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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.10.2019 um 19:52
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ob die Gutachter- und sonstigen Zeugenaussagen den Angeklagten be- oder entlasten, entscheidet allein das Gericht.
Dann hat sich die Gutachterin doch etwas angemaßt, denn im Urteil steht, dass die Gutachterin gesagt haben soll, dass es den Angeklagten nicht entlasten könne, dass keins der Tonbänder vom TK248 bespielt wurden. Ich gebe Dir schon recht, wenn ein Gutachter von dem übrigen im Verfahren zur Sprache kommenden Dingen nichts weiß, darf er auch nicht so argumentieren. Dem Urteil nach ist es von ihrer Seite trotzdem erfolgt. das ist eben ein weiterer Kritikpunkt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.10.2019 um 20:00
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Erst ein zweites würde die Verteidigung und das Gericht in die Lage versetzen, die beiden Gutachten zu vergleichen.
Das Problem ist, dass Du aufgrund eines Einzelfalls (falsches Gutachten) eine allgemeine, zulässige und bewährte Praxis geändert haben möchtest. Obwohl in 99% aller Fälle Gutachten nicht umstritten sind.

Das ist die falsche Methode. Da hilft alles Lamentieren nichts. Das Gutachten hätte im Strafprozess angegriffen werden müssen. Jetzt ist das Einzige, was noch geht, das Wiederaufnahmeverfahren. Daran ändert sich auch nichts, wenn ich Dir Recht gebe und meine, Mazurek ist unschuldig und hätte nie verurteilt werden dürfen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.10.2019 um 20:24
@Stradivari

Ich glaube auch nicht, dass sich die Eule direkt in Naehe eines Weges zur Ruhe begeben haette, und wenn, dann haette sie sich von vorbeilaufenden Personen nicht einfach so aufscheuchen lassen.

https://www.allmystery.de/bilder/km120390-148

So sah es ganz in der Naehe des Klingeldrahtes aus. Das sind ueberwiegend junge, duenne Baeumchen, und mit knapp einem Meter Spannweite floege es sich da nicht gut.

https://www.allmystery.de/bilder/km120390-205

Direkt am Weg sieht man einige dickere Staemme, in denen sich eine Eule verstecken koennte - die schlafen gerne in hohlen Baeumen - aber da haette man sie nicht gesehen, und sie haette den ganzen Tag Durchgangsverkehr gehabt, und sich an den beiden Jungs kaum gestoert.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.10.2019 um 21:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nun ja, das Geld für einen Privatdetektiv, der den Tonbandverkäufer ausfindig machen soll, ist ja auch
Da wurde offensichtlich am falschen Ende gespart, denn entgegen der vollmundigen Ankündigung des (meiner festen Überzeugung nach zurecht) Verurteilten entzieht sich der Verkäufer noch seiner öffentlichen Vorstellung.


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08.10.2019 um 22:28
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Dann hat sich die Gutachterin doch etwas angemaßt, denn im Urteil steht, dass die Gutachterin gesagt haben soll, dass es den Angeklagten nicht entlasten könne, dass keins der Tonbänder vom TK248 bespielt wurden.
Steht wirklich so im Urteil, dass die Gutachterin selbst gesagt, hat, dass dies den Angeklagten nicht entlasten könne? Oder handelt es sich dabei im eine Schlussfolgerung (Beweiswürdigung) des Gerichts derart, dass das Gericht sinngemäß geschrieben hat: „Es kann den Angeklagten auch nicht entlasten, dass, wie die Gutachterin festgestellt hat, keins der Tonbänder vom TK248 bespielt wurde“?

Letzteres wäre völlig in Ordnung, denn dann hätte die Gutachterin sich eben nur sachlich zu ihrer Feststellung geäußert, dass keins der Tonbänder von dem Gerät bespielt wurde, und das Gericht (und nicht die Gutachterin) hat daraus gefolgert, dass diese Tatsache eben den Angeklagten nicht entlasten kann.

Ob die Beweiswürdigung des Gerichts insoweit richtig ist, ist eine andere Sache, aber die Gutachterin hätte sich dann nichts angemaßt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 02:47
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Wenn wir gerade bei der Indizienkette sind: was sagen uns zwei Typen, die am undurchdringlichen Schauplatz eines Verbrechens Eulen verfolgen und dann zufällig ein Corpus delicti im Zimmer vorrätig haben?
Tja, was machen die ein Jahr nach der Tat dort? Und übergeben dann der Polizei, als die wieder einmal im Internat herumfragt, einen Klingeldraht, der in Tatortnähe hing und von der Polizei selbst nicht entfernt wurde, da er von dieser offenbar nicht als corpus delicti angesehen wurde? Und sagen dazu, sie hätten den Draht gefunden, als sie eine Eule verfolgten?

Höchst verdächtig, gewiss.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 03:02
Und wenn ich jetzt ganz zynisch wäre, was ich aber trotz der fortgeschrittenen Stunde nicht sein möchte, würde ich anmerken, dass es womöglich noch verdächtiger ist, dass die Schüler der Polizei kein TK 248 übergeben haben.....


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 06:17
Zitat von AndanteAndante schrieb:Tja, was machen die ein Jahr nach der Tat dort? Und übergeben dann der Polizei, als die wieder einmal im Internat herumfragt, einen Klingeldraht, der in Tatortnähe hing und von der Polizei selbst nicht entfernt wurde, da er von dieser offenbar nicht als corpus delicti angesehen wurde? Und sagen dazu, sie hätten den Draht gefunden, als sie eine Eule verfolgten?

Höchst verdächtig, gewiss.
Der Verdacht ergibt sich erst im Zusammenhang mit der Spezialfarbe der Kistenhaube, die auf die Firma eines der beiden Väter der Finder hindeutet.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 08:09
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Der Verdacht ergibt sich erst im Zusammenhang mit der Spezialfarbe der Kistenhaube, die auf die Firma eines der beiden Väter der Finder hindeutet.
Ein weiteres Glied in der Indizienkette, das allerdings bei der freien Beweiswürdigung nicht für einschlägig gehalten wurde. So wie der Lapsus mit den stochastischen Zeichnungen. Ich glaube nicht dass Mazurek, J., W. oder Pfaffinger Stochastik in der Schule hatten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 13:31
Es wird vorausgesetzt, dass Gutachter Informationen so herüber bringen, dass sie auch für Laien verständlich sind. Ein Problem dabei ist, dass genau dadurch fehlerhafte Aussagen und Schlüsse zustande kommen (können). Wie ich bereits öfter dargelegt habe, haben wir es im Fall UH damit regelmäßig zu tun. Es ist also kein Einzelfall, wenn wir mehrere Gutachten betrachten.

Ich greife mal wieder das Tonbandgerät heraus. Werner M. erklärte, dass die Aufwickelspule nicht funktionierte. Das Gericht stempelt das als Lüge ab, weil sie laut Gutachterin und Gericht fehlerfrei lief. Was fehlerfrei bedeutet, ist übrigens wohldefiniert. Auszug aus dem Urteil:

Tonband-Funktion

Eine angeblich einwandfreie Funktion wurde dem Gericht überzeugend per Video vorgeführt. So erkennt man, ob die Spule sich dreht, mehr aber auch nicht. Es wäre die verdammte Pflicht der Gutachterin gewesen, den Nachweis für eine einwandfreie Funktion zu führen. Ja, das ist möglich. Wie das geht, steht in Grundigs Serviceanleitung zum TK 248:

Tonband-Service

Man muss also das Aufwickelmoment oder den Bandzug messen und sich überzeugen, dass dieser im Bereich von 23 bis 28 p liegt. Das geschieht üblicherweise mit einer Federwaage. Die gehört zur Grundausstattung jeder Tonbandwerkstatt. Ich vermute, dass es ein so einfaches Werkzeug im LKA überhaupt nicht gegeben hat. Der Bandzug wird bei einem Einfachgerät wie dem TK 248 durch eine Rutschkupplung erzeugt, die sich im Laufe der Zeit erfahrungsgemäß verhärtet und ein zu kleines Aufwickelmoment erzeugt. Je nach Umgebungstemperatur und Benutzungshäufigkeit kann es sich ergeben, dass die Aufwickelspule mal still steht oder sich dreht. Es kann keine Rede davon sein, dass durch ein Video die Einlassung Mazureks widerlegt ist.

Natürlich könnt ihr mir vorwerfen, dass ich mal wieder einen Einzelfall herausgegriffen habe. Aber in unserem Fall wimmelt es nur von solchen "Man sieht ja schon"-Behauptungen. Nicht nur im Tonband-Gutachten.
Und dann gibt es noch obskure Formulierungen, die das Gericht abgeschrieben hat. Beispiel:
"Diese Annahme wurde durch das verlesene Gutachten der Sachverständigen Dr. Schneiders vom 09.02.2009 untermauert, wonach die Isotopenverhältnisse der beiden Klebebänder nicht unterschieden werden könnten."
Wenn man nachforscht wo diese Formulierung her stammt, findet man, dass auch der Sachverständige die bereits abgeschrieben hat.
Wer von euch kann mir bitte erklären, was "Isotopenverhältnisse" im Zusammenhang mit Klebebändern bedeutet. Und ist das eine Formulierung, die für Juristen so plausibel sein könnte, dass es ihnen erlaubt ist, sie ins Urteil zu schreiben. Und wie kann so ein Schwachsinn die Revision passieren? Die hat dort doch auch niemand verstanden.
Nein, auch ich kann euch dazu keine Erklärung geben, obwohl mir der Begriff Isotopenverteilung durchaus geläufig ist. Im Zusammenhang mit Klebebändern ist es für mich purer Schwachsinn. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 13:38
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Der Verdacht ergibt sich erst im Zusammenhang mit der Spezialfarbe der Kistenhaube, die auf die Firma eines der beiden Väter der Finder hindeutet.
Zugang zu dieser Spezialfarbe dürften relativ viele Personen gehabt haben, einerseits Beschäftigte der Herstellerfirma, andererseits auch Käufer und Verwender des Produkts und deren Beschäftigte.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:So wie der Lapsus mit den stochastischen Zeichnungen.
Manche bezweifeln, dass es sich um eine stochastische Zeichnung (es gab mW. nur eine einzige Zeichnung) handelt und halten sie für einen sog. Entscheidungsbaum. Manche denken, es könne sich um zwar um eine einfache stochastische Zeichnung handeln, aber keine aus der gymnasialen Oberstufe, sondern um eine aus den unteren Klassen. Manche halten sie weder für das eine noch für das andere, u.a. weil der Zeichnung jegliche Beschriftung fehlt.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Es wird vorausgesetzt, dass Gutachter Informationen so herüber bringen, dass sie auch für Laien verständlich sind. Ein Problem dabei ist, dass genau dadurch fehlerhafte Aussagen und Schlüsse zustande kommen (können). Wie ich bereits öfter dargelegt habe, haben wir es im Fall UH damit regelmäßig zu tun. Es ist also kein Einzelfall, wenn wir mehrere Gutachten betrachten.
Entschuldige, willst du damit sagen, dass die Richter durchgehend zu doof waren, die im Prozess behandelten Gutachten zu verstehen und du der einzige bist, der vollen Durchblick bezüglich ALLER Gutachten hat? Und dass jeder Gutachter nur Schwachsinn verzapft hat?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 14:09
Zitat von roberndrobernd schrieb:"Diese Annahme wurde durch das verlesene Gutachten der Sachverständigen Dr. Schneiders vom 09.02.2009 untermauert, wonach die Isotopenverhältnisse der beiden Klebebänder nicht unterschieden werden könnten."
Du fragst nun, was "Isotopenverhältnisse" im Zusammenhang mit Klebebändern bedeutet. Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass hierdurch eine "Annahme" (welche?) untermauert wird. Da das fehlt, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich weiß nicht, was der Gutachter warum untersucht hat und was Isotopenverhältnisse aussagen. Keine Ahnung. Der Satz ist so nicht plausibel.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wer von euch kann mir bitte erklären, was "Isotopenverhältnisse" im Zusammenhang mit Klebebändern bedeutet. Und ist das eine Formulierung, die für Juristen so plausibel sein könnte, dass es ihnen erlaubt ist, sie ins Urteil zu schreiben.
Wenn Du den Satz darauf reduzierst, dass ein Gutachter die Isotopenverhältnisse zweier Klebebänder untersucht hat und zum Ergebnis gekommen ist, diese könnten nicht unterschieden werden, dann muss ich das als Tatsache erst einmal hinnehmen. Das ist nicht unplausibel. Ob sich daraus etwas ableiten lässt oder ob der Gutachter Müll behauptet hat, kann ich nun nicht beurteilen.

Ihr müsst einfach mal hinnehmen, dass der Gutachter - wie @Andante schon erläutert hat - ein sachverständiger ZEUGE ist. Und wie ein ZEUGE plausibel, unwidersprochen und unentdeckt Müll erzählen kann, kann das auch der Gutachter. Einen falschaussagenden Zeugen kann man im Strafprozess durch Nachfragen usw. entlarven. Aber es gibt keine Methode, dies mit Sicherheit zu können. Gutachter sind quasi professionelle Zeugen, die a) kein Motiv haben, Falsches zu erzählen, die b) eine Profession aufweisen und die c) gewöhnlich wissen, wie sie überzeugen.

Im Strafprozess ist auch nicht die "wissenschaftliche Wahrheit" gefragt. Die ist komplex und besteht aus selbstreferentiellen Diskursen, die häufig Bibliotheken füllt, aber keine eindeutigen Ergebnisse zu Wege bringt. Gefragt ist die Antwort auf eine Frage, die der Klärung eines konkreten Sachverhalts dient. Dabei ist der Stand von Wissenschaft und Technik heranzuziehen. Mit welcher Akribie und welcher Tiefe eine Frage beantwortet wird, ist dadurch nicht festgelegt. Wer in seinem Leben schon mehrere gerichtliche Gutachten zu unterschiedlichen Fragen aus unterschiedlichen Gebieten gelesen hat, wer weiß, was sie kosten und was dafür geboten wird, der kann das ganz gut einschätzen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 16:09
Zitat von monstramonstra schrieb:Ihr müsst einfach mal hinnehmen, dass der Gutachter - wie @Andante schon erläutert hat - ein sachverständiger ZEUGE ist. Und wie ein ZEUGE plausibel, unwidersprochen und unentdeckt Müll erzählen kann, kann das auch der Gutachter. Einen falschaussagenden Zeugen kann man im Strafprozess durch Nachfragen usw. entlarven. Aber es gibt keine Methode, dies mit Sicherheit zu können. Gutachter sind quasi professionelle Zeugen, die a) kein Motiv haben, Falsches zu erzählen, die b) eine Profession aufweisen und die c) gewöhnlich wissen, wie sie überzeugen.
Hinnehmen muss man das leider, aber zwingend ist das nicht im geringsten.

Es gibt schon einen Unterschied zwischen Zeuge und Gutachter. Ein Zeuge ist nicht duplizierbar. Man kann nicht zwei Zeugen für die gleiche Beobachtung befragen.

Gutachten kann man von unterschiedlichen Gutachtern erstellen lassen. Gerade auf technischen Gebiet sollte es in der Regel keine großen Unterschiede geben, solange diese eine ausreichende Kompetenz haben.

Die Überprüfungsmöglichkeit von Gutachtern des Gerichts beschränkt sich fast ausschließlich auf deren Überzeugungskraft. Bei mehr als einem Gutachter wäre dem Gericht ein weiteres Hilfsmittel in die Hand gegeben. Ich denke, bei Deinem Vergleich handelt es sich um ein Vergleich zwischen Apfel und Birne.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 16:11
Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn Du den Satz darauf reduzierst, dass ein Gutachter die Isotopenverhältnisse zweier Klebebänder untersucht hat und zum Ergebnis gekommen ist, diese könnten nicht unterschieden werden,
In diesem Sinne würde ich den - leider ganz ohne Kontext - wiedergegebenen Satz auch verstehen: Das Gericht meint, dass man es mit zwei Klebebändern zu tun hat, die (nach Herkunft und Zusammensetzung oder nach etwas anderem) nicht unterschieden werden konnten (also vermutlich von einer Rolle stammen). Diesen seinen Schluss begründet das Gericht mit der Aussage des Sachverständigen, dass er die Isotopenverhältnisse der beiden Klebebänder nicht habe unterscheiden können.

Ich weiß ja nicht, was die Unterscheidungsmerkmale bei Klebebändern sind bzw. wie Experten so was untersuchen, aber jedenfalls funktioniert Isotopenanlyse auch bei verschiedenen Geweben, Klebebänder ausdrücklich nicht ausgenommen..

https://www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de/wissenschaft/stabilisotopenanalyse/index.html (Archiv-Version vom 26.01.2021)


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09.10.2019 um 16:35
Zitat von AndanteAndante schrieb:Zugang zu dieser Spezialfarbe dürften relativ viele Personen gehabt haben, einerseits Beschäftigte der Herstellerfirma, andererseits auch Käufer und Verwender des Produkts und deren Beschäftigte.
Herr Dr. Göser, der damalige LKA-Sachverständige für Fragen und Lacke hat nach dem Kontrovers-Beitrag vom 26.06. diesen Jahres einen Leserbrief an die Redaktion geschrieben, der veröffentlicht wurde. Darin regte er eine Fachdiskussion zum Thema Bitumefarbe, Silbronze und Nitrolack an, mit der die Kistenhaube lackiert war. Diese Lackierung war nämlich dermaßen speziell, dass sie in den 80ern nicht recherchiert werden konnte, obwohl er ein halbes Jahr Arbeit investiert hat. Die Analysen, die von ihm an die Kripo FFB weitergeleitet wurden, wurden mehr als 1.700 Firmen vorgelegt. Aber keine Firma hatte diese Farbkombination in Verwendung. Sie war das Werk einer Firma, die mit weder in der Malerinnung noch in der Dachdeckerinnung bekannt war (Denn die wurden alle überprüft). Bitumen, Silberbronze und Nitrolack war augenscheinlich das Resultat eines Experiments zur Verbesserung eines Belags. Verantwortlich dafür dürfte ein sehr überschaubarer Kreis von Mitarbeitern in dem betreffenden Betrieb gewesen sein, denn er war sicher nicht für den Verkauf bestimmt.
Ich habe Herrn Göser nach seinem Leserbrief kontaktiert, um sein Anliegen mit ihm zu besprechen. In den Akten steht ja auch, dass so eine Kombination auf Experimente für Straßenmarkierungen hindeutet könnten. Dem schloss er sich im Telefonat an und bedauerte, dass damals nichts von der Kripo in diese Richtung unternommen wurde (Es war ja unglaublich viel, was getan wurde) und auch heute kein Interesse von StA oder ehemaligen Mitarbeitern der fraglichen Firma besteht. Erst gestern hat er mich wieder angerufen.
Hier der Ausschnitt aus der damaligen xy-Sendung, die an das Thema "Experiment-Farbe" große Hoffnungen anknüpfte (Es müsste an der richtigen Stelle starten, falls nicht: Es ist bei 13.05)
https://www.youtube.com/watch?v=unALoF7GZ6Y (Video: Mord an Ursula "Ammerseekiste" Fall aus Aktenzeichen XY vom 01.10.1982)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 17:18
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich greife mal wieder das Tonbandgerät heraus. Werner M. erklärte, dass die Aufwickelspule nicht funktionierte. Das Gericht stempelt das als Lüge ab, weil sie laut Gutachterin und Gericht fehlerfrei lief. Was fehlerfrei bedeutet, ist übrigens wohldefiniert. Auszug aus dem Urteil:
Zitat von roberndrobernd schrieb:Eine angeblich einwandfreie Funktion wurde dem Gericht überzeugend per Video vorgeführt. So erkennt man, ob die Spule sich dreht, mehr aber auch nicht. Es wäre die verdammte Pflicht der Gutachterin gewesen, den Nachweis für eine einwandfreie Funktion zu führen.
Verstehe ich das richtig: Die Gutachterin hat angegeben, dass nach ihrer Untersuchung die Aufwickelspule des Geräts funktioniert. Die Gutachterin hat weiter angegeben, dass sie die erste Inbetriebnahme des Geräts durch sie gefilmt hat. Das Gericht hat sich den Film angesehen, und darauf war zu sehen, dass die Aufwickelspule ihren Dienst tut .

Das Gericht hat aus diesen Beweiserhebungen (Anhörung der Gutachterin und Augenscheinseinnahme, nämlich Ansehen des Films) geschlossen, dass das Gerät funktioniert.

Wieso wäre jetzt ein (nochmaliger) Nachweis dafür nötig gewesen, dass die Spule funktioniert? Welche begründeten Zweifel am Funktionieren gab es noch außer der Behauptung des Angeklagten, dass die Spule nicht funktioniere?

Mit Verlaub: Wenn ich bei meinem Auto den Bremstest mache und feststelle, dass die Bremse tadellos ist, renne ich auch nicht postwendend in die Werkstatt und lasse die Bremsen nachsehen, weil durch meinen positiven Bremstest nicht nachgewiesen ist, dass die Bremse funktioniert.....


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09.10.2019 um 17:28
@Andante
Ich hab die Einlassung von @robernd eher dahingehend verstanden, dass das blosse technische funktionieren, sprich das Drehen der Aufwickelspule nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass die Aufwickelspule fehlerfrei funktioniert. Also quasi wie eine Uhr, bei der sich zwar die Zeiger drehen aber die Uhrzeit nicht korrekt anzeigt, weil sie zu langsam ist.
Kann sein, dass ich @robernd da nicht richtig verstanden hab, aber so würde ich das interpretieren.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 17:32
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Verantwortlich dafür dürfte ein sehr überschaubarer Kreis von Mitarbeitern in dem betreffenden Betrieb gewesen sein, denn er war sicher nicht für den Verkauf bestimmt.
Ich habe Herrn Göser nach seinem Leserbrief kontaktiert, um sein Anliegen mit ihm zu besprechen. In den Akten steht ja auch, dass so eine Kombination auf Experimente für Straßenmarkierungen hindeutet könnten. Dem schloss er sich im Telefonat an und bedauerte, dass damals nichts von der Kripo in diese Richtung unternommen wurde (Es war ja unglaublich viel, was getan wurde) und auch heute kein Interesse von StA oder ehemaligen Mitarbeitern der fraglichen Firma besteht.
Die Firma gibt es ja noch und auf der Homepage steht, dass es üblich ist, dass Mitarbeiter bis zu 40 Jahre im Betrieb sind. Die Firma gehört längst neuen Eigentümern (der alte Fimenname wurde 2011 gelöscht).

Du müsstest vielleicht versuchen solche Mitarbeiter (oder besser welche im Ruhestand) zu finden um mit ihnen privat ins Gespräch zu kommen. Zugegebenermaßen ist ds schwierig.
Seit mehr als 5 Jahrzehnten ist die Firma B. damit beschäftigt neue Technologien und Verfahren im Bereich des Strassenunterhalts zu entwickeln und erfolgreich einzusetzen.

Von Beginn an war unsere Produktionseinheit das Herzstück der Firma, das uns ermöglicht hat, über die Jahre das Naturprodukt Bitumen zu erforschen und an die jeweiligen Anforderungen anzupassen. Das ermöglicht uns die Unabhängigkeit auf dem Markt.

Natürlich haben wir im Laufe der Jahre immer wieder unseren Fuhrpark, Geräte und Produktionseinheit an die neusten Anforderungen angepasst, sodass wir heute in der Lage sind, die unterschiedlichsten Aufgaben aus einer Hand zu erledigen.

Selbst in Zeiten der Globalisierung ist es uns wichtig dass unsere Mitarbeiter aus der unmittelbaren Umgebung kommen. Mit unserer sehr familiär geprägten Personalpolitik können wir Mitarbeiter über längere Zeiträume binden, was ihnen wiederum ermöglicht langjährige Erfahrungen im Strassenunterhalt zu sammeln. Bei der Firma B. ist es üblich, dass Mitarbeiter 20, 30, oder sogar 40 Jahre im Betrieb bleiben und ihr Fachwissen und ihre Zuverlässigkeit generationenübergreifend, erfolgreich an unsere Kunden weitergeben. Mit ca. 40 Mitarbeitern sind wir ein kompetenter Partner im Bereich Straßenerhalt.

Unsere Stärken sind:

Branchenpionier seit 1960
Fachwissen
Zuverlässigkeit
Vielfalt/Diversität
Individualität statt Pauschalität
Transparenz



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 17:46
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich greife mal wieder das Tonbandgerät heraus. Werner M. erklärte, dass die Aufwickelspule nicht funktionierte. Das Gericht stempelt das als Lüge ab, weil sie laut Gutachterin und Gericht fehlerfrei lief. Was fehlerfrei bedeutet, ist übrigens wohldefiniert.
Herr Mazurek erklärte: ".. die rechte Spule wickelte nicht auf".
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/erklaerungen_werner-mazureks/mazurek_zum_tonbandgeraet.pdf

Da bin ich verwirrt: wickelt die rechte oder die linke Spule bei der Wiedergabe auf? Ich erinnere mich, dass Herr Mazurek irgendwo sinngemäß gesagt hatte, dass das Band beim Zuhören auf die Wiese lief". Das wäre doch "Vorlauf" und nicht Rücklauf, oder?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.10.2019 um 17:48
Zitat von AndanteAndante schrieb:Mit Verlaub: Wenn ich bei meinem Auto den Bremstest mache und feststelle, dass die Bremse tadellos ist, renne ich auch nicht postwendend in die Werkstatt und lasse die Bremsen nachsehen, weil durch meinen positiven Bremstest nicht nachgewiesen ist, dass die Bremse funktioniert.....
Andere frage, wenn Du ein Auto erhälst, was schon ewig rumgestanden hat, würdest Du einfach drauf los fahren auf die Autobahn, wenn es sich starten lässt? Ich denke, Du solltest das Teil in die Werkstatt fahren und umfangreich untersuchen lassen, ehe Du dieses Risiko eingehst.

Das gleiche sollte auch für ein Gutachten gelten, da sollte schon genauere Untersuchungen erfolgen und ein Blick ins Servicemanual sollte da auch dazu gehören. Ähnlich wie man es in einer Werkstatt machen würde.

Wenn man im Internet etwas stöbert, stößt man bei einschlägigen Homepages relativ rasch auf solche Probleme beim TK248 mit dem rechten Bandteller. Z.B. hier:

http://www.hifi-forum.de/viewthread-185-4815.html


Die Aussage von M ist in Wirklichkeit stimmig und niemand wird sich so etwas aus den Fingern saugen, wenn man es nicht selbst erlebt hat.

Du darfst auch nicht vergessen, das Tonbandgerät dürfte da noch auf einem "Rüttelbrett" transportiert worden sein (erst bis zum Wohnung von M dann bis München), die Temperatur des Gerätes dürfte im Labor eine ganz andere gewesen sein als in der freien Natur. Seit dem Flohmarktbesuch hat sich da vieles verändert.


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