2r2n schrieb:Die hätte es nicht gebraucht.
Um das beurteilen zu können, müsstest du uns die Fragen zur Verfügung stellen, die das Gericht dem Gutachter bei der Beauftragung und in der Anhörung gestellt hat. Dann könnten wir nachvollziehen, ob das reine Verzögerungstaktik oder begründete Sachaufklärung war.
2r2n schrieb:Wir haben immer schön abgewartet.
Die Gerichte sind aber auch fast alle überlastet und die Verfahren dauern teilweise unzumutbar lange. Da kommt beispielsweise die Anfrage vom Gericht, ob die Beteiligten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden sind, beide Parteien stimmen zu und dann passiert 1,5 Jahre einfach gar nichts. Das ist leider normal, sollte es aber nicht sein. Warten müssen ist ärgerlich, andererseits war euer Fall auch nicht der allerdringlichste, weil ohnehin kein Geld geflossen wäre. Und das:
2r2n schrieb:Sonst hätte ich da nichts mehr hinterfragt. Wenn die ganze Sache 2015 beendet gewesen wäre, würden wir hier gar nicht diskutieren.
war wohl auch kein Grund, die Sache bevorzugt zu behandeln. Ich würde da echt keine Willkür vermuten, sondern einen normalen Ablauf.
2r2n schrieb:Nein!!! Das wäre wirklich voll daneben.
Ach, so schlimm wäre das jetzt auch nicht. Du wärst dann mehr "Gezogener" als vom "rauschhaften Eifer bei der Jagd nach der Wahrheit Getriebener"
;) 2r2n schrieb:Wenn ein Gerät gefunden wird, das "wahrscheinlich" ein Tatmittel war, müssen die Akten aus den 80ern neu bewertet werden. Ist doch klar, oder?
Ja, es kamen nun die Indizien hinzu, die den Sack zugemacht haben. Die abgehörten Gespräche und das TK 248. Nach @Rick_Blaines Einschätzung war das TK 248 nur noch ein Topping, es wäre auch ohne gegangen. Dadurch erschienen die alten Beweise tatsächlich in einem anderen Licht. Sie bekamen nämlich eindeutigen Mazurek-Bezug bzw. Tatbezug, das ist aber automatisch passiert, da musste nichts willkürlich "umgedeutet" werden.
margaretha schrieb:Laut Volbert lasse sich mit Argumenten der inhaltlichen Qualität ein Erlebnisbezug des Geständnisses aus aussagepsychologischer Sicht zumindest nicht belegen.
Also erstens nutzt das Gutachten der Verteidigung dieser nicht wirklich und dann ist eine psychologische Expertise überhaupt nicht erforderlich. Ob die Angaben im Kontext als erlebnisfundiert gewertet werden oder nicht und welche Beweiskraft ihnen zukommt, betrifft letztlich Aufgabe und Kompetenz des Gerichts.
margaretha schrieb:Nochmal, @Seps13 ist Dir evtl. bekannt wer Pfaffingers Geständnisse als erlebnisbasiert eingestuft hat?
Antwort: Das Gericht.