JosephConrad schrieb:Und dann sagt die Gutachterin, dass bei der Tätertonfolge der 6. Oberton des 6. Tons abgeschwächt ist und dass genau dieser Ton auch bei Aufnahmen dieses speziellen Tonbandgerätes so abgeschwächt ist, weil der Magnetkopf dieses Geräts eine abnormale Fehlstellung hat.
Da steckt irgendwo ein Interpretationsfehler drin. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um einigen Mitgliedern Inhalte der alten Diskussionen nahezubringen.
Im Gutachten geht es allein um die Gesamtlautstärke des 6. Tons im Vergleich zu seinen Nachbartönen. Diese ist in der vom Bayerischen Rundfunk gelieferten Tonträgervorlage größer als die der Nachbartöne (alle Grafiken aus dem Gutachten):
Hier ist ein sogenanntes Oszillogramm dargestellt. Von links nach rechts schreitet die Zeit fort. Die 7 aufeinanderfolgenden Töne des B3-Jingles entsprechen den 7 nebeneinander liegenden Kästen. Nach oben ist die zugehörige Lautstärke der verschiedenen Töne dargestellt. Am unteren Rand sind die zugehörigen Tonhöhen (Frequenzen) eingetragen.
Im Polizeimitschnitt aus dem Hause Herrmann (Tätertonfolge) ist die Lautstärke des 6. Tons leiser als die der Nachbartöne:
Der Vergleich beider Grafiken zeigt uns, dass auch die Tonhöhen (Frequenzen) unterschiedlich sind.
Eine Kernaussage des Gutachtens ist der Vergleich von Oszillogrammen (siehe folgende Grafik). Die oberen beiden zeigen Oszillogramme, die nach dem Gutachten-Verfahren (akustische Überspielung) mit dem TK 248 aus der BR-Tonträgervorlage entstanden sind. Sie werden manchmal als akustischer Fingerabdruck des TK 248 bezeichnet. Die unteren sind Oszillogramme mehrerer Tätertonfolgen aus den Polizeimitschnitten.
Original anzeigen (0,6 MB)Diese Grafik suggeriert dem Betrachter (und den Richtern) eine angeblich überzeugende Übereinstimmung des akustischen Überspielergebnisses mit der Tätertonfolge. Wieder nach dem Schema "Man sieht es ja schon."
Der Kommentar des Gutachtens zu dieser Gegenüberstellung lautet:
"Das untersuchte Tonbandgerät weist also mehrere Normabweichungen auf, die sich auf die Amplitudenverhältnisse der einzelnen Töne des B3-Signals auswirken. Im Ergebnis liegt eine große Ähnlichkeit mit dem Tatmaterial vor."Der aufmerksame Leser des Gutachtens (mit etwas technischer Vorbildung) findet hier gleich mehrere Haare in der Suppe:
Die Oszillogramme zeigen nur in dieser speziellen Darstellung eine gewisse Ähnlichkeit. Bei genauerem Hinsehen und Berücksichtigung der weiteren Informationen zeigt sich, dass es nur optische Ähnlichkeiten aber keine wirklichen Ähnlichkeiten der gegenübergestellten Signale gibt. Es bestehen nämlich Unterschiede im Einschwingverhalten, den Tonhöhen und der Obertonzusammensetzung.
Unterschiedliches Einschwingverhalten bedeutet, die Töne erreichen verschieden schnell ihre volle Lautstärke. Es fällt auf, dass in der allerobersten Grafik (Tonträgervorlage) der 6. Ton im Gegensatz zu den anderen Tönen praktisch sofort seine volle Lautstärke erreicht (fast rechteckiger Kasten). Die Lautstärke der anderen Töne starten mit einem gebogenen Verlauf.
Ist das wichtig? Ja, es ist sehr wichtig. Es liegen sonst nur Archivaufnahmen des BR und Radiomitschnitte verschiedener Rundfunkhörer vor, bei denen auch der 6. Ton mit einem gebogenen Verlauf beginnt. Außerdem unterscheidet sich die vom LKA verwendete BR-Tonträgervorlage von ALLEN bekannten gesendeten B3-Jingles durch die Zusammensetzung der Obertöne.
Natürlich wurde die Gutachterin mit diesen Widersprüchen während der
Befragung in der Zivilverhandlung konfrontiert. Auch hier hat sie ihre ursprüngliche Meinung verändert. Siehe S. 4 unten und S. 5 oben.