Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
24.12.2020 um 15:38laikaaaaa schrieb:Vielleicht gab es ein geplantes Opfer und das hat, aus welchen Gründen auch immer, nicht geklappt. Und da nahm man die erstbeste Person, die alleine war. Oder es war gar nicht geplant.Es gab tatsächlich in der Nachbarschaft der Herrmanns ein Mädchen mit begüterten Eltern, dass noch dazu Ursula ähnlich sah. Die diesbezüglichen Ermittlungen haben aber keinen Anhaltspunkt erbracht.
monstra schrieb:Akteneinsicht haben nach § 147 und § 406e StPO der Verteidiger und der anwaltliche Vertreter der Nebenklage. Nicht M. und auch keine Forenmitglieder. Zu den Voraussetzungen und Grenzen siehe in den genannten Normen.Nicht ganz. Nach § 475 StPO ist unter den dort genannten Voraussetzungen via Rechtsanwalt die Akteneinsicht an Private vorgesehen, wenn sie ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Vorbehaltlich der schutzwürdigen Interessen Betroffener.
Man darf auch nicht vergessen dass es sich bei dem Verfahren um einen letztinstanzlich abgeschlossenen Prozess und kein laufendes Verfahren handelt. mAn genügt die Anonymisierung aus.