Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 12:58
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Eine Lackanalyse wäre selbstverständlich dringend erforderlich gewesen. Hatte WM‘s Anwalt eine Analyse beantragt? Kann er das jetzt noch im Rahmen der Berufung?
Die Verteidigung hat während des Strafprozesses keine Lackanalyse beantragt. Vermutlich weil die nötige Sachkenntnis fehlte, die Ausführungen der Gutachterin infrage zu stellen.

Ich hänge den Urteilstext an, weil ein solcher Schwachsinn nicht unter den Teppich gekehrt werden darf. Die Gutachterin hat ihr Inkompetenz bewiesen, falls sie das vor Gericht wirklich in dieser Form erklärt hat.

Urteil LackOriginal anzeigen (0,2 MB)

Das Gutachten steht und fällt mit dem Zeitversatz zwischen beiden Stereospuren. Dieser ist nicht allein vom Aufnahmekopf abhängig sondern von der Winkeldifferenz zwischen Aufnahme- und Wiedergabekopf. Wenn also jemand nach der Tat den Wiedergabekopf verändert hat, wirkt sich das ebenso aus wie eine Verstellung des Aufnahmekopfes.

Es ist unvorstellbar, dass jemand die Justierschraube des Wiedergabekopfs aus Langeweile irgendwann mit Lack gesichert hat. Das wäre so ähnlich, wie wenn mein Nachbar aus lauter Langeweile überprüft, ob an meinem Auto die Radmuttern angezogen sind.

In der Berufung auf den Sicherungslack einzugehen ist wahrscheinlich nicht möglich, weil der während der Zivilverhandlung nicht erwähnt wurde.
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Nachtrag: ich kann beitragen, dass in München das Goering-Institut solche Farb- und Lackanalysen macht. Das ist ein Institut für die naturwissenschaftlichen Grundlagen bei Restaurierungen. Die müssen oft Gutachten im Hinblick auf Alter erstellen und sind da die absoluten Experten (das ist bei Kunstwerken natürlich einleuchtend ;-)
Danke für diese Möglichkeit. Das geht natürlich nur, wenn das beschlagnahmte TK 248 dafür verfügbar wäre


6x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 13:21
@robernd

Was meint die Gutachterin mit "der Wiedergabekopf habe keinerlei Relevanz für ihre gutachtliche Äußerung, die sich auf den Wiedergabekopf beziehe"? Sie geht doch davon aus, dass mit dem TK 248 der Single aufgenommen wurde und dann die Wiedergabe mittels Mikrofon auf ein kleineres Gerät erfolgte, oder nicht? Dann spielt doch auch der Wiedergabekopf eine Rolle. Oder ist für den von ihr attestierten Effekt nur der Aufnahmekopf relevant? Wie geht das denn?
Du sagst ja:
Zitat von roberndrobernd schrieb:Zeitversatz zwischen beiden Stereospuren. Dieser ist nicht allein vom Aufnahmekopf abhängig sondern von der Winkeldifferenz zwischen Aufnahme- und Wiedergabekopf. Wenn also jemand nach der Tat den Wiedergabekopf verändert hat, wirkt sich das ebenso aus wie eine Verstellung des Aufnahmekopfes.

Heißt das, sie bestreitet, dass die Stellung des Wiedergabekopfs auch eine Rolle spielt?


8x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 13:28
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das Gutachten steht und fällt mit dem Zeitversatz zwischen beiden Stereospuren. Dieser ist nicht allein vom Aufnahmekopf abhängig sondern von der Winkeldifferenz zwischen Aufnahme- und Wiedergabekopf. Wenn also jemand nach der Tat den Wiedergabekopf verändert hat, wirkt sich das ebenso aus wie eine Verstellung des Aufnahmekopfes.
@robernd
Wäre es denn prinzipiell möglich, beim TK 248 nur durch Verdrehen der Justageschrauben am Wiedergabekopf den Effekt der versetzen Spuren am Aufnahmekopf aufzuheben? Oder ist dieser Versatz so groß, dass er auch bei maximalem Ausnutzen des Justagebereichs am Wiedergabekopf noch vorhanden wäre?


8x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 14:03
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das Gutachten steht und fällt mit dem Zeitversatz zwischen beiden Stereospuren.
Da sieht man, dass ich persönlich das Gutachten immer noch nicht komplett verstanden habe. Ich dachte immer das TK248 wurde deswegen als Tätertonband identifiziert weil

1. ein bestimmter Ton leiser wiedergegeben wurde als die anderen.
2. (Teilweise) charakteristische Schaltgeräusche darauf vorhanden sind.

Ich dachte mit dem schiefen Tonkopf wurde 1. erklärt.

Aber es ist tatsächlich so dass es ein weiters Charakteristikum gibt: Die Stereokanäle sind bei der Wiedergabe zeitlich versetzt, weil der Aufnahmetonkopf schief ist. Stimmt das so?


8x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 14:24
Wenn ab Werk beide Köpfe gleichmäßig falsch eingestellt sind (so wie es mutmaßlich bei diesem Gerät der Fall war) wirkt sich das natürlich nicht auf den Frequenzgang aus, solange man nur die eigenen Aufnahmen abspielt. Wird bei der Korrektur nur der Wiedergabekopf nachjustiert, sind von nun an die eigenen Aufnahmen mit dem Fehler behaftet. D.h. diese Korrektur macht nur Sinn, wenn das Gerät nicht mehr zum Aufnehmen verwendet werden soll.


8x verlinktmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 14:29
@Hug
Deine Ereignishypothese(n) finde ich sehr interessant, nachvollziehbar und schluessig begruendet!
Wenn ich leitender Ermittler waere, dann waere Deine Ereignishypthese ein Ermittlungsschwerpunkt den ich entsprechend stark gewichten wuerde. Es gaebe aber auch noch weitere die in diesem Thread auch schon diskutiert wurden.


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 14:36
Zitat von roberndrobernd schrieb:Danke für diese Möglichkeit. Das geht natürlich nur, wenn das beschlagnahmte TK 248 dafür verfügbar wäre
Ein Asservat wird nach Abschluss des Verfahrens "an den letzten Gewährsinhaber" zurückgegeben oder "vernichtet". Das gilt auch für Verurteilte. Letzter Gewährsinhaber war nach Ansicht aller Mazurek, auch wenn er keine Kaufurkunde dafür besitzt. Aber das wird die StA sicher nicht bestreiten, dass das Gerät ihm gehört ;-). Abschluss des Verfahrens war zunächst einmal die BGH-Entscheidung.

Ich würde zuerst einmal eruieren was dann passierte, ob das Gerät dem Verurteilten zur Rückgabe angeboten (worauf ein Anspruch besteht) vernichtet oder verscherbelt wurde.

Wenn das TK 248 noch existiert ist die nächste Frage wer es asserviert. Dann ist dort sobald als möglich ein Antrag auf Rückgabe zu stellen sobald das rechtlich möglich ist.


1x zitiertmelden
Hug ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 14:36
Zitat von SkupinSkupin schrieb:Sicher kann man den Weingarten evtl. in Zonen aufteilen
und welcher Personenkreis sich darin bewegt haben könnte.
Nur muss man da erstmal offen für alle Personenkreise sein....
Nun, wir haben ja hier im Thread immer so ein bißchen eine Parallelkommunikation.
Im Augenblick habe ich mittels eines Hobby-Profiling ein jugendliches Täterprofil erstellt. Daher bin ich nicht offen für alle Personenkreise.
Im nächsten Schritt habe ich mir überlegt, was für Jugendliche im Wald sich heimisch gemacht haben könnten.
Dabei viel mir auf, dass die bisherige Disskussion sich sehr auf Gastschüler eingegrenzt hatte.
Einheimische Jugendliche schienen gar nicht in Frage zu kommen.
Mit der Annahme, die Jugendlichen die direkt am Wald wohnen lassen sich nicht einfach den Wald von Gastschülern "wegnehmen" (sie waren ja offensichtlich vom Typ "dominant") suchte ich nach einer Aufteilung des Weingarten Waldes in zwei Gebiete: Eines für lokale Jugendliche, eines für die Gastschüler. Hierbei habe ich berücksichtigt, das 2R2N davon gesprochen hat, dass der Wald von Eching aus wenig von Jugendlichen belebt gewesen sein dürfte. Du selber hast geschrieben, dass bestimmte Gebiete vom Wald und auch der Uferbereich von den Gastschülern genutzt wurde. Dabei ist folgende Grafik entstanden, die sich bei der Teilung simpel an Wegen etc. orientiert. Sie ist nur schematisch zu verstehen.

Erstaunlich fand ich eine gewisse "Logik der Tat".

Durch die Belegung der seenahen Waldhälfte wären die einheimischen Jugendlichen auf der seeabgewandten Seite in Ruhe gelassen worden. Dort wäre es nicht zu Überschneidungen gekommen. Die Täter haben sich auch ganz offensichtlich auf dieser Seite sicher gefühlt, da die möglichst schnelle Verschleppung dorthin und auch das Versteck befindet sich auf dieser Seite. Wie Du schon selbst erwähnt hast, wäre ein Zugriff zu Nahe an Schondorf durch Gruppen gestört worden. Doch diejenigen - egal ob Tagschüler, Zufallsopfer oder dauerhafte Gastschüler - die sich Nahe Eching bewegten, waren tendenziell wohl eher "vereinzelt". Weil auf Durchfahrt, oder weil sie die Einsamkeit wollten. Der Weg zum Versteck führt durch den am wenigsten genutzen Teil des Waldes in den ebenfalls nicht belegten Außenbereich Richtung Windach. Auch interessant ist der Weg von der Kiste zur Maske (orange Linie). Ich gehe davon aus die Täter haben die Maske nicht bei der Tat benutzt, sondern als sie in die Kiste sehen wollten, warum sie keine Anwort bekommen. Sie waren dann geschockt und sind recht schnell nach Hause. So die These. Folgt man dieser These, die übrigens auch SirMarvel vertritt, dann zeigt das mindestens so sehr in Richtung Einheimische Täter wie in Richtung Gastschüler. Persönlich würde ich sogar sagen, es führt zum Weg in die anliegende Siedlung.


Hypothese Territoriale EinzugsbereicheOriginal anzeigen (1,1 MB)


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 14:57
@robernd

Nachtrag: ausser das Gerät wurde nach § 74 StPO eingezogen. Das müsste in diesem Wortlaut aber explizit im Urteil stehen.


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 15:37
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das Gutachten steht und fällt mit dem Zeitversatz zwischen beiden Stereospuren. Dieser ist nicht allein vom Aufnahmekopf abhängig sondern von der Winkeldifferenz zwischen Aufnahme- und Wiedergabekopf. Wenn also jemand nach der Tat den Wiedergabekopf verändert hat, wirkt sich das ebenso aus wie eine Verstellung des Aufnahmekopfes.
wenn aber jemand nach der tat einen der köpfe verstellt hätte,dann hätte man doch garkeine übereinstimmung gefunden,oder ?


8x zitiertmelden
2r2n ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 18:11
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Nachtrag: ausser das Gerät wurde nach § 74 StPO eingezogen. Das müsste in diesem Wortlaut aber explizit im Urteil stehen.
Genau so ist es.


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 19:39
Zunächst noch zum Auto:
Zitat von zweiterzweiter schrieb:und zum gelben fiat der gefordert wurde.wenn ich es richtig verstanden haben ,wurde so ein fiat aus der nähe von privat besorgt .könnte dertäter damit gerechnet haben ,oder sogar kontakt zu den leuten gehabt haben die diesen gelben fiat hatten .die nähe könnte dieses ja zulassen ,eventuell mal zur reperatur in der werkstatt gewesen und so kontakt zum täter.
Der gelbe Fiat 600 stammte aus einem Ort im Landkreis Landsberg westlich des Lech, ungefähr 35 Straßenkilometer von Schondorf entfernt. Zumindest ich würde nicht annehmen, dass einer der Täter dort regelmäßig vorbei kam.

Und jetzt wieder zum Tonbandgerät:
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Was meint die Gutachterin mit "der Wiedergabekopf habe keinerlei Relevanz für ihre gutachtliche Äußerung, die sich auf den Wiedergabekopf beziehe"?
Es heißt im Urteil "der Wiedergabekopf habe keinerlei Relevanz für ihre gutachtliche Äußerung, die sich auf den Aufnahmekopf beziehe"
Die Gutachterin hat festgestellt, dass der Wiedergabekopf zum Zeitpunkt des Gutachtens Normstellung hat. Wie sie das festgestellt hat, weiß nur sie. Wahrscheinlich hat sie eine Aufzeichnung aus einem Gerät des LKA abgespielt und keine Fehlstellung erkannt. Daraufhin hat sie sich mit total überzogenem Aufwand nur noch um den Aufnahmekopf gekümmert. Damit ist im Gutachten praktisch nur der Aufnahmekopf erwähnt. Woraus wer auch immer geschlossen hat, dass die Stellung des Wiedergabekopfs irrelevant ist.

Die Gutachterin hat den Zeitversatz zwischen beiden Spuren definitiv nicht gemessen. Sie hat mit dem TK 248 ein Tonband bespielt und anschließend dessen Magnetisierungsrichtung mit magnetischen Kristallen optisch ausgemessen. Aus dieser optisch-mechanischen Winkelmessung hat sie einen theoretischen Zeitversatz berechnet. Ein Techniker hätte den konkreten Zeitversatz gemessen. Das wäre zuverlässiger gewesen, hätte alle Einflussgröße berücksichtigt (Abweichung des Bandlauf von der Soll-Richtung, wahre Bandgeschwindigkeit, Stellung des Wiedergabekopfs) und wäre in nur wenigen Minuten erledigt gewesen.
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Heißt das, sie bestreitet, dass die Stellung des Wiedergabekopfs auch eine Rolle spielt?
So steht es zumindest im Urteil. Ich war während des Strafprozesses noch nicht eingebunden. Protokolle davon gibt es nicht.
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:Wäre es denn prinzipiell möglich, beim TK 248 nur durch Verdrehen der Justageschrauben am Wiedergabekopf den Effekt der versetzen Spuren am Aufnahmekopf aufzuheben? Oder ist dieser Versatz so groß, dass er auch bei maximalem Ausnutzen des Justagebereichs am Wiedergabekopf noch vorhanden wäre?
Der Versatz ist nicht besonders groß, er lässt sich problemlos durch Verstellen des Wiedergabekopfs aufheben. Wie @HeinzHaferkamp bereits darlegte, spricht alles dafür, dass es bei Auslieferung des TK 248 keinen Versatz gab, weil der Wiedergabekopf um den gleichen Winkel schräg stand wie der Aufnahmekopf.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Aber es ist tatsächlich so dass es ein weiters Charakteristikum gibt: Die Stereokanäle sind bei der Wiedergabe zeitlich versetzt, weil der Aufnahmetonkopf schief ist. Stimmt das so?
Es ist kein weiteres Charakteristikum, sondern es ist die Ursache dafür, dass unter ganz bestimmten Bedingungen ein bestimmter Ton (6. Ton des B3-Jingles) leiser wiedergegeben wird. Zu den Bedingungen gehören:
1. Zeitversatz zwischen beiden Kanälen
2. Bandgeschwindigkeit 9,5 cm/s
3. Stereowiedergabe eines Mono-Signals
4. Aufnahmemikrofon 10 cm vor dem Gerät
Genau genommen wird kein Ton leiser wiedergegeben, sondern er wird auf das Mobilgerät leiser aufgenommen. Ein Zuschauer dieser Prozedur merkt normalerweise nichts von dem leiseren Ton. Es sei denn, er hält sein Ohr 10 cm vor das TK 248 (dann befindet sich dort aber kein Kassettenrecorder sondern das Ohr des Zuschauers).
Juristen drehen die Argumentation gerne um: Die Tatsache, dass der 6. Ton bei dem Experimentieraufbau ebenso leiser auf der Tonbandkassette (des Mobilgeräts) ist, beweist, dass der Täter genau diese Anordnung verwendet hat. Unter technischen Gesichtspunkten ist das totaler Blödsinn.
Nehmen wir einmal an, die Fehlstellung des Aufnahmekopfs wäre doppelt so groß wie im konkreten Fall. Jetzt bräuchte die Gutachterin lediglich die Bandgeschwindigkeit auf 19 cm/s umzuschalten, und schon wäre auch ein Gerät mit völlig anderen Eigenschaften (wahrscheinlich) Tatwerkzeug.
Zitat von zweiterzweiter schrieb:wenn aber jemand nach der tat einen der köpfe verstellt hätte, dann hätte man doch garkeine übereinstimmung gefunden, oder ?
Umgekehrt: Wenn niemand einen Kopf verstellt hätte, hätte man keine Übereinstimmung gefunden. Diese Übereinstimmung gibt es nur, weil jemand am Wiedergabekopf gedreht hat. Und definitiv hat jemand daran gedreht. Die Frage ist nur Wann? Um die Aussage des Gutachtens ernst zu nehmen, muss man beweisen, dass diese Verstellung vor der Tat geschehen ist. Das ist prinzipiell unmöglich. Vor der Tat bedeutet, dass zu dem Zeitpunkt das Bandgerät jünger als 10 Jahre war. Wer also sollte sein Gerät durch diese "Reparatur" für zukünftige Aufnahmen unbrauchbar machen. Siehe auch Beitrag von @HeinzHaferkamp

Es wäre aber beweisbar, dass der Wiedergabekopf nach der Tat verstellt wurde. Und zwar dann, wenn es den Sicherungslack zum Tatzeitpunkt noch nicht gegeben hätte. Ich kann mir zumindest gut vorstellen, dass z.B. um 1995 ein Lack im Handel war, der sich vom Lack um 1975 ausreichend unterscheidet. Dieser Beweis würde natürlich nicht funktionieren, wenn nach der Tat ein Sicherungslack aufgetragen worden wäre, den es bereits vor der Tat gegeben hat. Trotzdem wäre es kein Beweis dafür, dass der Wiedergabekopf vor der Tat verstellt wurde.

Nachdem wir jetzt in die Tiefen der Magnetkopfjustierung eingestiegen sind, sollten wir uns den gesamten Vorgang wieder aus einer höheren Perspektive ansehen:
Vieles spricht dafür, dass Werner M.s TK 248 kein Tatwerkzeug war. Die Argumentation des Gutachtens ist nicht schlüssig, und die von der Polizei aufgenommenen Schaltgeräusche stammen unmöglich vom TK 248. Warum also ist der 6. Ton der Tätertonfolge dann leiser als seine Nachbarn? Nun, der Effekt lässt sich auch völlig anders erklären, und zwar mit der Raumakustik. Bei einer beliebigen akustischen Wiedergabe finden wir praktisch immer mehrere Positionen im Raum an der der 6. Ton leiser hörbar ist. Der 6. Ton hat nichts magisches. Es ist Zufall, dass es beim akustischen Überspielen in der Küche(?) des Entführers gerade den getroffen hat und nicht z.B. den 5. Ton.

Was wäre, wenn tatsächlich im Telefonmitschnitt der 5. Ton leiser wäre als die anderen? Ganz einfach: Die Gutachterin hätte durch Probieren ebenso herleiten können, dass das M.s TK 248 "wahrscheinlich" verwendet wurde. Nur hätte das Mikrofon zur akustischen Überspielung an einer anderen Stelle gestanden. Ja, auch ich hätte mir zugetraut, eine derartige, veränderte Anordnung zu finden. Allerdings hätten die Schaltgeräusche damit ebenso wenig gepasst wie jetzt.


1x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 19:52
Zitat von roberndrobernd schrieb: zweiter schrieb:
wenn aber jemand nach der tat einen der köpfe verstellt hätte, dann hätte man doch garkeine übereinstimmung gefunden, oder ?

Umgekehrt: Wenn niemand einen Kopf verstellt hätte, hätte man keine Übereinstimmung gefunden. Diese Übereinstimmung gibt es nur, weil jemand am Wiedergabekopf gedreht hat. Und definitiv hat jemand daran gedreht. Die Frage ist nur Wann?
ja eben
wenn vor der tat der kopf verdreht war
aber nach der tat niemand dran gedreht hat
dann müßte er die selbe stellung haben wie damals bei der aufnahme .

das ist doch das ,was man prüfen wollte,dachte ich zumindest .
und ich dachte auch ,das man das mit übereinstimmungen heraus gefunden hat.

zumindest mehr als 80% ,würde ich da schon erwarten


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 20:06
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Genau so ist es.
Dann muss man leider in Betracht ziehen, dass das TK 248 nicht mehr existiert.


1x zitiertmelden
2r2n ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 20:35
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Dann muss man leider in Betracht ziehen, dass das TK 248 nicht mehr existiert.
Das hier steht konkret im Urteil und zwar auf exakt der letzten Seite (S. 310)


Bildschirmfoto 2019-01-15 um 20.32.55


3x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 20:49
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Ein Asservat wird nach Abschluss des Verfahrens "an den letzten Gewährsinhaber" zurückgegeben oder "vernichtet".
Was mag dann heute noch existieren? Das Fahrrad, die Sporttasche und vielleicht die Kleidung des Mädchens und das wars.
Oder es ist noch alles da: schließlich hat man bisher von sich aus das Fahrrad noch nicht zurückgegeben. Es kann natürlich sein, dass man mit der Rückgabe des Rades und der Habseligkeiten auch mit dem Rest "tabula rasa" macht. Dann könnte man wohl das Tonband auf einer Polizei-Versteigerung günstig ersteigern (es wäre ab dann natürlich als Beweismittel ungültig).


melden
2r2n ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 21:04
@JosephConrad
Zum früher schon mal von mir thematisierten Urlaubsfilm gibt es auch noch keine Rückmeldung. Ich habe nun Herrn Feller, meinen Anwalt, beauftragt, nach dem Film vom August 1981 zu fragen. Vielleicht kommuniziert das LKA mit ihm. Mir mir wollen sie nicht sprechen. Genausowenig wie die Staatsanwaltschaft.
Ich denke einfach, dass Behörden so viel zu tun haben, dass sie sich nur mit wichtigen Sachverhalten beschäftigen. Urlaubsfilme sind da verständlicherweise untergeordnet. Oder Beweismittel, die ihren Dienst schon getan haben, wie das Grundig Gerät.


4x zitiertmelden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 21:08
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Mir mir wollen sie nicht sprechen. Genausowenig wie die Staatsanwaltschaft.
Das tut mir Leid, schließlich ist es auch eine Frage der Empathie gegenüber den Hinterbliebenen.

Was wurde eigentlich aus dem u.g. hast Du da schon eine Rückmeldung bekommen?
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 19.12.2018:Ich habe der Staatsanwaltschaft jedoch im Oktober konkretere Hinweise geliefert, über die ich jedoch nichts sagen kann. Das müssen wir nun abwarten.



melden
2r2n ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 21:13
@JosephConrad
Nein. Ich bekommen sowieso nichts, weil die Staatsanwaltschaft anscheinend mit Privatpersonen nicht spricht. Mein Anwalt hat nun einen Sachstandsbericht verlangt, aber auch hierzu gibt es noch keine Rückmeldung.


melden

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

15.01.2019 um 22:50
@Hug
Interessante Gedankengänge, auch ich habe meine Kindheit und Jugend neben einem größeren Waldstück verbracht und zusammen mit Nachbarskindern dort regelmäßig gespielt, Lager und Verstecke gebaut und auch wir haben das an unser Wohngebiet angrenzende Waldstück als "unser Revier" betrachtet, dass es gegen "Eindringlinge" zu sichern galt. Mit zunehmendem Alter wurde der Radius immer größer und es kam auch zu Überschneidungen mit den Revieren anderer Jugendlicher, die etwas entfernter gewohnt haben, was gelegentlich zu Reibereien führte. Mit zunehmender Mobilität (Führerschein, Mofa, Auto) verloren wir dann aber nach und nach das Interesse an der unmittelbaren Umgebung, ich kann gar nicht sagen, ob wir uns nach der Volljährigkeit überhaupt nochmal für das Waldstück interessierten.

Nun zum Weingarten: Letztes Jahr im Sommer kam ich auf einer Durchreise auf der Autobahn Richtung München in der Nähe vorbei und habe mal einen kurzen Abstecher zum Weingarten gemacht. Ich fuhr von der Autobahn ab zum Parkplatz an der Aumühle und bin von da aus zu dem (laut hier veröffentlichtem Plan) Vergrabungsort der Kiste und dem Hochstand in der Nähe gegangen. Ich war wirklich überrascht, wie nahe diese Orte alle an diesem Parkplatz und auch unmittelbar neben auch tagsüber frequentierten Spazierwegen liegen. Hinzu kommt, dass das Gebiet um den Ammersee touristisch stark und damit auch verkehrsmäßig gut erschlossen ist und sicherlich auch damals schon war. Die Vorbereitungen erfolgten über die Sommerferien und da war sicherlich, zumindest tagsüber, jede Menge touristischer Betrieb, zusätzlich zu den Einheimischen.

Deshalb halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Tat von zur damaligen Zeit Jugendlichen ausgeführt wurde. Wir hätten ein Versteck viel tiefer im Wald, d. h. weiter entfernt von Spazierwegen und Parkplätzen gewählt, zumal wir ohnehin noch keine Autos hatten. Aus der Nähe zum Parkplatz Aumühle schließe ich, dass der Täter mit einem Auto (oder evtl. auch mal mit einem Motorrad) angereist ist und das nächstbeste passende Versteck ausgewählt hat. Im normalen Touristenbetrieb in den Sommerferien fiel sein Fahrzeug am Parkplatz vermutlich gar nicht weiter auf. Der Ausgangspunkt und seine "Operationsbasis" im Weingarten ist für mich ganz klar der Parkplatz Aumühle, da sich in unmittelbarer Umgebung das größte und kritischste Objekt, die Kiste, befand. Richtung See hat er dann nur noch zur möglichst unauffälligen Bewegung die Trampelpfade ausgekundschaftet und -geschnitten und evtl. die Klingeldrahtleitung verlegt.

Deshalb meine Einschätzung zum Täter, womit ich den planenden Haupttäter meine, einen oder mehrere Komplizen jedoch nicht ausschließe:
Der Täter kannte sich prinzipiell am Ammersee aus. Er wusste, dass am Weingarten das Landheim liegt, das bevorzugt von Kindern wohlhabender Eltern besucht wird und in den Sommerferien dort kaum etwas los ist, sodass er zumindest etwas abseits der Wege relativ ungestört seine Vorbereitungen treffen konnte.
Sein ursprünglicher Plan war, ein Kind vom Landheim zu entführen, er hatte aber keine detaillierten Informationen zum Landheim, sonst hätte er gewusst, dass dessen Schüler dort erst einen Tag später anreisen.
Er war motorisiert und hatte sich für den Fall der Fälle einen Vorwand zurecht gelegt, den Parklatz Aumühle anzufahren, sei es Pilze suchen, Tiere beobachten, spazieren gehen etc.
Er hatte in den Sommerferien entsprechend freie Zeit zur Verfügung, d. h. er konnte unter diversen Vorwänden von seinem normalen Zuhause wegfahren, ohne aufzufallen, sei es wegen Geschäftsreisen oder Arbeiten in einer etwas entfernten Werkstatt/Schuppen z. B. an Autos oder einem Segelboot...
Der Parkplatz Aumühle lag an einer Strecke, die er ohnehin regelmäßig befuhr, sodass er dort ohne aufzufallen vorbeifahren bzw. auch mal kurz halten konnte ("Pinkelpause") um sich nach Auffälligkeiten oder z. B. der Kiste umzusehen.
Der Täter war prinzipiell waldkundig z. B. durch Pilze suchen, aber nicht in dem Sinne, dass er speziell den Weingarten vorab jahrelang ständig durchstreift hätte.
Der Täter hatte die Tat nicht von Anfang bis Ende (Geldübergabe) fertig durchgeplant und vorbereitet, sondern bereitete die Tat schrittweise chronologisch vor. Im Verlauf der Sommerferien geriet er (evtl. durch externe Ereignisse) immer mehr unter Zeitdruck und versuchte die Tat durchzuziehen, obwohl seine Vorbereitungen noch nicht wirklich ausgereift und abgeschlossen waren, er vertraute auf sein Improvisationstalent.

Daraus nun mein abgeleitetes Täterprofil: Untere Altersgrenze 25, eher höher. Keine höhere Schulbildung (Abitur oder Studium), sonst wäre m. E. die Tat besser durchdacht und geplant worden, aber durchaus vielseitig interessiert und handwerklich begabt. Kein direkter Bezug zum Weingarten, aber zumindest wohnhaft in der Gegend um den Ammersee, kein Arbeitsplatz mit fester täglicher Arbeitszeit. Mobil mit Besitz oder Zugriff auf ein Auto. Ab Sommer 1981 starker Druck, z. B. durch finanzielle Probleme, die Tat ab da schnellstmöglich durchzuziehen, obwohl noch nicht alles fertig erprobt und durchgeplant war.


6x zitiertmelden