Ich habe nochmal etwas im Internet recherchiert.
Die von mit oben geäußerte Ansicht bzg. der StA wurde da vollkommen bestätigt.
Die Haltungsweise der StA hatte da vor ein paar Jahren zum Eklat geführt.
Die folgende Seite ist lesenswert und selbst der Vorsitzende Richter konnte sich gegenüber der StA folgenden Ausspruch nicht verkneifen:
"Wenn man flexibel im Denken ist, kann man in einer Hauptverhandlung ja auch reagieren", kanzelte der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale die Ankläger ab.
https://www.swp.de/politik/inland/ein-fall-mit-politischer-wuerze-22126961.htmlWenn Richter so etwas von sich geben, ist das schon sehr sehr ungewöhnlich. Normalerweise lassen die nie etwas auf die StA kommen, selbst wenn ihnen schwere Fehler unterlaufen sind. Das dürfte fast schon einmalig hier in Deutschland sein.
Bauer gilt auch nach dieser Seite in Justizkreisen als unerbittlich, sie scheint also von ihrem einmal eingeschlagenen Weg nicht abzugehen, koste es was es wolle. Eigentlich eine gute Umschreibung für den hier vorliegenden Fall.
Nur eine Person mit einem solchen Verhalten ist für diesen Beruf nicht wirklich geeignet, denn das muss man eben – wie der Vorsitzende Richter Natale deutlich zum Ausdruck gebracht hatte – „flexibles Denken“ mitbringen. Bringt man dies nicht mit, so werden – wenn man sich einmal eingeschossen hat – entlastende Punkte nicht mehr ausreichend berücksichtigt bzw. es wird nach ihnen erst gar nicht gesucht. Einer gerechten Beurteilung fehlt dann schon die Grundlage.
Im Urteil hatte dann nochmals der Vorsitzende ganz klar der StA gemacht, dass deren Sichtweise nicht haltbar war. Es ist eigentlich typisch, dass die StA bis zum Urteil an ihrer Sichtweise festgehalten hatte, obgleich Ihr Gedankengebäude schon längst zusammengebrochen war, stur bis zum Ende, bloß nicht von der eigenen Ansicht abrücken.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-bewaehrung-im-fall-inhofer-1.2691602Die Gefahr, die von einer solchen StA ausgeht, ist aber immens. Wenn schon die erste Kontrollinstanz (Sta soll das Ergebnis der Ermittlung prüfen) nicht wirklich sachgerecht arbeitet, muss nur noch ein anderer Fehler hinzu kommen (hier eine mit dem Thema vollkommen überforderte Sachverständige). Dann ist Unrecht schon vorprogrammiert.
Ich hoffe, dass die Augsburger Richter nach diesem Desaster genau auf die Finger der StA schauen um weiteres Unheil zu verhindern.
ErwinKöster schrieb:Das Gefühl habe ich auch, vor allem was die Ermittlungen 81/82 betraf.
Wie ich schon sagte, Fehler, die am Anfang begangen werden, kann man später seltenst wieder kompensieren. Wenn man das trotzdem versucht, ist die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, dass Unrecht begangen wird.
Man darf bei diesen Überlegungen eben auch nicht vergessen, wäre beispielsweise die Kiste damals nicht gereinigt worden sondern getrocknet und konserviert, hätte man mit hoher Wahrscheinlichkeit später DNA extrahieren können. Du hattest mal hier gesagt, dass diese schlechten Ermittlungen angeblich zu Gunsten von M gewesen gewesen sein sollen. Du hast aber dabei einen ganz wesentlichen Punkt vergessen, hätte man besser gearbeitet, hätte man u.U. auch Dinge finden können, welche M auch deutlich eintlastet hätten. Solche Betrachtungen darf man nie einseitig führen.
Und man darf nicht vergessen, M hatte ein Alibi. Die StA hat natürlich die Macht deren Bedeutung zu torpedieren, in dem es die Alibigeber einfach ebenfalls für verdächtig erklärt . Bei den Verfahren gegen die Alibigeber hat aber offenbar die Justiz noch funktioniert, die Verfahren wurden eingestellt.
Ich würde daher eher sagen, es gelangte später in die falschen Hände, das legt auch das obige Verfahren nahe.