Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
10.06.2019 um 13:50@Andante
Es ist mal wieder typisch für Dich, dass Du aus solchen Äußerungen irgendetwas ableiten willst.
In Wirklichkeit steckt hier nur reine Psychologie dahinter. Menschen wollen immer eine Erklärung für einen Vorgang. Da man in die Szenen hinter einem Vorgang keinen Einblick hat (Beratungen sind geheim, Kontakte von Gutachter und Richter sind nicht auszuschließen, im Knobloch-Fall belegt), gibt es dann natürlich eine Unmenge von Erklärungsmöglichkeiten. Welche dann ein Mensch als wahrscheinlicher ansieht, ist nicht entscheidend. Je absurder für denjenigen die Szenen im Gerichtssaal abspielen, umso mehr wird man auch die Möglichkeiten, welche mehr in Richtung Verschwörung gehen, in Betracht ziehen.
So ist es schon ein Unding, dass der Vorsitzende des Gerichts der Gutachterin nach der Befragung die Hand gibt. Der Richter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Parteien keine Zweifel haben sollen, in ihm den unbeteiligten Dritten zu sehen. Der Händedruck zeigt da etwas anderes und bewirkt naturgemäß, dass man sich über das „Schauspiel“ doch auch eigene Gedanken macht.
Im vorliegenden Fall hat – wie @robernd es schreibt – die Gutachterin die ganzen anderen Glieder der Übertragungskette nicht berücksichtigt, sie hat den geschwächten höchste Ton nur dem TK248 zugeordnet, sie hat nie andere Erklärungsmöglichkeiten ins Auge gefasst. Eigentlich sollte das ein Laie – wenn er dazu bereit ist – das nachvollziehen zu können. Die Hilfsmittel dazu hat @robernd hier auch auf seiner Homepage abgelegt, wo jeder die akustischen Effekte, welche in der Übertagungskette vorhanden sind, auch nachvollziehen kann. Diese Effekte musste die Gutachterin auch einräumen.
Die Art der Untersuchung der Gutachterin über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren von Vergleichsgeräten zeigt, dass sie nie die anderen Komponenten der Übertragungskette berücksichtigt hatte. Denn sie hatte die Geräuschkulisse (Tastendrücke, Motorengeräusche etc.) erst dann untersucht, wenn die Abschwächung des höchsten Tones vorlag. Das hatte sie erst im Zivilverfahren vorgetragen.
Richtig wäre es gewesen, zuerst die Geräuschkulisse zu untersuchen und allenfalls zweitrangig die Abschwächung des 6. Tones zusätzlich zu betrachten. Aus diesen von der Gutachterin zugegeben Tatsachen, gehe ich persönlich davon aus, dass ursprünglich „nur“ ein schwerer Betrachtungsfehler zu dem fehlerhaften Gutachten führte.
Wie gesagt, ich spreche hier auch nur von „ursprünglich“.
Was da dann später im Zivilverfahren lief, kann – wie Du selber behauptest – dadurch begründet sein, dass sich das Gericht instrumentalisiert sieht. Bisher hast Du aber Dich darum, ob zum einen es gerechtfertigt war sich instrumentalisiert zu fühlen und überhaupt – selbst bei dessen Annahme – wie das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein soll, nichts vorgetragen.
Es ist ersichtlich, dass Du das selber alles viel zu formell ansiehst du Probleme hast, Dich in die Beteiligten hereinzuwversetzen. Wenn Du die Intention von @2r2n ansiehst, die ich Dir weiter oben versucht habe vor Augen zu fühlen, hätte das Zivilgericht nicht den geringsten Grund sich instrumentalisiert zu fühlen. Gemäß dem Richterschwur und auch seit Radbruch gibt es dazu keinen Grund.
@robernd und @2r2n (genaugenommen niemand, auch Du nicht) weiß nicht, was sich hinter den Kulissen abspielt, er weiß nicht, warum der vorsitzende Richter der Gutachterin die Hand gegeben hat, er kennt nicht die Gründe, warum die Gutachterin Dinge behauptet, die auch Laien als falsch erkennen müsste.
Nur als Beispiel, wenn ein Privatgutachter gegenüber der „Gutachterin“ sagt, dass bei Verwendung eine TK248 die aufgezeichneten Schaltgeräusche (in der von ihr angenommen Mikrofonposition) viel größer gewesen wären und sie dann ihm gegenüber die Stirn bietet einfach zu behaupten, dass man nur weiter die Lautstärke der Tonfolge hätte erhöhen müssen, ist das schon starker Tobak. Jeder Laie weiß, dass man die Lautstärke nicht grenzenlos erhöhen kann, andernfalls könnte man mit einem Transistorradio die gesamte Olympiahalle beschallen, sorry, die Argumentation der Gutachterin war geradezu absurd und das müsste eigentlich jedem einleuchten. In Wirklichkeit hätte sie der Sache nachgehen müssen, und am Gerät untersuchen, ob die Behauptung des Privatgutachters stimmt, man fühlt sich dann naturgemäß nicht mehr ernst genommen.
Es hatte sich auch schon in der Verhandlung herausgestellt, dass sie zur Aufnahme der Schaltgeräusche eine ganz andere Position gewählt hat, als bei der Aufnahme der Tonsequenz, sie hat diesen Punkt des Privatgutachters offensichtlich nie vorher betrachtet.
Wenn man sich solch geradezu absurden Behauptungen gegenüber steht, ist es natürlich begründet, weitere Überlegungen anzustellen, welche nicht unbedingt das Idealbild der Justiz widerspiegeln. Das mit der Lautstärke ist ja mitnichten die Einziget.
Für diese Gedanken ist allen der Justizapparat verantwortlich, wenn da eine Gutachterin auch aus Laiensicht absurde Dinge behauptet, der Richter dann derjenigen noch die Hand schüttelt, kommen automatisch begründete Überlegungen in dieser Richtung auf. Umso mehr, wenn man das „Gutachten“ selber beurteilen kann.
Hier dann zu versuchen Stimmung gegen die hier Betroffenen aufzubauen, ist das wieder ganz typisch für Dich. Du selber nennst als Möglichkeit, dass das Gericht sich instrumentalisiert gefühlt haben kann und dann das Gesetz eben etwas besonders ausgelegt haben könnte. Eigentlich gehen Deine Überlegungen genaugenommen in die gleiche Richtung. Aus meiner Sicht darf das Gericht nach dem Gleichheitsgrundsatz den Rechtsstreit nicht anders behandeln, nur weil sich das Gericht möglicherweise „instrumentalisiert“ fühlt, denn ein Gefühl ist kein sachlicher Grund, die Sache anders zu handhaben. Und in Wirklichkeit gibt es für das Gericht auch keinen Grund, hier sich instrumentalisiert zu fühlen. Hier geht es @2r2n einfach nur um die Wahrheitssuche, die voll und ganz auch mit dem Richtereid in Einklang ist.
Wie gesagt, versuche Dich endlich in die beteiligten Personen etwas hinein zu versetzen und betrachte nicht alles rein formell.
Es ist mal wieder typisch für Dich, dass Du aus solchen Äußerungen irgendetwas ableiten willst.
In Wirklichkeit steckt hier nur reine Psychologie dahinter. Menschen wollen immer eine Erklärung für einen Vorgang. Da man in die Szenen hinter einem Vorgang keinen Einblick hat (Beratungen sind geheim, Kontakte von Gutachter und Richter sind nicht auszuschließen, im Knobloch-Fall belegt), gibt es dann natürlich eine Unmenge von Erklärungsmöglichkeiten. Welche dann ein Mensch als wahrscheinlicher ansieht, ist nicht entscheidend. Je absurder für denjenigen die Szenen im Gerichtssaal abspielen, umso mehr wird man auch die Möglichkeiten, welche mehr in Richtung Verschwörung gehen, in Betracht ziehen.
So ist es schon ein Unding, dass der Vorsitzende des Gerichts der Gutachterin nach der Befragung die Hand gibt. Der Richter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Parteien keine Zweifel haben sollen, in ihm den unbeteiligten Dritten zu sehen. Der Händedruck zeigt da etwas anderes und bewirkt naturgemäß, dass man sich über das „Schauspiel“ doch auch eigene Gedanken macht.
Im vorliegenden Fall hat – wie @robernd es schreibt – die Gutachterin die ganzen anderen Glieder der Übertragungskette nicht berücksichtigt, sie hat den geschwächten höchste Ton nur dem TK248 zugeordnet, sie hat nie andere Erklärungsmöglichkeiten ins Auge gefasst. Eigentlich sollte das ein Laie – wenn er dazu bereit ist – das nachvollziehen zu können. Die Hilfsmittel dazu hat @robernd hier auch auf seiner Homepage abgelegt, wo jeder die akustischen Effekte, welche in der Übertagungskette vorhanden sind, auch nachvollziehen kann. Diese Effekte musste die Gutachterin auch einräumen.
Die Art der Untersuchung der Gutachterin über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren von Vergleichsgeräten zeigt, dass sie nie die anderen Komponenten der Übertragungskette berücksichtigt hatte. Denn sie hatte die Geräuschkulisse (Tastendrücke, Motorengeräusche etc.) erst dann untersucht, wenn die Abschwächung des höchsten Tones vorlag. Das hatte sie erst im Zivilverfahren vorgetragen.
Richtig wäre es gewesen, zuerst die Geräuschkulisse zu untersuchen und allenfalls zweitrangig die Abschwächung des 6. Tones zusätzlich zu betrachten. Aus diesen von der Gutachterin zugegeben Tatsachen, gehe ich persönlich davon aus, dass ursprünglich „nur“ ein schwerer Betrachtungsfehler zu dem fehlerhaften Gutachten führte.
Wie gesagt, ich spreche hier auch nur von „ursprünglich“.
Was da dann später im Zivilverfahren lief, kann – wie Du selber behauptest – dadurch begründet sein, dass sich das Gericht instrumentalisiert sieht. Bisher hast Du aber Dich darum, ob zum einen es gerechtfertigt war sich instrumentalisiert zu fühlen und überhaupt – selbst bei dessen Annahme – wie das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein soll, nichts vorgetragen.
Es ist ersichtlich, dass Du das selber alles viel zu formell ansiehst du Probleme hast, Dich in die Beteiligten hereinzuwversetzen. Wenn Du die Intention von @2r2n ansiehst, die ich Dir weiter oben versucht habe vor Augen zu fühlen, hätte das Zivilgericht nicht den geringsten Grund sich instrumentalisiert zu fühlen. Gemäß dem Richterschwur und auch seit Radbruch gibt es dazu keinen Grund.
@robernd und @2r2n (genaugenommen niemand, auch Du nicht) weiß nicht, was sich hinter den Kulissen abspielt, er weiß nicht, warum der vorsitzende Richter der Gutachterin die Hand gegeben hat, er kennt nicht die Gründe, warum die Gutachterin Dinge behauptet, die auch Laien als falsch erkennen müsste.
Nur als Beispiel, wenn ein Privatgutachter gegenüber der „Gutachterin“ sagt, dass bei Verwendung eine TK248 die aufgezeichneten Schaltgeräusche (in der von ihr angenommen Mikrofonposition) viel größer gewesen wären und sie dann ihm gegenüber die Stirn bietet einfach zu behaupten, dass man nur weiter die Lautstärke der Tonfolge hätte erhöhen müssen, ist das schon starker Tobak. Jeder Laie weiß, dass man die Lautstärke nicht grenzenlos erhöhen kann, andernfalls könnte man mit einem Transistorradio die gesamte Olympiahalle beschallen, sorry, die Argumentation der Gutachterin war geradezu absurd und das müsste eigentlich jedem einleuchten. In Wirklichkeit hätte sie der Sache nachgehen müssen, und am Gerät untersuchen, ob die Behauptung des Privatgutachters stimmt, man fühlt sich dann naturgemäß nicht mehr ernst genommen.
Es hatte sich auch schon in der Verhandlung herausgestellt, dass sie zur Aufnahme der Schaltgeräusche eine ganz andere Position gewählt hat, als bei der Aufnahme der Tonsequenz, sie hat diesen Punkt des Privatgutachters offensichtlich nie vorher betrachtet.
Wenn man sich solch geradezu absurden Behauptungen gegenüber steht, ist es natürlich begründet, weitere Überlegungen anzustellen, welche nicht unbedingt das Idealbild der Justiz widerspiegeln. Das mit der Lautstärke ist ja mitnichten die Einziget.
Für diese Gedanken ist allen der Justizapparat verantwortlich, wenn da eine Gutachterin auch aus Laiensicht absurde Dinge behauptet, der Richter dann derjenigen noch die Hand schüttelt, kommen automatisch begründete Überlegungen in dieser Richtung auf. Umso mehr, wenn man das „Gutachten“ selber beurteilen kann.
Hier dann zu versuchen Stimmung gegen die hier Betroffenen aufzubauen, ist das wieder ganz typisch für Dich. Du selber nennst als Möglichkeit, dass das Gericht sich instrumentalisiert gefühlt haben kann und dann das Gesetz eben etwas besonders ausgelegt haben könnte. Eigentlich gehen Deine Überlegungen genaugenommen in die gleiche Richtung. Aus meiner Sicht darf das Gericht nach dem Gleichheitsgrundsatz den Rechtsstreit nicht anders behandeln, nur weil sich das Gericht möglicherweise „instrumentalisiert“ fühlt, denn ein Gefühl ist kein sachlicher Grund, die Sache anders zu handhaben. Und in Wirklichkeit gibt es für das Gericht auch keinen Grund, hier sich instrumentalisiert zu fühlen. Hier geht es @2r2n einfach nur um die Wahrheitssuche, die voll und ganz auch mit dem Richtereid in Einklang ist.
Wie gesagt, versuche Dich endlich in die beteiligten Personen etwas hinein zu versetzen und betrachte nicht alles rein formell.