Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
19.10.2019 um 22:52Seps13 schrieb:Ich könnte mir denken, dass sich auf einem vorhandenen Bitumenanstrich (und evtl. auch auf der Rückseite) eine Kennzeichnung mit rotem Nitrolack befand, die mit Aluminiumbronze übergestrichen wurde (die Aluminiumbronzeschicht wurde sprühlackiert), um die Kennzeichnung zu überdecken.Es könnte möglich sein, dass zunächst nur der Bitumenanstrich vorhanden war plus der Nitrolack (als Signierung), und dass der Deckel dann zunächst irgendwo innerhalb einer Lagerhaltung verwendet wurde. Aluminiumbronzeanstrich obendrauf und unterhalb des Deckels können erst einige Zeit später hinzugekommen sein, als der Deckel nicht mehr in seiner ursprünglichen Funktion genutzt wurde. Aber warum jemand meinte, die Signierung mit chemisch zum Bitumen nicht passender Aluminiumbronze überdecken und außerdem den Deckel auch noch von unten damit versehen zu müssen: dazu fällt mir jetzt auch nichts ein.
Das Brett mit Bitumenanstrich und Nitrolackbeschriftung wurde vorher für etwas anderes verwendet.
@2r2n: Konnte der Gutachter etwas dazu sagen, ob alle Anstriche innerhalb kurzer Zeit erfolgt sein müssen oder ob die Aluminiumbronzeschicht signifikant jünger als Nitrolack- und/oder Bitumenschicht ist?