Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
03.09.2019 um 11:03Andante schrieb:Nein, entschuldige, das ist definitiv falsch. Natürlich hat die StA NICHT geprüft, ob sie für Mazurek einen erfolgreichen WA-Antrag stellen sollEs ging der StA nicht darum, ob sie für Mazurek einen erfolgreichen WA-Antrag stellen soll, sondern ob überhaupt Erfolgsaussichten bestehen, egal, wer den Antrag stellt. Sie haben das tatsächlich thematisiert. Es war ein Kriterium, ob es sich sozusagen "rentiert", überhaupt über Ermittlungen und sogar Vorermittlungen nachzudenken. Und aus den ihnen vorliegenden Unterlagen ließ sich kein Anlass für ein WAV ableiten.
Sie sprachen dabei von einer umfassenden Prüfung, die sie vorgenommen haben. Wie die konkret aussah, wissen wir natürlich nicht. Aber ich hab den Satz mit der umfassenden Prüfung hinsichtlich eines möglichen WAV schwarz auf weiß. Auch im Vorfeld wurde meinem RA mündlich mitgeteilt, dass dies ihr Hauptkriterium ist.
Und deswegen haben sie sich gegen Ermittlungen entschieden.