ErwinKöster schrieb:Oder auch nicht. Die haben keinen Stress, denn wenn die einschlägigen Asservate nicht mehr vorhanden sein sollten gäbe es auch nichts mehr anzuwenden
Das ist ein rein praktischer Aspekt, hat aber mit mit der Frage, welche Untersuchungsmethoden den Ermittlungsbehörden gesetzlich erlaubt sind oder nicht, nichts zu tun.
Ich wundere mich sowieso, wie hier einige meinen, dass Behörden und Gerichte Gesetze selbstverständlich immer dann übertreten sollen, wenn es den Betreffenden ins Konzept passt, dieselben Betreffenden aber sofort losschreien würden, wenn Behörden und Gerichte illegale Methoden anwenden, soweit es nicht gewünscht wird. Wenn beispielsweise die Polizei illegale Abhöraktionen durchführen würde, scheint das bei einigen durchaus ok zu sein, wenn es um bestimmte anzuhörende Personen ginge. Bei anderen Personen wäre es igitt und selbstverständlich wieder mal Staatsversagen.
Unabhängig davon könnte eine gesetzliche Freigabe der erweiterten DNA-Analyse möglicherweise, wie meist bei Gesetzen, nur für die Zukunft erlaubt werden, eine Rückwirkung wäre dann ausgeschlossen. In diesem Fall wäre es gleichgültig, ob das Asservat noch vorhanden wäre oder nicht.
robernd schrieb:Hat es aber nicht.
Musste es auch nicht, da ein Zivilgericht bekanntlich - im Gegensatz zu einem Strafgericht - keinen Amtsermittlungsgrundsatz hat. Das muss man wissen, um das Prozedere beim Zivilgericht zu verstehen, sonst kommt man unweigerlich zu falschen Schlüssen.