Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
26.12.2020 um 12:11Andante schrieb:Tatsache ist, dass UH entführt wurde, und Tatsache ist, dass es die Forderung nach 2 Mio DM Lösegeld gab. Der Täter muss also, warum und wieso auch immer, davon ausgegangen sein, dass die Eltern des von ihm entführten Kindes, wie auch immer, die 2 Mio. schon aufbringen werden.Es sei denn, es war überhaupt keine Lösegeldübergabe vorgesehen.
Spätestens mit der Forderung nach demFiat 600 lässt sich dieser Gedanke nicht länger beiseite schieben.
Andante schrieb:Nächste Frage: Gesetzt den Fall, Ursula war ein Zufallsopfer. Dann musste man ja, um die Eltern brieflich erpressen und per B3-Jingle anrufen zu können, wissen, wen man sich da gerade am Eingang des Trampelpfades vom Fahrrad geholt hatte. Und man musste das wissen, bevor man das Opfer in die Kiste einsperrte und nicht weiter befragen konnte.Genau dafür wäre das Sprachrohr an die Kiste gut.
@Palio
Du schreibst eine wunderbare erlebnisfundierte Geschichte. Was spricht dagegen, dass KP ebenso kreativ war?
Palio schrieb:mit Ausnahme der LochgrößeDie Angaben über Lochgröße glaubst du also. Ich kann mich erinnern, dass ich genau die Ausführungen des Gerichts über den Lochdurchmesser und die Lochhöhe widerlegt habe.
Lies dir bitte meine Ausführungen durch und erkläre mir, was an meiner Rechnung nicht stimmt. Hier findest du die "gesammelten Werke".