@2r2nDas Problem wird aber sein, dass man zu der Annahme gelangen KANN, dass das wirkliche Jingle ähnlich gewesen sein könnte, sprich, dass der letzte Ton sich von der Lautstärke von den anderen stark abgehoben hat.
Ich persönlich würde mich nicht nur auf diesen Punkt verlassen, weil die anderen Punkte deutlich schwerwiegender sind.
- Unwirksame Betätigungsreihenfolge der vom Geräusch her angeblich ähnlichen Tasten (Ausschlusskriterium für das Gerät)
- Keine vergleichbaren Tastengeräusche gefunden, die aber notwendig gewesen wären (Ausschlusskriterium für das Gerät). Das Fehlen dieser Tastenbetätigungen wurden in dem Gutachten komplett ignoriert.
- Tastengeräusche, denen keine Zuordnung zum TK248 ermittelbar waren (Ausschlusskriterium für das Gerät), beispielsweise eine mit einer ganz charakteristischen Schwingung. Das wurde im Gutachten ebenfalls komplett ignoriert.
- Nicht Berücksichtigung der möglichen Interferenzen bei mehr als zwei Schallquellen bei der Orginalaufnahme.
- Nicht Berücksichtigung der Raumakustik bei der Orginalaufnahme
- Nicht Berücksichtigung der erfolgte Verstellung des Wiedergabekopfes, im ersten Verfahren wurde sogar eine Abhängig von dessen Stellung verneint
- Keines der beiliegenden Tonbänder wurden mit diesem Gerät bespielt
- Nicht Berücksichtigung der Dynamik-Kompression des Senders
- Nicht Berücksichtigung des Übertragungsweges bei den Vergleichen der Tastengeräuschen
Eigentlich gibt es hier genug, was gegen das Gutachten spricht. Und die Dinge - wie die nicht zuordbaren und unlogischen Tastenbetätigungen müssten auch für den Laien verständlich sein.