@Andante Dein Problem ist eher, dass Du Dich in die Betroffenen nicht hinein versetzen kannst
Du siehst alles viel zu formell.
@2r2n will nun mal die Wahrheit wissen. Ermittlungen von Seiten der StA sind seit Ende des Strafverfahrens nicht mehr erfolgt, obgleich - selbst wenn M schuldig ist - nach wie vor die Mittäter nicht gefasst sind.
Gegen die Leute, welche M damals eine Alibi gegeben haben und in der Verdacht der Mittäterschaft geraten sind, sind die Ermittlungen inzwischen eingestellt. Es gab m.W. keine Ermittlungen mehr.
Der Zivilprozess diente dazu, von einer anderen Seite der Wahrheit näher zu kommen.
@2r2n hatte das Gutachten nicht überzeugt, auch die Behauptung des Strafgerichts, dass seine Schwester kein Zufallsopfer war, hielt er für fehlerhaft.
Wenn man sich etwas in einen Betroffenen hineinversetzt, dann erkennt man, dass man hier auch Chancen sehen kann, die bei einer wahrheitsgemäßen Betrachtung dieser Sache, neue Ermittlungsansätze bringt.
Dann kam es zu den Verhandlungen und eigenen Aktenstudien, bei den
@2r2n zu der Ergebnis kam, dass M vermutlich unschuldig ist.
Wenn man es nur rein formell betrachtet, wäre dann natürlich die Rücknahme der Zivilklage sinnvoll. Aber im realen Leben ist das rein formelle nicht immer das sinnvolle.
@2r2n will natürlich auch neue Ermittlungen erreichen, dazu hat er auch seine Erkenntnisse der StA weiter gegeben. Aber wirkliche Ermittlungen sind eben erst deutlich wahrscheinlicher, wenn die Verurteilung Ms nicht mehr rechtskräftig wäre. Bis dahin ist und bleibt diese Verurteilung ein Hemmschuh zumindest die Befürchtung dazu ist verständlich.
Oder willst Du bzgl. dieser Befürchtung hier etwas anderes behaupten?
Mit einer Rücknahme der Klage wäre bzgl. der Suche nach Wahrheit daher offensichtlich nichts gewonnen.
Man darf auch nicht vergessen, ein erfolgreicher WAA hätte nicht automatisch zur Folge, dass M freigesprochen wird. Die StA wird sich gezwungen fühlen u.U. weitere Ermittlungen zu führen um vielleicht auch weiteres belastendes gegen M zu finden. Natürlich müsste sie dann auch weitere Ermittlungen in die andere Richtung tätigen.
Ob in einem neuen Strafverfahren M freigesprochen wird, kann man nicht wissen.
Natürlich sollten die Bedingungen für eine Stattgabe eines WAA normalerweise hoch sein, weil in der Regel die Wiederholung des Strafprozess dann deutlich später erfolgt und Zeugenaussagen inzwischen teilweise ihren Wert verloren haben.
Bei dem vorliegenden Fall ist dieses Problem jedoch nicht gegeben, das Strafverfahren war so oder so Jahrzehnte später, schon damals gab es dieses Problem mit dem Wahrheitsgehalt von Zeugen, ein Hauptbelastungszeuge (der vermeintliche Lochgraber) war mittlerweile verstorben. Und diese ungünstige Konstellation schon damals kann durchaus ein Grund gewesen sein, der zur Verurteilung eines möglicherweise Unschuldigen geführt hat.
Versuch mal endlich alles etwas weniger formell zu sehen, ich denke, dann wärst Du in der Lage,
@2r2n zu verstehen.