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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.05.2020 um 17:22
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Was mich an diesem Fall trotz allem verunsichert ist, dass der Klingeldraht ja darauf hindeutet (sofern er im Zusammenhang mit der Tat steht, falls das hier angezweifelt wird?), dass die Tat vermutlich von mehreren Personen begangen wurde und somit, selbst wenn Mazurek es war mindestens eine Person davongekommen ist und es aufgrund der Verjährung auch wohl bleiben wird.
Den im Urteil fehlenden Mittäter hatte der Bruder des Opfers auch kritisiert. Dazu meine Frage: wenn Pfaffinger das Loch ausgehoben haben soll, wieso war er nicht dann auch bei der eigentlichen Tat zugegen? Der Plan war doch vermutlich nach Übergabe des Lösegeldes die Koordinaten der Kiste zu übergeben. Und spätestens bei der dann ausgelösten Fahndung mit diesen Erkenntnissen hätte ein an der eigentlichen Tat nicht Beteiligter doch ausgepackt?

Noch was: es gab doch den ehemaligen Polizisten /Jäger, gegen den auch ermittelt wurde. Konnte eine Querverbindumg WM zu diesem eigentlich ausgeschlossen werden?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.05.2020 um 20:04
Zitat von PhischPhisch schrieb:Den im Urteil fehlenden Mittäter hatte der Bruder des Opfers auch kritisiert. Dazu meine Frage: wenn Pfaffinger das Loch ausgehoben haben soll, wieso war er nicht dann auch bei der eigentlichen Tat zugegen? Der Plan war doch vermutlich nach Übergabe des Lösegeldes die Koordinaten der Kiste zu übergeben. Und spätestens bei der dann ausgelösten Fahndung mit diesen Erkenntnissen hätte ein an der eigentlichen Tat nicht Beteiligter doch ausgepackt?
Ja das stimmt, wenn Pfaffinger nur für ein Handgeld das Loch ausgehoben- und später von der Entführung mit Belohnung erfahren hätte, so wäre er ein großes Risiko für Herrn Mazurek gewesen. Wenn er aber bei der Entführung dabei war, so hätte Mazurek im Zweifel ausgepackt, wenn er Aufgrund der Aussage Pfaffingers, der die Belohnung wollte, angeklagt worden wäre.

Andererseits war Pfaffinger wohl schwer alkoholkrank, sein Verhalten kann also durchaus völlig irrational gewesen sein.
Zitat von PhischPhisch schrieb:och was: es gab doch den ehemaligen Polizisten /Jäger, gegen den auch ermittelt wurde. Konnte eine Querverbindumg WM zu diesem eigentlich ausgeschlossen werden?
Angeblich nicht:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 16.10.2019:trailhamster schrieb:
Was ich nirgendwo gefunden habe: kannten sich Mazurek und Harald W. eigentlich?

Das wurde intensiv recherchiert. Sie kannten sich nicht.



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02.05.2020 um 02:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das wäre mir neu. Der Verurteilte im Fall Herrmann hat keinen Lügendetektortest absolviert. Verwechselst du das vielleicht mit dem Verurteilten im Fall Böhringer?
Ok das hat sich ja wohl mittlerweile geklärt.
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Und selbst wenn, Lügendetektortests sind nicht sehr verlässlich und daher auch seit Jahrzehnten nicht mehr an deutschen Gerichten zugelassen.
Merkwürdig. Berurteilte Unschuldsbehaupter, die einen solchen Test scheuen, wird dieses negativ ausgelegt. Verurteilte, die diesen bestehen wird er nicht positiv angerechnet. Immerhin nutzt die amerikanische Ermittlungsbehörde einen solchen Test um Verdächtige auszuschliessen, ergo solche, die dann im weiteren Verlauf gar nicht mehr verurteilt werden können.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich denke, man kann sich da schon auf die Expertise eines Urteilskenners und Strafrechtsexperten verlassen.

Beitrag von Rick_Blaine, Seite 348
Das hat für mich doch irgendwie etwas von orakeln ungelegter Eier.

Der Hauptbelastungszeuge ist Alkoholiker, gesteht, zieht seine Aussage zurück weil es um Belohnungsgeld ging und verstirbt vor dem Prozess.

Allene das ist doch irgendwie abenteuerlich.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Keine einzige von Mazureks diesbezüglichen Behauptungen ließ sich beweisen, kein einziger Zeuge hat Mazurek auf dem Flohmarkt gesehen usw.
Warum liegt die Beweislast bei Mazurek woher das Tonband stammt. Er sagt er hatte es erst später erworben. Und dann soll er das beweisen. Auweia.

Kann die Staatsanwaltschaft beweisen, dass er es zum Tatzeitpunkt besessen hat? Nein. Das phontische Gutachten hat es eben nicht geschafft das Gerät zum einzig möglichen Gerät zu klassifizieren (wahrscheinlich!)

Was mich interessieren würde, Mazurek gibt eine schriftliche Einlassung zum Ablauf des Tattags und womit er beschäftigt war (Bastelarbeiten an Autos in einer Werkstatt).

Wurde das von jemandem bestätigt?


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02.05.2020 um 05:04
Zitat von PhischPhisch schrieb:Das stimmt nach meiner Erinnerung nicht ganz. Auch wurden wohl die abgehörten Telefongespräche des WM in die Wertung des Gerichts einbezogen. Hier sprach er von einem "Betriebsunfall", was wohl auch als erhebliches Indiz gewertet wurde. Und diese Wertung bei dieser Wortwahl kann ich durchaus nachvollziehen. Würde ein Unbeteiligter so sprechen? Für mich nicht einfach vorstellbar.
So ist es. Im Urteil spielt das eine grosse Rolle und nach meiner persönlichen Einschätzung eine weit grössere Rolle als das berühmte Gutachten.
Zitat von PhischPhisch schrieb:Den im Urteil fehlenden Mittäter hatte der Bruder des Opfers auch kritisiert. Dazu meine Frage: wenn Pfaffinger das Loch ausgehoben haben soll, wieso war er nicht dann auch bei der eigentlichen Tat zugegen?
Genau. Das ist eine durchaus plausible Frage.
Zitat von PhischPhisch schrieb:Noch was: es gab doch den ehemaligen Polizisten /Jäger, gegen den auch ermittelt wurde. Konnte eine Querverbindumg WM zu diesem eigentlich ausgeschlossen werden?
Nein, da hat sich für die Ermittler nichts ergeben.

Nachdem @Andante mich freundlicherweise zitiert hat, möchte ich noch einmal betonen, dass es sich bei meinen Schlussfolgerungen freilich um meine persönliche Einschätzung handelt und meine Interpretation der Sprache des Gerichts im umfangreichen Urteil. Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass das Gericht mit den vorhandenen Indizien M. auch dann verurteilt hätte, wenn es das Tonbandgerät gar nicht gegeben hätte. Nun ist es aber aufgetaucht, und da muss sich das Gericht dann freilich damit befassen. Und die Gutachterin hat eben auch ein Gutachten erstellt, das eine Verbindung zur Tat für möglich und wahrscheinlich hält. Dem kann man widersprechen, aber das Gericht war vorsichtig genug, das Urteil eben nicht allein auf dieses Gutachten zu stützen.

Warum nicht früher Anklage erhoben wurde? Wie @Andante richtig schreibt ist das immer auch eine Frage der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und damit auch der Polizei. Es wurden erst spät noch wichtige Indizien gefunden. Ich kann nachvollziehen, dass man direkt nach der Tat zögerte, obwohl es recht klar ist, dass die Polizei schon früh den M. verdächtigt hat.

Wichtig ist auch, dass bei all den umfangreichen Ermittlungen sich eben keine tragfähige Spur ergeben hat, die auf einen anderen Täter hinweist. Das allein ist zwar kein Beweis der Schuld Mazureks, aber es ist schon akzeptabel, dass sich die Ermittler dann um so mehr auf einen Verdacht gegen ihn konzentriert haben. Die LEH Theorie dagegen steht auf extrem wackeligen Füssen. Weder ist ein Motiv, noch irgendeine konkrete Spur in diesen Kreis zu sehen, und vor allem: dann müsste man all die Indizien, die auf M. hinweisen, vor allem freilich Pfaffinger, aber auch alles andere, einschliesslich Mazureks Verhalten, komplett aussortieren. Das erscheint dann doch alles andere als plausibel. Und ja, ich kenne Klingeldraht und Bitumentheorie, aber das ist dann auch alles, was man irgendwie mit dem LEH verbinden kann. Konkret sieht für mich anders aus.

Mazureks Unterstützer werfen im Prinzip den Ermittlern vor, sich in eine Schuldtheorie Mazureks verrannt zu haben, aus der sie nicht mehr herauskommen. Umgekehrt ist das aber dann ebenso, man kann sich auch in eine Unschuldstheorie verennen, vor allem wenn man dann den Blick nur noch auf das Tonbandgutachten wirft. Das ist m.E. hier passiert.


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Tiho ehemaliges Mitglied

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02.05.2020 um 08:12
Zitat von durant12durant12 schrieb:Allene das ist doch irgendwie abenteuerlich.
Andante schrieb:
Das ganze ist abenteuerlich. Und wurde zur passenden Zeit passend gemacht.

Andantes Argumente sind schon merkwürdig für mein Verständnis. Hätte ich so nie erwartet.

Und in meiner Meinung wurde der Bruder des Opfers auch noch abgestraft oder wie war das mit den Kosten für die Verfahren. Traurige Geschichte noch trauriger gemacht.


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02.05.2020 um 09:14
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Wichtig ist auch, dass bei all den umfangreichen Ermittlungen sich eben keine tragfähige Spur ergeben hat, die auf einen anderen Täter hinweist. Das allein ist zwar kein Beweis der Schuld Mazureks, aber es ist schon akzeptabel, dass sich die Ermittler dann um so mehr auf einen Verdacht gegen ihn konzentriert haben.
Rund 28.000 Befragungen und 2.000 Spuren heisst es ja. Eine davon war doch ein ehemaliger Polizist. Sein Auto (ein Kleinbus) wurde zum Tatzeitraum im Wald gesichtet. Das ist höchstverdächtig. Dieser wird aber bei Gericht durch seinen Bruder entlastet, der es mit einem Jagdgang begründet und seinem Bruder die Tat nicht zutraut. Das reicht also? Der Verdächtige war zwischenzeitig verstorben. IMO sollte das Gericht zumindest offener sein, wenn der Täter nicht eindeutig zu überführen ist (Mazureks Haar lag nicht in der Kiste) und dann sollte ein Gericht in der Lage sein, phonetisch erstellte Gutachten inaltlich im Nachgang zu überdenken.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Mazureks Unterstützer werfen im Prinzip den Ermittlern vor, sich in eine Schuldtheorie Mazureks verrannt zu haben, aus der sie nicht mehr herauskommen.
Ich glaube der Bruder ist kein Unterstützer Mazureks, sondern ein direkt Geschädigter, dem es verständlicher Weise um Wahrheitsfindung geht. Dem kann man folgen. Dazu muss man nicht das "Unterstützer-Argument" ziehen. Das ist imo etwas zu einfach.


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02.05.2020 um 10:42
Zitat von TihoTiho schrieb:Das ganze ist abenteuerlich. Und wurde zur passenden Zeit passend gemacht.

Andantes Argumente sind schon merkwürdig für mein Verständnis. Hätte ich so nie erwartet.
Wir sind jetzt wieder an dem Punkt, weswegen der Thread geschlossen wurde: Es gibt Diskutanten, die den Vorteil haben, das öffentlich nicht allgemein zugängliche Urteil im Original gelesen zu haben, und es gibt Diskutanten, die das Urteil nie gelesen haben bzw. nie lesen konnten, obwohl sie gerne gewollt hätten.

Wer das Urteil gelesen hat, kann sich halt von Anfang an eine fundiertere Meinung bilden als die Unwissenden. Tatsache ist, das das Gericht eben dem Tonbandgutachten nicht die überragende Stellung eingeräumt hat, wie hier viele denken bzw. behaupten. Das Gericht hat sehr viele andere Indizien herangezogen und bewertet, die hier aber immer wieder komplett untergegangen sind bzw. negiert wurden, weil immer nur diesem Gutachten eine in Wahrheit nicht vorhandene Hauptrolle gegeben wurde. Das sieht @Rick_Blaine mE ganz richtig:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Umgekehrt ist das aber dann ebenso, man kann sich auch in eine Unschuldstheorie verennen, vor allem wenn man dann den Blick nur noch auf das Tonbandgutachten wirft. Das ist m.E. hier passiert.



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02.05.2020 um 11:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wer das Urteil gelesen hat, kann sich halt von Anfang an eine fundiertere Meinung bilden als die Unwissenden. Tatsache ist, das das Gericht eben dem Tonbandgutachten nicht die überragende Stellung eingeräumt hat, wie hier viele denken bzw. behaupten. Das Gericht hat sehr viele andere Indizien herangezogen und bewertet, die hier aber immer wieder komplett untergegangen sind bzw. negiert wurden, weil immer nur diesem Gutachten eine in Wahrheit nicht vorhandene Hauptrolle gegeben wurde. Das sieht @Rick_Blaine mE ganz richtig:
MH kennt das Urteil auch. Und nicht nur das. Er kennt das gesamte Verfahren und handelnde Personen aus 1. Hand. Nicht etwa vom Anlesen oder Hörensagen. D.h. also wenig von wegen "fundierter" oder nicht geht es doch schlicht darum der Urteilsbegründung zu folgen oder nicht. Er wird und darf also berechtigte Zweifel hegen. Es ist doch eher ungewöhnlich, dass Opferangehörige dies nach einem abgeschlossenen Verfahren tuen, findest du nicht? Das vor allem weil er selber aktiv wurde und recherchiert hat und sich nicht mit dem zufrieden wähnte was ein Strafverfahren hervorbrachte.


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02.05.2020 um 11:08
Zitat von durant12durant12 schrieb:Der Hauptbelastungszeuge ist Alkoholiker, gesteht, zieht seine Aussage zurück weil es um Belohnungsgeld ging und verstirbt vor dem Prozess.
Genau deshalb wäre es wichtig, das Urteil gelesen zu haben. Denn das Gericht hat sich bis ins kleinste damit befasst, warum und was an den Pfaffinger-Aussagen glaubhaft ist und was nicht.

Man darf ein Gericht nicht für so blöd halten, dass es alles "frisst", was ihm hingeworfen wird. Natürlich war der Strafkammer klar, wie belastend Pfaffingers Angaben für Mazurek sind. Und gerade deshalb hat es sich mit diesem Zeugen besonders befasst. Die vom Gericht über viele Seiten angeführten Argumente für die Glaubwürdigkeit Pfaffingers sind alles andere als von der Hand zu weisen. Aber wie gesagt muss man das im Original gelesen haben.
Zitat von durant12durant12 schrieb:h. also wenig von wegen "fundierter" oder nicht geht es doch schlicht darum der Urteilsbegründung zu folgen oder nicht
Richtig. Es gibt immer welche, die der Begründung folgen, und andere, die nicht überzeugt sind.

Aber gelesen haben müsste man eben diese Begründung, sonst, mit Verlaub, kann man sich selbst kein Urteil über das Urteil erlauben.


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02.05.2020 um 11:45
Heute auf spiegel.de ein aktueller (?) Bericht. Für die Experten hier aber wahrscheinlich nichts neues.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/entfuehrung-von-ursula-herrmann-1981-bruder-bezweifelt-werner-m-s-taeterschaft-a-e220eb8e-eb11-4cf0-bca2-f9bd4aef8eff


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02.05.2020 um 12:49
Ich wundere mich auch immer wieder über die Selbstverständlichkeit, mit der manche das Postulat derjenigen, die meinen, die Deutungshoheit über den Fall zu haben, hinnehmen, dass Pfaffinger gelogen haben MUSS, weil er Alkoholiker war.

Es gibt aber keinen Beweis oder Rechtssatz dahin, dass Alkoholiker stets die Unwahrheit sagen. Manchmal sagen sie auch die Wahrheit. Das Gericht hat sich nun der Mühe unterzogen, herauszubekommen, ob Pfaffinger gelogen hat oder nicht, und hat das Ergebnis seiner Bemühungen ins Urteil gepackt.

Ich wundere mich ebenfalls, dass manche es als Beweis dafür, dass Pfaffinger bei seinem Geständnis gelogen haben MUSS, ansehen, dass Pfaffinger später dieses Geständnis widerrufen hat. Als wenn ihn die tiefe Reue ob seiner Lügerei überkommen wäre....Pfaffinger, der große Moralist, jaja....

Es kann genau so gut sein, dass er schlicht deshalb widerrufen hat, weil ihm aufgegangen ist, wie sehr er sich mit dem Geständnis selbst hereingeritten bzw. belastet hat. Auch das hat das Gericht natürlich erwogen.


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02.05.2020 um 13:14
Zitat von AndanteAndante schrieb:Pfaffinger gelogen haben MUSS, weil er Alkoholiker war.
Wieso. Jemand, der eine Beschuldigung zurückzieht nimmt man völlig ernst. Ein Alkoholiker könnte man allerdings besser mit einer Belohnungserhaschung in Verbindung bringen, als jemand mit klarem Verstand.
Deutungshoheit ist doch eher was für Freaks 😊


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02.05.2020 um 14:25
Zitat von TihoTiho schrieb:Und in meiner Meinung wurde der Bruder des Opfers auch noch abgestraft oder wie war das mit den Kosten für die Verfahren.
Wie das mit den Kosten war? Wie immer. Wer verliert, trägt die Kosten. Wenn du deinen Nachbarn auf sagen wir mal stattliche 20.000 € verklagst, weil du deiner Meinung nach Tinnitus von seinem lauten Rasenmäher bekommen hast, musst du damit rechnen, dass du verlierst, d. h. keine 20.000 € von deinem Nachbarn bekommst und zusätzlich noch die Prozesskosten tragen musst. Am besten fragst du vorher einen Anwalt, wie die Aussichten sind.

Das OLG hat sich hier völlig zu Recht und logisch an der Schockschaden-Rechtsprechung des BGH orientiert und danach den Anspruch abgelehnt. Wie das LG überhaupt einen Schmerzensgeldanspruch bejahen konnte, ist mir hiernach schleierhaft.

Und: Michael Herrmann zog vor Gericht, um zu verlieren! Er wusste, was an Kosten auf ihn zukommen kann und wollte diese tragen. Er wusste auch, dass er in keinem Fall Schmerzensgeld von Werner Mazurek sehen würde.

Also vereinfacht: Er wollte einen Prozess, wollte auch dafür bezahlen, hat einen Prozess bekommen, hat aber ignoriert, dass ein Zivilgericht keinen Strafprozess im Programm hat. Er hat sich quasi ins falsche Kino gesetzt, wusste dies auch und hat gehofft, dass vielleicht doch der gewünschte Film läuft. Lief halt nicht. Deswegen kann er aber nicht den Eintrittspreis zurückverlangen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.05.2020 um 15:00
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Und: Michael Herrmann zog vor Gericht, um zu verlieren! Er wusste, was an Kosten auf ihn zukommen kann und wollte diese tragen. Er wusste auch, dass er in keinem Fall Schmerzensgeld von Werner Mazurek sehen würde.
Das sehe ich auch so. Es war ein persönliches risikobehaftetes Investment in weitere Aufklärung des Falls.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:hat einen Prozess bekommen, hat aber ignoriert, dass ein Zivilgericht keinen Strafprozess im Programm hat.
Das ist stark vereinfacht. Der juristische Trick durch einen Zivilprozess eine neue Beweisaufnahme/Bewertung oder gar Argumente für ein Wiederaufnahmeverfahren in einem Strafprozess zu erzielen, mündet in einen subjektiven Vorgang und obliegt den Richtern. Es wurden ja immerhin neue Zeugen gehört. Da das phonetische Gutachten für die Richter als wohl unerschütterlich gilt und die Ursachen des Tinnitus als Folge des Strafprozesses angesehen wurde, spielte der Beklagte eine untergeordnete Rolle.

Wie MH das sieht, wird ja in seinem offenen Brief mehr als deutlich.

https://cdn.website-editor.net/0c5460f8f893417c8697603989c3f80a/files/uploaded/OffenerBriefGerman.pdf


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.05.2020 um 15:14
Zitat von durant12durant12 schrieb:spielte der Beklagte eine untergeordnete Rolle.
Im Zivilprozess spielt der Beklagte NIE eine untergeordnete Rolle.

Für das Gericht sind Kläger und Beklagter die Hauptpersonen, müssen es nach der Zivilprozessordnung auch sein. Wer sich in einen Zivilprozess begibt, muss wissen bzw. wenn er es nicht weiß, sich beraten lassen, nach welchen Regeln dort verfahren wird. Er kann nicht erwarten, dass das Gericht nach anderen Regeln spielt, und sich hinterher darüber beschweren.


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02.05.2020 um 15:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im Zivilprozess spielt der Beklagte NIE eine untergeordnete Rolle.
Hier in dem Klagefall, als erwiesener Täter eines Strafprozesses mit dem Klagevorwurf als Verursacher des Tinnitus. Somit schied das/er ziemlich schnell aus.


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02.05.2020 um 15:37
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Warum nicht früher Anklage erhoben wurde? Wie @Andante richtig schreibt ist das immer auch eine Frage der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und damit auch der Polizei. Es wurden erst spät noch wichtige Indizien gefunden. Ich kann nachvollziehen, dass man direkt nach der Tat zögerte, obwohl es recht klar ist, dass die Polizei schon früh den M. verdächtigt hat.
Bei mir ist Mazurek auch einer der wahrscheinlichen Täter. Aber ich denke, der Jäger käme auch gut als Kandidat in Frage. Das Gericht hätte sicher in beiden Fällen Indizien so würdigen können, dass sich ein schlüssiger Tatverlauf ergibt. In beiden Fällen kann man Indizien abschwächen oder herausstellen. Egal wer die Tat begangen hat, wenn man das Tonbandgutachten herausrechne, bleiben für mich keine starken neuen Indizien übrig. Herr Mazurek sprach am Telefon von Tod des Kindes als einem Betriebsunfall als er Mutmaßungen über die schlechte Vorgehensweise der Täter anstellte, was zynisch und grausam ist, aber er hatte dies nicht explizit auf sich selbst bezogen. Ebenso zynisch und grausam hatte er ja über den von ihm bei lebendigen Leibe eingefrorenen Hund gesagt, er habe ihn "nach Sibirien geschickt". Das Herr Mazurek vergeblich versucht hat, den Erwerb des Gerätes nachzuweisen, ist dabei auch völlig irrellevant. Daher glaube ich, dass ohne das gefundene Gerät gar nichts mehr passiert wäre. Anderenfalls wäre es gleich willkürlich gewesen, wann auch immer Harald Wilhelm oder Werner Mazurek anzuklagen.

Zur Erinnerung
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb am 25.09.2018:Bzgl. HW: Das Fahrzeug am Tatabend in der Nähe des Tatorts, Faserspuren am Tatort (Hundehaar, Schafssfell), die zumindest eine Beteiligung nicht ausschliessen und die man zunächst einmal abklären müsste, Schweissausbrüche, die ggf. auf ein Schuldgefühl hinweisen, das Weggehen als man sich dem pot. Vergrabungsort nähert- all das sind keine Beweise, aber sehr ernstzunehmende Indizien, die ggf. zu Beweisen werden können (z.B. die Faserspruren, wenn sie denn zugeordnet werden können). Auch wäre interessant, was HW als Begründung geliefert hat, weshalb er am Tatabend in Tatortnähe war. Ich meine mich zu erinnern, das sein Fzg. auch am darauffolgenden Tag in der Gegend gesehen wurde. All das nun gegen die doch eher nicht 100% überzeugende Indiziensituation bei WM gelegt, ergibt sich schon die Frage, wieso WM hier der "Verdächtigere" sein soll.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 16.10.2018:Aber schon 1981 war Herr Mazurek in den Verdacht geraten schuldig zu sein:

- er hatte ein Motiv: seine großen Schulden, er sagte sinngemäß "man müsse schon jemand entführen um an Geld zu kommen. Und wenn die Angehörigen kein Geld haben, dann findet sich schon jemand der zahlt im Zweifel der Staat oder die Kirche" und er nannte den Betrg von 2 Mio. DM
- seine Exfrau behauptete, dass er ein Fernglas, ähnlich dem in der Nähe gefundenen besessen habe.
- eine Nachbarin behauptete er habe seine Frau beim Ausschneiden von Buchstaben aus einer Zeitung beobachtet.
- er gab an, das Tonband vom Flohmarkt zu haben aber keiner erinnerte sich daran
- er sagte, der Tod des Kindes in der Kiste war ein "Betriebsunfall"
- es gab die zurückgezogene Aussage seines Kumpels er habe das Loch für ihn gegraben
- er diskutierte über die Verjährungsfrist des Verbrechens als er noch nicht wusste, dass man hinter ihm her war
- er besaß Waffen
- an der Kiste wurde ein Ledergürtel mit dem Umfang von 105 cm gefunden, der Hüftumfang des Verdächtigen M. wurde mit 100 Zentimeter gemessen.
was habe ich noch vergessen?

Also auch ohne Tonbandindiz will ich ihn nicht als Täter ausschließen, er bleibt immer ein heißer Kandidat.



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02.05.2020 um 16:51
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 02.08.2018:Die Rechnung der Behörde für die Gutachterin ist mehrfach kurios:
- Zum einen ist sie ja ohnehin bei der Behörde beschäftigt. Sie hat die angeblichen 100 Stunden ja nicht nachts abgeleistet, sondern während ihrer Arbeitszeit.
- Zudem hat sie sich wohl kaum 100 Stunden damit beschäftigt. Ich hätte an ihrer Stelle keine 10 Stunden dafür gebraucht. Die hauptsächliche Arbeit war ja im Strafverfahren schon geschehen.
- Mit der Rechnung von 8.000 € ist ihre merkwürdige Arbeit höher anzusiedeln als das Schmerzensgeld von 7.000 €, das mir zugesprochen wurde. Eine weitere Spitze der Zivilkammer, die es sich offenbar zur Aufgabe gemacht hat, die Opferfamilie zu verhöhnen.

Das trägt nicht unbedingt dazu bei, den Rechtsfrieden in Bayern einen Dienst zu erweisen. Ich bin etwas durcheinander. Aber vielleicht beruhige ich mich übers Wochenende. Vielleicht auch nicht.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wie das mit den Kosten war? Wie immer. Wer verliert, trägt die Kosten. Wenn du deinen Nachbarn auf sagen wir mal stattliche 20.000 € verklagst,
Siehe oben. Darauf war mein Statement bezogen. Leider nicht deutlich. Schon da hatte man ihm Herrn Herrmann gezeigt wie es läuft.


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02.05.2020 um 16:53
Zitat von durant12durant12 schrieb:mündet in einen subjektiven Vorgang und obliegt den Richtern. Es wurden ja immerhin neue Zeugen gehört. Da das phonetische Gutachten für die Richter als wohl unerschütterlich gilt und die Ursachen des Tinnitus als Folge des Strafprozesses angesehen wurde, spielte der Beklagte eine untergeordnete Rolle.
Nein, die Ursache des Tinnitus kann - bezogen auf die Klage - nicht im Strafprozess gesehen werden und das ist auch korrekt so:
Zitat von AndanteAndante schrieb am 24.04.2020:Denn wenn Mazurek Beklagter in dem von 2r2n angestrengten Prozess war und eine Kausalität zwischen Gesundheitsbeeinträchtigung und Handeln des Schädigers hergestellt werden soll, muss das natürlichen bezogen auf den beklagten Schädiger, hier Mazurek, sein. Und das geht nur über die Tat.
Der Weg der Prüfung ist nach der Entscheidung des OLG einfach und klar.

Eine Partei verklagt die andere auf Schmerzensgeld. Der Beklagte will nicht zahlen. Also zieht man vor Gericht. Das Gericht prüft, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Hat der Kläger überhaupt einen Schaden? Wenn ja welchen? Kann der Beklagte dafür verantwortlich sein? Ist er dafür verantwortlich? Wenn ja, in welcher Höhe muss er Schmerzensgeld zahlen?

Nun hat Werner Mazurek gar nicht den Michael Herrmann geschädigt, sondern dessen Schwester. Nur das Opfer selbst erhält nach (damaliger) rechtlicher Grundlage Schmerzensgeld, nicht aber die Angehörigen. Somit hat Michael Herrmann auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
(Diese Rechtslage hat sich 2017 mit Einführung des § 844 Abs. 3 BGB geändert, der Abs. 3 gilt aber nicht rückwirkend,)

Es gibt allerdings eine Ausnahme von dem genannten Grundsatz. MH kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, wenn er durch das Verbrechen einen sogenannten Schockschaden erlitt und dieser dann zu einer psychischen Erkrankung führte. Einen Schockschaden kann man aber bei Auftreten von erstmaligen Symptomen nach 27 Jahren klar verneinen.

Und da Michael Herrmann gegen Werner Mazurek wegen des fehlenden Schockschadens gar keinem Anspruch haben kann, kommt das Gericht auch gar nicht mehr zu weiteren Prüfungen, ob denn das Strafurteil richtig war oder nicht. Warum das LG dies überhaupt getan hat, verstehe ich nicht. Vielleicht liegt es daran, dass dort (irrtümlich) angenommen wurde, dass der Prozess gegen Mazurek diesem als "Folgeverbrechen" anzulasten ist, was aber Quatsch ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.05.2020 um 16:55
Da sich einige User erneut sehr auf das Urteil beziehen, weise ich nochmals darauf hin, daß das Urteil, das nicht jedem zur Verfügung steht, außen vor bleibt, bis es frei zugänglich ist ! Ich habe den Thread nicht wieder geöffnet, damit es wieder ein Wissensgefälle gibt. Sich auf das Urteil beziehende Presseerklärungen sind davon selbstverständlich ausgenommen.


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