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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.03.2018 um 23:09
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Da hätte ein Abhören gereicht.
Hier meinte ich rein das Abhören des Telefons, alles andere wäre nicht verhältnismäßig gewesen, da höchstwahrscheinlich nicht erfolgsversprechend.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.03.2018 um 23:57
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Mir kann nur niemand weiß machen, dass diese Bedingungen noch nach 26 Jahren erfüllt gewesen sein sollten.
Schon einmal von "cold case"-Ermittlungen gehört?

Noch zur Zeugenaussage VE: Sollte also die offene Frage, ob im Urlaub verdeckt ermittelt oder "nur" observiert wurde oder gar nix für die Beurteilung des Schadenersatzanspruchs relevant sein wird sie mit Sicherheit im Prozess geklärt werden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.03.2018 um 01:12
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Schon einmal von "cold case"-Ermittlungen gehört?
Der sogenannte "Cold-case" hat mit den oben angestellten Betrachtungen nicht wirklich etwas zu tun.

Wie gesagt, eine Abwägung muss stattfinden, zwischen Erfolgsaussicht und dem Lauschangriff. Mit 26 Jahren heißt das natürlich nicht, dass man nach 26 Jahren nicht ermitteln darf, sondern dass nach einer solch langen Zeit, da wohl kaum noch zwischen den Beteiligten mehr drüber gesprochen wird. Und schon allein durch den Umzug ist die Erfolgsaussicht durch einen Verwanzen kaum mehr gegeben gewesen, hier wäre ein weitaus geringerer Eingrif in das Persönlichkeitsrecht - der Telefonüberwachung - sicher mehr als ausreichend gewesen. Ich denke, was ich gemeint hatte, dürfte Dir sicher klar gewesen sein.

Und grundsätzlich frei in der Auswahl der Mittel sind die Ermittler natürlich nicht, das ist nonsens. Sie haben natürlich die Rechte, insbesondere das Grundrecht zu beachten, daher ist eben immer eine Interssenabwägung notwendig.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.03.2018 um 10:08
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Und grundsätzlich frei in der Auswahl der Mittel sind die Ermittler natürlich nicht, das ist nonsens. Sie haben natürlich die Rechte, insbesondere das Grundrecht zu beachten, daher ist eben immer eine Interssenabwägung notwendig.
Genau das war auch gemeint.

Wie bereits bekannt, Grund für die Hausdurchsuchung war die Abgabe einer Speichelprobe. Dabei wurde offenbar als Zufallsfund das TK248 gefunden und untersucht. Aus diesem Grund wurde die umfassende Abhörung genehmigt.
Am nächsten Verhandlungstag wird erneut ein LKA Beamter vernommen. Die Angeklagten wurden nach Fund des Tonbandgerätes abgehört. Nach der Hausdurchsuchung wurden die Wohnung und das Auto der Verdächtigen verwanzt und deren Telefon abgehört. Die Maßnahme wurde ordnungsgemäß mit richterlichen Beschluss durchgeführt. Insgesamt wurden ca. 7000 Verbindungen über Telefon, Handy und Internet überwacht. Sämtliche Kontakte sind dokumentiert. Zwei bis drei Kollegen waren mit der Auswertung beauftragt.



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27.03.2018 um 11:02
@ErwinKöster

Naja, gut ich nehme jetzt mal an, dass das zutrifft, was der gesagt hat, wirklich glaubwürdig ist das nicht wirklich, den ein wirklicher Täter wäre nach eine offiziellen Hausdurchsuchung gewarnt und dürfte davon ausgehen, dass er überwacht wird. Hier wäre nicht eine Zeugenaussage der richtige Weg gewesen, sondern die zeitliche Vorlage der verschiedenen Beschlüsse. Solche leicht durch Dokumente nachzuweisende Aktionen zu versuchen mit Zeugenaussagen zu belegen, kann ich immer nicht verstehen und ist wegen der Unzuverlässigkeit von Zeugenaussagen auch als kritisch anzusehen.

Aber letztendlich egal, das ist hier nur ein Nebenschauplatz und wie gesagt, die Ermittler sind eben nicht frei in ihrer Auswahl der Mittel.

Wesentlich ist aber, dass die Aussage von den verdeckten Ermittlern schon in das erste Verfahren hätte einfließen müssen. Die StA wusste zumindest von den Beschlüssen und sie ist verpflichtet mögliche Entlastungszeugen zu befragen. Bei V-Männern ist das natürlich etwas schwieriger aber darf nicht unmöglich sein, weil andernfalls wesentliche Rechte des Angeklagten genommen werden und der Missbrauch Tür und Tor geöffnet wäre. Der fehlende Versuch zeigt schon mal wieder eindeutig, da wurde nicht wirklich versucht, auch zu Gunsten von M zu ermitteln.

Aber letztendlich kann es eben sein, dass deren Aussage oder deren Beobachtungsprotokolle wirklich ein neues Beweismittel darstellen könnte, das damals nicht in das Verfahren eingeflossen war.


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27.03.2018 um 12:40
@SCMP77
@ErwinKöster
Die TKÜ gegen Mazurek wurde am 29.08.2007 beantragt und bald darauf genehmigt, die Raumüberwachung am 01.10. beantragt und am 15.10. genehmigt. Die Hausdurchsuchung war dann am 30./31.10.
Der Grund für die Hausdurchsuchung war nicht die Speichelprobe. Speichelproben finden in der Regel ohne Hausdurchsuchungen statt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.03.2018 um 13:27
@2r2n
Vielen Dank für die genauen Angaben, hier sieht man wieder, was man von Prozessbeobachtern aufgezeichneten Zeugenaussagen halten muss.

Zumindest der Antrag auf die Raumüberwachung erfolgte also nach 26 Jahren aus meiner Sicht ohne wirkliche Aussicht auf Erfolg und einem nicht wirklichen Anlass, eine weniger in das Persönlichkeitsrecht einschneidende Maßnahme, die der Telefonüberwachung, wäre da auch deutlich erfolgversprechender gewesen.

Rein theoretisch muss die Raumüberwachung nicht unbedingt vor dem 30./31.10 erfolgt sein, so dass die Zeugenaussage diesbzgl. vielleicht stimmen kann. Aber das ist für die Betrachtung unwesentlich, denn es geht um das Datum des Antrags und der Genehmigung und die hatten mit dem Ergebnis der Hausdurchsuchung nichts zu tun. Wie ich auch schon oben schrieb, hielt ich die Zeugenaussage nicht für stichhaltig, dass diese Aktionen wegen des Ergebnisses der Hausdurchsuchung erfolgt sei, da diese danach nicht mehr erfolgsversprechend gewesen wäre, da der Betroffene vorgewarnt gewesen wäre.

Ich VERMUTE, dass der Zeuge diese Aktion verniedlicht hatte, da der "Lauschangriff" damals extrem kritisch gesehen wurde und eine nicht verniedlichende Zeugenaussage bei einem solch öffentlichen Verfahren Öl ins Feuer gegossen hätte.


Man muss auch zusätzlich bedenken, dass im Laufe der Zeit es immer schwerwiegendere Gründe geben muss, wenn man ehemalig Verdächtige wieder in dieser Form in die Untersuchung einbezieht. Er soll nicht immer und immer wieder der Willkür des Staates ausgeliefert sein. Die Überwachungsaktion war aber offenbar nicht neuen Erkenntnissen geschuldet, sondern diese sollte offenbar dazu dienen, die erst zu beschaffen. Alles deutet darauf hin, dass man sich auf M als Täter eingeschossen hatte, ohne mal nach rechts oder links zu blicken. Das ist aber fatal für die eigentliche wirkliche Lösung eines Falles. Für mich ist es eindeutig, da ist massivst viel schief gelaufen und am Ende sitzt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Unschuldiger im Gefängnis und es sieht leider so aus, dass der Staat sich mit Händen und Füßen wehrt, hier Gerechtigkeit zu schaffen. Zumindest in diesem Fall hebt sich Deutschland in nichts von einer Bananenrepublik ab.


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27.03.2018 um 21:52
@2r2n
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Der Grund für die Hausdurchsuchung war nicht die Speichelprobe. Speichelproben finden in der Regel ohne Hausdurchsuchungen statt.
Die von mir zitierte Zeugenaussage des LKA-Beamten stammt aus einem wiedergegebenen Ermittlungsreview einer juristischen Zeitschrift, ist also keine "Prozessbeobachtung". Leider ist der user nicht mehr aktiv bzw. meldet sich nicht auf Anfragen!

"In der Regel" ist richtig, aber es gibt sehr wohl Fälle, wo eine Ermittlungsdurchsuchung und die Entnahme einer DNA-Probe, die beide der richterlichen Genehmigung bedürfen, kombiniert werden. Das wird zB in der Berliner Autonomenszene nach Gewalttaten häufig so praktiziert. Im Durchsuchungsbeschluss müssen Tatvorwurf, Ziel und Umfang der Durchsuchung genau bezeichnet werden und der müsste bei den Akten sein.

Zusätzlich noch eine Frage: Könnte es sein dass irgendein Zusammenhang mit Eduard Zimmermanns "schlimmsten Fall" bzw. seinem Wunsch den Fall gelöst zu sehen und der Wiederaufnahme der Ermittlungen 2007 besteht, als er bereits schwer erkrankt war?

Gruß EK


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.03.2018 um 22:24
Hat man noch etwas im Hintergrund.

Ein Kumpel fuhr bei einer roten Ampel drüber.

Der Vergleich ist zugegeben banal.

Das Foto kommt.. es ist unscharf!

Legen wir es drauf an. Gesagt getan, nein ich war es nicht und ihr könnt mich!

Abwarten, immerhin stehen 4 Wochen Fahrverbot im Raum. Nein, das Foto ist so schlecht, das bin ich nicht!
Man pokert und ein Tag bevor es zum Vergleich kommt haut man ihm zwei gestochen scharfe Bilder um die Ohren, kein Zurück.. ich bin es.

Hat man hier noch was im Ärmel, ich würde da vorsichtig sein.

Für mich ist die jetzige Situation was Zweifel angeht erdrückend.

Wenn man nichts im Ärmel hat, dann sei dem verantwortlichen auch ein fremdbestimmtes Leben gewünscht.


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27.03.2018 um 23:06
@SCMP77
@ErwinKöster

M passt einfach nicht als Taeter, meiner Ansicht nach. Deshalb wundert es mich ja auch so, dass nach all den Jahren auf einmal so schwere Geschuetze gegen ihn aufgefahren wurden.

Er ist gewalttaetig im Affekt. Wie soll das zu einem nahezu komplett gewaltfreien und passiven Verbrechen mit langer Planungsphase passen?

Ich habe das dumpfe Gefuehl, dass schon relativ frueh viel falsch gelaufen ist bei den Ermittlungen, und dass einigen Dingen damals nicht nachgegangen wurde. Und diese Luecken wurden in den neuen Ermittlungen nicht geschlossen. Stattdessen stuerzte man sich auf die Akten, die da waren. Und da fand man eben diesen Beschuldigten.

Was man getan haben sollte, waere zB ein Profil der Taeter zu erstellen, und dann noch einmal zu pruefen, wo sich ein solcher Taeterkreis gesucht und gefunden haben koennte. Das ist ein laendliches Gebiet, und ganz so viele Personen kannten sich in diesem Waldstueck nicht aus.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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28.03.2018 um 08:42
@ErwinKöster
Was den Herrn Zimmermann betrifft, kann ich nur folgendes sagen: Wir haben uns im Vorfeld seines Buches "Auch ich war ein Gauner" mit ihm getroffen. Ich schätze, das war 2003 oder 2004 und seine persönliche Betroffenheit war zu spüren. Aber leider hat er in seinem Buch die Falschaussage, dass ihn Ursula "angesehen" hätte, nicht korrigiert. Über zwei Jahrzehnte glaubten seine Fans, dass meine Schwester wohl klaustrophobische Ängste gehabt hat und deshalb ist in den Köpfen der qualvolle Erstickungstod eingebrannt, was medizinisch definitiv nicht der Fall ist. Dieser Gruseleffekt geht auf das Konto von Zimmermann.
Das hat das Bild vom bestialischen Täter bestärkt. Eine abartige Persönlichkeit lässt sich mit Sicherheit attestieren. Aber die naive Idee der Fürsorge gerät damit vollkommen aus dem Blick. Ein Täterprofil wurde auch nie erstellt, hätte aber sicher geholfen bei den Ermittlungen.
Um die Frage zu beantworten: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die StA dem Herrn Zimmermann einen Gefallen tun wollte, höchstens in einem Nebeneffekt. Es ging einfach darum, einen der schlimmsten Fälle in Bayern zu lösen. Nachdem man 2006 den in Taiwan einsitzenden Drogenhändler abhaken musste, hat man Anfang 2007 die Spur 237 (Mazurek) wieder entdeckt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.03.2018 um 10:07
Zitat von 2r2n2r2n schrieb: Nachdem man 2006 den in Taiwan einsitzenden Drogenhändler abhaken musste, hat man Anfang 2007 die Spur 237 (Mazurek) wieder entdeckt.
Und zwischenzeitlich war in München in der Wohnung eines ermordeten Opfers eine identische DNA, gleich mit der an einer Schraube im Fall Hermann aufgefundenen DNA entdeckt worden. Der Fall Böhringer wurde ab Mai 2007 vor Gericht behandelt.

Wäre es nicht zur Verhaftung Mazureks gekommen, dann wären sicher mehr Spekulationen über mögliche Zusammenhänge zwischen beiden Fällen aufgekommen. Denn bei der aufgefundenen DNA handelte es sich nicht um die von Mazurek.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.03.2018 um 10:23
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Die von mir zitierte Zeugenaussage des LKA-Beamten stammt aus einem wiedergegebenen Ermittlungsreview einer juristischen Zeitschrift, ist also keine "Prozessbeobachtung". Leider ist der user nicht mehr aktiv bzw. meldet sich nicht auf Anfragen!
Hier kann natürlich das stille Post-Prinzip hinter stecken. Was dort zu finden war, ist aber definitiv falsch gewesen. Sollte hier aber dieses Review auf einem wahren Hintergrund aufbauen, so wäre das sehr bedenklich, weil dann unwahre Tatsachenbehauptungen selbst von Ermittlern im Verfahren eingebracht wurden, obgleich gerade an diese hohe Ansprüche zu stellen sind, da von Ihnen meist das Ergebnis des Verfahrens abhängt. Solche Vorkommnisse würden ein sehr schlechtes Bild auf die Ermittlungen insgesamt werfen.

Unabhängig davon hätte aus meiner Sicht die Grundlage für diese schweren Persönlichkeitsverletzungen aufgeklärt werden müssen. In diesem Vorverfahren wurde dem Angeklagten naturgemäß kein rechtliches Gehör gewährt. Ob die damaligen Gründe überhaupt ausreichend waren, ist stark zu bezweifeln.

Die Indizien, welche gesammelt werden konnten, war in Wirklichkeit zu dürftig und M hatte auch ein Alibi, was nie widerlegt werden konnte. Es wäre daher zu untersuchen gewesen, ob auch wirklich alle damals bekannten (auch entlastenden) Tatsachen in die Interessenabwägung der StA eingeflossen waren, ob dort nicht schon einseitige Sichtweisen erkennbar gewesen waren. Man kann nicht - wie es in der juristischen Zeitschrift zu lesen war, einfach die formelle Richtigkeit betrachten, sondern muss hier tiefer gehen. Wie gesagt, Ermittelungsorgane (auch die StA) müssen über jeden Zweifel erhaben sein und müssen dies auch beweisen, aber hier sehe ich schon ausreichende Anhaltspunkte, das dies wohl nicht zutrifft.

Es ist nicht bekannt geworden, was eine Vorgehensweise in dieser Form gerechtfertigt hätte. Es waren die Ermittlungen gegen M in den 80ern eingestellt worden. Es mag sein, dass durch die neue Betrachtung der Akten, die BEWERTUNG anders erfolgt war, aber die StA müsste sich natürlich die Frage gefallen lassen, ob eine Neubewertung erst nach 26 Jahren überhaupt besser sein kann, als die zeitnahe.

Vorliegend gab es den Zeugen, der M durch ein angebliches Geständnis schwer beschuldigt hatte. Die damaligen Ermittler, welche diesen noch persönlich befragt hatten, hatten ihm damals kein Glauben geschenkt. Die Staatsanwaltschaft (aber auch das Gericht) hätte sich selber eigentlich fragen MÜSSEN, ob man das nach 26 Jahren das besser beurteilen können soll, zumal sie diesen überhaupt nicht mehr befragen konnte und die normalerweise im Strafprozess notwendige Unmittelbarkeit fehlte. Gerade dieser Hintergrund verlangt besonderes Vorgehen. Es war von ihr zu erwarten, dass sie die Kriterien, welche aus ihrer Sicht die Zeugenaussagen stützen, in besonderer Weise ausreichend hinterfragt. Es ist mehr als blamabel, wenn man dann ausgerechnet die Punkte, welche sie als "Täterwissen" vermutlich angesehen hatte, Großteils ausgerechnet in einer früheren Pressemitteilung der Polizei zu finden war, da wo eine StA eigentlich zuerst hätte hinsehen müssen. Man muss daher davon ausgehen, dass sie hier jegliche notwendige Nachforschungen in dieser für M entlastenden Richtungen unterlassen hat, obgleich sie per Gesetz dazu verpflichtet gewesen wäre. Auch hätte es ihr auffallen müssen, dass der Zeuge rasch etwas dazu erfand (die Sache mit dem Leiterwagen, die Schaufel etc.) und auch den Tatort nicht gefunden hatte. Wäre sie seiner von Gesetz her zugewiesenen Aufgabe wirklich ausreichend nachgekommen, hätte sie erkennen müssen, dass die damalige Ansicht der Ermittler/StA nicht von der Hand zu weisen war. Wegen dieser Problematik, dass man nach 26 Jahren vielen nicht mehr wirklich aufklären kann, wäre Fingerspitzengefühl notwendig gewesen, stattdessen ist hier aber reines Scheuklappendenken und massive Selbstüberschätzung fast schon offensichtlich.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Ich habe das dumpfe Gefuehl, dass schon relativ frueh viel falsch gelaufen ist bei den Ermittlungen, und dass einigen Dingen damals nicht nachgegangen wurde. Und diese Luecken wurden in den neuen Ermittlungen nicht geschlossen. Stattdessen stuerzte man sich auf die Akten, die da waren. Und da fand man eben diesen Beschuldigten.
Das kann sein, kann es aber nicht wirklich beurteilen. Fälle mit Zufallsopfern sind immer weitaus schwerer zu lösen. Die Aufklärungsquote von Tötungsdelikten ist nur deshalb so hoch, weil sie meist im nahen Umfeld begangen werden. Solche wie den vorliegenden dürften deutlich schwieriger zu lösen sein. Auch muss man bedenken, dass in den meisten Fällen man Versäumnisse, welche am Anfang erfolgt sein könnten, nachträglich nicht mehr ausgleichen kann. Wenn man das trotzdem versucht - insbesondere nach 26 Jahren - ist die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, dass der Staat Unrecht begeht. Leider muss ich daher sehr bezweifeln, dass man den Fall nach so viel Jahren noch wirklich lösen kann und mittlerweile sind es schon 37 Jahre geworden. Die vermutlich zu Unrecht erfolgte Verurteilung Ms hat ihr die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Aufklärung noch weiter verringert, aber ich denke, ob 26 oder 37 Jahre, dürfte kaum eine Rolle mehr spielen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.03.2018 um 22:00
Die tz ist zwar nicht die Überdrüber-Quelle, aber immerhin ist der Vorgang der Ermittlungsdurchsuchung schlüssig geschildert:
Doch erst im Oktober letzten Jahres gelang den Ermittlern mit Hilfe eines Tricks der Durchbruch. Sie baten Werner M., der im Hafen von Kappeln einen Laden für Yacht- und Bootszubehör betrieb, um eine Speichelprobe. Werner M. stimmte zu. Was er da noch nicht wusste: Die Ermittler hatten außer dem Wattestäbchen auch noch einen Durchsuchungsbefehl dabei! In der Wohnung des 58-Jährigen über seinem Laden fanden sie das alte Tonbandgerät. Von diesem vorsintflutlichen Modell wurden 1981 offensichtlich die neun Erpresseranrufe an Ursulas Eltern abgespielt. (...)
https://www.tz.de/bayern/tonband-ueberfuehrt-entfuehrer-von-ursula-herrmann-22029.html
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Er ist gewalttaetig im Affekt. Wie soll das zu einem nahezu komplett gewaltfreien und passiven Verbrechen mit langer Planungsphase passen?
Aber zumindest bei den zwei bekanntesten Fällen unter Alkoholeinfluss (Stiefsohn, Hund). Ist er "trocken" auch so? Bedenke bitte, dass das auch auf viele "Mobster" der Mafia zutraf, die zwar fallweise Gewaltexzesse ablieferten, aber andererseits ein komplexes Syndikat führen konnten.
Außerdem fällt bei aufmerksamer wiederholter Beschäftigung mit seinen Aussagen und Statements, seiner Mimik und Sprechweise auf, dass WM offenbar über weit unterdurchschnittliches empathisches Empfinden verfügt, das manche mit Coolness und Selbstbewusstsein verwechseln. Auch auf der PCL-R erzielt er einige Treffer. Das wäre für so eine Tat nicht völlig unpassend.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Ich habe das dumpfe Gefuehl, dass schon relativ frueh viel falsch gelaufen ist bei den Ermittlungen, und dass einigen Dingen damals nicht nachgegangen wurde. Und diese Luecken wurden in den neuen Ermittlungen nicht geschlossen. Stattdessen stuerzte man sich auf die Akten, die da waren. Und da fand man eben diesen Beschuldigten.
Das Gefühl habe ich auch, vor allem was die Ermittlungen 81/82 betraf. Vor allem da wir alle nicht abschätzen können wie der Aktenbestand wirklich beschaffen ist, wenn zB plötzlich zu Prozessbeginn Akten gefunden werden, die jahrzehntelang im Keller lagen. Was ist bekannt und wer bestimmt darüber?
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Aber leider hat er in seinem Buch die Falschaussage, dass ihn Ursula "angesehen" hätte, nicht korrigiert.
Bei Zimmermann wusste man nie wirklich, ob seine Betroffenheit im Studio echt oder der Emotionalisierung des Gesendeten geschuldet war. Da er den Fall Ursula Herrmann wiederholt als den schlimmsten seiner Laufbahn bezeichnet hat, glaube ich schon, dass er selbst emotional davon berührt war, aber die Nummer mit den Fotos gehört für mich eindeutig zu Version Nummer zwei. Offenbar wollte er die Öffentlichkeit damit bewusst aufwühlen um die Ermittlungen anzukurbeln, aber mit fragwürdigen Mitteln. War ihm nicht bewusst was dieses Bild für die Angehörigen bedeutet?

Gruß EK


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

29.03.2018 um 00:10
Ich habe nochmal etwas im Internet recherchiert.

Die von mit oben geäußerte Ansicht bzg. der StA wurde da vollkommen bestätigt.

Die Haltungsweise der StA hatte da vor ein paar Jahren zum Eklat geführt.

Die folgende Seite ist lesenswert und selbst der Vorsitzende Richter konnte sich gegenüber der StA folgenden Ausspruch nicht verkneifen:
"Wenn man flexibel im Denken ist, kann man in einer Hauptverhandlung ja auch reagieren", kanzelte der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale die Ankläger ab.
https://www.swp.de/politik/inland/ein-fall-mit-politischer-wuerze-22126961.html

Wenn Richter so etwas von sich geben, ist das schon sehr sehr ungewöhnlich. Normalerweise lassen die nie etwas auf die StA kommen, selbst wenn ihnen schwere Fehler unterlaufen sind. Das dürfte fast schon einmalig hier in Deutschland sein.

Bauer gilt auch nach dieser Seite in Justizkreisen als unerbittlich, sie scheint also von ihrem einmal eingeschlagenen Weg nicht abzugehen, koste es was es wolle. Eigentlich eine gute Umschreibung für den hier vorliegenden Fall.

Nur eine Person mit einem solchen Verhalten ist für diesen Beruf nicht wirklich geeignet, denn das muss man eben – wie der Vorsitzende Richter Natale deutlich zum Ausdruck gebracht hatte – „flexibles Denken“ mitbringen. Bringt man dies nicht mit, so werden – wenn man sich einmal eingeschossen hat – entlastende Punkte nicht mehr ausreichend berücksichtigt bzw. es wird nach ihnen erst gar nicht gesucht. Einer gerechten Beurteilung fehlt dann schon die Grundlage.

Im Urteil hatte dann nochmals der Vorsitzende ganz klar der StA gemacht, dass deren Sichtweise nicht haltbar war. Es ist eigentlich typisch, dass die StA bis zum Urteil an ihrer Sichtweise festgehalten hatte, obgleich Ihr Gedankengebäude schon längst zusammengebrochen war, stur bis zum Ende, bloß nicht von der eigenen Ansicht abrücken.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-bewaehrung-im-fall-inhofer-1.2691602

Die Gefahr, die von einer solchen StA ausgeht, ist aber immens. Wenn schon die erste Kontrollinstanz (Sta soll das Ergebnis der Ermittlung prüfen) nicht wirklich sachgerecht arbeitet, muss nur noch ein anderer Fehler hinzu kommen (hier eine mit dem Thema vollkommen überforderte Sachverständige). Dann ist Unrecht schon vorprogrammiert.

Ich hoffe, dass die Augsburger Richter nach diesem Desaster genau auf die Finger der StA schauen um weiteres Unheil zu verhindern.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Das Gefühl habe ich auch, vor allem was die Ermittlungen 81/82 betraf.
Wie ich schon sagte, Fehler, die am Anfang begangen werden, kann man später seltenst wieder kompensieren. Wenn man das trotzdem versucht, ist die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, dass Unrecht begangen wird.

Man darf bei diesen Überlegungen eben auch nicht vergessen, wäre beispielsweise die Kiste damals nicht gereinigt worden sondern getrocknet und konserviert, hätte man mit hoher Wahrscheinlichkeit später DNA extrahieren können. Du hattest mal hier gesagt, dass diese schlechten Ermittlungen angeblich zu Gunsten von M gewesen gewesen sein sollen. Du hast aber dabei einen ganz wesentlichen Punkt vergessen, hätte man besser gearbeitet, hätte man u.U. auch Dinge finden können, welche M auch deutlich eintlastet hätten. Solche Betrachtungen darf man nie einseitig führen.

Und man darf nicht vergessen, M hatte ein Alibi. Die StA hat natürlich die Macht deren Bedeutung zu torpedieren, in dem es die Alibigeber einfach ebenfalls für verdächtig erklärt . Bei den Verfahren gegen die Alibigeber hat aber offenbar die Justiz noch funktioniert, die Verfahren wurden eingestellt.

Ich würde daher eher sagen, es gelangte später in die falschen Hände, das legt auch das obige Verfahren nahe.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

29.03.2018 um 00:29
Ich habe mal ueber die moeglichen Gruende fuer die Vorgehensweise der Taeter nachgedacht. Bei der Entfuehrung gab es keine Kampfspuren, es wurde Lachgas verwendet, das Fahrrad wurde sorgfaeltig an einen Baum ein Stueck weiter gelehnt.

Weshalb wurde hier Lachgas verwendet?

- die Entfuehrer wollten einen Kampf vermeiden
- die Entfuehrer haben selbst in der Freizeit Lachgas konsumiert, und fanden es naheliegend
- die Entfuehrer verfolgten einen psychotischen Plan
- die Entfuehrer wollten es dem Opfer angenehm machen
- die Entfuehrer wollten es komplizierter machen

Letzterer Punkt widerspricht normalen menschlichem Handlungsmustern, aber das ist eigentlich ueberall so in diesem Fall.

Mehr faellt mir gerade nicht ein. Es koennen natuerlich auch mehrere Punkte gleichzeitig zutreffen.


@ErwinKöster

Wenn ihm die Empathie fehlt, wieso sollte er dem Opfer dann eine sanfte Betaeubung, eine mit Stoff ausgeschlagene Kiste und Groschenromane im Wert von ca 62DM organisiert haben?

Ich stimme aber zu, dass man sein kriminelles Verhalten soweit nur an seinen betrunkenen Taten messen kann.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

29.03.2018 um 00:37
@SCMP77

Das wusste man damals alles noch nicht. Es wurde insgesamt nach heutigen Standards unsauber gearbeitet.

Was allerdings auch nach damaligen Standards unter aller Kritik war, war die Tatsache, dass der leitende Ermittler in die Kiste sprang, bevor die Spurensicherung dran konnte. Irgendwie muss das Opfer hineingekommen sein, und die Taeter koennten dabei Spuren hinterlassen haben, also zB Fussabdruecke auf dem Sitz oder Fasern, sollten sie irgendwo haengen geblieben sein.


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29.03.2018 um 09:42
@AnnaKomnene
Schon nach damaligen Standards war eine Reinigung nicht oportun. Es gab schon damals andere Untersuchungsmethoden, die durch Reinigungen stark an Aussagekraft verlieren. Wenn man andere Fälle betrachtet, so hat man sehr häufig die wesentlichen Dinge so gesichert, dass sie möglichst unbeeinflusst blieben, weil man mit besseren Untersuchungsmethoden rechnete.

Aber prinzipiell hast Du recht, nachher weiß man alles besser.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Wenn ihm die Empathie fehlt, wieso sollte er dem Opfer dann eine sanfte Betaeubung, eine mit Stoff ausgeschlagene Kiste und Groschenromane im Wert von ca 62DM organisiert haben?

Ich stimme aber zu, dass man sein kriminelles Verhalten soweit nur an seinen betrunkenen Taten messen kann.
Ich glaube man sollte sich bzgl. M hier mal weg bewegen. M war wie kein anderer observiert worden, er hatte ein Alibi, das man nie wirklich widerlegen konnte. Selbst eine sich über 4 Monate erstreckende Telefonüberwachung hat nichts gebracht, das gleiche gilt für eine aus meiner Sicht unrechtmäßige Verwanzung.

Aber man darf auch nicht vergessen, man hat alles bei M damals auf den Kopf gestellt. Es ist kaum möglich, dass man bei der Herstellung einer solchen Kiste sämtliche Spuren beseitigt. Da findet man dann in irgendwelchen Ritzen dann in der Regel doch Spuren, da spanabhebende Arbeiten bei der Herstellung im hohen Maße notwendig waren. Selbst die Verschlüsse waren handgefertigt, keine 0815-Ware von irgendwo her. Schon mit damaligen Mitteln hätte man bei M mit hoher Wahrscheinlichkeit irgend etwas gefunden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

29.03.2018 um 11:10
@ErwinKöster
Was irgendwelche Fernsehformate produzieren, ist generell mit Vorsicht zu genießen. Es geht immer um die Frage: Wem nützt es? Und xy braucht, wie alle anderen Formate, Einschaltquote. Wer etwas anderes behauptet, hat noch nichts verstanden. Und für die Quote braucht es immer Emotionen. Die kann man im Fall Herrmann leicht bedienen, weil wir es hier mit mehreren menschlichen Grundängsten gleichzeitig zu tun haben (Vergrabung, Enge, Unschuld, Erpressung, Mysterium etc.).
Aber auch bei Ermittlern und Justiz dominieren irrationale Entscheidungen. Das war 1981/82 so, aber auch 2006/07. Mir reichen die DNA Möglichkeiten, die man 2005 zum Anlass genommen hat, die Ermittlungen wieder aufzunehmen, nicht aus. Auch die drohende Verjährung greift nicht, die war erst 2011.
Ich denke, Mazurek passt gut in das Schurkenschema. Auch der Drogendealer aus Taiwan hätte gepasst. Aber internationale Verflechtungen sind zu kompliziert.
Interessant bei der Mazurek Idee ist die Chronologie:
Im März 2007 wurde den Behörden der Spur/Spur Treffer bekannt (Anfang Mai wurde das dann öffentlich).
Im April 2007 wurden die verdeckten Ermittler für Mazurek beantragt, allerdings nicht seine Speichelprobe.
Das klingt so, als ob man sicher war, dass er nicht zum Täterkreis gehört, aber trotzdem schnellstens einen Tatverdächtigen brauchte. Das war dann auch hilfreich für die Verurteilung von Toth, da hat @meermin schon Recht. Das wäre dann alles andere als irrational. Allerdings auch nicht rechtsstaatlich.
Interessant auch hier die Chronologie:
Mai 2008 Festnahme Mazurek, August 2008 Verurteilung Toth.
Sagt mir, wenn das zu sehr nach Verschwörungstheorie klingt. Aber die Datierungen liegen einfach sehr passend...


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

29.03.2018 um 11:36
Hat es eigentlich auch Ansätze gegeben, zu ermitteln, welches Alternativ-Opfer in Betracht gekommen wäre? Wenn nicht, hat man doch dadurch auch Alternativ-Täter außer Betracht gelassen.

Wegen der Größe der Kiste kommt ja nur ein Kind in Betracht, aber gab es andere Kinder dort, die auch diesen Weg regelmäßig entlang radelten, deren Eltern vermögender (oder "wichtiger") waren?

Für mich ist es unlogisch eine Forderung in einer Höhe bei jemand zu stellen, der nicht entsprechend vermögend ist. Zu stümperhaft für einen Täter, der länger plant.


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