Selbst wenn wir alle Spitzfindigkeiten des Gutachtens akzeptieren, ergibt eine grobe Wahrscheinlichkeitsabschätzung, dass die Verwendung des TK 248 zur Vorbereitung der Telefonanrufe unwahrscheinlich ist.
Selbst wenn die Täter wollten, hätten sie der Gutachterin nicht den Gefallen tun können und die von ihr ausgesuchten Geräteeinstellungen verwenden können. Die kannten sie nämlich damals nicht. Das im Gutachten verwendete Verfahren zur Herstellung der Tätertonfolge funktioniert nur mit der Bandgeschwindigkeit 9,5 cm/s und der Betriebsart Stereo. In allen anderen Kombinationen von Geschwindigkeit und Betriebsart versagt das Verfahren, weil es dann diesen ganz bestimmten Zeitversatz nicht gibt.
Unabhängig vom Gutachten hätte der Täter folgende Kombinationsmöglichkeiten gehabt:
9,5 cm/s, Mono
9,5 cm/s, Stereo
19 cm/s, Mono
19 cm/s, Stereo
Das sind 4 Kombinationen, von denen nur eine funktioniert. Es besteht also eine Wahrscheinlichkeit von 1/4 = 25 %, dass die Täter genau diese eine Möglichkeit ausgewählt hätten.
Wer mehr erfahren möchte, möge sich die ausführlichere Darstellung ansehen:
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/technische_details/kleine_wahrscheinlichkeitslehre.pdfJeder darf sich selbst überlegen, ob diese vier Möglichkeiten gleich wahrscheinlich sind. Die ursprüngliche Quelle des Bayerischen Rundfunks, mit der die Gutachterin gearbeitet hat, ist eine Mono-Aufzeichnung. Die hat sie aus ihrem Computer abgespielt und auf beiden Stereokanälen des TK 248 gleichzeitig aufgenommen. Technisch ist das natürlich möglich. Nur wie würde das praktisch funktionieren, 1981 ohne Computer? Irgendwie muss bei der Aufnahme vom Radio auf das TK 248 die Mono-Quelle auf zwei Kanäle verteilt werden. Kabel für diesen besonderen Fall hat es niemals gegeben. Wenn sich der Entführer dafür entschieden hätte, hätte er zuerst einmal das nötige Kabel basteln müssen. Allein der Gutachterin einen Gefallen zu tun, wäre wohl kein Grund dafür.
Das fertige Ergebnis wurde nur als Mono-Aufzeichnung benötigt, um sie per Telefon zu übertragen. Das ist auch kein Grund eine Stereovariante zu produzieren. Damit sollte die Wahrscheinlichkeit, dass die Täter ihr TK 248 (falls sie ein solches benutzt hätten) auf stereo eingestellt hätten kleiner sein als eine Monoeinstellung. Die oben angegebenen 25 % Wahrscheinlichkeit sind damit die obere überhaupt denkbare Grenze.
Eine weitere Überlegung: Das Gutachten verwendet ganz verbissen die vom BR erhaltenen Tonhöhen. Im Hause Herrmann sind tiefere Töne angekommen. Das Gutachten sagt, dass die hohen Töne mit dem TK 248 bearbeitet wurden. Erst danach seien sie verändert worden. Wenn die Täter mit den tieferen Tönen einen bestimmten Zweck verfolgt haben, könnten die ebenso gut die tieferen Töne mit dem TK 248 bearbeitet haben. Der Knackpunkt ist, dass das LKA-Verfahren mit den tieferen Tönen der Tätertonfolge nicht funktioniert.
Ja, ich kenne die Juristen-Argumentation: Wenn wir
eine Methode zeigen, die zu unserem erwarteten Ergebnis führt, ist das die einzige und wahre Methode. Deshalb haben auch die Täter genau diese verwendet. Und die Beschreibung der Methode ist dann auch noch eine erfreuliche Zugabe. An der einen Methode wurde im LKA ziemlich lange gebastelt. Eine Alternativmethode (Raumakustik) lässt sich mit fast beliebigem Gerät in 10 Minuten realisieren.