@AndanteIch werde mich hier nicht endlos wiederholen. Die Punkte bzgl. der Begründung Ms in der 1. Instanz habe ich Dir hier schon genannt. Das Gericht ist auf diesen Vortrag nur rein pauschal eingegangen, dass angeblich die Gutachterin alles schon abgedeckt hätte und der Vortrag nicht geeignet wäre die Ausführungen der Gutachterin umzustoßen.
Mehr Ausführungen ist im Urteil diesbzgl. letztlich nicht zu entnehmen.
Was M hier im grob vorgetragen hat, kannst Du in meinen Beiträgen nachlesen und was die Gutachterin selber behauptet hat dass die Täter die MÖGLICHKEIT gehabt hätten, die die Geräuschsequenz zusammen zu schnibbeln. Sie sprach zu einer zwingenden Bedingung nur von einer MÖGLICHKEIT!
Wie ich schon hier sagte, m.W. war das Spezialgebiet, solche Zusammenschnitte zu erkennen. Wenn sie hier nur von einer „Möglichkeit“ spricht, hat sie das in Wirklichkeit entweder erst gar nicht untersucht – oder noch weitaus schlimmer- sie hat es untersucht und war nicht fündig geworden! Dazu haben wir kein Einblick.
Und ja, es ist so, wie
@2r2n treffend geschrieben hat. Die Unwahrscheinlichkeit der Verwendung des TK248 zeigt ihm die Gutachterin höchstpersönlich, auch wenn sie das Gegenteil sagen „wollte“, aus welchem Grund auch immer. Aber ich denke, der Händedruck des Vorsitzenden am Ende der Befragung gehört irgendwie dazu, was vollkommen untypisch war und normalerweise Richter auch immer vermeiden werden, da eine solche Geste mit dem Anspruch als unbeteiligter Dritter nicht vereinbar ist, das war hier auch schon Gesprächsthema.
@Andante solltest Du wirklich öfter mal bei Gerichtsverhandlungen teilnehmen, wie häufig ist es vorgekommen, dass der Vorsitzende im Abschluss einer Befragung dem Zeugen oder dem Gutachter die Hand gab? Ich denke nie oder wenn überhaupt dürfte es die absolute Ausnahme gewesen sein.
Ich habe hier auch ein BGH-Urteil angegeben, der sehr exakt den vorliegenden Fall abdeckt und dort die notwendigen Schritte, welche die 1. Instanz schon aus Sicht des BGHs hätte gehen müssen. Die dort aufgeführten rechtlichen Hinweise nach der Befragung der Gutachterin sind erst gar nicht erfolgt.
Dazu habe ich und andere hier auch schon ausreichend geschrieben, ich erwarte schon von Dir, dass Du selber das liest.
Ich persönlich finde es auch gut, dass sich die 1. Instanz das ursprüngliche Gutachten des Strafverfahrens hergenommen hat, denn sollte in der Berufungsinstanz die Unhaltbarkeit des Gutachtens sich doch noch herauskristallisieren (einen kleinen Hoffnungsschimmer habe ich noch), dann wäre aus meiner Sicht für ein WAV mehr gewonnen. Andernfalls hätten nur 2 unterschiedliche Gutachten im Raum gestanden, da wäre eine Ablehnung eines WAV weitaus einfacher.
Es ist richtig, dass man aktuell nichts anderes machen kann, als auf die Berufung zu warten, die hoffentlich so vorgeht, wie Du es behauptest, was die 1. Instanz hat es so erst gar nicht versucht hat, "intensive" Auseinandersetzen, Fehlanzeige.
Ich persönlich frage mich halt immer, wie ist so etwas überhaupt möglich. Ich sehe hier große Parallelen zu dem Meridith Kercher-Fall, da wehrt sich der italienische Staat mit allen Mitteln noch heute an den ehemals Angeklagten begangenes Unrecht zuzugeben und scheut dabei keine Mittel. Dass die Verurteilung von der Angeklagten bzgl. der Verleumdung (das einzige was rechtskräftig wurde) nicht mit der EMRK vereinbar war, war von vornherein zu erkennen – wie ich damals schon hier im Forum deutlich zum Ausdruck gebracht hatte. Mittlerweile ist auch eine entsprechende Entscheidung des EGMR erfolgt, was tut der Staat, er legt Einspruch ein und will den Fall dort in die nächste Instanz bringen, statt das Verfahren selber erneut im eigenen Land erneut zu eröffnen und Frau Knox von dieser Beschuldigung freizusprechen. Ob ihm das gelingen wird ist mehr als fraglich, aber man wird sehen. Ähnliches passiert hier nun wohl im vorliegenden Fall. Mir ist es einfach unerklärlich, warum es für die Justiz so schwer ist, Fehler zuzugeben da lieber die Parteien durch alle Instanzen schickt (das erkennt man in D nicht nur im vorliegenden Fall). Meint die Justiz so den Irrglauben einer fehlerfreien Justiz aufrecht erhalten zu können? Was für Mechanismen werden da ausgelöst?