JagBlack schrieb:Nicht nachvollziehbar ist ein Kauf dieses TK 248 auf einem Flohmarkt in Beverungen, 415 km vom Wohnort Kappeln entfernt, bei dem genau die ursächliche Azimutverstellung diagnostiziert wurde, die verantwortlich für die Dämpfung des höchsten Tones des Verkehrsfunk-Signals auf den Erpresseranrufen war.
Wenn man Rosinenpickerei wie die Gutachterin betreibt, magst Du recht haben. Rosinenpickerei darf man aber nicht betreiben, man muss alles in Summe betrachten.
Für die Möglichkeit der Schwächung des Tones gibt es genügend andere Möglichkeiten, wie nicht mittige Mikrofonaufstellung, Raumeinfluss. Auch hätte man das richtige Jingle benötigt, dass der Gutachterin passt aber nicht, da einige Töne des verwendeten viel zu langam einschwingen. Ein rascheres Einschwingen ist physikalisch durch den Übertragungsweg nicht möglich, da müssten die Elemente in die Zukunft schauen können. Auch hätte man die Dynamik-Kompression des Rundfunks berücksichtigen müssen. All das hat die Gutachterin vollkommen ignoriert. Ich persönlich halte in dem Punkt, dass die Gutachterin sich in keiner Weise mit der Möglichkeit der Schwächung durch Interferenzen beschäftigt hat, sogar für grob fahrlässig, weil es zum Grundwissen eines Physikers gehört und eine Nichtbeschäftigung hier gerade als Physiker einen massiver Fehler darstellt. Spätestens als der Nebenkläger auf den Einfluss der Raumakustik zu sprechen kam - was nichts anderes bedeutet als die Interferenzen, welche in einem Raum schon bei nur einer Schallquelle entstehen - hätte der Einfluss ihr offensichtlich werden müssen.
Was noch hinzu kommt, ist natürlich die Alterung des Tonbandgerätes. Elektrolytkondensatoren trocknen nach einer solch langen Zeit aus und haben dann nur noch eine deutlich geringere Kapazität, das die elektrischen Eigenschaften eines Gerätes - was den Frequenzgang angeht (insbesondere die Speisung des Fronlautsprechers) massiv beeinflusst. Aber das sind Dinge, die eher nur ein Ingenieur begutachten kann, der mit solchen Alterungsvorgängen eher Erfahrungen besitzt, hier liegt der Fehler bei dem Gericht eine falsche Gutachterin ausgewählt zu haben.
Nur als Hinweis: Auf EBay werden Kondensatorsätze für bestimmte Tonbandgeräte überteuert verkauft, eben weil es bekannt ist, dass hier ein Austausch dieser meist notwendig ist.
Wenn man sich in der Sache etwas auskennt, gibt es genügend stützende Fakten für die Flohmarktdarstellung. Ich fasse sie hier nochmal zusammen, da sie offenbar auf zu viel Beiträgen verteilt sind.
Folgende Fakten haben wir:
- Das Tonbandgerät stand erst nach dem Urlaub in Ms Büro mit einem Haufen von Tonbändern
- Nur der Aufnahmekopf steht schräg, er ist nie verstellt worden, das zeigt der unbeschädigte Lack
- Der Wiedergabekopf steht senkrecht
- Am Wiedergabekopf erkennt man, dass er irgendwann justiert wurde, das zeigt der beschädigte und erneute Lack an der Einstellschraube
- Die mehr als 30 bei M gefundenen Bänder enthielten nur Aufnahmen, die nie mit dem TK248 aufgenommen wurden
- Die Abgleichanweisungen des Tonbandgerätes bewirkt, dass bei einem fehlerhaft eingestellten Wiedergabekopf der Aufnahmekopf so eingestellt wird, dass beide Köpfe parallel stehen, der Azimuthfehler sich also nach der Herstellung kompensiert hätte.
Diese Punkte muss man dann eben global sehen und decken eben sehr gut die Flohmarktdarstellung.
Hier die Schlüsse, die sich aus den obigen Fakten fast zwingend ergeben:
Nach dem Kauf muss man mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass beide Köpfe den gleichen Azimutverstellung aufwiesen. Das ergibt sich aus den Abgleichvorschriften des Tonbandgerätes. Auch wäre andernfalls das Gerät direkt nach dem Kauf reklamiert worden, weil dieser Fehler zu einen starken Höhenabfall führt.
Irgendwann ist der Fehler nur am Wiedegabekopf korrigiert worden. Das wird durch ersetzten Lack nachgewiesen.
Erst nach dieser Reparatur kam bei Aufnahme durch diese Gerät bei der Wiedergabe dieser Azimut-Fehler zum tragen.
Wann das erfolgt war, ist erstmal unklar.
Man muss davon ausgehen, dass nach der Korrektur des Wiedergabekopfes mit dem Gerät nie mehr aufgenommen wurde, andernfalls hätte der Besitzer auch den Aufnahmekopf korriert. Denn wenn jemand die starke Verstellung erkennt, hätte er auch diese Verstellung für die Aufnahme korrigiert. Dieser Besitzer hatte also keinerlei Interesse mehr daran, Aufnahmen mit diesem Gerät durchzuführen.
Wenn man zusätzlich die beiliegenden Bänder betrachtet, ergibt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit folgendes schlüssiges Szenario, was man erstmal widerlegen müsste:
Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Besitzerwechsel erfolgt. In dessen Besitz befanden sich Tonbänder, welche nicht mit diesem Gerät aufgenommen wurden. Diese alten Aufnahmen zeigten mit dem erstandenen Gerät aber einen starken Höhenabfall, daher wurde der Wiedergabekopf korrigiert, an Aufnahmen hatte der neue Besitzer aber kein Interesse mehr. Rein theoretisch wäre das bei einem Erstbesitzer auch möglich gewesen, aber der hätte das direkt nach dem Kauf reklamiert und mit einem neuen Gerät will man auch sich nicht die Möglichkeit vebauen, mit diesem auch aufzunehmen. Außerdem wäre die Abspielbarkeit dieser neuen Aufnahmen auf anderen Geräten nur mit Höhenabfall möglich.
Wenn man kein Intersse hat, mit diesem Gerät aufzunehmen, muss man andere Gründe für den Kauf gehabt haben. Naheliegend ist eben, dass man dieses nur noch zur Archivierung der alten Tonbänder benötigte, die man z.B. durch Erbschaft erhalten hat. Als wahrscheinliche Zeit muss man etwas nach 1995 rechnen, wo man mittels PC solche Aufnahmen leicht digitalisieren und dann z.B. auf CD archivieren konnte. Ich selber habe das so um 2000 gemacht
Und das ganze wird dann durch die Beobachtung der Ermittler eigentlich voll und ganz bestätigt, die erst nach dem Urlaub das Gerät MIT den ganzen Bändern im Büro haben stehen sehen. Vorher war von diesem keine Spur weit und breit.
Man müsste diese Bekannten Fakten erst anderweitig nicht weltfremd erklären können, ehe man von einer falschen Flohmarktdarstellung ausgehen kann. Dass es für den Kauf keine Zeugen gibt, kann immer vorkommen. Gerichte haben auch keine Skrupel, in anderen Fällen Menschen zu verurteilen, die behaupten, dass sie einen bestimmten Weg nicht zurückgelegt hätten, weil sie andernfalls gesehen worden wären.
Diese Umstände zeigen eben, dass die Flohmarktdarstellung durch diese Fakten ganz klar gestützt werden, ganz unabhängig von der Überlegung, dass nie jemand der die Flohmarktgeschichte nur erfunden hätte, diese in diese detaillierten Form von sich gibt.