Mr.JimStringer schrieb:Eventuell gab es auch Leute die sie gar nicht erkennen wollten?
Bei allem Entdeckungseifer ist es doch grob unwahrscheinlich, dass nur Personen die Kiste erkannt haben könnten, die zufällig die Täter decken wollten - oder es selbst waren...
Andante schrieb:Ja, und der B3-Jingle spielte in diesem Zusammenhang eine Rolle.
Was nicht außergewöhnlich wäre, wenn man sich mit Radiosendungen beschäftigt. Meiner Erinnerung nach kam auf BR-1 nur Volksmusik und auf BR-2 nur Gottesdienste und Gequatsche. Anfang der 1980er hörte ich meiner Erinnerung nach nichts anderes als BR-3.
Außergewöhnlicher war, dass sich der Zeuge sogar noch an die Tastenkombinationen erinnerte. Das Gericht hatte aber nicht bemerkt, dass diese gerade beim TK 248 anders waren.
Stefan1477 schrieb:Alleine diese Sätze "Das Gericht geht davon aus, stellt in Abrede usw. und die gesamte Länge des Urteils zeigen mir, dass hier etwas ganz gewaltig nicht stimmt.
Das ist in Ordnung und kein Hinweis auf eine Verletzung des
in dubio pro reo-Grundsatzes. Das Gericht stellt seine subjektive Überzeugung dar und erläutert, wie sie zustanden gekommen ist. Dabei ist die freie richterliche Beweiswürdigung elementar. Auch das eine subjektive Sicht der Dinge, freilich von objektiven Erkenntnissen ausgehend. Deshalb diese Formulierungen. Damit wird auch nicht der
in dubio-Grundsatz unterwandert, sondern es wird gerade dargestellt, warum das Gericht keine Zweifel hat.
Interessant finde ich in der Tat diesen Artikel, den ich noch nicht kannte:
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Schwere-Schlappe-fuer-die-Staatsanwaltschaft-id6038391.htmlAuch Ermittler, auch Staatsanwälte und selbst Richter können unterschiedlicher Ansicht sein. Nur wenn sie es sind, ist klar, dass der Fall nicht so klar ist und man es eben auch anders sehen kann.
Wenn das unter den Ermittlern der Fall ist, die ja keine Verteidiger sind und auch sonst keinen Grund haben, für einen Tatverdächtigen große Sympathien zu haben, dann nehme ich das schon ernst. Sie kannten alle Erkenntnisse, kennen meist noch mehr, als in den Akten steht und begleiten die Ermittlungen von Anfang an. Nicht, dass sie nicht irren könnten, wie auch der OStA Franz Ammer. Aber das gilt auch für seine Nachfolger. Und deshalb nehme ich solche Aussagen sehr ernst.
Stefan1477 schrieb:Hier sollte man wissen, dass in der Regel der Vorsitzende, der über die Zulassung zum Hauptverfahren entscheidet, auch der später vorsitzende Richter in der Hauptverhandlung ist.
Das gehört aus meiner Sicht einfach bereits geändert.
Das richtet sich an den Gesetzgeber. Allerdings hat die Identität von Eröffnungs- und Urteils-Gericht auch große Vorteile, die zu erläutern jetzt zu weit führen würde.