yasumi schrieb:Neben der Tonfolge war auch eines der Klack-Geräusche markant und wurde dem Tonbandgerät zugeordnet. Soweit ich es verstanden habe, ging das Gutachten davon aus, dass die Verlangsamung und Tonhöhenveränderung erst durch Überspielen auf eine Art Diktiergerät erfolgten
Die Schwierigkeit ist die, was bedeutet eine Zuordnung?
Wenn man sich aus dem Gutachten die verschiednene Schaltgeräusche ansieht, tut man sich schwer, hier wirklich eine Übereinstimmung zu sehen. Dass einzige, was zutrifft, dass das Gerausch durch 4 aufeinanderfolgenden Vorgängen (durch was auch immer) entsteht.
Aber sonst kann man nicht wirklich eine Übereinstimmung erkennen. So ist schon der Lautstärkeverlauf dieser 4 Geräusche unterschiedlich. Wenn man wirklich zetlich ähnliche Abfolgen vergleicht, so ist der Lautstärkeverlauf der 4 Anteile beim Original leise - laut - laut -laut. Schaut man die des TK248 an, ergibt sich laut -leiser - leise - laut, also schon die Hüllkurve ist unterschiedlich, die einzige Übereinstimmung hier, dass es aus 4 Komponenten besteht.
Bei einem etwas langgezogenem Geräusch zeigt das Original die Abfolge leise - leise - laut - laut während dabei das TK248 leise - leise - leise -laut zeigt.
Wirkliche Vergleiche sind aber nicht möglich, weil die Gutachterin einfach die Zeitachse der einzelnen Darstellungen nicht darstellt. Selbst wenn man diese nicht mögliche Vergleichbarkeit der Diagramme ignoriert, kann man da nicht wirklich eine Übereinstimmung erkennen.
Auch zeigen der Einschwing- und Ausschwingvorgang keine Übereinstimmung. Das TK248 schwingt deutlich länger nach.
Neutral betrachtet hätte man das Originalsignal nie dem TK248-Signal zuordnen dürfen.
Die Gutachterin schreibt sogar selber:
Die Vergleichsgeräusche stimmen mit dem Original darin überein, dass es sich jeweils um eine Gruppe aus vie Komponenten handelt.
Ein Unterschied zwischen Original- und Vergleichsgeräuschen besteht darin, dass im Original (Tatmaterial) die einzelbnen Teile klarer ausgeformt sind. Dieser Unterschied stellt kein Ausschlusskriterium dar, da sich die Charakteristik einer mechanischen Taste in diesem Punkt durch Abnutzung ändern kann
Schon aus dem Gutachten geht hervor, dass die Schaltgeräusche nicht identisch sind und sie muss in Wirklichkeit eine weiter Annahme treffen, die rein eine Annahme ist, dass der Unterschied angeblich auf die Alterung zurückzuführen sei.
Sie hat in Wirklichkeit für die Identität nie einen wirklich nachvollziehbaren Beweis liefern können. Selbst dieser Punkt beruht auf einer reine nicht nachprüfbare Annahme.
Sie verkennt offensichtlich ihre Aufgabe, sie sollte nicht nachweisen, dass es das Tonband nicht sein kann, sondern es sollte den Beweis erbracht werden, dass es genau dieses Tonbandgerät war. Und den konnte sie nicht erbringen.
Vor diesem Hintergrund braucht man schon gar nicht mehr die unterschiedlichen Geschwindigkeitwen beschäftigen, da man erst gar nicht die Ein- und Ausschwingvorgänge genauer betrachtet hat. Schon bei groberer Betrachtung hat man nicht wirklich eine Übereinstimmung gesehen.