Andante schrieb:Welches Team? Zur StA, und nur die entscheidet über die Anklageerhebung, gehörte sie nicht.
Es geht hier nicht um die Anklageerhebung. Hier ging es um eine Aufgabe, die sie über 10 Jahre inne hatte.
Sie sollte über einen Zeitraum von 10 Jahren jedes Aufzeichnungsgerät, das ihr gegeben wurde, untersuchen, ob es das aus dem Ursula Herrmann-Fall sein könnte.
Und wenn man dann sich am Ziel meint, begeht man eben sehr sehr leicht Fehler. Als Gutachterin für ihre eigene Arbeit war sich in Wirklichkeit nicht mehr wirklich geeignet.
Das sieht man in diesem Fall im Ergebnis auch sehr genau.
Ich weiß nicht, wie ihre Intention wirklich über die 10 Jahre war, nach dem Zivilverfahren hat sie über diesen Zeitraum hauptsächlich nach Geräten Ausschau gehalten, bei denen der 6. Ton unterdrückt war. Mir ist daher nicht ganz klar, ob ihr von Anbeginn klar war, dass hier ein akustischer Überspielvorgang vorlag. Ihre Vorgehensweise über die 10 Jahre kann man sich erklären, wenn sie ursprünglich einen elektrischen Überspielvorgang annahm. Bei einem akustischen kommen die des langen und breiten diskutierten akustischen Effekte hinzu, sei es durch eine andere Mikrofonaufstellung, sei es durch Reflexionen im Raum o.ä..
Vielleicht hatte sie erst zum Zeitpunkt ihres Gutachten erkannt, dass hier ein akustischer Mitschnitt vorlag. Und dann gibt es psychologische Effekte, eigentlich müsste man dann sich sagen, ich habe über 10 Jahre einem Phantom nachgejagt. Da existiert plötzlich eine enorme Hürde, gleichzeitig hat man evtl. erfahren, dass es ausgerechnet ein Gerät von einer Person ist, welche schon mal verdächtigt wurde, mehr noch, die mit V-Männern beschattet wurde und ausgerechnet das zeigt den unterdrückten Ton.
Da bauen sich riesige psychologische Hürden auf, die verhindern in die richtige Richtung zu denken. Auf der einen Seite 10 Jahre Arbeit für nichts und wieder nichts oder ein Erfolg den Täter dingfest zu machen. Vieles davon spielt sich im Unterbewusstsein ab. Selbst wenn man auf den Fehler aufmerksam gemacht wird, man durchdenkt es nicht richtig.
Sie wurde auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Strafgericht von Michael Herrmann befragt, ob die Raumakustik eine Rolle gespielt haben könnte. Sie antwortetet sinngemäß: Das Mikrofon stand nur mit dichtem Abstand zum Gerät und daher war der Raumeinfluss vernachlässigbar. Das Problem bei der Sache war das, sie bezog diese Aussage nur auf ihren eigenen experimentellen Aufbau, hatte aber sich offenbar keinerlei Gedanken gemacht, ob die Täter überhaupt diese Mikrofonaufstellung nutzten.
Ich denke in Wirklichkeit wäre das ein Tummelplatz für einen Psychologen, der könnte das sicherlich besser analysieren. Ich kann es mir aktuell nur so o.ä. vorstellen. Es war nicht einfach einem Kollegen nur eine Gefallen zu tun, nein es war eine deutlich schwerer zu überwindende Hürde.