@Andante Der Zustand des Geräts dürfte 30 Jahre vorher ein anderer gewesen sein. Es ist schon entscheidend, ob die Messungen heute überhaupt das Gerät von damals charakterisieren können.
Funktionieren mag es auch 30 Jahre noch gerade so, aber darum geht es nicht. Die Gutachterin behauptet letztendlich, dass es 30 Jahre vorher genauso funktioniert hat. Das ist nur eine Vermutung. Dazu hätte man beispielsweise untersuchen müssen, ob der Bandzug noch halbwegs in den im Service-Manual beschriebene Spezifikation entsprach. 30 Jahre vorher war das jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit noch der Fall. Wenn 30 Jahre später die Bremsen/Rutschkupplungen verschlissen sind, wird das nicht der Fall sein und der Bandlauf ist nicht mehr ausreichend exakt. Wie
@robernd es versucht hat zu beschreiben, allein dadurch kann das Band schräg laufen und zu der von der Gutachterin beobachteten schrägen Aufzeichnung geführt haben.
Aber so genau braucht man es gar nicht anzusehen.
Als die Gutachterin von Michael Herrman im Starfverfahren befragt wurde, ob sich das Tonbandgerät nicht im Laufe von 30 Jahren verändern könnte, beschrieb sie nur die Robustheit des Kopfträgers. Dabei sagte sie aber zusätzlich, dass der Lack des Hörkopfes irgendwann mal ersetzt wurde und das zeigt, dass irgend wann der Hörkopf nachjustiert wurde.
Der von der Gutachterin beobachtete Effekt ist aber sowohl von der Position des Sprech- als auch Hörkopfes abhängig.
Durch diese Justierung hat man keinerlei Grundlage darüber, wie das Gerät vor 30 Jahren sich verhalten hat.
Es ist eher anzunehmen, dass es vor 30 Jahren noch so eingestellt gewesen war, wie es bei einer Justierung nach dem, Servicemanual ergeben hätte. Und dann hätte es diesen von der Gutachterin beobachteten Zeitversatz gar nicht gegeben, er dürfte erst durch die Justierung irgendwann entstanden sein.
Aber wie gesagt, dass ist hier alles schon mal diskutiert worden, lies Dich durch den Thread durch und versuch es zu verstehen. Alles anzuzweifeln, ohne sich wirklich mit der Problematik befasst zu haben, führt uns hier nicht mehr weiter.
Allein, dass man auch nach der neuen Ansicht der Gutachterin den Versatz mit jedem beliebigen Gerät erreichen kann, bewirkt, dass man niemals mehr davon ausgehen kann, dass das Gerät wahrscheinlich verwendet wurde. Wie die Gutachterin unter den neuen Gesichtspunkten darauf kommt, hatte sie im Zivilverfahren nicht mehr erklärt. Da fehlt eben wesentliches. Die ursprüngliche Begründung war, dass es bei ihrer jahrelangen Untersuchung kein Gerät gefunden hatte, das diesen 6. Ton unterdrückt hat. Dieser wesentliche Punkt kann sie aber so nicht mehr behaupten, mit jedem Gerät wäre es möglich gewesen.