@ErwinKösterHier wird nichts bagatellisiert sondern nur realistisch betrachtet.
Wie ich schon sagte, M hätte tausende dieser Geräte besitzen können, das ist vollkommen egal. Man hätte wirklich mit einem sachlichen und neutralen Gutachten, sprich einem Gutachten, das auch die entlastenden Überlegungen ausreichend betrachtet, den Nachweis führen müssen. Das ist für Fachleute erkennbar offensichtlich nicht erfolgt.
Auch keiner der 3 Leute wird sich da besser erinnern, sie dürften alle durch die öffentliche Präsentation des Tonbandgeräts manipuliert worden sein. Das menschliche Geständnis funktioniert eben nicht so, dass es über Jahrzehnte ausreichend Details behält, welche genau auf ein bestimmtes Gerät schließen lässt. Das ist ein bekanntes Problem und hat schon häufig zur Verurteilung Unschuldiger geführt. Auch hättest Du auch mal auf die Seite mit der ganzen Serie betrachten sollen, dann wärst Du vermutlich selber zur Überzeugung gekommen, dass die Unterschiede einfach zu gering sind ein bestimmtes Gerät der Serie auszumachen.
Und frage Dich doch mal selber, was erkennt schon ein 10 jähriges Kind an einem solchen Gerät? Es sieht, dass es viel Alu blitzen, die drehenden Spulen, aber viel mehr nicht. Eine Bube hätte da u.U. noch etwas mehr hingeschaut. Sorry diese Ladung von solchen Zeugen nach 26 Jahren war vollkommen lächerlich und zeigt nur den Verurteilungswillen. Eigentlich zeigt dieser Fall die Gefahr der hohen Verjährungsfristen, nach so langer Zeit ist ein faires Verfahren kaum mehr möglich.
Das Gericht hätte besser dran getan ein zweites Gutachten anzufertigen, als solch von vornherein sinnlose Zeugenbefragungen durchzuführen.
Zum Lack:
Natürlich hätte man den verletzten Lack auch noch genauer untersuchen können, aber das ist nicht erfolgt, nicht mal ein Versuch durch die Komponenten ein Herstellungsdatum zu ermitteln. Wie sind daher auf die übrigen Fakten angewiesen und die decken eben die Flohmarkgeschichte. Auch diese im Detail ausgeführte Darstellung hätte einem neutralen Gericht zeigen müssen, dass so etwas nie jemand behauptet, der das Gerät dort nicht erstanden hat. Er hatte offenbar sogar noch Namen angegeben. Die ganze Sache ist einfach stimmig. Auch hier hat das Gericht vollkommen weltfremd geurteilt.
Zur Qualität:
Und Grundig hatte damals deutlich bessere Geräte hergestellt als z.B. Akai. Sicherlich ein Problem für die Langlebigkeit stellt natürlich ein Einmotorenlaufwerk immer dar, weil dort viel Umlenk-Mechanik notwendig war. Der Seite, welche ich verlinkt habe, zeigt auch, dass die ganze Serie nach einer solch langen Zeit das Problem des schnellen Rücklaufs hat. Dummerweise wurde zur Umschaltung ein Reibrad verwendet, was nach einer solch langen Zeit einfach hart ist und dadurch zum Antrieb nichts mehr taugt. 3 Motoren-Laufwerke sind da deutlich langlebiger, aber die gab es damals seltener und waren deutlich teurer.
@robernd dürfte den Ist-Zustand des Geräts gemeint haben. das Grundig-Gerät, dass mein Vater 1958 gekauft hatte (es war vermutlich ein TK30) hatte er noch bis 1975 in Benutzung, dann hatte es einen Motorschaden (er hing da etwas dran), danach besaß er eine Revox A77, die ich erst vor kurzem verkauft hatte. Mein Akai hielt mit viel Reparaturen gerade mal 4 Jahre, die Mechanik war einfach zu unstabil, dass Teil hatte mir sogar durch die labile Aufhängung des Cross-Field-Kopfes alte Aufnahmen beschädigt.