JosephConrad
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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
11.10.2019 um 12:01monstra schrieb:Der Gegenbeweis ("wurde nicht verwendet") ist deshalb schon nicht möglich, weil das Gerät über 30 Jahre auf dem Buckel hat.Der eigentliche Gegenbeweis wäre wohl erbracht worden wenn man hätte beweisen können, dass das Gerät vom erwähnten Flohmarkt stammt. In diesem Fall wäre vermutlich die Aussage der Gutachterin (s.u.) viel stärker relativiert worden. Denn dann wäre ja die Behauptung im Raum gestanden:
"Der Tatverdächtige Werner Mazurek hat sich auf einem Flohmarkt zufällig ein Tonbandgerät gekauft, dass wahrscheinlich bei der Tat verwendet wurde".
Oder besser:
Der Tatverdächtige Werner Mazurek hat sich auf einem Flohmarkt genau das Tonbandgerät zurückgekauft, dass von ihm wahrscheinlich bei der Tat verwendet wurde.
ErwinKöster schrieb am 06.12.2017:Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft betonte Boss noch einmal, dass die Ähnlichkeit zwischen den Eigenarten des Tonbandgerätes und des Erpresser-Bandes „frappierend" ist: „,Wahrscheinlich’ ist noch sehr vorsichtig ausgedrückt." Und darin begründet, dass 28 Jahre seit den Anrufen vergangen sind. „Über ,wahrscheinlich’ kann ein Gutachten nach so langer Zeit nicht hinausgehen“, erklärte Dagmar Boss.