JosephConrad
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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
08.06.2019 um 12:19Andante schrieb:Ja, das Gericht kann, muss aber nicht, die Einholung eines Sachverständigengutachtens von der Zahlung eines Auslagenvorschusses abhängig machen (§§ 379 S. 1, 402 ZPO).O.k., muss dass dann der Kläger übernehmen, oder der Antragsteller? Grundsätzlich könnte ich mir vorstellen, dass dies auch ein Weg des Gerichtes sein kann Kosten einzudämmen, die weit über den Streitwert gehen.