Das Problem des Gutachtens ist, dass es in einigen Punkten nicht schlüssig wirkt. Natürlich kann eine Obduktion nur das bestätigen was vorliegt. Aber durch die Auffindesituation bedingte logisch erscheinende Möglichkeiten ganz ausschließen??
Das Gutachten geht zunächst von Atmung und Bewusstsein in der Kiste aus. Es gab keine Luftzufuhr, deshalb kein Luftaustausch möglich:
"Durch die Ausatemluft sei der CO²-Gehalt in der Kiste angestiegen, der Sauerstoffgehalt immer knapper geworden und das Mädchen sei langsam in einen kontinuierlichen Zustand der Bewusstlosigkeit geraten ehe es schließlich erstickt sei."
Todesursache: hypoxisches Ersticken durch Sauerstoffmangel.
Demgegenüber wird dann folgendes festgehalten:
- keine Verletzungen, keine Hinweise für Kampf mit Abwehr
- Sitzposition mit "krampfen" erklärt (also eine heftige, unwillkürliche Bewegung).
- keine Aussage dazu getätigt, ob das Kind bereits beim "Einbringen in die Kiste bewusstlos gewesen sei", da keine körperfremden Stoffe nachweisbar (Barbiturate, Äther, Chloroform)
- Lachgas N²O möglich als einzige toxikologisch nicht nachweisbare Substanz
- bei der Feststellung des Todeszeitpunktes geht das Gutachten ausschließlich von Atemfrequenz und Atemluftvolumen aus
- keine Hinweise, dass "das Kind schon tot gewesen sei als es in die Kiste gekommen sei"
Dann aber
- Betäubung "in Betracht zu ziehen" (keine Verletzungen, Kleidung korrekt, Plastiktüte auf rechtem Oberschenkel)
- "keine sonstigen Anzeichen für eine panikartige Reaktion"
Fazit:
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