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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 17:52
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Da bin ich verwirrt: wickelt die rechte oder die linke Spule bei der Wiedergabe auf? Ich erinnere mich, dass Herr Mazurek irgendwo sinngemäß gesagt hatte, dass das Band beim Zuhören auf die Wiese lief". Das wäre doch "Vorlauf" und nicht Rücklauf, oder?
Das passt schon. Wenn der rechte Teller nicht aufwickelt, läuft das Band in die Wiese oder schlimmer noch, wickelt sich um die Andruckrolle, wie bei dem Link, den ich oben gepostet hatte.
wohingegen die Wiedergabe ausschliesslich unter Zuhilfenahme des rechten Zeigefingers als Antrieb für die rechte Bandspule erfolgt; ohne den Finger-Support wickelt sich das Band um die Andrucksrolle,
Da beschreibt der Poster genau dieses Problem mit der Rutschkupplung, das ausschließlich bei der Wiedergabe auftritt.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 18:27
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Von Beginn an war unsere Produktionseinheit das Herzstück der Firma, das uns ermöglicht hat, über die Jahre das Naturprodukt Bitumen zu erforschen und an die jeweiligen Anforderungen anzupassen. Das ermöglicht uns die Unabhängigkeit auf dem Markt.
Das klingt jetzt natürlich schon nach Experimentieren...


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 18:34
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Ich hab die Einlassung von @robernd eher dahingehend verstanden, dass das blosse technische funktionieren, sprich das Drehen der Aufwickelspule nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass die Aufwickelspule fehlerfrei funktioniert. Also quasi wie eine Uhr, bei der sich zwar die Zeiger drehen aber die Uhrzeit nicht korrekt anzeigt, weil sie zu langsam
Ich denke doch, dass die Gutachterin nicht nur untersucht und gefilmt hat, ob die Spule sich dreht, sondern schon noch weiter geprüft hat, ob auch das Aufspulen funktioniert.
Das Gericht spricht ja ausdrücklich vom „Aufspulen“. So dumm sind selbst die doofen Richter nicht, dass sie sich mit Bildern einer leeren sich drehenden Spule zufriedengegeben hätten. Und selbst der allerunfähigste Verteidiger hätte gleich eingehakt, wenn man bloß die leere Spule gesehen hätte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 19:13
Wobei ein Unterschied zwischen Wiedergabe und Vorspulen besteht. Bei der Wiedergabe wird die Bandgeschwindigkeit von Capstanwelle und Andruckrolle vorgegeben, die rechte (aufwicklende) Spule muss ihre Drehzahl dem Durchmesser des Wickels anpassen. Daher braucht man bei Einmotorenmaschinen wie dem TK248 eine Rutschkupplung. Beim Vorspulen läuft das Band nur lose an Tonköpfen und Capstan vorbei, an der linken (abwickelnden) Spule wird die Bremse leicht angezogen, um das Band auf Spannung zu halten, die rechte Spule wickelt auf. Die Kraftübertragung wird bei Wiedergabe und Vorspulen durch unterschiedliche Elemente umgesetzt. Dass die rechte Spule bei der Wiedergabe feststeht und das Band in die Wiese läuft, beim Vorspulen aber alles funktioniert, erscheint mir vollkommen plausibel.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 20:01
@Andante

Die Lehrplaene der betreffenden Jahre wurden im Amtsblatt des Bayerischen Kultusministeriums veroeffentlicht, in Bayern gab es ja auch damals schon das Zentralabitur und genau festgelegte Lehrplaene mit wenig Flexibilitaet. Ich hatte die meisten Baende davon in der Hand, und andere Personen haben sich die anderen Baende durchgesehen. Im Mathematikunterricht hat sich in den letzten Jahrzehnten uebrigens in manchen Bundeslaendern einiges veraendert, siehe Mengenlehre usw, deshalb wollten wir alle hier sichergehen.

Stochastik wurde in den betreffenden Jahren in Bayern laut den offiziellen Lehrplaenen in der 12. Klasse unterrichtet. In den frueheren Jahrgaengen nicht. Das ist erst eine neuere Entwicklung. Es gab allerdings in genau dieser Zeit die Moeglichkeit, in der 12. Klasse im Mathematikunterricht Schwerpunkte zu waehlen. Das lag im Ermessen der Schule. Es wurde also nicht in allen Schulen in Bayern Stochastik unterrichtet, oder nicht im selben Umfang.

Entscheidungsbaeume sind das uebrigens in jedem Fall.

Geh doch mal in die naechste UB und bestelle Dir die betreffenden Jahrgaenge.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 20:14
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:Dass die rechte Spule bei der Wiedergabe feststeht und das Band in die Wiese läuft, beim Vorspulen aber alles funktioniert, erscheint mir vollkommen plausibel.
Das mag sein. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass dann, wenn ein Angeklagter in einem wichtigen Punkt etwas behauptet, sogar konkret sagt, dass und was da in die Wiese läuft, das Gericht im einzelnen untersucht, ob und was an der entsprechenden Behauptung des Angeklagten dran ist und was nicht und dass das Gericht nicht auf halbem Wege stehenbleibt und da nicht an der Oberfläche kratzt, wenn es darum geht, diesen wichtigen Punkt vollständig und wahrheitsgemäß aufzuklären.

Ein wenig habe ich den Eindruck, hier soll wieder, wie in anderen Fällen auch, die Geschichte vom Angeklagten erzählt werden, der unfassbares Pech hat: Durch die Bank unfähige Gutachter (darunter auch so eine anerkannte Kapazität wie der medizinische Sachverständige Prof. Dr. Eisenmenger), zusätzlich ein unfähiges Gericht, das nicht gemerkt hat, welche schlechten Gutachten es untergejubelt bekommen hat, obendrauf eine inkompetente Verteidigung, die sich das alles hat gefallen lassen oder von allem nichts geblickt hat.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Stochastik wurde in den betreffenden Jahren in Bayern laut den offiziellen Lehrplaenen in der 12. Klasse unterrichtet. In den frueheren Jahrgaengen nicht.
Auch das will ich gerne als zutreffend unterstellen. Aber die Zeichnung sieht mir nun nicht gerade nach Oberstufenaufgabe aus, dafür ist sie, mit Verlaub, zu primitiv, wenn man mal vergleicht, wie Stochastikaufgaben für die höheren Klassen aussehen (kann man im Internet finden). Die Zeichnung ist auch nicht beschriftet, und das müsste sie sein, wenn sie ein Stochastik- oder Entscheidungsbaum wäre.


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09.10.2019 um 20:33
PS: Man muss sich auch mal den Aufwand vor Augen führen, den das Gericht insgesamt betrieben hat, um die Wahrheit herauszufinden. Das war einer der umfangreichsten Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte. Wenn ich mich recht erinnere, waren über 200 Zeugen geladen, von denen schließlich 180 vernommen wurden.

Und da sollte das Gericht sich gar nicht weiter um die Behauptung des Angeklagten gekümmert haben, dass und was da angeblich am Tonband in die Wiese läuft, und das nicht weiter aufgeklärt haben?


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09.10.2019 um 20:42
Zitat von AndanteAndante schrieb:Mit Verlaub: Wenn ich bei meinem Auto den Bremstest mache und feststelle, dass die Bremse tadellos ist, renne ich auch nicht postwendend in die Werkstatt und lasse die Bremsen nachsehen, weil durch meinen positiven Bremstest nicht nachgewiesen ist, dass die Bremse funktioniert.....
Das ist in der Tat ein guter Vergleich. Wenn es dir gelingt, dein Auto durch Betätigen der Bremse zum Stehen zu bringen, bedeutet das lange noch nicht, dass die Bremse einwandfrei funktioniert. Auf dem Bremsprüfstand des Tüv kann es trotzdem durchfallen.
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Ich hab die Einlassung von @robernd eher dahingehend verstanden, dass das blosse technische funktionieren, sprich das Drehen der Aufwickelspule nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass die Aufwickelspule fehlerfrei funktioniert. Also quasi wie eine Uhr, bei der sich zwar die Zeiger drehen aber die Uhrzeit nicht korrekt anzeigt, weil sie zu langsam ist.
Kann sein, dass ich @robernd da nicht richtig verstanden hab, aber so würde ich das interpretieren.
Da hast du mich völlig richtig verstanden. Nur ein Bandzug im richtigen Toleranzbereich garantiert, dass die Aufwickelspule bei Wiedergabe in jeder Situation funktioniert. Ist der Bandzug so gering, dass sich die Spule gerade eben dreht, dreht sie sich in bestimmten Situationen eben nicht und Karel Gott läuft in die Wiese (wie es Mazurek formuliert hat).

Ich beiße mich auch so daran fest, weil es nur die Spitze des Eisbergs ist. Der vom Hersteller angegebene Toleranzbereich hat schon seinen Sinn. Die Größe der Bandspannung (Bandzug) beeinflusst auch die Höhe an der das Band an den Magnetköpfen vorbeiläuft. Stellt euch einen polierten Metallzylinder vor, an dem ein Band vorbei gezogen wird. Wenn er nicht exakt senkrecht steht oder das Band ausgeleiert ist, hängt es vom Bandzug ab, ob das Band etwas nach oben oder unten von der Idealposition wegläuft. Die Bandspannung hat damit auch Einfluss auf den Zeitversatz zwischen beiden Tonspuren. Dieser Zeitversatz ist das Hauptargument des Gutachtens. Dabei geht es auch um den Zug der Abwickelspule.
Wenn wir noch weiter ins Detail gehen, bemerken wir, dass auch die Banddicke und der aktuelle Durchmesser der Bandwickel einen Einfluss haben. Bei irgendwelchen Messungen an einem Bandgerät wird im Routinefall nicht nur angegeben, welche Bandsorte von welchem Hersteller verwendet wurde. Wichtig ist auch die Produktionscharge. Von alledem kein Wort im Gutachten. Das mag für einen Nicht-Tonbandspezialisten nach Haarspaltung klingen. Die Tonbandtechnik arbeitet aber so sehr an der Grenze des Machbaren, dass kein Fachmann solche Effekte vernachlässigt.

Um den Unterschie deutlich zu machen: Auch beim schnellen Umspulen kann der Bandzug fehlerhaft sein. Dafür sind aber bevorzugt verhärtete Gummirollen und weniger die Rutschkuppllungen (schleifende filzartige Fächen) verantwortlich. Davon spricht die Gutachterin im Zusammenhang mit der linken Bandspule: "Lediglich der Rücklauf sei schleppend gewesen."
Jetzt behauptet sie aber auch indirekt, dass mit dem TK 248 die für eine Herstellung der Tätertonfolge nötige schnelle Schaltfolge vor-stop-zurück-stop-vor möglich wäre. Das hätte sie zumindest einmal realisieren müssen. Sie kann es aber nie versucht haben, weil eben der Rücklauf "schleppend" war.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 21:06
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das ist in der Tat ein guter Vergleich. Wenn es dir gelingt, dein Auto durch Betätigen der Bremse zum Stehen zu bringen, bedeutet das lange noch nicht, dass die Bremse einwandfrei funktioniert. Auf dem Bremsprüfstand des Tüv kann es trotzdem durchfallen.
Stimmt. Die Frage ist aber, was hier Maßstab ist. Ein technisch perfektes Gerät bzw. Auto, was den höchsten Ansprüchen eines Fachingenieurs genügt oder einfach eines, was seinen Zweck erfüllt und (noch) funktioniert?

Beim Auto beispielsweise gehen die Bremsen auch noch, wenn die Bremsflüssigkeit nicht auf Optimalstand ist. Da gibt es eine Bandbreite. Und womöglich gibt es die beim TK auch, und es funktionierte hier - für den angestrebten Zweck, und nur das ist der Maßstab.


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09.10.2019 um 21:45
@Andante

Der Zustand des Geräts dürfte 30 Jahre vorher ein anderer gewesen sein. Es ist schon entscheidend, ob die Messungen heute überhaupt das Gerät von damals charakterisieren können.

Funktionieren mag es auch 30 Jahre noch gerade so, aber darum geht es nicht. Die Gutachterin behauptet letztendlich, dass es 30 Jahre vorher genauso funktioniert hat. Das ist nur eine Vermutung. Dazu hätte man beispielsweise untersuchen müssen, ob der Bandzug noch halbwegs in den im Service-Manual beschriebene Spezifikation entsprach. 30 Jahre vorher war das jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit noch der Fall. Wenn 30 Jahre später die Bremsen/Rutschkupplungen verschlissen sind, wird das nicht der Fall sein und der Bandlauf ist nicht mehr ausreichend exakt. Wie @robernd es versucht hat zu beschreiben, allein dadurch kann das Band schräg laufen und zu der von der Gutachterin beobachteten schrägen Aufzeichnung geführt haben.


Aber so genau braucht man es gar nicht anzusehen.

Als die Gutachterin von Michael Herrman im Starfverfahren befragt wurde, ob sich das Tonbandgerät nicht im Laufe von 30 Jahren verändern könnte, beschrieb sie nur die Robustheit des Kopfträgers. Dabei sagte sie aber zusätzlich, dass der Lack des Hörkopfes irgendwann mal ersetzt wurde und das zeigt, dass irgend wann der Hörkopf nachjustiert wurde.

Der von der Gutachterin beobachtete Effekt ist aber sowohl von der Position des Sprech- als auch Hörkopfes abhängig.

Durch diese Justierung hat man keinerlei Grundlage darüber, wie das Gerät vor 30 Jahren sich verhalten hat.

Es ist eher anzunehmen, dass es vor 30 Jahren noch so eingestellt gewesen war, wie es bei einer Justierung nach dem, Servicemanual ergeben hätte. Und dann hätte es diesen von der Gutachterin beobachteten Zeitversatz gar nicht gegeben, er dürfte erst durch die Justierung irgendwann entstanden sein.

Aber wie gesagt, dass ist hier alles schon mal diskutiert worden, lies Dich durch den Thread durch und versuch es zu verstehen. Alles anzuzweifeln, ohne sich wirklich mit der Problematik befasst zu haben, führt uns hier nicht mehr weiter.

Allein, dass man auch nach der neuen Ansicht der Gutachterin den Versatz mit jedem beliebigen Gerät erreichen kann, bewirkt, dass man niemals mehr davon ausgehen kann, dass das Gerät wahrscheinlich verwendet wurde. Wie die Gutachterin unter den neuen Gesichtspunkten darauf kommt, hatte sie im Zivilverfahren nicht mehr erklärt. Da fehlt eben wesentliches. Die ursprüngliche Begründung war, dass es bei ihrer jahrelangen Untersuchung kein Gerät gefunden hatte, das diesen 6. Ton unterdrückt hat. Dieser wesentliche Punkt kann sie aber so nicht mehr behaupten, mit jedem Gerät wäre es möglich gewesen.


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09.10.2019 um 21:54
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:So wie der Lapsus mit den stochastischen Zeichnungen. Ich glaube nicht dass Mazurek, J., W. oder Pfaffinger Stochastik in der Schule hatten.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Entscheidungsbaeume sind das uebrigens in jedem Fall.
In jedem Fall. Also wer das nicht erkennt, muss blind sein :D

Woher weiß man denn, dass das Blatt so richtig herum ist? Vielleicht wurde die "Zeichnung" ja auch so herum gemacht:

 20191009 111115


Nun ist es eine Pyramide. Oder ein Pyramidendiagramm der gymnasialen Oberstufe. Oder ein Bauwerk oder eine Naturstudie von einem Berg. Oder eine Grobskizze einer Schaltung. Oder Krikelakrak.

Und warum wurde die geschwungene Linie nicht mitverstärkt? Die gehört doch auch zum Abiturienten-Stochastik-Baumdiagramm, oder geht's da um Winkelberechnung?

Diese formidable Zeichnung traut man also nur einem Abiturienten zu und Mazurek keinesfalls, daher muss er unschuldig sein? Hmm...

Mit dieser Vorgehensweise könnte man auch der Zahl 12  wahllos irgendeine spannende Bedeutung beimessen.

Vielleicht was aus der Mythologie?
In der griechischen Mythologie ist die Zwölfzahl in dem zwölfköpfigen Götterkollegium der Titanen und der zwölf Olympischen Hauptgötter präsent. Dem Helden Herakles wurden zwölf Prüfungen auferlegt.
Mit etwas gutem Willen lässt sich der Täter bestimmt mit zwei Ziffern, vier Strichen und ein paar außergewöhnlichen Lackkomponenten eingrenzen.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:offiziellen Lehrplaenen in der 12. Klasse
Oder der Täter hat seine Jahrgangsstufe notiert.


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09.10.2019 um 21:59
@Andante

https://www.mathelike.de/loesungen-abitur/mathematik-abitur-bayern-2016/pruefungsteil-a/stochastik-1/teilaufgabe-1.html

Ja, das hat @ErwinKöster oben bereits verlinkt, wie die in Abituraufgaben aussehen, naemlich genauso. Ist eine Aufgabe aus den letzten Jahren... irgendwo weiter oben ist eine aeltere Abituraufgabe zu finden, die hatte auch nur soviele Aeste.


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09.10.2019 um 22:15
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Allein, dass man auch nach der neuen Ansicht der Gutachterin den Versatz mit jedem beliebigen Gerät erreichen kann, bewirkt, dass man niemals mehr davon ausgehen kann, dass das Gerät wahrscheinlich verwendet wurde.
Noch eine kleine Bemerkung: Der Effekt tritt beim TK248 auch nur dann auf, wenn das Mikrofon mittig zu den Lautsprecher steht (mit einem gewissen Toleranzbereich). Bei einer anderen Position außerhalb diese Bereichs sind die Verhältnisse komplett anders. Nur die Vermutung, dass man zufällig das Mikrofon genau dort angeordnet haben soll, bringt das TK248 überhaupt nur in den Fokus. Eine Vermutung, welche durch nichts zu belegen ist.


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09.10.2019 um 22:46
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:die hatte auch nur soviele Aeste.
Na, ein Glück. Ich kann mich an das Phänomen "Scheiße, rechts kein Platz mehr!" erinnern. Aber bei derart übersichtlichen Zufallsexperimenten zeichnet man eigentlich auch kein Baumdiagramm mehr, da fängt man direkt an zu rechnen.


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09.10.2019 um 23:09
@2r2n

Super, dass ein Lackspezialist sich die Sache mal genauer ansieht, das ist wichtig.


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09.10.2019 um 23:32
@JosefK1914-2: Wobei man für die Anhebung/Absenkung der Amplitude einzelner Frequenzen nicht einmal die Überlagerung des Stereosignals mit Zeitverschiebung zwischen den Kanälen braucht. In Verbindung mit der Raumakustik genügt schon ein Monosignal, es kann also auch ein ordinärer Kassettenrekorder gewesen sein. Dazu würden auch die Kopierechos passen, die bei den größeren Tonbandspulen nicht in so kurzem Abstand auftreten.

Es wird meistens das Augenmerk auf das Lautstärkeverhältnis zwischen dem 6. Ton und den benachbarten Tönen 5. und 6. gelenkt. Die ersten drei Töne sind mindestens genauso interessant. Bei der Tätertonfolge sind diese lauter geworden. Das hat so noch niemand mit einem TK 248 reproduzieren können. Offenbar fehlt uns allen der passende Raum dazu.


Die neuen Theorien zur Täterschaft muss man unabhängig von Mazurek und dem Grundiggerät sehen. Aber ohne ein Ermittlungsverfahren lassen sich diese Theorien nicht untermauern. Fingerabdrücke, DNA-Abgleiche, Materialuntersuchungen an der Farbe (hoffentlich gibt es überhaupt noch Vergleichsstücke aus den 80ern) und eine genaue Befragung der britischen Austauschschülerin. Solange das nicht passiert, und die Chancen stehen ausgesprochen schlecht, können wir hier bis zu Mazureks Haftentlassung weiterdiskutieren. Vielleicht macht er dann auch mit (man verzeihe mir meinen Zynismus).


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10.10.2019 um 07:13
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:Dazu würden auch die Kopierechos passen, die bei den größeren Tonbandspulen nicht in so kurzem Abstand auftreten.
Können die Kopierechos vom Sekundärgerät kommen, sprich von dem mobilen Rekorder/Diktiergerät, welcher letztlich in den Telefonzellen verwendet wurde? Die Frage ist, wie lange es dauert, bis Kopierechos bei solchen Geräten hörbar werden. Die (mobile) Kassette wurde vermutlich erst zur Tatvorbereitung bespielt. Gibt es da dann relativ schnell Kopierechos? Sonst wären diese ja ein weiterer Hinweis gegen die Verwendung eines großspuligen Tonbandgerätes.


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10.10.2019 um 08:00
Angesichts der Diskussion über die Plausibilität von Gutachten wären meine ersten Fragen an den Gutachter gewesen:

1. Ist es möglich, einen akustischen "Fingerabdruck" eines Tonbandgeräts zu identifizieren? Speziell eines GRUNDIG TK248?
2. Ist das im Grundsatz auch nach über 25 Jahren möglich?
3. Ist das auch möglich, wenn die Referenzaufnahme wie hier über eine ganze Reihe (mutmaßlicher) Übertragungswege zustande gekommen ist (Tonband -> Telefon -> Diktiergerät -> GRUNDIG -> Quelle)?
4. Was muss man tun (Methodik), um eine Identifikation bestimmen zu können und welche Wahrscheinlichkeitsgrade gibt es?

Kurz zusammengefasst: Ist das Gutachten wissenschaftlich-technischer Voodoo oder wurde die Untersuchung fehlerhaft durchgeführt?


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10.10.2019 um 08:40
Zitat von roberndrobernd schrieb:Da hast du mich völlig richtig verstanden. Nur ein Bandzug im richtigen Toleranzbereich garantiert, dass die Aufwickelspule bei Wiedergabe in jeder Situation funktioniert. Ist der Bandzug so gering, dass sich die Spule gerade eben dreht, dreht sie sich in bestimmten Situationen eben nicht und Karel Gott läuft in die Wiese (wie es Mazurek formuliert hat).
Wobei die Wiedergabefunktion bei den Tests mit dem Gerät ja anscheinend zuverlässig funktioniert hat.
Natürlich wäre es richtig gewesen die Zugkraft an der Spule zu messen. Aber was könnte man selbst als Experte mit Aussagen wie "das Aufwickelmoment war 20% unter dem Sollwert" anfangen?

Für die Richter war doch da ein Film, der das Gerät u.a. korrekt beim Abspielen zeigt, sowie die Aussage "es gab keine Mängel beim Abspulen" viel aussagekräftiger.

Herrn Mazurek Aussage, das Gerät genau bei diesem Flohmarkttermin gekauft zu haben, halte ich für fragwürdig.
Vielleicht hatte er ja nur eine plausible Geschichte gesucht um die Herkunft des Gerätes zu erklären, vielleicht hatte er das Gerät sogar bei der Tat benutzt.

Bei einer so zentralen Frage wie die nach der Herkunft des Tonbandgerätes hätten mMn. viele Fragen geklärt werden müssen, z.B.:

- War denn Karel Gott auf dem eingelegten Band zu hören?
- Was genau sagt Herr Mazurek was er mit mit dem Gerät gemacht hat, nachdem er es im Haus hatte (andere Spule eingesetzt? ...)
- Gab es Fingerspuren am Tonbandgerät, den Spulen oder dem Karton, die nicht zu Herrn Mazurek gehörten?
- Wenn ja, wurden diese mit dem vermeindlichen Verkäufer abgeglichen?

Ich denke aber auch, dass Deine Annahme, dass es nicht möglich ist das Gerät als wahrscheinliches Tatwerkzeug zu identifizieren, richtig ist.


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10.10.2019 um 09:07
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Für die Richter war doch da ein Film, der das Gerät u.a. korrekt beim Abspielen zeigt, sowie die Aussage "es gab keine Mängel beim Abspulen" viel aussagekräftiger.
Nicht nur der Film war es, auch die Aussage der Gutachterin in der Verhandlung. Natürlich wird in einem Urteil nicht das ganze zusätzlich erstattete schriftliche Gutachten, welches dem Gericht vorliegt und welche wegen des Mündlichkeitsprinzips in der Hauptverhandlung verlesen wird, ins Urteil geschrieben/kopiert, dann wäre ein Urteil ja oft mehrere hundert oder tausend Seiten lang. Im Urteilstext wird dann meist nur auf die Seitenzahl der Akten verwiesen, wo das Gutachten im Wortlaut steht.

Im Urteil selbst steht immer nur in Kurzform, welche Schlüsse das Gericht aus welchem Angaben des Gutachters gezogen hat.

Und wenn hier die Gutachterin ausgesagt hat, dass und warum nach ihren Untersuchungen das Gerät funktionstüchtig war und wenn das Gericht aus seiner Sicht das Gutachten plus ergänzendem Film plausibel gefunden hat, schreibt das Gericht halt nur ins Urteil, dass es diese und jene Angaben der Gutachterin für überzeugend und (Achtung, Beweiswürdigung!) die in diesem Zusammenhang zu klärende Tatsache daher für erwiesen angesehen hat.


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