@Andante Grundsätzlich dürftest Du den wahrscheinlichsten Grund schon genannt haben, es ging mit hoher Wahrscheinlichkeit um das Problem des Geldes und als nächstes einen Gutachter zu finden, der im Vergleich zum damaligen überragende Mittel besitzt.
In Falle einer Vorbereitung von WAV arbeiten Anwälte quasi nur ehrenamtlich, wenn Gutachten benötigt werden, wird das zu einem finanziellen Problem. Für WAV gibt es in der Regel KEINE Prozesskostenhilfe.
Hier entsteht eine Henne-Ei-Problem, dass der Betroffene alleine selten Stämmen kann, es sei denn, die Verwandtschaft verfügt über entsprechende Mittel.
Das ist ein großes Problem hier in D, es gibt nur wenige private Organisationen, die versuchen etwas mehr Gerechtigkeit herzustellen, aber deren finanzielle Mittel dürften begrenzt sein.
Da kam M der Zivilprozess vermutlich gerade recht, er dürfte für diesen sicherlich auch Prozesshilfe erhalten haben, da er Beklagter ist.