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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.09.2019 um 11:03
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, entschuldige, das ist definitiv falsch. Natürlich hat die StA NICHT geprüft, ob sie für Mazurek einen erfolgreichen WA-Antrag stellen soll
Es ging der StA nicht darum, ob sie für Mazurek einen erfolgreichen WA-Antrag stellen soll, sondern ob überhaupt Erfolgsaussichten bestehen, egal, wer den Antrag stellt. Sie haben das tatsächlich thematisiert. Es war ein Kriterium, ob es sich sozusagen "rentiert", überhaupt über Ermittlungen und sogar Vorermittlungen nachzudenken. Und aus den ihnen vorliegenden Unterlagen ließ sich kein Anlass für ein WAV ableiten.
Sie sprachen dabei von einer umfassenden Prüfung, die sie vorgenommen haben. Wie die konkret aussah, wissen wir natürlich nicht. Aber ich hab den Satz mit der umfassenden Prüfung hinsichtlich eines möglichen WAV schwarz auf weiß. Auch im Vorfeld wurde meinem RA mündlich mitgeteilt, dass dies ihr Hauptkriterium ist.
Und deswegen haben sie sich gegen Ermittlungen entschieden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.09.2019 um 00:02
Selbstverständlich war das WAV ein Thema, darum geht es ua ja schliesslich. OStA Nickolai im Kreisboten:

https://www.kreisbote.de/lokales/landsberg/kommt-fall-ursula-herrmann-wieder-rollen-11877234.html
Auch wenn Nickolai zum aktuellen Stand der Untersuchung nichts sagen kann, gibt er zu bedenken, dass das Ganze sehr komplex ist. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei nicht so einfach. Zumal, selbst wenn Herrmann recht haben sollte und der oder die Täter noch auf freiem Fuß sind, mit einer Anklage müssten sie nach jetzigem Stand trotzdem nicht rechnen. Nickolai stellt klar, dass der Fall bisher rechtlich nicht als Mord qualifiziert, sondern als erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge verurteilt wurde. Und im Gegensatz zu Mord, gibt es dafür eine Verjährungsfrist. Die endete nach 30 Jahren – also 2011.
Die Verjährung als letzter Trumpf?


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04.09.2019 um 13:06
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Die Verjährung als letzter Trumpf?
Was meinst Du mit Deiner Frage? Nachdem was @2r2n geschrieben hat, war offensichtlich nicht die Frage der Verjährung der Hauptgrund sich gegen Ermittlungen zu entscheiden, sondern die inhaltliche Bewertung der neuen Indizien:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Sie haben das tatsächlich thematisiert. Es war ein Kriterium, ob es sich sozusagen "rentiert", überhaupt über Ermittlungen und sogar Vorermittlungen nachzudenken. Und aus den ihnen vorliegenden Unterlagen ließ sich kein Anlass für ein WAV ableiten.
Sie sprachen dabei von einer umfassenden Prüfung, die sie vorgenommen haben.



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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.09.2019 um 13:18
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Was meinst Du mit Deiner Frage? Nachdem was @2r2n geschrieben hat, war offensichtlich nicht die Frage der Verjährung der Hauptgrund sich gegen Ermittlungen zu entscheiden, sondern die inhaltliche Bewertung der neuen Indizien:
Ich denke, es war schon beides. Was jetzt dabei überwogen hat, ist schwer zu sagen. Und was die inhaltliche Bewertung angeht, bleibt die Frage offen, was daran so kompliziert war, dass sie fast ein Jahr gebraucht haben. Denn es fanden ja nicht mal Vorermittlungen statt. Was könnte also die Schwierigkeit gewesen sein, dass sie nicht schon nach einem Monat gesagt haben: Das reicht nicht?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.09.2019 um 13:59
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Und was die inhaltliche Bewertung angeht, bleibt die Frage offen, was daran so kompliziert war, dass sie fast ein Jahr gebraucht haben. Denn es fanden ja nicht mal Vorermittlungen statt. Was könnte also die Schwierigkeit gewesen sein, dass sie nicht schon nach einem Monat gesagt haben: Das reicht nicht?
Das können nur sie selbst beantworten. Such Dir etwas aus:

1.) sie haben die Indizien gar nicht bewertet, da sie gar nicht ermitteln wollten, haben einfach abgewartet und die vorliegende Begründung abgegeben.

2.) sie haben die Indizien oberflächlich bewertet, kaum Personal investiert und haben deswegen solange gebraucht.

3.) sie haben die Indizien genau bewertet, hatten aber nicht genug Personal und haben deswegen solange gebraucht.

4.) sie haben die Indizien sehr genau bewertet und haben deswegen solange gebraucht.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.09.2019 um 17:20
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:1.) sie haben die Indizien gar nicht bewertet, da sie gar nicht ermitteln wollten, haben einfach abgewartet und die vorliegende Begründung abgegeben.
Natürlich haben sie schon geprüft, aber noch nicht sehr lange. Ich weiß auf jeden Fall, dass sie bis Ende März überhaupt nichts gemacht haben. Vermutlich, weil sie nicht mussten, denn wir haben ja nur sogenannte Ermittlungshinweise abgegeben und niemand konkret angezeigt. Wir haben seit 2013 eine zurückhaltende Strategie verfolgt, auch als im Zivilprozess das Thema Rechtsbeugung aufkam (Prozessverschleppung durch die unübliche Beauftragung eines Psychiaters, obwohl beide Prozessparteien einig waren), haben wir uns entschieden, keinen Staub aufzuwirbeln.
Erst als der BR sich entschied, nicht mehr zu warten und die Radio-Doku herauskam und daraufhin alle möglichen Medien nachzogen, wurden sie aktiv. Dann kam immer der gleiche Satz mit der Prüfung, den wir alle aus verschiedenen Medien kennen. Und dann, drei Tage nach dem Beitrag im SZ-Magazin, kam dann die Entscheidung.
Es wirkt schon ein wenig so, dass ohne mediale Begleitung gar nichts passiert wäre. Ich verstehe das insofern, als dass es keine juristische Notwendigkeit gab, zu reagieren. Aber natürlich bleibt der Eindruck bei den vielen Leuten, die der Fall interessiert, die Behörden drücken sich vor ihrer Aufgabe.


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05.09.2019 um 18:52
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb am 28.09.2018:Beim Zodiac Fall aus den USA der 1969/70ger Jahre hatte der Täter einmal eine selbstgebaute Maske auf, die sieht dem Bild das Du gepostet hast sehr ähnlich.
Hat jemand dazu gute Bildquellen? Ich denke gerade verstaerkt darueber nach, ob der Entfuehrer versucht haben koennte, das nachzuahmen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.09.2019 um 22:10
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Hat jemand dazu gute Bildquellen? Ich denke gerade verstaerkt darueber nach, ob der Entfuehrer versucht haben koennte, das nachzuahmen.
Es war eine schwarze viereckige ziemlich lange Maske mit Schlitzen für Augen und Mund. Dazu eine Sonnenbrille.


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06.09.2019 um 13:58
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Hat jemand dazu gute Bildquellen? Ich denke gerade verstaerkt darueber nach, ob der Entfuehrer versucht haben koennte, das nachzuahmen.
Hier wären Bilder:

zodiac64

aOpIbd


http://www.zodiackillersite.com/viewtopic.php?f=102&t=938&start=220


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07.09.2019 um 11:19
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Was meinst Du mit Deiner Frage? Nachdem was @2r2n geschrieben hat, war offensichtlich nicht die Frage der Verjährung der Hauptgrund sich gegen Ermittlungen zu entscheiden, sondern die inhaltliche Bewertung der neuen Indizien
Es war eindeutig beides der Grund, wobei die Verjährung das finale Verfolgungshindernis darstellt: Selbst wenn die recherchierten Indizien für die Einleitung von Ermittlungen genügend gewesen wären hätte das subsumierte Delikt solche eo ipso verhindert. Das soll natürlich nicht bedeuten dass es sich dabei um Rechtsbeugung handelt, könnte aber naturgemäß im Bereich des Ermessens eine Rolle spielen. Das ergibt sich aus der Gesamtschau.

Im übrigen gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf möglichst schnelle Erledigung eines forensischen Verfahrens, sondern die Dauer ist an sich pnur durch die gesetzlichen Fristen begrenzt. Es gibt den Beschleunigungsgrundsatz im Strafverfahren und es gibt die Judikatur zu Art.6 EMRK bezüglich konventionswidriger Verfahrensdauer.
Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist jeweils im Einzelfall anhand von vier in der Judikatur des EGMR entwickelten Kriterien zu beurteilen. Maßgeblich ist (i) das Verhalten der zuständigen Behörde, (ii) das Verhalten des Angeklagten, (iii) die Komplexität des Falles sowie (iv) die Bedeutung der Sache für den Angeklagten. Es handelt sich um ein bewegliches, nicht zwingend anzuwendendes System, wobei primär die konkrete Konstellation des Einzelfalles zu berücksichtigen ist.
Details unter:

Quelle: WESS_Lewisch_Jahrbuch_2015.pdf [/url ( S.242 f., Pt.IV

Es ist also klar dass zB bezüglich Pt iii. ein Unterschied besteht zwischen einem hochkomplexen Fall der Wirtschaftskriminalität und einem mehrseitigen Konvolut aus Indizien bezüglich eines strafrechtlichen Anfangsverdacht wie ihn @2r2n übermitteln ließ.

Es wäre zumindest mal interessant den Zivilprozess auf seine Konventionstauglichkeit zu screenen. Hier bekam der Faktor Zeit ja eine neue Dimension. 🙂)


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08.09.2019 um 22:50
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb am 05.09.2019:Ich denke gerade verstaerkt darueber nach, ob der Entfuehrer versucht haben koennte, das nachzuahmen.
@AnnaKomnene
Zitat von roberndrobernd schrieb am 28.09.2018:Trotz der schlechten Bildqualität (Foto offenbar im Schrift-Mode gescannt) hier ein Eindruck der Tüte. Die (von mir nachgezeichneten) Pfeile zeigen auf die Augenausschnitte.
Hier ist ein Bild der Tüte die im Weingarten gefunden wurde. In den folgenden Beiträgen steht dann noch, daß sie keinen Atemschlitz hatte.

Das unterscheidet sie neben dem Modell von der Zodiac Maske, wobei man aufgrund des Models auch anmerken sollte, daß diese paperbags in Deutschland wohl auch nicht so verbreitet waren wie in den Staaten wo das Standard war und wohl noch ist.

Ich persönlich habe auch noch den Einwand, daß damals noch nicht diese crime Sendungen bei uns so verbreitet waren und man den Medical Detectives quasi über die Schulter blicken konnte. Damals kam Eduard Zimmermann und der berichtete von Verbrechen in welchen die Täter sich mit Skimasken, Seidenstrumpfhosen oder Sturmhauben versuchten zu vermummen.

Ausschließen möchte ich das aber nicht, gerade Abiturienten könnten ja ganz andere Interessen oder auch Kontakte (Schüleraustausch) gehabt haben und so vom Zodiac Killer gehört haben!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.09.2019 um 10:27
https://www.theguardian.com/news/2019/sep/24/ursula-herrmann-germany-kidnapping-mystery

Es gibt einen neuen Artikel im Guardian mit einer sehr guten Zusammenfassung und einem kurzen Interview mit @robernd , der sich mit dem Journalisten zum Schnitzelessen getroffen hat. Der Journalist war auch mit @2r2n am Tatort. Insgesamt sehr gut geschrieben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.09.2019 um 13:26
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Es gibt einen neuen Artikel im Guardian mit einer sehr guten Zusammenfassung und einem kurzen Interview mit @robernd , der sich mit dem Journalisten zum Schnitzelessen getroffen hat. Der Journalist war auch mit @2r2n am Tatort. Insgesamt sehr gut geschrieben.
Schöner Artikel. Auch wenn das Wiener Schnitzel ("After a lunch of wiener schnitzel and potatoes") nicht gerade eine Bayerische Spezialität war :-)

Im Artikel steht:
Yet it appears that none of them were fingerprinted at the time of the investigation.
Was mir hier allerdings unklar ist, ob damals wirklich keine Fingerabdrücke der Schüler genommen wurden, oder doch und ob diese nach der Überprüfung nicht auf Dauer archiviert wurden. Da gibt es widersprüchliche Informationen:
... Dorow erinnert sich daran, dass damals zwar Fingerabdrücke der Schüler genommen worden seien, aber auch daran, dass ein Schülervater verhindert habe, dass diese archiviert werden ...
https://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Abgeordneter-Fall-Ursula-Herrmann-war-traumatisches-Erlebnis-id53847366.html
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 28.02.2018:Unter den damaligen Schülern des LEH wurden keine weiterführenden Ermittlungen durchgeführt und bis auf wenige Ausnahmen auch keine Fingerabdrücke genommen. Ich bin nicht darüber informiert, ob 2005, als einige DNA Proben genommen wurden, auch ehemalige Landheimschüler antreten mussten.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 04.12.2018:Auch die Schüler, so habe ich es schon vor ein paar Monaten erfahren, waren nicht bereit, Fingerabdrücke abzugeben. Sie befürchteten einen Generalverdacht. Und weil es offenbar keine echten Ermittlungsansätze gab, hat die Kripo dann davon abgesehen.
und
... 1981 - 1985: Allein in den ersten vier Jahren nach dem Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann werden 19.000 Fingerabdrücke verglichen, 15.000 Personen und 11.000 Fahrzeuge überprüft - alles ohne Erfolg ...
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Ursula-Herrmann-Chronologie-eines-mysterioesen-Verbrechens-id51827156.html


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.09.2019 um 18:56
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Insgesamt sehr gut geschrieben.
Tatsächlich ist das aus meiner Sicht der bisher beste Artikel zum Fall. Wie andere Medienbeiträge der letzten Zeit, ist er im Großen und Ganzen schon länger abgeschlossen gewesen, aber erst jetzt, mit kleinen Detail-Updates, erschienen.
Als mir Xan vor ein paar Tagen schrieb, dass der Artikel demnächst im Guardian kommen wird, hab ich ihm gesagt, dass ich eigentlich ab jetzt nicht mehr in der Öffentlichkeit sein will, da ich meine Aufgabe, die Details des Falls meiner Schwester gerade zu rücken, als erfüllt ansehe (Wie die Justiz damit umgeht, ist nicht meine Verantwortung). Dass ich einer Veröffentlichung jetzt dennoch zugestimmt habe, liegt an der Tatsache, dass er schon vor fast einem Jahr den Kontakt zu mir suchte und wir seither immer wieder inhaltlichen Austausch hatten. Auch der von ihm beschriebene Besuch war schon im April.
Der Fall wird zwar nicht mehr in Deutschland diskutiert, aber dafür jetzt in England. Bzw. in der englischsprachigen Welt, denn der Guardian wird weltweit gelesen. Mal sehen, ob sich daraus neue Ansätze ergeben, die ohne meine mediale Beteiligung eine Wirkung entfalten...
Zumindest ist es ein wirklich sehr guter Artikel.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.09.2019 um 18:56
Pfaffinger said he had dug the hole and had later seen a box embedded inside.
Convinced they had cracked the case, the detectives drove Pfaffinger to the forest
that separated Eching and Schondorf. They asked him to lead them to the burial
site. To their dismay, he was unable to locate it, or even come close. On returning
to the police station, he announced: “I am revoking this confession, it’s not true
what I said.” During at least 10 subsequent interrogations in the following
months, he refused to repeat his confession, and was eventually released without
charge.
(…)
From the police files it was clear that Pfaffinger had a serious alcohol problem. While in detention he claimed to have experienced hallucinations. He was also chronically work-shy; questioned in 2008, his former wife called him a “lazy guy” who would never have agreed to dig a large hole.
As the court heard, Pfaffinger’s confession was not even signed; the investigator
wrote it down from memory weeks later.
Ernsthaft? Das „Geständnis“ des P. lag bei der Tatortbegehung mit P. gar nicht schriftlich vor und trotz das man bei dieser „Tatortbegehung“ nichts aus seiner Aussage verifizieren konnte und er im Anschluß daran widerrief und niemals das Geständnis wiederholte sondern bestritt fertigte ein Beamter Wochen später ein Gedächtnisprotokoll an? Und das diente dem Augsburger Gericht mit als Beweis?


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.09.2019 um 19:39
Zitat von margarethamargaretha schrieb:fertigte ein Beamter Wochen später ein Gedächtnisprotokoll an? Und das diente dem Augsburger Gericht mit als Beweis?
Es diente als Indiz. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Detaildichte der Schilderungen einen realen Erlebnishintergrund hat. Das ist zwar weit weg von einem Beweis, aber als Hauptindiz insofern tauglich, als dass die richterliche Erfahrung so eine Bewertung zulässt.
Und weil es neben diesem Hauptindiz noch das TK 248 Gutachten als zweites Hauptindiz gab und dann noch eine Reihe von kleineren Indizien, die passend für eine Belastung Mazureks waren, hat man ihn verurteilt.
Die "Gesamtschau der Indizien" ist hier das Stichwort.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.09.2019 um 19:50
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Detaildichte der Schilderungen einen realen Erlebnishintergrund hat.
Der Artikel suggeriert, daß das widerrufene Geständnis von Pfaffinger nicht unterschrieben sei und ein Beamter erst einige Wochen später ein Gedächtnisprotokoll angefertigt hat, nachdem Pfaffinger das zunächst Ausgesagte widerrufen hatte.
Weshalb hat Pfaffinger sein Originalgeständnis nicht unterschrieben, bzw. existiert dieses überhaupt oder gibt es da lediglich das Gedächtnisprotokoll des Beamten?


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2r2n ehemaliges Mitglied

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24.09.2019 um 21:02
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Weshalb hat Pfaffinger sein Originalgeständnis nicht unterschrieben, bzw. existiert dieses überhaupt oder gibt es da lediglich das Gedächtnisprotokoll des Beamten?
Das Geständnis wurde nicht protokolliert, weil es erst nach Abschluss der Vernehmung stattfand. Deshalb gibt es auch keine offizielle Unterschrift. Dennoch erscheinen die Schilderungen, die von den Polizisten aufgeschrieben wurden, sehr erlebnisfundiert und deshalb haben die Richter dem ganzen Sachverhalt Glauben geschenkt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.09.2019 um 21:16
@2r2n
Danke!
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Dennoch erscheinen die Schilderungen, die von den Polizisten aufgeschrieben wurden, sehr erlebnisfundiert und deshalb haben die Richter dem ganzen Sachverhalt Glauben geschenkt.
Das mag durchaus so sein, daß Herr P. sich da gut verkauft hat, aber hatte er denn auch spezielles Täterwissen oder konnte er das was er da ausgesagt hatte auch aus den Medien erfahren haben?

Er war ja auch alkoholkrank, im Artikel steht was von Halluzinationen in der Haft, was ja mglw. oder sehr wahrscheinlich für ein Entzugsdelir sprechen würde und damit für ein absolut schwerwiegendes Suchtproblem (Krankheit). Wäre interessant zu wissen mit welchem Pegel er die Aussage / das Geständnis getätigt hat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.09.2019 um 21:16
Ich persönlich glaube nicht, dass es ein reines Gedächtnisprotokoll war. Ich kenne Andeutungen, wonach dieser Beamte ein Notitzbuch hatte, in dem er sich vieles notierte. Wenn es dieses Buch wirklich gab, war es eine Art schriftliches Gedächtnis, nach dem er später das Protokoll anfertigte.


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