.2019 um 21:09
Findet sich auch als Podcast unter dem Titel „ein Mädchen verschwindet“ zum Download


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.06.2019 um 11:31
@Bandini
Auch dir schönen Dank für den Hinweis auf die Download-Möglichkeit. Wer mit Podcasts weniger Erfahrungen hat (so wie ich), tut sich mit der Suche etwas schwer. Deshalb hier die genauen Links:

Ein Interview mit der Autorin (Minute 8:10):
https://tracking.neuland.br.de/file/1618266/c/website/wer-ist-ursulas-moerder.mp3

Die Radio-Dokumentation in 6 Folgen (je 25 Minuten):
https://tracking.neuland.br.de/file/1615953/c/website/ursula-1-6-ein-maedchen-verschwindet.mp3
https://tracking.neuland.br.de/file/1615928/c/website/ursula-2-6-verdaechtige.mp3
https://tracking.neuland.br.de/file/1615905/c/website/ursula-3-6-sie-haben-ihn.mp3
https://tracking.neuland.br.de/file/1615885/c/website/ursula-4-6-zweifel.mp3
https://tracking.neuland.br.de/file/1615860/c/website/ursula-5-6-gefaengnisbesuch.mp3
https://tracking.neuland.br.de/file/1615840/c/website/ursula-6-6-ermittlungen-auf-eigene-faust.mp3


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.06.2019 um 12:35
@robernd
Das geht noch etwas leichter, indem man auf seinem Smartphone eine Podcast-App hat, in der man die Podcast-Folgen suchen kann und dann runterlädt. Bei Fragen gerne per PN, da sonst zu viel Off-Topic


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.06.2019 um 22:28
Eine sehr gute Reportage, uneingeschränkt zu empfehlen!

Interessant finde ich die Information, dass Mazurek immer noch über seinen Anwalt und einen Privatdetektiv versucht, dem Flohmarktverkäufer eine Aussage zu entlocken. Weder Anwalt noch Privatdetektiv arbeiten kostenlos, daher scheint an der Sache wirklich etwas dran zu sein, sonst würde er sich nicht mehr an diesen Strohhalm klammern.

Was natürlich weiterhin nur bedeuten würde, dass das TK 248 nicht zur Herstellung der Tätertonfolge benutzt wurde, wovon ich ohnehin nicht ausgehe.

Bleibt die Frage, ob Pfaffinger wirklich das Loch gegraben hat. Hier gehen die Aussagen von "er wurde mit verschmutzter Kleidung und dem Spaten auf der Mofa gesehen" bis "er wollte seinem Vermieter, bei dem er mit der Miete in Rückstand war, vorgaukeln, er würde arbeiten".

Das ist schon alles sehr kompliziert. Und wenn die Staatsanwaltschaft nicht bald aktiv wird, passiert genau das, wovor @2r2n Frau Paysen-Petersen gewarnt hat. Die Gerüchteküche brodelt und irgendwer verfolgt die neue Spur auf eigene Faust. Hier geht es ja für allmy-Verhältnisse noch sehr gesittet zu. In anderen Bereichen wäre mächtig was los, wenn es nach 37 Jahren auf einmal neue Verdächtige gibt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.06.2019 um 22:54
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:In anderen Bereichen wäre mächtig was los, wenn es nach 37 Jahren auf einmal neue Verdächtige gibt.
Es gibt ja keine neuen Verdächtigen, sondern nur die Erkenntnis, das im LEH offensichlich zu wenig ermittelt wurde. Dies gilt aber z.B. auch in Bezug auf den Jäger.

Neu für mich persönlich war in der Dokudie Erkenntnis,

dass 4 oder 5 von 5 Richtern überzeugt waren, dass Herr Mazurek schuldig ist

und (wenn der Richter die Wahrheit sagt)

dass der Landgerichtsarzt seinerzeit Herrn Pfaffinger untersucht hatte und seinen gesundh. Zustand so bewertete, dass er keine interlektuellen Mängel hatte und sein Alkoholismus bezogen auf seine Aussagen keine relevante Rolle gespielt hat.

Außerdem, dass er seine erste Aussage ohne Druck gemacht haben soll sowie dass seine ausgesagten Fahrten mit dem Spaten durch Zeugen bestätigt wurden, wobei nicht ermittelt werden konnte, dass die Fahrten irgendwo anders hingegangen waren.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.06.2019 um 23:30
Ein Aspekt erscheint mir in der Diskussion zu wenig berücksichtigt. Die Frage ist ja, ab wann wussten die Täter (vielleicht auch der Täter), dass UH tot war. Ich nehme an nach spätestens 24 Stunden. Oder dachten sie, dass das Gebiet rund um die Uhr unter Beobachtung stand, so dass sie für Tage gewartet hätten? Also, nach relativ kurzer Zeit war es Ihnen klar und sie haben die Erpressung dennoch durchgezogen. Ab da würde es wirklich kaltblütig, vorher war es vielleicht aus der eigenen Sicht noch ein Abenteuer. Und dazu ist entweder ein klarer Anführer nötig (der vielleicht ab da alleine gehandelt hat), ein wirklich eingeschworenes Team (denn der Tod war sehr wahrscheinlich weder geplant noch einberechnet) oder ein harter Hund wie es Mazurek wohl sein kann (Stichwort Hund). Und das als Teenager durchzustehen? Schwierig. Oder derjenige ist psychisch so gestört. Dass er nicht nur im Fall CB in München hätte auftauchen müssen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.06.2019 um 00:04
@JosephConrad: Verdächtige ist das falsche Wort, das ist richtig, neue Indizien wäre besser. Ich war nie besonders von der LEH-Spur überzeugt, erst die angeführten Punkte:
-die Mathematikaufgabe deutet auf Schüler im Umkreis der Täter hin
-der Vater eines Schülers hat eine Firma, in dem es einen speziellen Bitumenanstrich gab und die Voraussetzungen für den Bau der Kiste gegeben waren
-ein Erpresserbrief wurde am Ort der Firma eingeworfen
-der Klingeldraht mitgenommen und versteckt
lassen mich ein Stück weit an diese Spur glauben.

Zu Herrn Pfaffinger ist zu sagen, wenn das doch nach Zeugenaussagen alles so klar war, warum ist es in den 80ern nicht zum Prozess gekommen? Warum hat man zumindest bis 1989 den Jäger verdächtigt und sich das Leben schwer gemacht?

@Bandini: Meiner Meinung nach wollten die Entführer die Aktion spätestens am Wochenende erledigt haben. Das hat unter anderem durch das verspätete Abschicken des Erpresserbriefes nicht geklappt. Wahrscheinlich hätten sie nach der Lösegeldübergabe nur den Ort der Kiste bekanntgegeben. Die hinterlassenen Gegenstände waren alle darauf ausgelegt, dass sie nicht zu den Tätern führen, die hätten sie also getrost der Polizei in die Hände fallen lassen können. Nun dauerte alles länger, eventuell haben sie auch Frau Herrmanns Bitte nach dem Lebenszeichen am Telefon gehört, obwohl @robernd meint, es war schon längst niemand mehr in der Zelle und der Automat hat den Anruf beendet. Nachdem sie also an der Kiste waren und Ursula tot aufgefunden haben, haben sie die Forderung nach dem Lösegeld abgebrochen, weil sie nicht wegen Mord angeklagt werden wollten (als juristischer Laie weiß man nicht, wie der Fall zu bewerten ist, und man wird sich in dieser Situation wohl kaum Rat holen). Sie haben die Kiste wurde noch etwas besser getarnt und sich zurückgezogen. Wer weiß, vielleicht bis heute erfolgreich.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.06.2019 um 00:08
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Neu für mich persönlich war in der Dokudie Erkenntnis,

dass 4 oder 5 von 5 Richtern überzeugt waren, dass Herr Mazurek schuldig ist
Das hat schlicht mit dem Gesetz zu tun. Nach § 263 StPO müssen für eine Verurteilung immer mindestens zwei Drittel der Richter bei von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, solange es nicht um ein Einzerichterverfahren geht. Sind nicht mindestens zwei Drittel der Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt, ist der Angeklagte zwingend freizusprechen.

Bei einer Großen Strafkammer, die immer aus 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen besteht und die in Mordfällen in erster Instanz zu entscheiden hat, müssen also immer mindestens 4 Richter den Angeklagten für schuldig halten, damit er verurteilt werden kann. Dass also beispielsweise lediglich die 3 Berufsrichter für eine Verurteilung stimmen, würde nicht reichen, mindestens einer der beiden Schöffen muss zusätzlich für die Verurteilung sein.

In allen Fällen, in denen jemand wegen Mordes verurteilt wurde, waren also mindestens zwei Drittel der Richter für diese Verurteilung.
§ 263 StPO
Abstimmung

(1) Zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung über die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.



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2r2n ehemaliges Mitglied

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03.06.2019 um 06:42
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das hat schlicht mit dem Gesetz zu tun. Nach § 263 StPO müssen für eine Verurteilung immer mindestens zwei Drittel der Richter bei von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, solange es nicht um ein Einzerichterverfahren geht. Sind nicht mindestens zwei Drittel der Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt, ist der Angeklagte zwingend freizusprechen.
Die drei Berufsrichter waren schon vor Verhandlungsbeginn von der Schuld Mazureks überzeugt. Das kann man aus dem Prozessverlauf ableiten und aus der Art und Weise, wie herablassend sie mit Gegenwind umgingen. Banales Beispiel: Bei einem Verhandlungstag ging die Audio-Anlage nicht und ich habe kurz erklärt, was der Haustechniker machen muss, damit sie wieder geht. Ich hab mich also schon wieder unpassend eingemischt. Das hat den jüngeren Berufsrichter offenbar so gestört, dass er mir gegenüber zynische Bemerkungen fallen ließ. Es hat den Richtern nämlich überhaupt nicht gefallen, dass jemand seine Rolle in dem schon vorbestimmten Gerichts-Spektakel nicht einnimmt.
Der Ausgang war keinesfalls offen, sondern schon in der Prämisse gestartet, dass Mazurek verurteilt werden muss. Die Verlesung der passenden Pfaffinger Aussagen haben juristisch genügt für die Verurteilung. Wenn der Mann noch gelebt hätte, wäre das nicht möglich gewesen, weil er dannn widersprochen hätte. Es war also rein juristisch klar, dass es für den Schuldspruch reicht. Die beiden Schöffen haben sich den Berufsrichtern untergeordnet, weil sie keine Ahnung hatten.
Die Audio-Anlage ging übrigens wieder, nachdem der Haustechniker den richtigen Schalter fand.


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03.06.2019 um 08:03
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:... Es hat den Richtern nämlich überhaupt nicht gefallen, dass jemand seine Rolle in dem schon vorbestimmten Gerichts-Spektakel nicht einnimmt.
Der Ausgang war keinesfalls offen, sondern schon in der Prämisse gestartet, dass Mazurek verurteilt werden muss. Die Verlesung der passenden Pfaffinger Aussagen haben juristisch genügt für die Verurteilung. Wenn der Mann noch gelebt hätte, wäre das nicht möglich gewesen, weil er dannn widersprochen hätte. Es war also rein juristisch klar, dass es für den Schuldspruch reicht. Die beiden Schöffen haben sich den Berufsrichtern untergeordnet, weil sie keine Ahnung hatten.
Du sagst also, die Richter haben das Recht gebeugt, Herr Mazurek hatte kein rechtsstaatliches Verfahren. Und der BGH hat das auch noch abgesegnet?


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2r2n ehemaliges Mitglied

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03.06.2019 um 08:15
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Du sagst also, die Richter haben das Recht gebeugt, Herr Mazurek hatte kein rechtsstaatliches Verfahren. Und der BGH hat das auch noch abgesegnet?
Nein, das war auf jeden Fall rechtsstaatlich. Man darf seine richterliche Hoheit in D so einsetzen. Und es wurden keine Rechtsfehler begangen. Die Richter hatten eine Überzeugung, die sie mit ihrer Erfahrung begründeten und das ist im Prinzip auch gut so. Die richterliche Hoheit ist vom Prinzip her richtig.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.06.2019 um 08:20
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Die Richter hatten eine Überzeugung, die sie mit ihrer Erfahrung begründeten und das ist im Prinzip auch gut so. Die richterliche Hoheit ist vom Prinzip her richtig.
Dann solltest Du es entweder akzeptieren ohne nachzutreten, oder das o.g. Prinzip klar als demokratiefeindlich ablehnen.

Und woher weißt Du, das die Schöffen keine Ahnung hatten und sich den Berufsrichten untergeordnet haben?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.06.2019 um 08:22
@2r2n

Vor Verhandlungsbeginn hatten die Berufsrichter nur die Akten der StA. Ohne eigene Zeugenvernehmung und Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung konnten sich die Richter noch kein abschließendes Bild von der Schuld Mazureks machen. Warum auch hätten sie das tun sollen? Welches persönliche Interesse hätten sie an so einer schnellen Vorverurteilung gehabt bzw. haben können? Sie hätten nicht mal Zeit gespart, denn die mündliche Verhandlung mussten sie ja trotzdem komplett machen, ein Urteil nach Lage der Akten ist im Strafprozess nicht vorgesehen.

Und wie hätten die Berufsrichter die Schöffen herumkriegen sollen? Ehrenamtliche Richter sind zwar im Regelfall keine Juristen, erleben aber die gesamte Verhandlung und jeden Zeugen und Gutachter mit, können Ihre Fragen an die Prozessbeteiligten stellen. Sie bilden sich da schon ihre eigene Meinung und lassen sich so schnell nichts einreden. Das sind immerhin interessierte und gestandene „Richtet aus dem Volk“.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.06.2019 um 13:05
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:Interessant finde ich die Information, dass Mazurek immer noch über seinen Anwalt und einen Privatdetektiv versucht, dem Flohmarktverkäufer eine Aussage zu entlocken. Weder Anwalt noch Privatdetektiv arbeiten kostenlos, daher scheint an der Sache wirklich etwas dran zu sein, sonst würde er sich nicht mehr an diesen Strohhalm klammern.
Nach seiner Aussage hat Werner M.s Anwalt auch im Zivilverfahren ehrenamtlich gearbeitet. Ebenso wie ich.
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:Was natürlich weiterhin nur bedeuten würde, dass das TK 248 nicht zur Herstellung der Tätertonfolge benutzt wurde,
Aus der Radiodoku ist nicht deutlich genug hervorgegangen, dass es wie beschrieben technisch nicht möglich ist, die am Telefon übertragene (Täter)Tonfolge herzustellen. Den Punkt hätte ich stärker betonen müssen. Noch einmal zur Erinnerung:
- Die von der Gutachterin erkannten Schaltgeräusche waren die falschen. Sie erkannte die Pause-Taste aber nicht die dringend erforderliche Stop-Taste. Zum Erkennen hat sie übrigens das Mikrofon einer kompakten Digitalkamera in 50 cm Abstand von schräg oben verwendet. Die Überspielung des Täters ist angeblich mit dem Mikro eines Kassettenrecorders/Diktiergeräts in 10 cm Abstand direkt von vorne erfolgt. Ich würde sagen, sie hat Äpfel mit Birnen verglichen.
- Die Schaltgeräusche auf dem Polizeimitschnitt sind deutlich leiser als die Jingle-Töne. Bei den behaupteten 10 cm Abstand vom TK 248 wären die Schaltgeräusche drastisch lauter gewesen. Laut Gutachterin im Zivilverfahren hätte man einfach nur die Wiedergabelautstärke erhöhen müssen. Die Lautstärke ist aber durch die Verstärker des TK 248 und das Aufnahmemikro begrenzt (durch Übersteuerung).
- Ich habe bestätigt, dass M.s Tonbandgerät an der entsprechenden Mikrofonposition tatsächlich den beschriebenen Signalverlauf erzeugt (leiser vorletzter Ton des Jingles). Die ebenfalls beschriebene "Lautsprecher-Anomalie" ist dafür nicht erforderlich. Wenn wir die Mikrofonposition nur um 20 cm verändern, funktioniert das auch ohne die markante Eigenschaft des speziellen TK 248 (Zeitversatz zwischen Stereospuren). In einem Raum finden sich übrigens viele Positionen, an denen (dank Raumakustik) der vorletzte Ton leiser ist. Ganz egal, auf welche Weise der B3-Jingle abgespielt wird.

Zur Doku allgemein:
Unabhängig von speziellen Fakten halte ich die gesamte Radio-Doku für gelungen. Allein schon deshalb, weil der Zuhörer bei der Länge nicht einschläft. Außerdem bin ich Hörspielfreund, und die Doku hat den Charakter eines Hörspiels.

Die Bemerkung des Verteidigers, dass er bereits während des Strafprozesses eine Verurteilung erwartet hätte, hat mich überrascht. Ich hatte ihm zugute gehalten, dass er vom Urteil überrumpelt war. Bereits während des Strafprozesses waren Fakten bekannt, aufgrund derer er hätte nachhaken müssen:
- Die Gutachterin hat bei den Schaltgeräuschen mindestens ein Geräusch erkannt, dass auch nach ihrer Einschätzung nicht vom TK 248 stammt.
- Das Drücken der Pause-Taste macht beim Abspielen keinen Sinn.
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:Bleibt die Frage, ob Pfaffinger wirklich das Loch gegraben hat. Hier gehen die Aussagen von "er wurde mit verschmutzter Kleidung und dem Spaten auf der Mofa gesehen" bis "er wollte seinem Vermieter, bei dem er mit der Miete in Rückstand war, vorgaukeln, er würde arbeiten".
- Pfaffinger wurde nur mit einem Spaten gesehen. Es ist nicht möglich, mit einem Spaten eine 2 m tiefes Loch im Wald zu graben. Mit dem Spaten über dem Kopf fällt die Erde nach hinten wieder herunter. In der Umgebung wurde eine Schaufel mit abgesägten Stiel gefunden.
- Pfaffinger ist angeblich ohne Hilfsmittel aus den Loch gestiegen. In der Umgebung wurde eine improvisierte Leiter gefunden.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Du sagst also, die Richter haben das Recht gebeugt, Herr Mazurek hatte kein rechtsstaatliches Verfahren. Und der BGH hat das auch noch abgesegnet?
Was ist schlimmer Rechtsbeugung oder ein Urteil aus Unwissenheit?
Der Urteilstext zeugt davon, dass speziell der Vorsitzende (er hat den Text wohl zu verantworten) keine Ahnung von hier relevanten technischen und logischen Zusammenhängen hat:
- Die B3-Tonfolgen hätten aus reinen "Sinustönen*" bestanden (das ist falsch).
- Gewisse Klebebänder hätten in der "Isotopenverteilung*" übereingestimmt (Ich weiß zwar was das ist, kann aber der Aussage nicht folgen).
- Usula sei kein Zufallsopfer gewesen, weil der Täter andernfalls in Kauf hätte nehmen müssen, dass er bei zufälliger Auswahl des Opfers keines gefunden hätte, wenn gerade Zeugen des Weges gekommen wären .
Das gilt nicht nur für beliebige Opfer sondern ganz speziell auch für Ursula. Er hätte sie überhaupt niemals gefangen, wenn ein Zeuge im kritischen Zeitfenster von 5 Sekunden gekommen wäre.
* Ich behaupte, dass keiner der Richter die Definition dieser Begriffe kennt und damit auch die nötigen Zusammenhänge niemals erfassen konnte.
Zitat von BandiniBandini schrieb:Die Frage ist ja, ab wann wussten die Täter (vielleicht auch der Täter), dass UH tot war. Ich nehme an nach spätestens 24 Stunden.
Das sehe ich ebenso.
Zitat von BandiniBandini schrieb:Ab da würde es wirklich kaltblütig, vorher war es vielleicht aus der eigenen Sicht noch ein Abenteuer. Und dazu ist entweder ein klarer Anführer nötig (der vielleicht ab da alleine gehandelt hat), ein wirklich eingeschworenes Team (denn der Tod war sehr wahrscheinlich weder geplant noch einberechnet) oder ein harter Hund wie es Mazurek wohl sein kann (Stichwort Hund). Und das als Teenager durchzustehen?
Ich könnte mir nur vorstellen, dass es eine Art geschworene Blutsbrüderschaft gewesen ist.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Und woher weißt Du, das die Schöffen keine Ahnung hatten und sich den Berufsrichten untergeordnet haben?
Wer den Urteilstext liest, zweifelt auch an der Ahnung der Berufsrichter. Siehe oben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.06.2019 um 14:07
Zitat von roberndrobernd schrieb:Was ist schlimmer Rechtsbeugung oder ein Urteil aus Unwissenheit?
Der Urteilstext zeugt davon, dass speziell der Vorsitzende (er hat den Text wohl zu verantworten) keine Ahnung von hier relevanten technischen und logischen Zusammenhängen hat
Also Rechtsbeugung ist kriminell. Unwissenheit ist völlig normal. Gerade der Richter muß einem Sachverständigengutachten die Klärung solcher Sachverhalte überlassen. Da die Verteidigung kein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben hatte, es daher nur dieses eine Gutachten gab und somit alle dieses Gutachten akzeptierten, haben die Richter sich mMn. völlig korrekt verhalten. Es gibt schlichtweg offiziell nichts, das das Gutachten widerlegt. Im Gegenteil: die Verteidigung versuchte im Prozess die Tonmerkmale des Tonbandes auf das eines anderen Verdächtigen abzuwälzen (s.u.). Daher wäre es in meinen Augen juristisch eher unverständlich, wenn die Richter und Schöffen anders als getan geurteilt hätten.

Und dann kamst Du mit Deiner technischen Analyse und im Zivilprozess gab es Fragen und Antworten an die damalige Sachverständige. Aber wieder kein offizielles Gegengutachten.

Der Verteidiger des Angeklagten macht eine Einsicht in alle Akten zur Bedingung, den Prozess weiterführen zu können. Zudem stellt er das Hauptindiz der Staatsanwaltschaft in Frage: das Tonbandgerät. Bereits in den 90er Jahren sei bei einem Verdächtigen ein Tonbandgerät gefunden worden, das dieselben Tonmerkmale vorweise, wie das, das bei Werner M. gefunden wurde. Mit dem Gerät soll damals die Melodie, mit der sich die Erpresser bei Ursulas Eltern zu erkennen gaben, abgespielt worden sein. Auf den Einwand der Staatsanwaltschaft, der entsprechende Verdächtige habe ein Alibi, weil er sich zum Tatzeitpunkt im Ausland aufgehalten habe, erwidert Rubach: Möglicherweise sei der Verdächtige nur tatbeteiligt, nicht aber der Haupttäter.
https://www.tz.de/bayern/prozess-im-fall-ursula-herrmann---jetzt-spricht-der-angeklagte-95787.html


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.06.2019 um 14:16
Zitat von roberndrobernd schrieb:Der Urteilstext zeugt davon, dass speziell der Vorsitzende (er hat den Text wohl zu verantworten)
Nein, der Urteilsentwurf wird nicht vom Vorsitzenden verfasst, sondern von dem jeweils für den betreffenden Fall zuständigen Berichterstatter der Strafkammer. Das ist immer einer der beiden beisitzenden Berufsrichter. Der Vorsitzende hat genug damit zu tun, sich auf die Verhandlungsleitung vorzubereiten, die Beratungen der Strafkammer zu leiten, die Verhandlung natürlich auch etc.

Im Wege der Arbeitsteilung entwirft dann einer der beiden anderen Berufsrichter das Urteil. Der Urteilsentwurf wird danach von den Richtern gegengelesen, uU ergänzt, verbessert, und erst wenn alle zufrieden mit dem Text sind, wird er von allen unterschrieben.

(Sollte die Strafkammer gerade einen Rechtsreferendar zur Ausbildung haben, darf der Ärmste sich auch mal einem Urteilsentwurf versuchen, das nebenbei. Aber natürlich unterschreiben nur die Richter den Entwurf, und natürlich erst dann, wenn sie damit zufrieden sind)


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03.06.2019 um 15:03
Ich habe die Doku auch gehört und sie lässt mich zwiegespalten zurück. Am meisten irritiert hat mich die Aussage mit dem „Betriebsunfall“. Der Hund in der Kühltruhe, da gibt es ja viele Idioten, die Tiere so behandeln, was schlimm genug ist. Einen Kindesentführer macht es dennoch nicht als ihm. Nicht automatisch. Sinngemäß gesagt hat er ja „da plant jemand schlecht und recht eine Entführung und dann stirbt das Kind und was ist es dann? Ein Betriebsunfall.“ Auch dass der Tod nicht qualvoll war betont er. Es waere eher ein sanftes Einschlafen. Diese Aussage sei vom Rechtsmediziner (alles Quelle B2 Radiodoku, Teil 5 meine ich). Warum betont er das so? Gibts da doch einen Grund, dass er das „vor sich selbst rechtfertigen muss“? Dass seine übergeordnete Instanz das so braucht, um das Gewissen nicht überborden zu lassen? Oder aus welchem Grund sonst verharmlost man die Taten eines Fremden? Es gibt viele fürs und widers. Ich bin wirklich nicht fündig geworden, wohin in tendieren soll .


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2r2n ehemaliges Mitglied

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03.06.2019 um 15:20
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ohne eigene Zeugenvernehmung und Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung konnten sich die Richter noch kein abschließendes Bild von der Schuld Mazureks machen
Die wichtigeste Zeugenvernehmung hatten sie schon vorab in schriftlicher Form. Die Pfaffinger Vernehmungen. Sie wurden dann nur verlesen, damit das Mündlichkeitsprinzip gewahrt bleibt.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Dann solltest Du es entweder akzeptieren ohne nachzutreten, oder das o.g. Prinzip klar als demokratiefeindlich ablehnen
Ich akzeptiere das Hoheitsprinzip auf jeden Fall. Was ich nicht akzeptiere, ist die fehlende Tatsachengrundlage in der zweiten Instanz. Es werden hier ja nur Rechtsfehler geprüft. Wenn man die Tatsachen anschaut, sieht man, dass Mazurek beispielsweise die Mittäter fehlen.
Und was die Schöffen angeht, konnten die bei der Komplexität des Falles den Berufsrichtern nur beipflichten. Da gab es wenig Argumentationsspielraum für andere Meinungen. Und da ist dann noch der Hund. So einem Menschen will man nicht Vorteile verschaffen.


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