Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
13.05.2018 um 10:13@MaryPoppins
@SCMP77
@AnnaKomnene
Ich denke, ich kann zu den diskutierten Themen ein paar erhellende Gedanken beitragen.
Der Zivilprozess und damit verbundene Fakten:
- Neben dem Auslöser Tinnitus hat mich die Sachlage des Strafverfahrens angetrieben, die Klage einzureichen. Es ging mir dabei aber nicht um das letzte Quäntchen Sicherheit. Zum einen bekommt man das ohnehin nie, da braucht man sich keinen Illusionen hingeben. Und zum anderen halte ich es für unangemessen, unsere überlasteten Gerichte mit Belanglosigkeiten aufzuhalten. 100 % Sicherheit ist definitiv kein Thema für mich. Aber mehr als 10 % möchte ich schon. So hoch schätze ich nämlich die Wahrscheinlichkeit einer Tatbeteiligung Mazureks nach den mir vorliegenden Akten und Informationen ein.
- Als ich mich 2012, nach einer vergeblichen Reha Maßnahme, zur Klage entschieden habe, hat die erste Anwältin, mit der ich darüber sprach, ziemlich gezögert, weil die Konstellation doch recht ungewöhnlich war. Schließlich gab sie mein Ansinnen an ihren Kollegen Feller weiter, der auch mehrere Monate brauchte, um sich zu entscheiden. Zunächst auch wegen der Konstellation (Ein Zivilgericht will sich nur ungern instrumentalisieren lassen, um quasi als zweite Instanz herzuhalten). Dann aber sicherlich auch, weil bei einem Streitwert von 20.000 € nicht viel zu verdienen ist, wenn man bedenkt, dass mit der Klage aufgrund der vielen Details ungewöhnlich viel Arbeit verbunden ist.
- Tatsächlich arbeitet mein Anwalt sicherlich schon seit 2015 (eine Vermutung von mir) unentgeltlich, denn meine Rechtsschutzversicherung, die den Fall akzeptiert hat, übernimmt nur die durch den Streitwert festgelegten Kosten. Es ist zum einen dem Idealismus meines Anwalts zuzurechnen, dass er hier weitermacht und zum anderen erzeugt der Fall Herrmann auch einiges an Medienaufmerksamkeit. Ein wichtiger Punkt bei anwaltlicher Arbeit. Beim Anwalt der Gegenseite, Herrn Rubach, wird es sich ähnlich verhalten, vermute ich.
- Dass die Zivilkammer das Tinnitus Gutachten in Auftrag gegeben hat, ist zivilprozessual ungewöhnlich, denn die Kausalität (dass meine gesundheitlichen Einschränkungen vom Strafverfahren herrühren) wurde von der Gegenseite gar nicht bestritten. Man hätte ZPO gemäß sofort in die Beweisaufnahme einsteigen MÜSSEN. Dass hier keine Rechtsbeugung vorliegt, hat seinen Rechtfertigung darin, dass sich die Kammer gegen eine Instrumentalisierung absichern wollte. Was danach passierte, liegt aus meiner Sicht schon näher an der Rechtsbeugung: Die Kammer hat dem von ihr selbst in Auftrag gegebenen Gutachten nicht geglaubt. Deshalb mussten wir die Einbestellung des Gutachters beantragen. Es wurde also kein zweites Gutachten beantragt, sondern ein weiterer Termin. Das war nun wirklich ungewöhnlich, denn es brachte dem Gericht nur eines: Zeit. Der Gutachter hat nämlich klar dargelegt, dass sein Gutachten schon so gemeint war, wie auf den knapp 60 Seiten aufwendig beschrieben (Ich habe nicht nur mehrere Stunden im Gespräch mit ihm verbracht, sondern auch sechs oder sieben Tests ausgefüllt, die ein recht eindeutiges Ergebnis erzielt haben).
- Warum der Kammer daran gelegen ist, soviel Zeit zu gewinnen, darüber kann man nur spekulieren. Und daran möchte ich mich nicht beteiligen.
Im nächsten Beitrag möchte ich auf allgemeine Tatsachen und konkrete Informationen, den Fall betreffend, eingehen. Aber da muss ich noch ein wenig nachdenken. Das meiste haben wir ja schon diskutiert und da müsste sich @MaryPoppins noch die Mühe machen, nachzulesen...
@SCMP77
@AnnaKomnene
Ich denke, ich kann zu den diskutierten Themen ein paar erhellende Gedanken beitragen.
Der Zivilprozess und damit verbundene Fakten:
- Neben dem Auslöser Tinnitus hat mich die Sachlage des Strafverfahrens angetrieben, die Klage einzureichen. Es ging mir dabei aber nicht um das letzte Quäntchen Sicherheit. Zum einen bekommt man das ohnehin nie, da braucht man sich keinen Illusionen hingeben. Und zum anderen halte ich es für unangemessen, unsere überlasteten Gerichte mit Belanglosigkeiten aufzuhalten. 100 % Sicherheit ist definitiv kein Thema für mich. Aber mehr als 10 % möchte ich schon. So hoch schätze ich nämlich die Wahrscheinlichkeit einer Tatbeteiligung Mazureks nach den mir vorliegenden Akten und Informationen ein.
- Als ich mich 2012, nach einer vergeblichen Reha Maßnahme, zur Klage entschieden habe, hat die erste Anwältin, mit der ich darüber sprach, ziemlich gezögert, weil die Konstellation doch recht ungewöhnlich war. Schließlich gab sie mein Ansinnen an ihren Kollegen Feller weiter, der auch mehrere Monate brauchte, um sich zu entscheiden. Zunächst auch wegen der Konstellation (Ein Zivilgericht will sich nur ungern instrumentalisieren lassen, um quasi als zweite Instanz herzuhalten). Dann aber sicherlich auch, weil bei einem Streitwert von 20.000 € nicht viel zu verdienen ist, wenn man bedenkt, dass mit der Klage aufgrund der vielen Details ungewöhnlich viel Arbeit verbunden ist.
- Tatsächlich arbeitet mein Anwalt sicherlich schon seit 2015 (eine Vermutung von mir) unentgeltlich, denn meine Rechtsschutzversicherung, die den Fall akzeptiert hat, übernimmt nur die durch den Streitwert festgelegten Kosten. Es ist zum einen dem Idealismus meines Anwalts zuzurechnen, dass er hier weitermacht und zum anderen erzeugt der Fall Herrmann auch einiges an Medienaufmerksamkeit. Ein wichtiger Punkt bei anwaltlicher Arbeit. Beim Anwalt der Gegenseite, Herrn Rubach, wird es sich ähnlich verhalten, vermute ich.
- Dass die Zivilkammer das Tinnitus Gutachten in Auftrag gegeben hat, ist zivilprozessual ungewöhnlich, denn die Kausalität (dass meine gesundheitlichen Einschränkungen vom Strafverfahren herrühren) wurde von der Gegenseite gar nicht bestritten. Man hätte ZPO gemäß sofort in die Beweisaufnahme einsteigen MÜSSEN. Dass hier keine Rechtsbeugung vorliegt, hat seinen Rechtfertigung darin, dass sich die Kammer gegen eine Instrumentalisierung absichern wollte. Was danach passierte, liegt aus meiner Sicht schon näher an der Rechtsbeugung: Die Kammer hat dem von ihr selbst in Auftrag gegebenen Gutachten nicht geglaubt. Deshalb mussten wir die Einbestellung des Gutachters beantragen. Es wurde also kein zweites Gutachten beantragt, sondern ein weiterer Termin. Das war nun wirklich ungewöhnlich, denn es brachte dem Gericht nur eines: Zeit. Der Gutachter hat nämlich klar dargelegt, dass sein Gutachten schon so gemeint war, wie auf den knapp 60 Seiten aufwendig beschrieben (Ich habe nicht nur mehrere Stunden im Gespräch mit ihm verbracht, sondern auch sechs oder sieben Tests ausgefüllt, die ein recht eindeutiges Ergebnis erzielt haben).
- Warum der Kammer daran gelegen ist, soviel Zeit zu gewinnen, darüber kann man nur spekulieren. Und daran möchte ich mich nicht beteiligen.
Im nächsten Beitrag möchte ich auf allgemeine Tatsachen und konkrete Informationen, den Fall betreffend, eingehen. Aber da muss ich noch ein wenig nachdenken. Das meiste haben wir ja schon diskutiert und da müsste sich @MaryPoppins noch die Mühe machen, nachzulesen...