Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
19.08.2018 um 23:52Ich wohne nicht unweit von Schondorf und bin auch in näherem Umkreis aufgwachsen. Das erklärt mein Interesse für den Fall. Ich kenne auch das besagte Weingartenareal. Ich würde ganz grds. als jemand mit Ortskenntnis zu bedenken geben, dass es nicht so leicht ist, da gerade im Sommer unbemerkt mit Aushubarbeiten unterwegs zu sein. Weniger die Arbeiten selbst, als das hin- und herfahren, um die Arbeiten zu erledigen. Insbesondere dann, wenn Aushub beseitigt werden muss, wie geschehen. Die Gegend ist insb. auf dem Weingartenweg rege bevölkert mit Radfahrern und Spatziergängern. Interessant, dass vom Verbleib des Aushubs bis heute nichts bekannt ist und auch keine Beobachtungen davon gemacht wurden, als dieser entsorgt wurde. M.E. war das in de Tatvorbereitung der riskanteste Punkt.
Ohne die allergrösste Expertise in allen Details zu haben, auffallend ist schon, dass die Verurteilung WM in vielen Punkten fragwürdig ist. Ich masse mir nicht an, Gericht und Staatsanwaltschaft zu kritisieren, dennoch bleibt für mich hochgradig fragwürdig, weshalb eine Verurteilung WMs 1981/82 nicht gelang bzw. nicht versucht wurde, weil die Beweislage nicht mal seine weitere Inhaftierung zuliess (als alles sehr frisch war), aber man 30 Jahre später mit Berufung auf Gedächtnisprotokolle und widerufene Geständnisse plus ein fragdwürdiges Gutachten zum Tonband zu so einem sicheren Urteil gelangen kann. Ich sage selbst wenn WM de Täter ist, kann man auf dieser Indizenlage, die sehr dünn ist und ja sogar von Ursula Hermanns Bruder angezweifelt wird, keine Verurteilung duchführen. Das ist zu dünn. Es gibt für mich bei objektiver Würdigung keinen einzigen stichhaltigen Beweis für die Täterschaft WMs. Der Zeuge P. selbst verortete den angeblichen Grabungsort 600 m weiter östlich der eigentlichen Stelle, genau da, wo ihn die Polizei im Übereifer bei Auffindung zunächst versehentlich falsch veröffentlicht hatte. ein Indiz, das P. sein Täterwissen zumindest in diesem Punkt aus der Zeitung hatte. Das Gutachten zum Tonbandgerät ist zweifelhaft und ein Ggengutachten, dass dies belegen könnte, wurde z.B. zum Zivilprozess des Bruders nicht zugelassen. Ich sage nicht, dass WM nicht der Täter sein könnte, das kann ich gar nicht, dazu fehlen mir alle relevanten Fakten. Aber auf Basis der mir bekannten und hier diskutieren Fakten kann ich nur sagen, für eine Verurteilung reicht das zumindest für mich, einen juristischen Laien, nicht aus.
Ohne die allergrösste Expertise in allen Details zu haben, auffallend ist schon, dass die Verurteilung WM in vielen Punkten fragwürdig ist. Ich masse mir nicht an, Gericht und Staatsanwaltschaft zu kritisieren, dennoch bleibt für mich hochgradig fragwürdig, weshalb eine Verurteilung WMs 1981/82 nicht gelang bzw. nicht versucht wurde, weil die Beweislage nicht mal seine weitere Inhaftierung zuliess (als alles sehr frisch war), aber man 30 Jahre später mit Berufung auf Gedächtnisprotokolle und widerufene Geständnisse plus ein fragdwürdiges Gutachten zum Tonband zu so einem sicheren Urteil gelangen kann. Ich sage selbst wenn WM de Täter ist, kann man auf dieser Indizenlage, die sehr dünn ist und ja sogar von Ursula Hermanns Bruder angezweifelt wird, keine Verurteilung duchführen. Das ist zu dünn. Es gibt für mich bei objektiver Würdigung keinen einzigen stichhaltigen Beweis für die Täterschaft WMs. Der Zeuge P. selbst verortete den angeblichen Grabungsort 600 m weiter östlich der eigentlichen Stelle, genau da, wo ihn die Polizei im Übereifer bei Auffindung zunächst versehentlich falsch veröffentlicht hatte. ein Indiz, das P. sein Täterwissen zumindest in diesem Punkt aus der Zeitung hatte. Das Gutachten zum Tonbandgerät ist zweifelhaft und ein Ggengutachten, dass dies belegen könnte, wurde z.B. zum Zivilprozess des Bruders nicht zugelassen. Ich sage nicht, dass WM nicht der Täter sein könnte, das kann ich gar nicht, dazu fehlen mir alle relevanten Fakten. Aber auf Basis der mir bekannten und hier diskutieren Fakten kann ich nur sagen, für eine Verurteilung reicht das zumindest für mich, einen juristischen Laien, nicht aus.