Andante schrieb:Ich glaub´s ja nicht, wie einem hier das Wort im Munde umgedreht wird.....Ich habe NICHT @2r2n "angeregt", in einem Gutachterbüro nachzufragen. Die Diskussion drehte sich um die Frage, wo man ein geeignetes Gutachten für einen WA-Antrag herbekommt, und es wurde die Meinung vertreten, dass es sehr schwierig sei, einen entsprechenden Gutachter zu finden. Ich habe dann mir passend erscheinende Anlaufstellen aus dem www gepostet, und das war es. Ob @2r2n sich da hinwenden soll, will, kann: Dazu habe ich Null gesagt, das ist seine Sache.
Man sollte aber nur Ratschläge erteilen, von Dingen, von denen man weiß, wovon man spricht. Und daher müsste man schon etwas mehr Kenntnisse besitzen. Das Problem, das wir in diesem Fall haben, dass rein theoretisch die Gutachterin durchaus in der Lage gewesen war, den Einfluss der Interferenzen zu erkennen, sie war Physikerin und so etwas ist einfachste Physik, ja, das ist in Wirklichkeit Schulstoff. An der "Kompetenz" dürfte es daher nicht gelegen haben.
Hier mal ein entsprechender Link dazu:
https://www.leifiphysik.de/mechanik/mechanische-wellen/grundwissen/interferenzWie gesagt, das ist Lehrstoff in der gymnasialen Oberstufe!
Sie hat es aber nicht, es dürfte hier offenbar kein fachliches Problem hinter stecken, sondern ein psychologisches, was man umgangssprachlich als Scheuklappenblick bezeichnet.
Mit einem solchen Fall ist die Rechtssprechung in Wirklichkeit überfordert. Die geht von einem Ideal aus, dass durch Fragetechnik etc. ein Gericht so etwas erkennt. Fakt ist: Es hat es nicht erkannt, obgleich es genügend Hinweise im Verfahren selber gab.
@2r2n hatte eigentlich die notwendigen Fragen schon gestellt. Dazu wurde hier auch schon genug geschrieben, ihre Antwort von damals zeigte für eine Fachmann deutlich den Scheuklappenblick, sie hatte nur ihre Versuchsanordnung im Blick, ob diese überhaupt von den Tätern so genutzt wurde und warum nicht andere Mikrofonpositionen möglich gewesen wären, hat sie sich keinerlei Gedanken gemacht. Aber leider reden nicht Fachleute vor Gericht untereinander, da sollen Richter, die von der Sache nichts verstehen, sich ein "Bild" machen
Ja, diese Fehler passieren einem auch mal, ich denke jedem kennt das aus dem Berufsleben, wie ich schon schrieb, in der Elektrotechnik gibt es nicht umsonst den Satz "Wer misst, misst Mist". Das passiert genau dann, wenn man sich nicht ausreichend Gedanken macht, was man misst und irgend welche Einflüsse bzw.Randbedingungen da einem einen Strich durch die Rechnung machen können.
So, was ist in so einem Fall die Abhilfe? Ein geeigneterer Gutachter? Mmmmmh für einfachste Physik? Nein, rein theoretisch wäre die Gutachterin selber ausreichend geeignet gewesen.
Wie gesagt, das muss man erst verstehen, erst wenn man Ratschläge für WAV gibt.
Aus meiner Sicht haben wir eine Situation eines offensichtlichen Fehlers, wo die tollen Rechtssätze der Gerichte nicht weiter helfen, also was tun?
Von der Theorie her, wäre das Zivilverfahren das wirklich geeignete Mittel gewesen, dass sich die Gutachterin nochmals Gedanken gemacht hätte. Hat sie auch und hat auch ihre schweren gedanklichen Fehler (indirekt) zugegeben. Sie hat zugegeben, dass der 6. Ton auch durch jedes beliebige andere Gerät bei einer anderen Mikrofonaufstellung möglich gewesen wäre. Zu der nicht passenden Geräuschsequenz erzählte sie dann eine Räuberpistole nur noch als "Möglichkeit". Jeder neutrale Zuhörer muss dann erkennen, nur eine "Möglichkeit" kann niemals ein wahrscheinlich begründen.
Nur hat sie einfach ihre Wahrscheinlichkeitsabschätzung nicht entsprechend korrigiert und auch nicht mehr unter den nun zugegeben Einflussmöglichkeiten begründet. Die alte passte schon im Ansatz nicht mehr.
So, was nun? Wie kann man erreichen, dass die Justiz schwere Fehler zugibt, was ein Anliegen von
@2r2n ist. Denn nur dann ist offenbar der Weg für neue Ermittlungen offen.
Klar, kann man Vogel-Strauß-Politik anwenden, wie es nun
@Seps13 vorschlägt, aber das muss man jedem selber überlassen. Das liegt eben nicht jedem, erst recht, wenn man weitere Wiidersprüche im Urteil findet, die mit den wirkliche Fakten nicht in Übereinstimmung sind (z.B. Zeitpunkt des Vergrabens der Kiste).
Seps13 schrieb:Das Ziel (Mazurek wird freigesprochen) kann dann eher bzw. überhaupt nur erreicht werden mit Formalismus, bei dem die Wahrheit nebensächlich ist.
Unsinn. Ein stattgegebener Wiederaufnahmeantrag bedeutet noch lange nicht einen Freispruch Ms. Ein Gericht wird dann ohne ein fehlerhaftes Gutachten erneut ein Urteil sprechen und es kann M erneut verurteilen. Die StA wird sich dann aber gezwungen sehen, doch die Ungereimtheiten bzgl. dem Landschulheim aufzuklären, denn die Verteidigung Ms wird dann sicher diese Variante ins Spiel bringen, wofür es eben durchaus recht viele Indizien gibt.