JosefK1914-2 schrieb:@robernd hat sehr sehr viel Zeit in sein Gegengutachten aufgewendet.
Es ist kein "Gegengutachten". Es gibt kein Gegengutachten. Wenn das vorliegende Gutachten so klar fehlerhaft/unzureichend wäre, wie hier von einigen behauptet, sollte es aber ein leichtes sein, ein offizielles Gegengutachten erstellen zu lassen. Dies geschieht nicht und dies hat seine Gründe, nehme ich an.
PS: bezüglich der technologischen Expertise von Seiten der Forummitdiskutanten bin ich seit des U-Bootfalls etwas skeptisch.
margaretha schrieb:M hätte aber doch die Möglichkeit gehabt das Opfer andernorts unterzubringen!
wo?
margaretha schrieb:Es besteht doch die Option, daß dem/einem der Täter während der Sommerferien vielleicht leihweise ein Auto (der Eltern) zur Verfügung stand mit dem die Kiste in den Wald hätte gebracht werden können.
Aber inwiefern ein Auto überhaupt notwendig gewesen wäre um die Kiste (wie schwer ?) vom LEH an den Vergrabungsort zu bringen, kann ich nicht beurteilen. Wir reden ja nicht von 13/14 jährigen Schülern sondern von 18/19 jährigen jungen Männern die über den Seitenweg neben dem Internatsgrundstück die Kiste ungesehen in den Wald hätten bringen können.
Das Auto hätte schon ein größerer Kombi sein müssen. Das Landschulheim stand während der Ferien nicht leer. Die Kiste müsste sich nach den suggerierten Szenarien während ihrer Spezifizierung längere Zeit unbemerkt in den Werkstätten des Landschulheims befunden haben (in verschiedenen Stadien ihrer Fertigstellung). Das erscheint mir absolut unplausibel. Der Vergrabungsort lag am anderen Ende des Waldstücks (vom Schullandheim gesehen). Selbst vom Schullandheim wäre die Kiste nie ohne Auto dorthin zu verbringen gewesen.
Phisch schrieb:In der Tat riecht das etwas nach einem Anfangs erdacht. Wodurch wurde Harald W. seinerzeit eigentlich entlastet?
Er wurde durch seinen Tod entlastet. Bis dahin bestand ein Verdacht, der aber nicht anklageausreichend erhärtet werden konnte. "Entlastet" wurde er meines Wissens nie. Harald W. brauchte Geld, der Verurteilte brauchte Geld. Das hätte schon gepasst.
Andante schrieb:Ja, vor allem während der Unterrichtsstunden ;-)
Kinder von Strauß Spezis waren vom Unterricht befreit, um ihren außerschulisch kriminellen Aktivitäten nachgehen zu können. Ironiemodus aus.
Andante schrieb:Machbar wäre es auch für Mazurek gewesen, die Erpresserbriefe einzuwerfen.
Es hätte auch eine Vertrauensperson des Verurteilten einwerfen können. Ich persönlich glaube übrigens an eine de facto inoffizielle Kronzeugengeschichte, die letztendlich zur Verurteilung führte.
JosefK1914-2 schrieb:Der Zeuge selber hatte das BR3-Signal nachgeäfft. Das hat nicht wirklich etwas mit den Vorgängen von 1981 zu tun.
Der Verurteilte ist ein Opfer unfaßbarer Koinzidenzen. Wie zumeist.
robernd schrieb:Immer wieder gibt es neue Ideen und Behauptungen aus dem hohlen Bauch. Auf jede davon einzugehen ist etwas viel verlangt.
Ja, ein Elend. Allerdings zielen die Behauptungen immer auf eine vermeintliche Unschuld des Verurteilten und werden des öfteren mit Gutachten im Rahmen des Prozesses begründet. Diese Gutachten sind dann aber angeblich im Detail nicht zugänglich.
Das ist für mich nur Spekulation.
Die oben gezeigten Auszüge des Anstrichgutachtens sagen erstmal ohne Spezifizierung und Zusammenhang gar nichts aus.
Das ist für mich das Problem: vermeintlich entlastende Fakten, Hinweise, Gegebenheiten werden fast nie verifiziert sondern nur behauptet oder als Möglichkeit dargestellt. Paradebeispiel ist die angezweifelte Tonband-Evidenz.
robernd schrieb:Die Phantasie hat wohl nicht ganz ausgereicht, um sich vorzustellen, dass auch ein zufällig des Weges kommender Radfahrer das sorgfältig geplante Projekt hätte ins Leere laufen lassen. Mitte September stand der Winter bevor. Beeindruckend die meteorologische Weitsicht der Richter. Hier haben wahrscheinlich Christstollen und Nikoläuse im Supermarkt für die entsprechende Stimmung gesorgt.
Lustig geschrieben, aber die Ausführungen des Gerichts sind stringent.
2r2n schrieb:Leider bist du versteckt und ich kann dir keine PN schicken. Das Urteil zu anonymisieren ist eine ganz schöne Arbeit. Aber ich kann für alle, die sich versteckt halten, immer wieder Bildschirmfotos machen. Wie z.B. hier. Das ist ein Teil der Zusammenfassung aus 1984, was die Lackierung der Kistenhaube angeht:
Bitumen und Lack befanden sich also nicht in chemischer Verbindung. Solche Zweikomponentenanstriche verwendet man meines Wissens u.a. in der Präparierung von Bootsrümpfen. Der Anstrich wurde meiner Meinung nach vom Täter bewusst angebracht, um einer Durchnässung/Fäulnis der vergrabenen Kiste vorzubeugen. Der Verurteilte kannte sich mit solchen Tätigkeiten aufgrund seines Bootshobbys aus.