robernd schrieb:Dafür gibt es fast beliebig viele Beispiele. In den meisten Fällen sind sie von untergeordneter Bedeutung, lassen aber zumindest für mich den gesamten Urteilstext in schlechtem Licht erscheinen. Es er innert mich immer an die alte Volksweisheit "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht."
Dem stimme ich zu, es ist doch völlig naheliegend, dort weitere Fehler zu vermuten, wo schon schlampige Arbeit aufgefallen ist. Das sagt der gesunde Menschenverstand ohne juristische Fachkenntnissse.
Bei dem Tonbandgerät kann ich noch ansatzweise nachvollziehen, wenn dem Gericht der technische Sacherverstand abgeht und Fehleinschätzungen entstehen können, obwohl die Probleme mit dem Gutbachten logisch und nachvollziehbar präsentiert worden sind. Wurde das irgendwie begründet oder hat das Gericht die Einwände zurückgewiesen, ohne näher darauf einzugehen?
Wie dem Zeugen P. Täterwissen unterstellt werden kann, welches offensichtlich Zeitungswissen ist erschließt sich mir nicht, es wäre schön, wenn jemand erklären könnte, wie derartige Widersprüche in einem Bereich entstehen können, der zum Kern des juristischen Handwerks zugeordnet werden kann.
Zum bei der Hausdurchsuchung gefundenen Tonbandgerät und den Tonbändern: Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde nicht geprüft oder nicht nachgewiesen, dass die Aufzeichnungen mit dem Gerät erstellt worden sind d.h. das Gerät wurde lediglich gegen die aufgezeichneten Anrufe geprüft? Habe ich das richtig verstanden? Somit wäre die Schlussfolgerung, dass das Gerät zu einem späteren Zeitpunkt angeschafft wurde, völlig naheliegend.
Was mir in dem Fall auch noch völlig schleierhaft ist: In welcher zeitlichen Reihenfolge und in welcher ursächlichen Verkettung stehen die Ereignisse
- Wiederaufnahme der Ermittlugen gegen M?
- Einsatz der Verdeckten Ermittler
- Telefonüberwachung
- Urlaubsreise mit dem Wohnmobil
- Hausdurchsuchung
- Verhaftung
Zu Deiner Analyse des Tonbandgeräte-Gutachtens: Saubere Arbeit. Respekt!