Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
26.04.2018 um 21:10Ich moechte nur noch einmal betonen, dass bei der TÜ auch eine aktive Ortung mit dabei war. Das war auch damals schon Standard. Die Polizei hat sein Bewegungsprofil, und zwar nicht nur die Funkzellen. Bei einer solchen aktiven Ortung wird ein ping verwendet, und das ist recht genau. Um das zu verhindern, muesste er das Handy zuhauselassen, die Batterie aus dem Handy nehmen, oder das Handy in einen Metalbehaelter tun. Ausschalten haette nichts gebracht.
Ich gehe also davon aus, dass die Polizei weiss, dass M auf dem Flohmarkt war. Weshalb? Wenn sie wuessten, dass er nicht dort war, oder es zumindest Zweifel daran gegeben haette, dann haetten sie das im Vefahren gegen ihn verwendet.
Ein Handy ist nichts anderes als ein Peilsender.
Ich gehe also davon aus, dass die Polizei weiss, dass M auf dem Flohmarkt war. Weshalb? Wenn sie wuessten, dass er nicht dort war, oder es zumindest Zweifel daran gegeben haette, dann haetten sie das im Vefahren gegen ihn verwendet.
Ein Handy ist nichts anderes als ein Peilsender.