Seps13 schrieb:Das Urteil des LG Darmstadt im Mordfall Babenhausen, veröffentlicht auf der Homepage von RA Strate, ist gar nicht anonymisiert. Im Badewannenfall (Genditzki) wurden teils Vornamen, teils Initialen stehen gelassen. Man ist auf der sicheren Seite, wenn man die Beteiligteneigenschaft und den ersten Buchstaben vom Nachnamen stehenlässt. Hast du vor, es zu anonymisieren?
Ich mache euch einen Kompromissvorschlag (deshalb stelle ich ja so dumme und irrelevante Fragen):
Ich erkläre mich bereit, das Urteil auf meinen Internetseiten zu veröffentlichen. Ich bin auch bereit, die Anonymisierung zu übernehmen.
Juristisch gesehen ist mir das aber zu heiß. Ich übernehme weder die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung noch die korrekte Anonymisierung.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Werner M. und 2r2n einverstanden sind. Allerdings habe ich eine Bedingung:
Auch wenn es meine Internetseite ist, möchte ich, dass jemand mit juristischer Erfahrung die Verantwortung dafür übernimmt.
@Andante @Lichtenberg @Seps13 @trailhamster Ist jemand von euch bereit, für die Veröffentlichung des Urteils die Verantwortung zu übernehmen?
Das bedeutet, dass sein Klarname als Verantwortliche(r) samt Kontaktadresse am Kopf der entsprechenden Seite erscheint.
So möchte ich vorgehen:
Ich werde den Urteilstext als pdf-Datei anonymisieren und werde ihn samt verifizierter Anschrift der/des Verantwortlichen zunächst auf eine Seite mit nicht öffentlicher Internetadresse setzten.
Im zweiten Schritt werden die nötigen Zustimmungen der Betroffenen (Werner M. und 2r2n) eingeholt.
Im dritten Schritt prüft die/der Verantwortliche, ob die Anonymisierung weit genug geht, um die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Im letzten Schritt wird die Seite verlinkt und damit öffentlich gemacht.
Weder von mir noch vom Verantwortlichen wird es auf dieser Seite einen Kommentar geben. Auf der Seite lässt sich anonym surfen, ich versende keine Cookies und erhebe keine Daten über der Besucher.