Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
12.05.2018 um 19:31@MaryPoppins
leider versuchst Du hier nicht den Thread mal genauer durchzulesen.
Das damit eine auch eine Lüge M. offensichtlich sein soll, ist das jedenfalls nicht im mindesten ein Beleg.
Gegen die Alibigeber wurden auch Ermittlingen durchgeführt. Ein Nachweis, dass sie M ein abgesprochens nicht wahrheitsgemäßes Alibi gegeben haben, konnte nie erbracht werden.
Zur Flohmarktsache wurde hier schon viel ausgeführt und die Indizien genannt, die dafür sprechen. Aber leider bist Du offensichtich nicht im geringsten bereit diese mal hier zu entkräften. Deine Ausschnitte kennen wir hier natürlich, das ist nichts neues.
Nur kurz mal:
- Das Tonbandgerät stand erst nach der Rückkehr vom Urlaub in seinem Büro mit den 32 Tonändern, von denen M angegeben hat, die am Flohmarkt erstanden zu haben. (Er wurde schon vorher bespitzelt)
- Mit beim Tonbandgerät waren 32 Tonbänder, mit denen kein einziges mit dem TK248 bespielt wurden.
- Die Flohmarktdarstellung ist im Detail von M ausgeführt worden, so würde nie jemand vorgehen, der weiß, dass diese durch Nachprüfung nicht verifiziert werden kann.
Die Bedeutung mit den nicht vom TK248 bespielten Tonbändern ist letzlich mehr etwas für Insider, dazu habe ich auch schon genug aufgeführt.
Wie gesagt, arbeite Dich einfach nur durch den Thread durch, das was Du hier aufführst bläht nur den Thread auf, weil eigentlich alles hier schon zig-mal durchgekaut wurde.
leider versuchst Du hier nicht den Thread mal genauer durchzulesen.
MaryPoppins schrieb:Für die Tatzeit habe Mazurek ein Alibi vorlegen können. Dieses sei jedoch abgesprochen und nicht hundertprozentig, erklärt der damalige Chefermittler.Dass ein Ermittler sagt, dass das Alibi angeblich abgesprochen sei, ist eine reine Vermutung. Was richtig ist, dass man im nachhinein versucht hat, den infrage kommenden Zeitraum zu rekonstruieren. Dass dürfte aber bei jedem Alibi notwendig sein. 100%ig ist ein Alibi auch natürlich nie. Einem Urteil räumst Du selber ein, dass es nicht 100%ig die Wahrheit erforschen kann, aber von einem Alibi erwartet man 100%ige Sicherheit? Eine recht weltfremde Ansicht des Ermitters. Es zeigt eher, dass der Ermittler nichts verstanden hat und davon ausgeht, dass ein Alibi der Beschuldigte beweisen muss.
Das damit eine auch eine Lüge M. offensichtlich sein soll, ist das jedenfalls nicht im mindesten ein Beleg.
Gegen die Alibigeber wurden auch Ermittlingen durchgeführt. Ein Nachweis, dass sie M ein abgesprochens nicht wahrheitsgemäßes Alibi gegeben haben, konnte nie erbracht werden.
Zur Flohmarktsache wurde hier schon viel ausgeführt und die Indizien genannt, die dafür sprechen. Aber leider bist Du offensichtich nicht im geringsten bereit diese mal hier zu entkräften. Deine Ausschnitte kennen wir hier natürlich, das ist nichts neues.
Nur kurz mal:
- Das Tonbandgerät stand erst nach der Rückkehr vom Urlaub in seinem Büro mit den 32 Tonändern, von denen M angegeben hat, die am Flohmarkt erstanden zu haben. (Er wurde schon vorher bespitzelt)
- Mit beim Tonbandgerät waren 32 Tonbänder, mit denen kein einziges mit dem TK248 bespielt wurden.
- Die Flohmarktdarstellung ist im Detail von M ausgeführt worden, so würde nie jemand vorgehen, der weiß, dass diese durch Nachprüfung nicht verifiziert werden kann.
Die Bedeutung mit den nicht vom TK248 bespielten Tonbändern ist letzlich mehr etwas für Insider, dazu habe ich auch schon genug aufgeführt.
Wie gesagt, arbeite Dich einfach nur durch den Thread durch, das was Du hier aufführst bläht nur den Thread auf, weil eigentlich alles hier schon zig-mal durchgekaut wurde.