Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
26.12.2020 um 12:11Es sei denn, es war überhaupt keine Lösegeldübergabe vorgesehen.Andante schrieb:Tatsache ist, dass UH entführt wurde, und Tatsache ist, dass es die Forderung nach 2 Mio DM Lösegeld gab. Der Täter muss also, warum und wieso auch immer, davon ausgegangen sein, dass die Eltern des von ihm entführten Kindes, wie auch immer, die 2 Mio. schon aufbringen werden.
Spätestens mit der Forderung nach demFiat 600 lässt sich dieser Gedanke nicht länger beiseite schieben.
Genau dafür wäre das Sprachrohr an die Kiste gut.Andante schrieb:Nächste Frage: Gesetzt den Fall, Ursula war ein Zufallsopfer. Dann musste man ja, um die Eltern brieflich erpressen und per B3-Jingle anrufen zu können, wissen, wen man sich da gerade am Eingang des Trampelpfades vom Fahrrad geholt hatte. Und man musste das wissen, bevor man das Opfer in die Kiste einsperrte und nicht weiter befragen konnte.
@Palio
Du schreibst eine wunderbare erlebnisfundierte Geschichte. Was spricht dagegen, dass KP ebenso kreativ war?
Die Angaben über Lochgröße glaubst du also. Ich kann mich erinnern, dass ich genau die Ausführungen des Gerichts über den Lochdurchmesser und die Lochhöhe widerlegt habe.Palio schrieb:mit Ausnahme der Lochgröße
Lies dir bitte meine Ausführungen durch und erkläre mir, was an meiner Rechnung nicht stimmt. Hier findest du die "gesammelten Werke".