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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.12.2020 um 23:35
Wurden 1981 in Oberpfaffenhofen auch Starfighter gewartet bzw. war dort Militär stationiert oder nur die Firma die die Du genannt hast?

Meinst Du wirklich es könnte so eine Materialkiste gewesen sein? Wenn ja, waren diese Kisten aus diesem speziellen Holz?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.12.2020 um 23:36
@Mr.JimStringer
Vorgenannter Beitrag Frage an Dich.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.12.2020 um 23:38
Zitat von KölnerKölner schrieb:Nur aus genau dieser Kombination von Fachwissen können neue Ansätze entstehen.
Braucht es denn „neue Ansätze“? Warum? Ist der Fall nicht schon geklärt?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 00:25
Zitat von Mr.JimStringerMr.JimStringer schrieb:wird von anderen hier aber nicht gerne gesehen.
Wenn man den Grund kennt, ist es leichter zu verstehen, warum plötzlich lauter Kisten von Schleudersitzen gepostet werden. Ich gebe dabei zu bedenken, dass man doch, ggf. unter Farbschichten, entsprechende Beschriftungen hätte entdecken müssen. Die Kiste müsste doch forensisch nach Strich und Faden untersucht worden sein.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Braucht es denn „neue Ansätze“? Warum? Ist der Fall nicht schon geklärt?
Prozessual schon. Aber es gibt nun mal eine prozessuale Wahrheit und eine historische Wahrheit.

Wie auch in anderen Fällen bleiben entweder Fragen offen, die nicht geklärt worden sind. Oder der werte Betrachter hat seine Zweifel, ob das Gericht das alles richtig erfasst hat. Es wäre ja auch denkbar, dass bei über 50 Verhandlungstagen auch mal der Überblick verloren geht oder die Reduktion vom Komplexität zu weit geht. Oder ein Beweismittel einfach nicht zur Verfügung stand. Oder sich ein Gutachter geirrt hat.

Wenn man dann auch meint, es seien Fehler im Urteil nachweisbar (was auch Du bei aller Überzeugung der Richtigkeit nicht widerlegen kannst und die Berufung auf die Rechtskraft nur prozessual ein Argument ist), dann kann ich das Bedürfnis nach Aufklärung nicht nur verstehen, sondern es ist auch völlig legitim. Auch wenn ich das Urteil jetzt nicht für einen Tiefpunkt deutscher Rechtsprechung halte, sondern es - das hatte ich schon häufiger erwähnt - für sehr ordentlich halte.

Ansonsten ehrt es Dich wirklich sehr, dass Du hier die Ergebnisse der Justiz mit viel Engagement verteidigst. G'schimpft ist immer leicht. Nur kann man keinen Ingenieur vorwerfen, dass er kein Jurist ist. Und ich würde es immer sehr ernst nehmen, wenn ein Ingenieur mir sagt, meine Rechnung sei nicht richtig... ;-)


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Palio ehemaliges Mitglied

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27.12.2020 um 08:09
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die Angaben über Lochgröße glaubst du also. Ich kann mich erinnern, dass ich genau die Ausführungen des Gerichts über den Lochdurchmesser und die Lochhöhe widerlegt habe.
Lies dir bitte meine Ausführungen durch und erkläre mir, was an meiner Rechnung nicht stimmt. Hier findest du die "gesammelten Werke".
Bei deinen Wünschen musst du bitte berücksichtigen, dass ich nicht das Urteil verteidige, sondern in erster Linie überlege, "wie es wohl wirklich war".
Dazu meine Gedanken:

Was P. logischerweise nicht erzählt hat, ist, dass die Kiste vor dem Graben bereits fertig war und P. die genauen Kistenmaße kannte. Er sollte das Loch ca. 10 cm an allen Seiten größer machen, damit die Kiste problemlos hineinpasst. Es sollte so tief werden, wie er groß ist. Er wusste also, dass er aufhören kann, wenn er längenmäßig hineinpasst, denn dann passen auch die Kiste und Haube hinein. Er hat einen Zollstock mitgenommen, 80x90 cm abgesteckt und gegraben. Mazurek war evtl. mit eigenem Werkzeug auch mal dort und hat ebenfalls gegraben. Das würde P. aber nicht erzählen, da er von Anfang an lediglich die Auftragsarbeit eines Uneingeweihten und keine Gemeinschaftsarbeit an der Entführung von Ursula Herrmann zugeben wollte.

Das immer wieder "rein - und raushupfen" heißt, dass er die Erde gelockert hat und von oben die gelockerte Erde rausgeholt hat.
Aus dem Loch von ähnlichen Maßen wie das hier (ebenfalls von Hand gegraben):

IMG-20201227-WA0000
https://www.satzentrale.de/anlage/meinesatanlage5a.shtml

ist er anfangs noch rausgekommen, indem er sich hochgestemmt/hochgezogen hat (das ist mit Klimmzügen gemeint) und dann ab einer gewissen Tiefe, indem er sich mit den Beinen und Armen an den Seiten abgestützt hat. Für besseren Halt kann man dafür zusätzlich in die Erdwand Vertiefungen machen.

Die Erde hat er später mit den Händen rausgeworfen oder mit einer Pflanzkelle oder einem Eimer. Vielleicht haben sie auch zu zweit gebuddelt. Solche Details und Feinheiten finde ich allerdings nicht wichtig, da ich davon ausgehe, dass er nicht alles und einiges auch nicht korrekt berichtet.

Das Loch ist aber, und das ist real Erlebtes, tatsächlich unten immer runder geworden und als die Kiste vom Entführerteam am Freitag eingesetzt werden sollte, musste evtl. nochmal nachgearbeitet werden. Daran erinnert sich P. natürlich, weil Mazurek deswegen verärgert war. Spätestens dafür hat Mazurek die Leiter und die abgesägte Schaufel mitgebracht. P. will aber beim Kisteneinsetzen gar nicht dabei gewesen sein. Er hat angeblich allein und nur aus Neugier nachgeschaut, was dort vergraben wurde, darum erzählt er nichts von der Leiter, seiner Anwesenheit beim Einsetzen der Kiste und bei der Entführung.

So tauchen einige echte Begebenheiten und Erinnerungen in Pfaffingers Aussage auf, andere Dinge aber verschweigt er bewusst, weil er kein Mittäter gewesen sein will. Dadurch wirkt manches unstimmig.

Für mich ist die Quintessenz aus Pfaffingers Geständnis:

P. hatte einen Grund für das Eingeständnis. Er hielt es in dem Moment für eine gute Idee, einen Teil seines Wissens preiszugeben. Er wollte, um seine Spatenfahrten zu erklären, den Haupttäter der Entführung nennen und gleichzeitig seine eigene Rolle auf die eines Ahnungslosen mit einer Auftragsleistung herunterspielen.

Es gibt keine andere sinnvolle Erklärung für die Spatenfahrten als Grabungen im Weingarten. Zeitraum der Sichtungen und Grabearbeiten passen zusammen.

Der Ort passt. Er wurde mit Mofa und Spaten aus dem Waldweg bei der Aumühle kommend gesehen. Keine 200 Meter von dort entfernt wurde die Kiste vergraben.

-> P. hat gegraben, er ist aber nicht der Haupttäter.

-> Mazurek ist der Haupttäter.


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Palio ehemaliges Mitglied

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27.12.2020 um 08:34
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:2r2n schrieb uns zur Telefonnummer hier folgendes:
2r2n schrieb am 06.05.2018:
Da hatte ich zwei unterschiedliche Informationen im Kopf. Deshalb habe ich bei meiner Mutter nachgefragt und nun weiß ich, dass unsere Telefonnummer zur Tatzeit im Telefonbuch stand. Erst 1982 haben meine Eltern sie rausgenommen. Zum einen, weil es vereinzelt weiterhin Schweigeanrufe gab (die Kripo ging dabei von Trittbrettfahrern aus) und zum anderen, weil sie sich den Fragen von irgendwelchen Journalisten nicht stellen wollten

Stand er mit seinem Beruf im Telefonbuch?
So sah die Adresse beim ersten Brief aus:
IMG-20201227-WA0001
(Seite 34)
Meine Gedanken dazu, "wie es wirklich war":
Mazurek wollte seine Nachbarschaft zu den Herrmanns vertuschen und es so aussehen lassen, als hätten die Täter nicht gewusst, wer Ursula ist und sie erst fragen müssen. Diese hätte dann mit 10 Jahren ihren Namen buchstabiert (2r2n), hätte die Postleitzahl nicht gekannt und bei der Kaagangerstraße Probleme mit dem Buchstabieren gehabt, so dass die ausländischen und ortsunkundigen Täter sie nicht richtig verstanden haben. Aber sie hätte gewusst, dass ihr Vater Lehrer war.

So wollte Mazurek es aussehen lassen.

Nun ist jedoch klar, dass Ursula nichts gesagt haben kann.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 09:16
Zitat von PalioPalio schrieb:Ein Auto hatten sie nicht in der Nähe und das Fahrrad in die entgegengesetzte Richtung zu tragen, war erstens zu riskant und dafür war zweitens unten bei der Entführungsstelle am See auch keine Hand frei, wenn dort nur Mazurek und ein weiterer Täter postiert waren.
Der Tatort liegt direkt am Ufer des Ammersees. Es waere sehr einfach gewesen, das Rad einfach die Boeschung herunterzuwerfen, oder gleich in den See. Damit haetten sie dann eine falsche Faehrte gelegt, weil es nach einem Unfall aussehen wuerden.


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27.12.2020 um 09:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:Braucht es denn „neue Ansätze“? Warum? Ist der Fall nicht schon geklärt?
Genau das ist hier die Frage aller Fragen. Für das verhandelnde Gericht gilt der Fall als geklärt - aber ist er es wirklich ?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 11:06
Zitat von KölnerKölner schrieb:Für das verhandelnde Gericht gilt der Fall als geklärt - aber ist er es wirklich ?
Was spricht denn dagegen, dass er es wirklich ist? Es gibt so viele gegen Mazurek sprechende Indizien, dass es ein sachlich begründeter Zweifel kaum möglich ist. Natürlich ist das Urteil kein Film, der aus lautet Originalaufnahmen und nur aus O-Tönen zum Tathergang besteht. Das kann es ein Urteil auch niemals sein, und das vom Gericht rekonstruierte Geschehen wird in Teilen in Wahrheit immer anders abgelaufen sein.

Die Frage ist, ob es um Abweichungen in tragenden Teilen oder um Abweichungen in unbedeutenden Nuancen geht, die am Gesamtergebnis nichts ändern. Und da muss man sich dann ein Bild machen und entscheiden, welche im Urteil festgestellten Unstimmigkeiten wirklich geeignet sind, zu einem anderen Gesamtergebnis zu führen, hier zu der Entscheidung, dass Mazurek aus bestimmten sachlichen Gründen (welchen?) zwingend nicht der Täter gewesen sein kann.


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27.12.2020 um 11:06
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Was für mich noch interessant ist, ist die Sache mit dem Bettuch, das an der Kiste um die Lüftungsrohre gewickelt war. Mehere Zeugen glaubten es als das aus einer Lagerhalle wiederzuerkennen, zu der Herr Pfaffinger bis Herbst 81 Zugang hatte.
IMG 20201227 105636

Das vom LKA in Auftrag gegebene Gutachten verneint einen Zusammenhang, da keine Spuren gefunden werden konnten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 11:32
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Das vom LKA in Auftrag gegebene Gutachten verneint einen Zusammenhang, da keine Spuren gefunden werden konnten.
Kein Hinweis auf Kontakt. Ansonsten sollten sich doch noch Haare und Hautschuppen, kleine Blutspuren darin finden. Gab es später eine DNA-Analyse des Lakens? In Textilien halten sich doch solche Spuren oft sehr lange, wie aus anderen Fällen bekannt. Dann hätte man das ja mit dem LKW-Fahrer N. abgleichen können.

Vielleicht wurde das Bettaken aber auch vor der letzen Verwendung nochmals gewaschen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 11:46
Zitat von PalioPalio schrieb:Mazurek wollte seine Nachbarschaft zu den Herrmanns vertuschen und es so aussehen lassen, als hätten die Täter nicht gewusst, wer Ursula ist und sie erst fragen müssen. Diese hätte dann mit 10 Jahren ihren Namen buchstabiert (2r2n), hätte die Postleitzahl nicht gekannt und bei der Kaagangerstraße Probleme mit dem Buchstabieren gehabt, so dass die ausländischen und ortsunkundigen Täter sie nicht richtig verstanden haben. Aber sie hätte gewusst, dass ihr Vater Lehrer war.
Dass es nach ausländischen Tätern aussehen sollte, ergibt sich im übrigen aus dem Wortlaut der Erpresserbriefe, wo nicht nur die Rechtschreibung falsch ist, sondern teilweise der Satzbau auch (gewollt) ungewöhnlich und des Öfteren Dativ und Akkusativ falsch gebraucht sind.
Zitat von PalioPalio schrieb:So wollte Mazurek es aussehen lassen.

Nun ist jedoch klar, dass Ursula nichts gesagt haben kann.
Nein, sie hat nichts mehr sagen können, schon gar nicht ihre richtige Adresse. Der erste Erpresserbrief war da ja ohnehin schon fertig.


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27.12.2020 um 11:57
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Vielleicht wurde das Bettaken aber auch vor der letzen Verwendung nochmals gewaschen.
Du meinst vor der Tat, damit es noch schön sauber wird bevor es in der Erde vergraben wird?

Natürlich wurde 2005 auf DNA und mtDNA untersucht. Das vorliegende Gutachten ist von 1982, wobei nur daktyloskopische Spuren gesucht wurden. Inwieweit das Asservat einer eingehenderen Untersuchung unterzogen wurde steht im Urteil auf S. 268 ff. Im Urteil wird zwar wieder eine Zeugenarmada präsentiert, die den Stoff in der Halle gesehen hat bzw. haben will, einen stichhaltigen Beweis sucht man in diesen Aussagen wieder vergeblich. Dafür muss das Gericht zugeben dass es keine verwertbaren Spuren gibt.


IMG 20201227 115257Original anzeigen (0,2 MB)

Damit keiner auf die Idee kommen könnte fehlende Spuren könnten einen fehlenden Tatnachweis nach sich ziehen wird im Eröffnungssatz präventiv der Spieß umgedreht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 12:01
@Andante

Dieses Urteil ist die juristische Aufarbeitung gelieferter Akten durch die STA. Ergänzend dazu wurden in der Verhandlung Zeugen und Gutachter gehört, die die Aktenlage untermauert haben.

Eines vorweg:

Ich zweifle nicht an unserer Justiz. Im Gegenteil! Wir haben mit Masse eine gute Justiz und Polizei! Aber keine Fehler freie!

Fehler werden überall gemacht, auch beim Staat. Auch Richter, Staatsanwälte und Polizisten sind nur Menschen.

Es gibt einige traurige Beispiele auch in Bayern die einem Angst machen können z. B. der Fall Gustel Molath. Es gibt sicherlich noch andere, auch kleine Fälle die nicht pressewirksam werden.

Wenn ein Urteil wie dieses (WM) so stark durch Teile der Öffentlichkeit im Ergebnis (Lebenslänglich) angezweifelt wird, wie hier zu lesen, darunter Anwälte, Presse und Bürger und das Urteil so stark hinterfragt wird, dann stelle ich mir schon die Frage ob hier der Richtige einsitzt.

Tatsachen:

- 2 Sokos und Übernahme der Ermittlungen durch das LKA
- jahrzehntelanger Stillstand zumindes öffentlich, ob intern??
- Wiederaufnahme und frageürdiges Tonbandgutachten etc... (alles schon diskutiert)


Um auf das Urteil zurück zu kommen, es beruht auf dem was geliefert wurde. Und es wurde viel geliefert. Die Täterschaft wurde lediglich durch Indizien nachgewiesen bei dem jedes Indiz für sich einen geringen Beweiswert hat, aber alle Indizien in der Summe für eine Verurteilung ausreichen.

Wenn ich hier lese, dass eine Indizienkette durch einen ehemaligen Ermittler fast fertig war (W. betreffend), der Fall dann aber übernommen wurde, dann stelle ich mir schon die Frage - Warum!?

Jeder Richter könnte das Urteil auch so schreiben, dass es am Schluss doch keine Verurteilung für diesen WM gibt. Es ist eben Begründungssache und am Ende zählt die Überzeugung des Gerichts.

Ich habe keine Motivation diesen Herrn WM auch nur in irgend einer Weise Schützenhilfe zu leisten. Ganz bestimmt nicht.

Meiner Einschätzung nach muss dieses Urteil dringend überprüft werden und das geht bekanntlich nur durch eine Wiederaufnahme.

Inzwischen geht es auch nicht mehr nur um schuldig oder nicht schuldig.

Inzwischen geht es auch darum, inwieweit unsere Justiz bereit ist zu prüfen ob ein Fehler vorliegt oder nicht und wenn ja diesen zu korrigieren.

Ja das kostet Geld. Aber Demokratie und Rechtsstaat kosten immer Geld. Das ist ganz normal und gut so. Wir haben ein gutes System, das noch besser werden kann.

Dazu muss man aber auch bereit sein. Es bringt nichts sich hinter Paragraphen und Vorschriften zu verstecken um das Urteil zu verteidigen.

Die Klärung der Sachverhalte und Geschehnisse beginnt früher.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 12:13
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Im Urteil wird zwar wieder eine Zeugenarmada präsentiert, die den Stoff in der Halle gesehen hat, einen stichhaltigen Beweis sucht man in diesen Aussagen wieder vergeblich. Dafür muss das Gericht zugeben dass es keine verwertbaren Spuren gibt.
Ich bitte dich, was sollen Zeugen denn mehr sagen können als ihre Wahrnehmung schildern. Natürlich hatte keiner der Zeugen, die ausgesagt haben, den Stoff in der Halle gesehen haben, zu dem Zeitpunkt einen Fotoapparat dabei, hat ein Bild vom Stoff gemacht und dieses Bild dann dem Gericht vorgelegt. Nein, dass Gericht hat aus der geschilderten Wahrnehmung der Zeugen geschlossen, dass der Stoff in der Halle war, und dies damit ALS BEWIESEN angesehen.

Ich frage mich, ob du generell Zeugenaussagen als Beweismittel nicht gelten lässt.

Das kannst du ja persönlich gerne machen, Aber das Gericht darf nun mal, da der Zeugenbeweis nach der Strafprozessordnung zugelassen ist und wenn die Staatsanwaltschaft so einen Zeugen als Beweismittel präsentiert, diesen nicht einfach ignorieren.

Genauso wenig dürfte das Gericht einen vom Angeklagten benannten Zeugen ignorieren, von welchem der Angeklagte behauptet, dass dieser zur Tatzeit mit ihm zusammen war und er – der Angeklagte – daher ein Alibi hat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 12:13
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Du meinst vor der Tat, damit es noch schön sauber wird bevor es in der Erde vergraben wird?
Damit keinerlei Spuren daran sind. Genau so wie er die Briefmarke am Erpresserbrief nicht abgeleckt hat, etc. Im Grunde wurden so gut wie gar keine verwertbaren Spuren an der Kiste und Inhalt gefunden, da der Täter extrem vorsichtig war und diese zu allem Überfluss scheinbar die ganze Zeit über von vielen Polizisten und BKA Mitarbeitern angefingert und kontaminiert wurden.

Im Übrigen stehen, wie Du weißt, im Urteil keine Details zur Spurenuntersuchung am Bettlaken 2005. Aber vielleicht in den Akten?

Und es ist ja klar, dass kein Täter entlastet ist, nur weil von ihm keine DNA oder Fingerabdrücke, etc. am Tatort oder den Asservaten gefunden wird.


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27.12.2020 um 12:25
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Dieses Urteil ist die juristische Aufarbeitung gelieferter Akten durch die STA
Das ist, mit Verlaub, großer Unsinn. Aber ich habe jetzt weder Zeit noch Lust, zum hundertsten Mal aufzuschreiben, wie ein Strafprozess funktioniert und welche Rollen darin StA, Verteidigung, Gericht haben.
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Fehler werden überall gemacht, auch beim Staat. Auch Richter, Staatsanwälte und Polizisten sind nur Menschen.
Ja natürlich, das bestreitet keiner. Aber diese Plattitüde muss doch immer heruntergebrochen werden auf den konkreten Fall. Und da ist eben die Frage, was und wo im Verfahren gegen Mazurek falsch gemacht wurde, „vom Staat“ und vielleicht auch von der Verteidigung, die hier so gar keine Rolle spielt, wobei man auch mal fragen muss, warum eigentlich nicht.
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Inzwischen geht es auch darum, inwieweit unsere Justiz bereit ist zu prüfen ob ein Fehler vorliegt oder nicht und wenn ja diesen zu korrigieren.
Von sich aus prüft die Justiz nicht alle paar Jahre jedes ihrer rechtskräftigen Urteile wieder nach. Das würde alle Kapazitäten sprengen. Da muss dann schon jemand kommen und konkret sagen, warum dies und das an dem Urteil falsch ist, und das auch begründen. Das Ganze nennt sich dann Wiederaufnahmeverfahren.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 12:26
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Jeder Richter könnte das Urteil auch so schreiben, dass es am Schluss doch keine Verurteilung für diesen WM gibt. Es ist eben Begründungssache und am Ende zählt die Überzeugung des Gerichts.
Eben und deswegen darf es ja auch einfach so keine Wiederaufnahme geben. Der Gerichtsprozeß war ein Indizienprozeß so wie viele andere auch. Es gab keine Rechtsverstöße wie vom BGH festgestellt. Eine Wiederaufnahme ist möglich, sobald die dafür nötigen Bedingungen vorliegen. Alles andere wäre wahllos, so hart es auch klingt. Es obliegt nur den Richten, ob ihre Zweifel so groß sind, dass sie den Angeklagten freisprechen oder nicht und nicht Dir oder mir. Wir waren auch beim Prozeß nicht dabei (oder warst Du es doch?). Wenn nur harte mathematische Beweise zählen würden, dann wären viele Straftäter auf den Straßen unterwegs, die heute hinter Schloß und Riegel sitzen.
Zitat von monstramonstra schrieb am 17.12.2020:Dafür reichen die von Dir angeführten Fehler nicht aus, eigentlich noch nicht mal alle zusammen, weil es am Neuheitserfordernis des § 359 Nr. 5 StPO fehlt. Die ganzen Informationen lagen ja so im Prozess schon vor. Eine richterliche Fehlbeurteilung ist hier unbeachtlich.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 12:35
@Faktenfinder
Ich war nicht beim Prozess dabei.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Faktenfinder schrieb:
Dieses Urteil ist die juristische Aufarbeitung gelieferter Akten durch die STA
Das ist, mit Verlaub, großer Unsinn. Aber ich habe jetzt weder Zeit noch Lust, zum hundertsten Mal aufzuschreiben, wie ein Strafprozess funktioniert und welche Rollen darin StA, Verteidigung, Gericht haben.
Das musst Du mir nicht erklären ich weiss es. Und Unsinn ist nicht was Du festlegst. Sorry.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Faktenfinder schrieb:
Inzwischen geht es auch darum, inwieweit unsere Justiz bereit ist zu prüfen ob ein Fehler vorliegt oder nicht und wenn ja diesen zu korrigieren.
Von sich aus prüft die Justiz nicht alle paar Jahre jedes ihrer rechtskräftigen Urteile wieder nach. Das würde alle Kapazitäten sprengen. Da muss dann schon jemand kommen und konkret sagen, warum dies und das an dem Urteil falsch ist, und das auch begründen. Das Ganze nennt s
Das ist doch jedem Klar dass nicht alle paar Jahre geprueft wird - waere ja auch schlimm.

Aber hier gab es genug neues. Offenbar reicht es aber (noch) nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.12.2020 um 12:40
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es obliegt nur den Richten, ob ihre Zweifel so groß sind, dass sie den Angeklagten freisprechen oder nicht und nicht Dir oder mir. Wir waren auch beim Prozeß nicht dabei (oder warst Du es doch?). Wenn nur harte mathematische Beweise zählen würden, dann
Ja, so ist es. In diesem Staat sind momentan bestimmten Leuten die Befugnisse übertragen, mit Wirkung für und gegen jedermann Recht zu sprechen. Das kann man bedauern und sich wünschen, das Urteile von der gesamten Bevölkerung per TED-Umfrage nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit gesprochen werden. Oder ausgewürfelt werden. Oder alle Fakten in einen PC gegeben werden, und der spuckt dann das fertige Urteil aus.

Bisher ist das System so, wie es ist. Ändern kann es nur der Gesetzgeber. Dann müssen wir also die Leute wählen, die uns ein anderes, besseres System der Rechtsprechung versprechen
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Aber hier gab es genug neues. Offenbar reicht es aber (noch) nicht.
Neues findet sich immer, und Gegengutachten sind sozusagen der Klassiker unter den geltend gemachten Wiederaufnahmegründen. Aber nicht jedes Gegengutachten ist geeignet, da ein Indizienurteil eben regelmäßig auf sehr vielen Indizien beruht und halt nicht nur auf einem einzigen Gutachten. Würde es das wäre, wäre das ja schlimm.


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